Achtung Vertragsfalle: das konkludente Einverständnis !
Hallo Forum,
bin neu bei Euch und habe gleich einmal eine Frage.
Seitens der Telekom wurde mein Vertrag(„Call and Surf Comfort“) so verändert, dass sich eine erneute Laufzeit von 24 Monaten ergibt.
Nach 4 Monaten ist mir diese Veränderung durch meine Kontoauszüge bewusst geworden. (Die Kontobewegungen bezüglich meiner T-Online Flatrate lassen nicht auf eine Vertragsveränderung schließen.)
Da jedoch von der Seite der Telekom her, weder eine Tonbandaufzeichnung oder Unterschrift von mir beigebracht werden kann und ich auch keine Auftragsbestätigung habe, liegt hier auch kein konkludentes Einverständnis vor, wie von der Telekom behauptet.
( Ich habe also jetzt eine 16MBit-Leitung die ich nicht brauche, da nur 2 MBit geliefert werden kann.)
Ich werde also einen Anwalt einschalten müssen. Hat jemand von Euch etwas mitbekommen, wie solche Fälle ausgehen?
Gruß Yggi
PS
Über die Mitarbeiter an der telefonischen Kundenbetreuung kann ich nichts Schlechtes sagen, das Verhalten des Konzernes jedoch empfinde ich als in die Zeit passend unmoralisch und verschlagen.
Jetzt musst du mir nur noch erklären, wie ich das verstehen soll:
einerseits:
Nach 4 Monaten ist mir diese Veränderung durch meine Kontoauszüge bewusst geworden.
andererseits aber:
Die Kontobewegungen bezüglich meiner T-Online Flatrate lassen nicht auf eine Vertragsveränderung schließen.
Wie denn nun?
Und nebenbei, hast Du zwar eine schöne Überschrift gewählt, nur leider gibt es genau in dem Fall der Vertragsänderung vom alten zum neuen Call&Surf eben keine Möglichkeit, dass dieses durch konkludentes Handeln möglich wäre.
Ein Vertragswechsel bedarf immer einer Willenserklärung und dann anschließend, nach Zugang der Auftragsbestätigung dem unterlassen einer solchen (sprich Schweigen!)
Danke Jubo
Stimmt, kommt widersprüchlich rüber.
Was ich meinte war, dass ich anhand meiner Kontoauszüge erst nach über 4 Monaten auf die Idee gekommen bin meinen Vertrag zu überprüfen, da die Änderungen der Beträge nicht so dramatisch waren. Ich erwähne dass, weil bei einer signifikanten Änderung des abgebuchten Betrags jemand fragen könnte, warum ich das nicht sofort gemerkt habe.
... und weiter.
Diese Willenserklärung liegt eben nicht vor. Keine Unterschrift, keine Tonbandaufnahme, noch habe ich eine Auftragsbestätigung.
Trotz allem beruft sich das Unternehmen auf „konkludentes Handeln“,
da der Vetrag aus deren Sicht vor 4 Monaten zustandegekommen sei.
Ich vermute ein erfolgloser Außendienstmitarbeiter hat einfach angegeben ich wollte solch eine Leistung habe. Eine andere Erklärung habe ich nicht.
Dann verlange von der Telekom eine Kopie der Auftragsbestätigung!
Und weise nebenbei mal darauf hin, dass es bei einer Vertragsänderung kein konkludentes Handeln geben kann! Es bedarf immer einer Willenserklärung einer der beiden Vertragspartner.
Jubo, soweit bin ich schon.
Ich habe bereits schriftlich um Vorlage von Dokumenten gebeten, welche eine Willenserklärung meinerseits dokumentieren und auch schon Antwort erhalten.
Auf mein Einschreiben mit Rückschein erhielt ich höflich und sinngemäß die Antwort, dass das Unternehmen Telekom respektive T-Online meiner Bitte um Herstellung des alten Vertragsverhältnisses definitiv nicht nachkommen wird.
Telefonisch wurde mir zuvor vom Unternehmen „konkludentes Handeln“ nachgesagt, da ich gegen eine aus meiner Sicht nicht erhaltene Auftragsbestätigung, vom Unternehmen innerhalb einer gesetzten Frist keinen Widerspruch eingelegt habe.
