Fernabgesetz/Wiederufsrecht

11Antworten
  1. #1
    Avatar von skaramanga
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    Standard Alice Kündigen geht das so?

    Hallo Leute,

    habe letzten Donnerstag den 6.11.2008 per Telefon mir das Alice Fun Internetflat bestellt (ohne Telefon). Ersten 5 Monate umsonst danach 24,90.
    Jetzt habe ich aber sehr viel negatives gehört über Alice.
    Nun meine Frage. Ich habe da was von einem Fernabgesetz/Wiederrufsrecht gehört wo ich innerhalb von 14 Tagen ohne Grund kündigen kann.Istdas so korrekt? Muss dafür erst mal ein Schreiben bei mir ankommen? Und was ist wenn es nach 14 tagen kommt.
    Ich würde mich sehr freuen wenn mir da jemand Auskunft geben könnte.

    MfG
    Skaramanga

  2. #2
    Avatar von jubo14
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    Standard AW: Fernabgesetz/Wiederufsrecht

    Also das habe ich gerade doch schon mal gelesen ....

  3. #3
    Avatar von fribous
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    fribous ist offline

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    Standard AW: Alice Kündigen geht das so?

    Zitat Zitat von skaramanga
    Ich würde mich sehr freuen wenn mir da jemand Auskunft geben könnte.

    MfG
    Skaramanga
    Sowas habe ich auch mal gemacht. Alice bestellt und dann wieder storniert. Das geht bei Alice Telefonisch. Zur Sicherheit schicke den Wiederruf noch per Einschreiben. Falls du im Moment bei der Telekom bist, könnte es Spaßig werden. Mein DSL-Anschluss wurde nämlich trotz Wiederruf trotzdem abgeschaltet und auf Alice Resale umgestellt...

  4. #4
    Avatar von skaramanga
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    Standard AW: Alice Kündigen geht das so?

    Zitat Zitat von fribous
    Sowas habe ich auch mal gemacht. Alice bestellt und dann wieder storniert. Das geht bei Alice Telefonisch. Zur Sicherheit schicke den Wiederruf noch per Einschreiben. Falls du im Moment bei der Telekom bist, könnte es Spaßig werden. Mein DSL-Anschluss wurde nämlich trotz Wiederruf trotzdem abgeschaltet und auf Alice Resale umgestellt...
    Hallo fribous, danke für deine Antwort. nein war bei Arcor gewesen.
    Danke.

  5. #5
    Avatar von skaramanga
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    Standard AW: Fernabgesetz/Wiederufsrecht

    Habe gestern perEinschreiben/Rückschein wiederrufen.
    Und zwar meine Bestellung vom 6.11.2008 das produkt Alice Light DSL Flat.
    Nun kam heute die Auftragsbestättigung für Alice Light Max falt.
    Hoffe es geht trotzdem durch!

  6. #6
    Avatar von jubo14
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    Standard AW: Fernabgesetz/Wiederufsrecht

    Naja, da haben sich halt Auftragsbestätigung und Widerruf überschnitten, weil sie am selben Tag abgeschickt wurden.

    Das sollte aber an Deinem Widerruf nichts ändern.

  7. #7
    Avatar von RHBaum
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    Standard AW: Fernabgesetz/Wiederufsrecht

    Aber nicht taeuschen lassen ...

    Recht auf Kuendigung heisst nicht das es kostenlos sein muss !
    Der Anbieter kann Dir nachweissliche Kosten als Aufwand in Rechnung stellen ! Bei einem Versender sind es nicht nur die Versandkosten, sondern kann es auch der Wertverlust sein der durch oeffnen der Verpackung entsteht.
    Bei Internetanbietern kann es stornierungsgebuehr fuer den schalttermin bei der telekom sein etc ... oder wenn schon umgeswitcht und dein auftrag in der keundigunszeit ausgefuehrt wurde (wenn da schnellstmoeglich im Auftrag stand) dann die kompletten Einrichtungsgebuehren !

    Ciao ...

  8. #8
    Avatar von skaramanga
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    Standard AW: Fernabgesetz/Wiederufsrecht

    Hallo habe nichts bestellt.
    Keinen Router, Handy etc.
    Habe am Dienstag Wiederrufen bis heute aber nichts erhalten.
    Am 24 soll ein Techniker bei mir vorbei komen. geht nicht bekomme kein Frei wegen Probezeit! Also und sonst habe ich niemanden der sich von 8 bis 16:00 uhr dahin setzt.

  9. #9
    Avatar von illuminati
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    Beitrag AW: Fernabgesetz/Wiederufsrecht

    ich habe da mal eine ähnliche frage und würde eine helfende antwort begrüßen!


    februar dieses jahres habe ich ein telefon/internet online bei 1&1 bestellt.
    wenige tage später habe ich ein anruf von 1&1 erhalten, darin gin es unter anderem das es nicht möglich ist in unserer wohnsiedlung dieses pakt zu nuten, es sei denn ich würde mich auf eine kombination aus 1&1 + Telekom bei einer 10€ erhöhung einigen - wo ich auch zugestimmt habe.

    nach kurzer überlegung war es mir dann doch nicht recht gewesen.
    habe dort am nächsten tag einen angerufen, um es stornieren zu lassen.
    eine mitarbeiterin stimmt dem auch ein.

    im laufe der zeit bekamm ich 2 anrufe von 1&1 wegen einer terminvereinbarung wegen des anschlussen, wobei ich hierzu appeliert habe - das ich es stornieren lassen habe, danach hatte ich seit dem sommer ruhe.

    nun (26.11.200 bekamm ich post von der telekom,
    eher gesagt eine rechnung über 228,63 €, an monatsbeträgen und installationsgebühr oder sowas......


    doch ich habe NICHTS von der telekom, auch nicht von 1&1, NICHTS an anschlüssen zu hause. und schon garnicht von der telekom, ich nutze hiervon nichts und ich habe nichts mit der telekom abgeschlossen.



    habe dort angerufen, und die wollten erst irgendwas prüfen, jedoch selbst dort konnte mir keiner weiter helfen- im gegenteil, ich bekamm erneut post, das sie mir anbieten, das ich die summe bei per raten abzahlen kann und ich soll ihnen eine kündigung zu schicken, damit es keine weiteren missverstendnisse gibt. aber was soll ich kündigen wenn, ich nichts abgeschlossen habe, nichts genutzt habe, nichts bekommen habe?

    freue mich auf hilfe

  10. #10
    Avatar von raaskiel
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    Standard AW: Fernabgesetz/Wiederufsrecht

    @illuminati:
    hast du von 1und1 eine kündigungsbestätigung bekommen? darauf müsstest du dich dann wohl bei der telekom beziehen.

  11. #11
    Avatar von illuminati
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    Standard AW: Fernabgesetz/Wiederufsrecht

    nein das habe ich nicht.
    wie gesagt, habe es per telefon stornieren lassen, wobei ich eine klare bestätigung von 1&1 bekomme, das es tatsächlich storniert ist nach diesem anrufen.

    so habe ich mir keinerlei sorgen gemacht.

    was bedeutet das jetzt für mich?
    ich habe an die telekom noch nicht geschrieben, bevor ich nicht genau weiss, ob ich überhaupt auf der "rechtlich sicheren" seite bin.....


  12. #12
    Avatar von raaskiel
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    Standard AW: Fernabgesetz/Wiederufsrecht

    du brauchst unbedingt eine schriftliche bestätigung von 1und1 !!!!
    am telefon erzählt man dir gerne viel blödsinn.
    auch wenn 1und1 erstmal nichts mehr macht, musst du ja trotzdem das problem mit der telekom klären können.

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