ich habe 2007 einen Vertrag bei 1und1 abgeschlossen. Dieser sollte am 16.10.2009 auslaufen. Ich habe es leider verpennt, ihn rechtzeitig zu kündigen, da ich eh ins Ausland ziehe und irgendwie der Überzeugung war, dass man den Vertrag dann so oder so kündigen kann. Nun läuft der Vertrag also bis 2010. Ich habe dennoch eine vorzeitige Kündigung geschrieben mit Belegen, dass ich ins Ausland ziehe. Folglich hat mir 1und1 69,95€ von meinem Konto abgebucht (ich habe übrigens keinen Freikauf angenommen. Scheinbar zählt die Kündigung als ein solcher). Der Vertrag wird also zum 29.10.2009 gekündigt.
Auf der 1und1 Homepage finde ich allerdings:
Information:
Da uns Ihre Zufriedenheit wichtig ist, kündigen wir Ihren 1&1 DSL-Vertrag vorzeitig aus Kulanz. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass Ihnen die durch eine vorzeitige Vertragsauflösung entstehenden Kosten und eingegangenen Einnahmen, in einer einmaligen Gebühr berechnet werden. Bei einer vorzeigen Auflösung innerhalb der Mindestvertragslaufzeit werden Ihnen 69,95 EUR berechnet. Befinden Sie sich nicht mehr in der Mindestvertragslaufzeit lösen wir Ihren Vertrag selbstverständlich gerne kostenlos für Sie auf.
Hier steht doch eindeutig, dass sie den Vertrag kostenlos auflösen, wenn ich mich nicht mehr in der Mindestvertragslaufzeit befinde. Die Frau am Telefon ist allerdings sowas von stur und meint, dass der Vertrag sich ja verlängert hat und ich solle doch einfach rechtzeitig kündigen... leider zu spät.
Was meint ihr? Befinde ich mich etwa immer noch in der "Mindest"vertragslaufzeit? Oder soll ich mich weiter bei 1und1 beschweren?
Dann hat die unfreundliche Dame oder entweder Du was mißverstanden. Es ist Voraussetzung in der Vertragslaufzeit zu kündigen. Allerdings nicht mit sofortiger Wirkung, sondern eben zum Ende der Vertragslaufzeit. Und genau das muß man auch beim Kündigungsschreiben unmißverständlich klar machen, sonst gibt es eben genau die grade herrschenden Mißverständnisse zwischen Dir und 1&1
Ich wollte doch gar nicht zum Vertragsende kündigen, sondern früher. Und laut der Homepage funktioniert das kostenfrei aus "Kulanz".
Information:
Da uns Ihre Zufriedenheit wichtig ist, kündigen wir Ihren 1&1 DSL-Vertrag vorzeitig aus Kulanz. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass Ihnen die durch eine vorzeitige Vertragsauflösung entstehenden Kosten und eingegangenen Einnahmen, in einer einmaligen Gebühr berechnet werden. Bei einer vorzeigen Auflösung innerhalb der Mindestvertragslaufzeit werden Ihnen 69,95 EUR berechnet. Befinden Sie sich nicht mehr in der Mindestvertragslaufzeit lösen wir Ihren Vertrag selbstverständlich gerne kostenlos für Sie auf.
Du befindest Dich aktuell noch in der MVL (16.10.), daher kann der Vertrag nicht kostenlos aufgelöst werden.
Dein einziges Problem ist, daß bereits eine Kündigung bei 1&1 vorliegt und 1&1 annimmt, Du möchtest die Kündigung vor dem 16.10. wirksam werden lassen.
D.h. diese Kündigung muß storniert werden und Du musst eine ordentliche Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit abgeben. Ich kann allerdings nicht so ganz nachvollziehen, weshalb diese jetzt erst zum 29.10. gültig werden soll.
Wenn Du innerhalb der Laufzeit regulär kündigst, sollte das auch noch am letzten Tag möglich sein, sofern die AGB nichts anderes sagen (z.B. vier Wochen zum Ende der MVZ)
Du befindest Dich aktuell noch in der MVL (16.10.), daher kann der Vertrag nicht kostenlos aufgelöst werden.