Darüber hinaus habe ich vereinfacht gesprochen, durch die Zahlung (Überweisung) der Beiträge den neuen Vertrag akzeptiert, behauptet das Unternehmen Telekom.
Die Argumentation ist nur dann stichhaltig, wenn Du in der tat Deine Rechnung aktiv selber überweist. Wird die Rechnung hingegen per Einzugsermächtigung beglichen, kann dieses Argument nicht gelten. Denn die letztendliche Rechnungssumme setzt sich ja aus den Grundgebühren und den Telefonkosten (zu Sonderrufnummern, ins Ausland, zu Handys, usw.) zusammen.
Dort dann abzuleiten, dass Du auch nur die Chance hattest, eine Änderung Deines Vertragsverhältnisses zu bemerken ist ziemlich gewagt!
Nur ich denke mal, dass Du hier letztendlich nicht ohne einen Anwalt weiter kommst. Der könnte Dir bei der Einreichung einer Feststellungsklage helfen. Damit bist Du als Kunde nämlich in der Lage den Spieß umzudrehen und Telekom zu zwingen zu beweisen, dass Du einen Vertragswechsel beauftragt hast. Könne sie das nicht, werden Sie vom Gericht dazu verdonnert den alten Vertragsstatus wieder herzustellen und selbstverständlich Deine Anwaltskosten zu übernehmen.
Jubo, interessanter Aspekt das mit der Feststellungsklage. Bin selber kein Jurist und werde das im Hinterkopf behalten.
Ich versuche es jedoch zuvor noch mit einem letzen Anschreiben, in dem ich den Gang zum Anwalt ultimativ in Aussicht stelle. Ich habe die Hoffnung über den möglicherweise rechtunkundigen Sachbearbeiter hinaus zur Rechtsabteilung weitergereicht zu werden, womit meiner Meinung nach die Chancen steigen, dass sich die Telekom meiner Meinung anschließt.
Vielleicht stelle ich auch einfach die Zahlung ein. Mal sehen was dann passiert.
Meine ursprüngliche Hoffnung hier Leute zu finden denen zumindest ähnliches passiert ist hat sich bis jetzt noch nicht erfüllt. Kann ja noch kommen.
Ich berichte dann mal, was sich so ergeben hat.
Bis hierher keine Einwände und die Tipps von jubo14 waren richtig.
Aber das folgendes würde ich nicht machen:
Zitat von Yggi
Vielleicht stelle ich auch einfach die Zahlung ein. Mal sehen was dann passiert.
Es geht hier ja um keine unberechtigte Abbuchung nach einer Kündigung.
Du bezahlst ja auch nicht mehr als vorher - oder sogar weniger?
Du könntest nur vermutlich nur jetzt nach dem Vertragsende in den günstigeren Call & Surf Comfort für 40 Euro wechseln (leider auch mit 24 Monaten Laufzeit).
Rückfrage:
Haben die Dich in den höheren Call & Surf Comfort Plus zum gleichen Preis wie vorher gesteckt?
In dem Fall ist es ja leicht klar zu machen, dass Du so etwas mit den möglichen DSL 2000 nicht zugestimmt hättest.
Nochmal zur Einzugsberechtigung:
Durch Zahlungsverzug wirst Du selbst vertragsbrüchig und begibst Dich eindeutig in eine defensive Situation, sollte es letztlich zu juristischen Streitereien kommen.
Abgesehen davon, kann so etwas - wenn es läger andauert - im schlimmsten Fall zu einer negariven Schufa mit Verlust der Kreditwürdigkeit führen.
Deshalb ist selbst bei auf den ersten Blick weitaus berechtigteren Gründen Vorsicht beim Rückzug er Einzugsberechtigung geboten.
Wenn Du wirklich nie etwas zugestimmt hast, sehe ich Deine Fall jusistiv positiv, deshalb verscherze Dir das nicht durch eigene Aktionen.
Ich bin ja schon gespannt auf die Kopie der Auftragsbestätigung.
