ich brauche hilfe, ärger mit internetprovider ...

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  1. #1
    Avatar von kimsey
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    Standard ich brauche hilfe, ärger mit internetprovider ...

    hallo,

    ich habe ein großes problem (wahrscheinlich wie alle hier drin). wohne am popo der welt und dsl über die telekom oder andere große provider war und ist nicht verfügbar.

    nun gab es endlich einen regionalen anbieter, der uns über funk mit dsl endlich ordentliches surfen zur verfügung gestellt hatte. der ganze spass der bereitstellung war schon sehr teuer, aber was tut man nicht alles, um endlich ordentlich surfen zu können.

    gab schon viel ärger wegen der portierung meiner rufnummer. der support ist massiv schlecht, auf emails reagiert man erst tage später oder gar nicht (emails wären angeblich nicht "gelandet").

    der vertrag läuft nun seit september 2007.

    nun ziehe ich um, ca. 25 km weit weg von meinem wohnort. am neuen wohnort ist dieser anbieter nicht tätig und bietet somit seinen service nicht an.

    ich habe fristgerecht gekündigt und in meine kündigung reingeschrieben, wohin ich ziehe. gestern bekam ich nun ein schreiben, in dem sie den erhalt meiner kündigung bestätigen und um rücksendung der hardware bitten (funkkasten am haus sowie router). alles kein thema, bekommen sie gern zurück. jedoch verlangen sie weiterhin 110,00 euro wegen vorzeitiger vertragsbeendigung.

    jetzt meine frage ehe ich auf dieses schreiben antworte (das geld wurde bereits vom konto abgebucht, ich habe es jedoch zurückholen lassen): dürfen die mir diese 110,00 euro berechnen?

    ich ziehe doch um, in eine region, wo ihr service nicht angeboten wird. in den agbs steht auch nichts von solchen gebühren. bei einem damaligen vor-ort termin habe ich auch genau diese frage gestellt und da hat man mir auch nichts von diesen gebühren gesagt. leider hab ich dies nicht schriftlich!

    kann ich das geld zurückziehen oder muss ich es bezahlen?

    ich danke für jeden tipp oder hinweis. gern gebe ich noch weitere informationen.

    lieben dank und grüsse

  2. #2
    Avatar von Surfmichel
    Surfmichel ist offline

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    Hy

    Erstmal musst/solltest du diese Forderung nachkommen (evtl. unter Angabe einer Vorbehalt).
    Sehr schnell hat man sonst einen negativen Eintrag im Schufa.
    Danach kannst du evtl. dies aber wieder rechtlich zurückfordern, falls es eine nichtrechtliche Forderung war.
    Es müsste wohl herausgefunden werden, wann und unter welchen Bedingungen eine "vorzeitige Vertragsbeendigung" vorliegt. Dies müsste bei denen irgendwo stehen und auch der Preis. Evtl. da könntest ne Lücke finden.
    Dies müsstest eben herausfinden, ob es rechtens war oder nicht.
    Kannst es nicht selber, muß ein Rechtsanwalt her

  3. #3
    Avatar von Echterfuffziger
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    Du hast dich hier hoffentlich auch in anderen Themenbereichen umgesehen oder die Suchfunktion benutzt? Dann hast du vielleicht auch den folgenden Beitrag gefunden: https://www.dsl-forum.de/ftopic11899.html auch wenn der hier unter 1&1 zu finden ist. Dort schreibt Jubo:

    Zitat Zitat von jubo14
    Ich sehe ein kleines Problem!

    Du schreibst hier nur von Kündigungen.

    Um aber rechtlich korrekt nach §314 BGB kündigen zu können, muss vorher eine Fristsetzung erfolgt sein.
    Wie schaut es damit aus?

    Es hört sich völlig unlogisch an, ist es technisch gesehen ja auch, aber der Gesetzgeber fordert von Dir, dass Du dem Anbieter schriftlich eine letzte Frist setzt, um seine Leistung zu erbringen.
    Erst nach Verstreichen dieser Frist, ist die Kündigung aus wichtigem Grund (§314 BGB) möglich.

    Ohne Fristsetzung kann 1&1 die Kündigung also ablehnen und ist (leider) auch noch im Recht!
    Also mach einfach mal dasselbe - und lass uns hier hören, wie die Sache ausgegangen ist!

