Das BGH-DSL-Urteil ist bald Geschichte

31Antworten
  1. #1
    Avatar von Guenter24
    Guenter24

    Daumen hoch Das BGH-DSL-Urteil ist bald Geschichte

    Kostenlose Warteschleifen kommen...

    DSL Anschluss darf nur noch einen Tag ausfallen...

    Anbieterwechsel und DSL Umzug deutlich leichter...


    Quelle:

    Anbieterwechsel soll viel einfacher werden

  2. #2
    Avatar von Bernard.Sheyan
    Bernard.Sheyan

    Standard AW: Das BGH-DSL-Urteil ist bald Geschichte

    Nicht zu früh freuen. Dann werden bald die Preise kräftig steigen.

    Manches begrüßt man ja wie kostenlose Hotlines oder eine gesetzliche Regelung, eines Sonderkündigungsrechtes, sollte am neuen Wohnort kein DSL des bisherigen Anbieters am neuen Wohnort. Aber wenn ich folgendes lese:

    Wechselt der Kunde zur Konkurrenz, darf dafür der Telefonanschluss den neuen Vorschriften zufolge höchstens einen Tag lang ausfallen. Auch eine mitgenommene Rufnummer müsse nach maximal einem Tag wieder funktionieren.

    dann frage ich mich, mit Verlaub, wie doof so ein Politiker ist und wie viel Müll er, ohne irgend einen Schimmer von der Technik zu haben, daherlabern darf. Nach einem Tag hat die Telekom noch nicht mal die Rückgabe der TAL verbucht. Einfach nur peinlich, was die sich da wieder leisten.

  3. #3
    Avatar von Cservice
    Cservice

    Standard AW: Das BGH-DSL-Urteil ist bald Geschichte

    Zitat Zitat von Bernard.Sheyan
    ohne irgend einen Schimmer von der Technik zu haben
    Das ist doch immer so wenn es etwas komplizierter wird, denke mal nur an die Winterreifenverordnung.

    Kostenlose Warteschleifen, fein dann gehen die dann eben gleich ran.

    1 Tag Ausfall, ich lach mich kaputt, vermutlich bekommst Du dann die GG für einen Monat zurück, weil technisch bei einem grösseren Problem kaum lösbar, ausser jedes zweite Auto auf der Strasse hat MS als Kennzeichen und ist grau/rosa .. und die Netzverwalter müssten dann auch schneller werden

    Kündigungsrecht bei Umzug, finde ich gut, weil oft dabei der Kunde benachteiligt wird.

    Fazit: die Ziele sind hoch gesteckt, warten wir ab was hinten bei rauskommt..

    BG

  4. #4
    Avatar von Schrippe
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    Standard AW: Das BGH-DSL-Urteil ist bald Geschichte

    Wo wird der Kunde bei einem Umzug benachteiligt????

  5. #5
    Avatar von Guenter24
    Guenter24

    Standard AW: Das BGH-DSL-Urteil ist bald Geschichte

    Zitat Zitat von Schrippe
    Wo wird der Kunde bei einem Umzug benachteiligt????
    z.B. neue Vertragslaufzeit...

  6. #6
    Avatar von Bernard.Sheyan
    Bernard.Sheyan

    Standard AW: Das BGH-DSL-Urteil ist bald Geschichte

    Zitat Zitat von Guenter24
    z.B. neue Vertragslaufzeit...
    Soweit ich weiß, hat von den großen Anbietern nur noch die Telekom dies gemacht, wie es bei den kleinen, lokalen Anbietern ist kann ich natürlich nicht sagen.

    Und so gut wie alle Anbieter haben einen auch aus dem Vertrag entlassen wenn kein DSL mehr möglich ist, was ich ja auch für richtig empfinde.

    Soweit ich den Entwurf verstehe wars das ja auch schon, sollte DSL verfügbar sein, greift der Gesetzesentwurf ja augenscheinlich nicht, zumindest geht dies aus dem Report nicht hervor. Dort steht ja:

    Wechsle der Kunde währenddessen seinen Wohnort, müsse das Unternehmen grundsätzlich die vereinbarten Leistungen ohne Änderung der Vertragslaufzeit erfüllen. Sind bei einem Umzug die Leistungen des Anbieters am neuen Wohnort nicht verfügbar, erhält er ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von drei Monaten.


    Somit zahlt er trotzdem noch drei Monate und da alle Verträge die "bis zu" - Klausel enthalten, wird ein Umzug mit geringerer Bandbreite von dem Gesetz nicht berührt, soweit ich das zu diesem Zeitpunkt beurteilen kann.