Dein einziges Problem ist, daß bereits eine Kündigung bei 1&1 vorliegt und 1&1 annimmt, Du möchtest die Kündigung vor dem 16.10. wirksam werden lassen.
D.h. diese Kündigung muß storniert werden und Du musst eine ordentliche Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit abgeben. Ich kann allerdings nicht so ganz nachvollziehen, weshalb diese jetzt erst zum 29.10. gültig werden soll.
Wenn Du innerhalb der Laufzeit regulär kündigst, sollte das auch noch am letzten Tag möglich sein, sofern die AGB nichts anderes sagen (z.B. vier Wochen zum Ende der MVZ)
die AGB sagen, dass es 2 monate vorher gekündigt werden muss. ich habe anfang september gekündigt, wann die kündigung eingegangen ist, weiß ich nicht. das war denen wohl zu kurzfristig, um zum 1.10. kündigen zu können. der nächstmögliche kündigungstermin war dann wohl der 29.10., wieso auch immer. dieser befindet sich doch aber ausserhalb der MVLZ..
und wenn ich nochmals zitieren darf:
Bei einer vorzeigen Auflösung innerhalb der Mindestvertragslaufzeit [...]
Und der Vertrag wird nunmal erst nach Ablauf der MVLZ aufgelöst.
die AGB sagen, dass es 2 monate vorher gekündigt werden muss. ich habe anfang september gekündigt, wann die kündigung eingegangen ist, weiß ich nicht. das war denen wohl zu kurzfristig, um zum 1.10. kündigen zu können.
Und genau da ist doch das Problem. Der 01.10. befindet sich noch innerhalb Deiner Vertragslaufzeit, die ja nach eigener Angabe am 16.10. endet.
Hast Du zum 01.10. in Deinem Schreiben kündigen wollen? Oder wo kommt jetzt dieses Datum her?
Anfang September ist natürlich zu kurz, egal ob 01.10. oder 16.10.
Und genau da ist doch das Problem. Der 01.10. befindet sich noch innerhalb Deiner Vertragslaufzeit, die ja nach eigener Angabe am 16.10. endet.
Hast Du zum 01.10. in Deinem Schreiben kündigen wollen? Oder wo kommt jetzt dieses Datum her?
Anfang September ist natürlich zu kurz, egal ob 01.10. oder 16.10.
eigentlcih wollte cih zum 1.10. ins ausland. das hat sich jetz leider verzögert, gehe erst am 14.10.. aber im endeffekt wird der vertrag doch erst zum 29.10. aufgelöst, also ausserhalb der MVLZ.
also wirklich jetz stornieren und erneut kündigen?
die 70€ haben sie schon längst abgebucht. btw: dürfen die das überhaupt?!
Sie dürfen das, weil die Kündigung zum 01.10. also zu einem Zeitpunkt innerhalb der Mindestvertragslaufzeit wirksam werden sollte.
Hast Du jetzt offiziell zum 01.10. gekündigt oder nicht? Was steht in Deinem Kündigungsschreiben?
Wenn Du natürlich nur schreibst, daß Du kündigst, weil Du zum 01.10. ins Ausland gehst, dann geht auch 1&1 davon aus, daß Du zu diesem Zeitpunkt kündigen willst und nicht erst zum Ende der Vertragslaufzeit.
Sie dürfen das, weil die Kündigung zum 01.10. also zu einem Zeitpunkt innerhalb der Mindestvertragslaufzeit wirksam werden sollte.
Hast Du jetzt offiziell zum 01.10. gekündigt oder nicht? Was steht in Deinem Kündigungsschreiben?
Wenn Du natürlich nur schreibst, daß Du kündigst, weil Du zum 01.10. ins Ausland gehst, dann geht auch 1&1 davon aus, daß Du zu diesem Zeitpunkt kündigen willst und nicht erst zum Ende der Vertragslaufzeit.
geschrieben habe ich, dass sie zum 1.10. kündigen sollen.
antwort kam dann per email:
Sehr geehrte(r) Herr xxx,
vielen Dank für Ihr Schreiben. Wir bedauern Ihre Entscheidung, dass Sie
Ihr 1&1 DSL-Paket mit der Vertragsnummer ***** gekündigt haben.