  4. #4
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    Sorry, ich habe diesen Thread erst jetzt bemerkt.

    Also die Sachlage ist ja hier nun eine etwas andere.

    Der Anbieter hat die Kündigung wegen des Umzuges doch schon längst akzeptiert!
    Also können wir hier alles mit Fristsetzung und so weiter vergessen.

    Was er allerdings gemacht hat, er hat eine "Entschädigung" verlangt.
    Diese Entschädigung steht ihm im Übrigen laut BGB sogar zu! (BGB §314, Absatz 4)

    In Vergleichsfällen geht man davon aus, dass die Entschädigung nicht über 50 % der bis zum Vertragsende zu zahlenden Grundgebühren liegen sollte.
    Bei einem Vertrag mit 12 Monaten Laufzeit, Ende September 2008 würde ich hierbei auf 8 Monate Restlaufzeit kommen und folglich bei einer Forderung von 110,- € auf monatliche Grundgebühren von knapp 30,- € schließen.

    Also um es kurz zu machen, ich würde die Summe zahlen und froh sein, dass es so reibungslos aus dem Vertrag ging. Bei Freenet endet das in der Regel vor Gericht!
    Es ist nun mal nicht die Schuld eines Anbieters, wenn der Kunde, kaum das seine Leitung steht, umzieht.

  5. #5
    Avatar von kimsey
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    hey ihrs,

    erstmal vielen dank für eure post und doch so verschiedenen meinungen!

    ich habe mittlerweile mit einem juristen und einigen anderen "fachmännern" gesprochen.

    einstimmig (!?) wurde mir bestätigt, das wenn solche dinge NICHT in den AGB geregelt sind (ob ein anspruch bei vorzeitiger kündigung - und in welcher höhe), das BGB greift. das stellt im großen und ganzen ja auch einen schutz für uns verbraucher dar.

    und das BGB regelt solche dinge eineindeutig. das heisst, wenn keine leistung erbracht werden kann, dann muss auch keine geldleistung erfolgen.

    wie beschrieben, eine persönliche frage vor ort mit den leuten der firma (unter zeugen) ergab auch obige antwort: wenn man an einen ort hinzieht wo ihr service nicht verfügbar ist - dann wäre der fall erledigt. aber wie so einige dinge wurden mündl. andere sachen erzählt - es war mir eine lehre!

    in jedem fall fühle ich mich im recht. ein umzug ist zeitlich nie absehbar. wie gesagt, ich hätte den anbieter auch mitgenommen, aber sie sind dort einfach nicht tätig.

    und sie haben bereits eine menge kohle von usn für installation & co. erhalten.

    auf eine schriftliche anfrage meinerseits, wie sich der betrag zusammensetzt, habe ich nach 2,5 wochen immer noch keine antwort erhalten. ich habe den betrag zurückgewiesen und der rechnung wiedersprochen. das zeigt doch wieder, welcher service dahinter steckt.


  6. #6
    Avatar von jubo14
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    Nicht das ich Dir nicht viel Erfolg wünschen würde, aber ich bleibe anderer Meinung.

    Wie Du selber sagst, greift die Regelung aus dem BGB.

    Und hier kommt nun (meiner Meinung nach) Dein Denkfehler.

    Es geht überhaupt nicht darum, dass der Anbieter am neuen Wohnort keine Leistung erbringen kann!
    Du hast mit Ihm einen Vertrag an Deinem alten Wohnort abgeschlossen. Und genau so, wie Du einen Anspruch darauf hattest in der Laufzeit versorgt zu werden, hat der Anbieter einen Anspruch auf die Zahlungen Deinerseits. Für Deinen Umzug kann der Anbieter nichts, folglich entsteht ihm ein Schaden (entgangenen Einnahmen), der laut BGB auszugleichen ist.
    Und wie kommst Du darauf, das BGB einen Verbraucherschutz darstellt? Es regelt das Vertragsrecht! Und damit sind nun nicht nur die Rechte des Kunden, sondern auch die Pflichten des Kunden, sowie die Pflichten und Rechte des Anbieters gemeint.

    Du magst Dich im Recht fühlen, nur ob Du es bekommst?

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