  7. #7
    Avatar von fribous
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    Standard AW: Das BGH-DSL-Urteil ist bald Geschichte

    Neue Vertragslaufzeit nach Umzug gibt es Mittlerweile bei fast allen Anbietern.
    Im übrigem steht es jedem Frei ein Angebot ohne Vertragslaufzeit zu wählen.
    1und1, o2, Congstar, Alice bieten sowas an.

    Klar sind die Verlockungen bei Abschluss eines Vertrages über 2 Jahre manchmal Groß, (Keine Anschlussgebühr, kostenloser Hochwertiger Router, Startguthaben)
    Man sollte sich aber wirklich Klar darüber sein und genau überdenken, ob man das Durchhalten kann.

  8. #8
    Avatar von passer
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    Standard AW: Das BGH-DSL-Urteil ist bald Geschichte

    dass Konzerne künftig auch Telefon- und Internetverträge mit einer Höchstlaufzeit von nur einem Jahr anbieten müssen. Die anfängliche Mindestlaufzeit dürfe zudem nie mehr als zwei Jahre betragen
    Und was ist daran neu?

  9. #9
    Avatar von Schrippe
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    Standard AW: Das BGH-DSL-Urteil ist bald Geschichte

    Zitat Zitat von fribous
    Neue Vertragslaufzeit nach Umzug gibt es Mittlerweile bei fast allen Anbietern.
    Also entweder meinst du es genau umgekehrt oder du irrst dich.

    Inzwischen ist es viel öfter so geregelt, dass ein Umzug keine neue VLZ impliziert, sondern die Laufzeit unberührt bleibt (so wie es Bernard auch geschrieben hat).


    @passer
    Vielleicht gibt es einige, leicht unseröse Firmen, die, ich sage mal, recht offensiv neue Kunden einwerben und denen dann Verträge mit Laufzeiten von 4, 5 Jahren andrehen (hab ich glaube ich mal in einer Fernseh-Reportage gesehen - da wurden vorrangig alte Leute per Telefonanruf zu solchen Verträgen überredet).
    Das ist mehr eine rechtliche Lücke, die geschlossen wird, als Behebung eines grundsätzlichen Übels...


    Grüße,
    Julian

  10. #10
    Avatar von Guenter24
    Guenter24

    Standard AW: Das BGH-DSL-Urteil ist bald Geschichte

    Zitat Zitat von Schrippe
    Also entweder meinst du es genau umgekehrt oder du irrst dich.
    >VODAFONE:

    Verlängert sich die Mindestlaufzeit bei einem Umzug mit Vodafone Zuhause DSL?

    Ja, mit dem Anschaltedatum Ihres Anschlusses an Ihrem neuen Wohnort beginnt eine neue Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.


    >TELEKOM:

    Wenn Sie umziehen, schließen Sie am neuen Standort mit T-Home stets einen neuen Vertrag mit neuer Mindestvertragslaufzeit ab. Ihr Vertrag am alten Standort wird in diesem Fall beendet. Für Ihren neuen Vertrag über T-Home Call & Surf, Entertain oder eines Call-Tarif zahlen Sie nur die Bereitstellungskosten für den Telefonanschluss (59,95 €), die einmaligen Kosten für die Einrichtung von Telekom DSL (99,95 €) entfallen.

    Und das sind jetzt nur mal die zwei größten Anbieter.
    Und diese haben zusammen mehr als 70% Marktanteil.
    Damit sind also über 70% alles DSL-Kunden bei einem Umzug benachteiligt!


    Es gibt auch andere, die anstatt einer neuen VLZ eine Umzugsgebühr erheben.
    Telekom ist sogar so dreist und macht ein neue VLZ und kassiert noch eine Umzugsgebühr. Die Einrichtungskosten werden großzügig erlassen.

    Und da fragst Du:
    Zitat:
    Wo wird der Kunde bei einem Umzug benachteiligt????

  11. #11
    Avatar von Cservice
    Cservice

    Standard AW: Das BGH-DSL-Urteil ist bald Geschichte

    Zitat Zitat von Bernard.Sheyan
    Wechsle der Kunde währenddessen seinen Wohnort, müsse das Unternehmen grundsätzlich die vereinbarten Leistungen ohne Änderung der Vertragslaufzeit erfüllen. Sind bei einem Umzug die Leistungen des Anbieters am neuen Wohnort nicht verfügbar, erhält er ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von drei Monaten.
    Moin, ist das wirklich aus dem Entwurf?? Wenn ich das lese wird mir schlecht, weil es ja somit noch besch... ist als heute.. und gerade bei Dingen die W I R K L I C H in einem Tag geregelt sein könnten gibt es eine Frist von 3 Monaten, aber bei DSL Ausfall einen Tag???

    Ich verstehe dann nicht warum der gemeine Kunde noch für 3 Manate zahlen muss ohne eine Leistung oder eben nur eine mindere Leistung zu erhalten. Entzieht sich gänzlich meinem Rechtsempfinden.