Also ich habe so ein Ding bisher immer bei jeder Kleinigkeit von der Telekom bekommen (und zwar immer schriftlich als Brief), das muss es definitv geben.
Ich habe auch bisher immer Auftragsbestätigungen bekommen!
Allerdings stelle ich fest, dass immer mehr Leute sich hier melden, bei denen etwas schief gelaufen ist, die eben keine Auftragsbestätigung bekommen haben.
Betrachtet man die Abläufe bei der Telekom, so kann das eigentlich nicht sein, wenn alles mit rechten Dingen zugeht. Bei der kleinsten Vertragsänderung wird vom System, ohne das Zutun eines Sachbearbeiters, diese Auftragsbestätigung generiert.
Da stelle ich mir dann doch ein paar Fragen, was da los ist!
GEH, danke für Deine Anregungen.
Ich bin im „Call & Surf Comfort Plus 2 „Tarif gelandet. Steht auf der Rechnung die ich mir heruntergeladen habe.
Ich habe jetzt viele weitere tolle Sachen und theoretisch eine noch schnellere Leitung die ich praktisch auch nicht bekommen kann da weiterhin nur 2 MBit verfügbar sind. Da ich im IT-Bereich beruflich tätig bin, ist mir schon vorher klar gewesen, dass ich das noch größere Produkt nicht haben kann.
Ich vermute es gibt bei der Übergabe von Aufträgen in das System hinein mächtig Reibungsverluste. Es gibt bei der Telekom bestimmt viele Leute die etwas von ihrem Job verstehen, aber auch anscheinend einige vollkommen Ahnungslose.
Der Konkurrenzkampf muss wohl einige Mitarbeiter zu groben Fehlern veranlassen, aber dann korrigiere ich diese.
Ok, die Zahlung einstellen ist sicher der falsche Weg, aber ich hätte Lust dazu gehabt.
Nur so nebenbei, hier eine kurze Historie meiner Tarifumstellungen. ( Ich glaube, ich habe seit ca. 8 oder 7 Jahren DSL)
Erster Vertrag. Am Stichtag kein DSL, weil vergessen wurde von Glasfaser in Kupfer zu übergeben. Wurde nach Fehlersuche beseitigt. Ok, kann passieren)
Zusätzlich aber auch inige Anrufe und Faxe um meinen Rechnungsdaten endlich richtig hinzubekommen. ( Nein ich bin keine Frau, und nein ich heiße auch nicht wie meine Frau … etc. Bin aber bei der Telekom geblieben.)
-Zweite Umstellung. Eine von mir gewollte Leistungserhöhung wurde erst als Kündigung aufgefasst. ( Wurde korrigiert. Bin bei der Telekom geblieben.)
-Dritte Umstellung. Ich wollte eine Aufwertung des laufenden Vertrages also mehr Leistung und bekam einen zweiten neuen Vertrag hinzu, hatte also ein paar Monate zwei Verträge und zwei Rechnungen. Die telefonisch versprochenen 3 MBit inklusive Fastpath gingen dann auch nicht. ( Oups, tut uns leid. Bin bei der Telekom geblieben.)
-Derzeitiger Vertrag. Den will ich nicht und den habe ich nicht bestellt. (Ahhhhhhhhhhh Grrrrrrrrr.)
Technisch lief bei mir sonst alles immer rund und zu mir war man bisher immer freundlich. Das oben Geschilderte aber macht mich wahnsinnig und ich habe keine Lust mehr.
Danke Leute, habe einige sehr wichtige Anregungen bekommen.
Gruß
...
Ok, die Zahlung einstellen ist sicher der falsche Weg, aber ich hätte Lust dazu gehabt.
...
Das oben Geschilderte aber macht mich wahnsinnig und ich habe keine Lust mehr.
...
Ich kann Dich gut verstehen, das ist zum Ausrasten.
Aber gerade in solchen Situationen ist wichtig, dass Du cool bleibst und selber keine Fehler (wie z.B. Zahlungseinstellung) machst.
Für den "Kontrahenten" ist das ja nur ein gefundenes Fressen.