Dann ist genau das eingetreten, was ich vermutet habe.
Der Kündigungszeitraum von zwei Monaten war zu kurz um Dich zu Deinem "Wunsch"-Termin 01.10. zu kündigen, daher wird die Kündigung eben erst zum 29.10. (also zwei Monate nach Kündigung) wirksam.
Hättest Du nicht den 01.10., sondern den 16.10. angeführt, wäre die Kündigung ganz normal im System gelaufen und hätte keine extra Gebühren verursacht. Allerdings wäre sie wegen der Kürze der Frist auch erst zum 29.10. wirksam geworden.
Wenn Du jetzt diese zurücknimmst und vor dem 16.10. kündigst, dann wird diese vermutlich erst zum 30.11. wirksam. Lässt Du aber den 16.10. auch verstreichen und kündigst erst danach, mußt Du wieder auf die Kulanz von 1&1 hoffen.
Dann ist genau das eingetreten, was ich vermutet habe.
Der Kündigungszeitraum von zwei Monaten war zu kurz um Dich zu Deinem "Wunsch"-Termin 01.10. zu kündigen, daher wird die Kündigung eben erst zum 29.10. (also zwei Monate nach Kündigung) wirksam.
Hättest Du nicht den 01.10., sondern den 16.10. angeführt, wäre die Kündigung ganz normal im System gelaufen und hätte keine extra Gebühren verursacht. Allerdings wäre sie wegen der Kürze der Frist auch erst zum 29.10. wirksam geworden.
Wenn Du jetzt diese zurücknimmst und vor dem 16.10. kündigst, dann wird diese vermutlich erst zum 30.11. wirksam. Lässt Du aber den 16.10. auch verstreichen und kündigst erst danach, mußt Du wieder auf die Kulanz von 1&1 hoffen.
d.h. ich schreib nochmal einen netten brief und wenn se weiter stur bleiben, bleibts eben bei den 70€ und sie sehen mich als kunde nie wieder..
Das wird die echt in Mark und bein treffen, wenn du aus dem Ausland nie wieder Kunde sein willst.
Mal ehrlich: Ich kann mich egonolsen nur anschließen. Sehen wir die Sache doch mal ganz nüchtern:
Du weißt ja nicht erst seit gestern, dass du weggehst, verbumsfiedelst aber die rechtzeitige Kündigung deines Vertrags. Dann schreibst du eine Kündigung, deren Wunschtermin innerhalb der MVLZ liegt. Nach dem mehrmals von dir zitierten Passus werden dann 70€ fällig, auf die 1&1 aber verzichten soll, natürlich aus Kulanz, war ja klar.
Fakt ist:
Hättest du dich ordentlich um deine eigenen Dinge gekümmert, hättest du nie irgend etwas bezahlen müssen.
vielen Dank für Ihr Schreiben. Wir bedauern Ihre Entscheidung, dass Sie
Ihr 1&1 DSL-Paket mit der Vertragsnummer ***** gekündigt haben.
Ihr Vertrag endet am 29.10.2009.
Damit hast Du es doch schriftlich und Du kannst Dich auf eine Vertragsauflösung jenseits der Mindestvertragslaufzeit berufen.
Da steht ja schließlich nur: "Bei einer vorzeigen Auflösung innerhalb der Mindestvertragslaufzeit werden Ihnen 69,95 EUR berechnet."
Und wie gesagt, unabhängig von dem was 1&1 schreibt, oder glaubt was rechtens ist, muss das nicht wirklich rechtens sein. Guck die mal auch die beiden links in meinem post hier an.
Damit hast Du es doch schriftlich und Du kannst Dich auf eine Vertragsauflösung jenseits der Mindestvertragslaufzeit berufen.
Da steht ja schließlich nur: "Bei einer vorzeigen Auflösung innerhalb der Mindestvertragslaufzeit werden Ihnen 69,95 EUR berechnet."
Und wie gesagt, unabhängig von dem was 1&1 schreibt, oder glaubt was rechtens ist, muss das nicht wirklich rechtens sein. Guck die mal auch die beiden links in meinem post hier an.
Rechtens oder nicht steht hier aber nicht zur Debatte.