    BG

  12. #12
    Avatar von Bernard.Sheyan
    Bernard.Sheyan

    Standard AW: Das BGH-DSL-Urteil ist bald Geschichte

    Tja, CS, das verstehe wer will.

    War übrigens ein wörtliches Zitat.

  13. #13
    Avatar von Guenter24
    Guenter24

    Standard AW: Das BGH-DSL-Urteil ist bald Geschichte

    Zitat Zitat von Cservice
    Moin, ist das wirklich aus dem Entwurf?? Wenn ich das lese wird mir schlecht, weil es ja somit noch besch... ist als heute.. und gerade bei Dingen die W I R K L I C H in einem Tag geregelt sein könnten gibt es eine Frist von 3 Monaten, aber bei DSL Ausfall einen Tag???

    Ich verstehe dann nicht warum der gemeine Kunde noch für 3 Manate zahlen muss ohne eine Leistung oder eben nur eine mindere Leistung zu erhalten. Entzieht sich gänzlich meinem Rechtsempfinden.

    BG
    Ich denke, daß damit der "Verlust" für den ISP ausgeglichen werden soll.
    Also ich kann das schon nachempfinden.

    Aber wieso ist der Kunde dann schlechter gestellt, als bei der bisherigen Regelung, nach welcher der Kunde die ganze restliche Vertragslaufzeit bezahlen muss.

  14. #14
    Avatar von Bernard.Sheyan
    Bernard.Sheyan

    Standard AW: Das BGH-DSL-Urteil ist bald Geschichte

    Mag sein, dass damit die Verluste des ISP kompensiert werden sollen, aber gerade dort, wo nicht geliefert werden kann, sollte nicht noch drei Wochen gewartet werden.

    Hier hatte das BGH-Urteil Mist sowieso gebaut. Keine Kündigung bei Umzug wenn dort DSL geliefert werden kann (auch wenn's nicht so schnell ist) hätte ich ja eingesehen und für richtig erachtet, aber wenn es dort von dem Anbieter gar nichts mehr gibt, hätte ich mir eine Sonderkündigung ab Umzugstermin gewünscht. Aber man kann nicht alles haben.

    Zumindest gibt es dann so etwas wie Rechtssicherheit und das kommt auch uns und unserer Beratung zugute.

  15. #15
    Avatar von Cservice
    Cservice

    Standard AW: Das BGH-DSL-Urteil ist bald Geschichte

    Zitat Zitat von Guenter24
    Ich denke, daß damit der "Verlust" für den ISP ausgeglichen werden soll.
    Oje Guenter, die armen ISPs tun mir da auch leid... .. mal im Ernst kaum ein Kunde wird wohl umziehen um seinen Vertrag wegzubekommen, müsste dann ja auch in eine nahezu DSL freie Zone ziehen. Und da die Verträge ja "bis zu" gestrickt sind, sind im Prinzip, wie heisst es im Entwurf: müsse das Unternehmen grundsätzlich die vereinbarten Leistungen ohne Änderung der Vertragslaufzeit erfüllen die Verträge weiter erfüllbar, eben dann mit schlechteren Leistungen


    Zitat Zitat von Guenter24
    Aber wieso ist der Kunde dann schlechter gestellt, als bei der bisherigen Regelung, nach welcher der Kunde die ganze restliche Vertragslaufzeit bezahlen muss.
    Naja, ich sehe da die 3 Monate, jetzt ist es ja so, kann der ISP nicht liefern, bzw. seinen Vertrag nicht erfüllen (am neuen Wohnort), aus welchen Grund auch immer, endet der Vertrag am Umzugstag. Das finde ich auch richtig und gerecht, keine Leistungen, keine Rechnungen. Problematisch sehe ich da nur die Verträge, wo neben dem eigentlichen Internetzugang mit DSL und Telefon auch noch weitere Leitungen angeboten sind, Beispiel 1&1 Handy-Sim-Karten, somit eine Teilleistung erbracht wird. Und interessant wird sicher auch, o2 oder VF, die ja neben DSL via Telefonleitung auch LTE und UMTS fahren, was passiert z. B. wenn der ISP DSL via Kabel nicht liefern kann, aber dafür z. b. LTE.

    BG

    P. S. Ich weiß, dass mit dem Umzugstag ist eine gewisse Grauzone, aber im Ernstfall gibt das die aktuelle Rechtslage so her, dann nicht mehr eben 3 Monate und auch hier wieder das Beispiel mit dem Stromanschluss, ziehe ich aus, ist der Vertrag beendet, auch wenn ich 24 Monate abgeschlossen hatte und es keine Preiserhöhung gab. der Vertrag ist eben an die Zählernummer gebunden.