Er wollte vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen, bzw. sieht das aufgrund seines Schreibens an 1&1 so aus. Deswegen hat 1&1 hier richtig gehandelt.
Oha, zweifelsfrei. Ist das eine Tatsachenbehauptung? Ich denke mal, Du "meinst", dass die Sache zweifelsfrei ist. Dem stehen jedoch einige oben genannte Argumente entgegen, insbesondere das tatsächliche Datum der anberaumten Vertragsauflösung.
Oha, zweifelsfrei. Ist das eine Tatsachenbehauptung? Ich denke mal, Du "meinst", dass die Sache zweifelsfrei ist. Dem stehen jedoch einige oben genannte Argumente entgegen, insbesondere das tatsächliche Datum der anberaumten Vertragsauflösung.
Ja, für mich ist die Sache zweifelsfrei. Fassen wir die Fakten mal zusammen:
Der User hat Anfang September seine Kündigung mit dem Kündigungsdatum 01.10. an 1&1 geschickt.
Es handelt sich um eine Kündigung vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, daher werden wie festgelegt 65,95 Euro erhoben.
Desweiteren ist festgeschrieben, daß eine Kündigung zwei Monate vor Ablauf zu erfolgen hat. Der TE hat diese Frist nicht eingehalten, daher kann selbst eine normale Kündigung zum 16.10. nicht erfolgen. Ergo läuft der Vertrag wieder und die Kündigung zum 29.10. ist wieder eine innerhalb der Vertragslaufzeit (die ja neu begonnen hat)
Welche Argumente hast Du jetzt dagegen, die zu einem anderen Ergebnis kommen? Sicher, er kann gerne damit zum Anwalt gehen und versuchen, die 70 Euro wieder zurückzubekommen. Viel Spaß aus dem Ausland sag ich nur.
Es handelt sich um eine vorzeitige vertragsauflösung. Zu der vertragsauflösung kam es aufgrund eines umzugs. Der tatsächliche zeitpunkt der auflösung liegt jenseits der mindestvertragslaufzeit. Die regelung: "Bei einer vorzeitigen Auflösung innerhalb der Mindestvertragslaufzeit werden Ihnen 69,95 EUR berechnet." greift somit imho nicht. Hier könnte man überlegen, ob der zeitpunkt der willenserklärung oder der tatsächliche termin entscheidend ist. Soweit ich das mit verträgen kenne, ist der tatsächliche termin ausschlaggebend.
Mit "zweifelsfreien" formulierungen wäre ich als laie sehr vorsichtig. Solange man kein experte ist, oder keine entsrpechenden quellen nachweist, darf man auch mal hin und wieder herausstellen, dass es sich lediglich um eine persönliche meinung handelt.
n wäre ich als laie sehr vorsichtig. Solange man kein experte ist, oder keine entsrpechenden quellen nachweist, darf man auch mal hin und wieder herausstellen, dass es sich lediglich um eine persönliche meinung handelt.
Vor allem, weil du das ja immer so handhabst.
Fakt ist:
Seine Kündigung war zum 01.10., also innerhalb der MVLZ, und damit sind die 69€ fällig. Dass die Kündigung nicht zum 1.10. wirksam ist steht dabei gar nicht zur Debatte, er hat diese ausserordentliche Kündigung aufgrund eine Umzugs ins Ausland definitiv VOR Ablauf der MVLZ ausgesprochen. Und dem kannst auch du nicht widersprechen.
Bis der Threadersteller etwas anderes nachweist, war sein Umzug, falls es denn überhaupt einer ist und nicht nur ein zeitlich begrenzter Aufenthalt im Ausland, spnst könnte er ja nicht davon träumen, dass er nie wieder kunde von 1&1 wird, nicht aufgrund höherer Gewalt.
Somit zahlt er. Natürlich steht es ihm frei auf dich zu hören, denn nach deiner Ansicht kann der Kunde ja bekanntlich tun und lassen was er will, und geht zum Anwalt. Ein paar Schreiben später ist er locker das doppelte von dem los, was er an 1&1 hätte zahlen müssen, ganz davon abgesehen, dass er auf deine Art und Weise Streß pur hat, und das noch zusätzlich zum UImzug, und auf die angere Art und Weise Ruhe.