  16. #16
    Avatar von scolopender
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    Standard AW: Das BGH-DSL-Urteil ist bald Geschichte

    Zitat Zitat von Cservice
    der Vertrag ist eben an die Zählernummer gebunden.
    Der Vertrag ist an die Verbrauchsstelle gebunden (der Ort, wo sich der Zähler befindet). Die diversen Zähler (Strom, Gas, Wasser, Wärme) werden bisweilen getauscht (u.A. wegen Eichung), ohne dass der Liefervertrag sich ändert.

    G., -#####o:

  17. #17
    Avatar von Cservice
    Cservice

    Standard AW: Das BGH-DSL-Urteil ist bald Geschichte

    Zitat Zitat von scolopender
    Der Vertrag ist an die Verbrauchsstelle gebunden (der Ort, wo sich der Zähler befindet). Die diversen Zähler (Strom, Gas, Wasser, Wärme) werden bisweilen getauscht (u.A. wegen Eichung), ohne dass der Liefervertrag sich ändert.

    G., -#####o:
    Ja, war vlt. ungünstig ausgedrückt, aber genau das meinte ich damit , Danke für die Ergänzung/Korrektur ..

    BG

  18. #18
    Avatar von Schrippe
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    Standard AW: Das BGH-DSL-Urteil ist bald Geschichte

    @Guenter
    Ok, dann hat mich mein subjektives Empfinden bzgl. neuer VLZ bei Umzug getäuscht.

    Aber eine Benachteiligung sehe ich dennoch nicht.

    Wer einen Vertrag mit MVLZ abschließt, weiß dies.
    Wer ihn abschließt, kennt auch die AGBs mit deren Bedingungen, z.B. bzgl. eines Umzugs.
    Wer ihn dann immer noch abschließt, ist sich bewusst, dass er bei Umzug binnen der 24 Monate entsprechende vertragliche Konsequenzen zu tragen hat.

    "Benachteiligung" wäre es, wenn dem Kunden etwas nicht vorhersehbares widerfährt, was sich zu seinem Nachteil innerhalb dieses Vertragsverhältnisses auswirkt...


    Grüße,
    Julian

  19. #19
    Avatar von Guenter24
    Guenter24

    Standard AW: Das BGH-DSL-Urteil ist bald Geschichte

    Zitat Zitat von Schrippe
    @Guenter
    Ok, dann hat mich mein subjektives Empfinden bzgl. neuer VLZ bei Umzug getäuscht.

    Aber eine Benachteiligung sehe ich dennoch nicht.

    Wer einen Vertrag mit MVLZ abschließt, weiß dies.
    Wer ihn abschließt, kennt auch die AGBs mit deren Bedingungen, z.B. bzgl. eines Umzugs.
    Wer ihn dann immer noch abschließt, ist sich bewusst, dass er bei Umzug binnen der 24 Monate entsprechende vertragliche Konsequenzen zu tragen hat.

    "Benachteiligung" wäre es, wenn dem Kunden etwas nicht vorhersehbares widerfährt, was sich zu seinem Nachteil innerhalb dieses Vertragsverhältnisses auswirkt...
    Ich denke die meisten Umzüge sind durch äußere, unerwartete Einflüsse bestimmt und geschehen nicht, weil es chick ist, mal eben umzuziehen.

    Die Leute, welche in der Kenntnis eine bevorstehenden Umzuges einen DSL-Vertrag abschließen, gehen in der großen Masse bestimmt davon aus, daß sie ihren DSL-Vertrag "mitumziehen" können und sind dann aber, nach derzeitiger Regelung gewaltig benachteiligt, wenn in der neuen Wohnung der Anbieter gar kein DSL mehr bereitstellen kann.

  20. #20
    Avatar von Schrippe
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    Standard AW: Das BGH-DSL-Urteil ist bald Geschichte

    Wenn der Anbieter in der neuen Wohnung gar nicht schalten kann, ist dies eben Pech. Wie gesagt, das sind alles Dinge, die man vor Abschluss eines Vertrages mit Laufzeit weiß. Wer es dennoch tut, muss mit den Konsequenzen leben.

    Im Endeffekt ist es ein Vertrag zwischen Privatperson und Privatunternehmen. Nur, weil das Privatunternehmen hohe Summen Umsatz macht, ist es rechtlich gesehen nicht nachvollziehbar, warum das Unternehmen durch den Umzug des Vertragspartners benachteiligt werden sollte.
    Es schließen hier zwei gleichwertige Parteien einen Vertrag. Welche Seite gegen die Bedingungen verstößt, ist wurscht, die andere Seite darf nicht benachteiligt werden. Ein Umzug benachteiligt aber bei Nichtverfügbarkeit am neuen Wohnort nur und ausschließlich das Unternehmen. Wieso die dann dafür gerade stehen sollen, ist mir schleierhaft...

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