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Vertragskündigung aus wichtigem Grund?

5Antworten
  1. #1
    Avatar von MB30
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    Standard Vertragskündigung aus wichtigem Grund?

    Guten Abend. Da ist man echt überrascht, wie viele Betroffene es von der 1x1-Vertragssituation gibt.

    Meine Geschichte: Im September begann ich, meinen Umzug zum 01.12.07 zu planen und kündigte den 3DSL-Vertrag bei 1x1. Dieser wurde abgelehnt. Erst nach einigen Telefonaten und Emails war jemand in der Lage, mich an den Umzugssupport weiterzuleiten. Am 16.10.2007 beauftragte ich 1x1 erstmals, für mich eine DSL-Leitung am neuen Wohnort zu beantragen. Weitere unzählige Telefonate und Emails gingen ins Land. Angeblich erhielt 1x1 keine Antwort, ob der neue Standort DSL-fähig ist. Der Geduldsfaden rieß endgültig, als die mir am 4.1.08 mitteilten, dass sie von der Auflösung meines alten Telefonanschlusses zum 31.12.07 erfahren haben und mich gerne an den Umzugssupport verweisen würden. Beim anschließenden Telefonat wurde ich sehr laut. Zumal mir die Telekom zuvor innerhalb von 5 Minuten(!) eine NichtDSL-Fähigkeit am Telefon bestätigen konnte. Lautstärke bringt es offenbar doch, denn am 11.1. erhielt ich schließlich auch die schriftliche Bestätigung von 1x1, dass mein Wohnort nicht DSL-Fähig ist und lt. Telekom auch mittelfristig nicht sein wird. Wieder kündigte ich und abermals wurde es abgewiesen. Bekannte empfahlen mir dieses Forum.

    Textlaut meines neuerlichen Kündigunsversuchs:
    "..kündige aus wichtigem Grund unter Berufung auf §314BGB und 8.4 der AGBs..."

    Denn der Passus in den AGBs bedeutet für mich nichts anderes, als das eine Kündigung aus wichtigem Grund unabhängig von den anderen Kündigungsangaben in den AGBs ist.

    Wie denkt Ihr?

    Insgesamt wäre es doch sinnvoll, 1x1 mal ein Urteil anzuhängen, damit die uns Verbraucher nicht mehr so ausnutzen können. So zahle ich bereits 2 Monate ohne die Leistung beziehen zu können. Außerdem gibt es doch unzählige Verbrauchermagazine im Fernsehen, die dort einmal Dampf machen könnten.

  2. #2
    Avatar von MarkP1972
    MarkP1972 ist offline

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    Standard Re: Vertragskündigung aus wichtigem Grund?

    Zitat Zitat von MB30
    denn am 11.1. erhielt ich schließlich auch die schriftliche Bestätigung von 1x1, dass mein Wohnort nicht DSL-Fähig ist und lt. Telekom auch mittelfristig nicht sein wird. Wieder kündigte ich und abermals wurde es abgewiesen.
    Mit welcher Begründung? Ein Umzug rechtfertigt eine Kündigung nicht und du könntest ja Internet auch mit nem Modem nutzen? Oder mal irgendwas neues?

    Zitat Zitat von MB30
    So zahle ich bereits 2 Monate ohne die Leistung beziehen zu können. Außerdem gibt es doch unzählige Verbrauchermagazine im Fernsehen, die dort einmal Dampf machen könnten.
    Die zuviel gezahlten Leistungen würde ich zurückfordern. Die Verbrauchermagazine berichten ja recht häufig über das Thema. Was hilfts? Die Verbraucherzentralen können das Thema auch nicht mehr hören.

    Zitat Zitat von MB30
    Insgesamt wäre es doch sinnvoll, 1x1 mal ein Urteil anzuhängen, damit die uns Verbraucher nicht mehr so ausnutzen können.
    Du solltest mit anwaltlichem Beistand an die Sache rangehen, wende dich dafür am besten an die Verbraucherzentrale. Wenn 1&1 immer mit ihrem "Machen wir nicht, wollen wir nicht" kommen, dann gehen einem selbst die Ideen aus. Zu einem Gerichtsverfahren wird es 1&1 nicht kommen lassen, da sie sowieso verlieren würden.

    Ich habe zuviel gezahlte Gebühren zurückbekommen, wenngleich nicht in der kompletten Höhe. Das primäre Ziel ist es wohl aber, erstmal aus dem Vertrag rauszukommen!

    Gruß,
    Mark

  3. #3
    Avatar von jubo14
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    Erst einmal, willkommen im Forum!

    Also manchmal zweifelt man wirklich am Verstand der Mitarbeiter!

    Nur leider scheint da kein Umdenken in Sicht, im Gegenteil es scheint ehr schlimmer zu werden.

    Also bleibt dem genervten Kunden in der Tat nur der Gang zum Anwalt und die Erhebung einer Feststellungsklage.
    Dann muss der beklagte Provider nämlich beweisen, dass er in der Lage ist die zugesicherte Leistung (hier den Anschluss) zu erbringen. Kann er das nicht, wird er zur Auflösung des Vertrages, der Übernahme aller Verfahrenskosten und bei einem guten Anwalt auch noch zu Zahlung eines kleinen Schadensersatzes verurteilt.
    Urteile dieser Art dürfte es schon zu tausenden geben, nur nützen die hier als "Musterurteile" nichts. Es handelt sich hier um Einzelfallentscheidungen, die nicht übertragbar sind. Um hieraus ein Grundsatzurteil zu bekommen, müsste der Provider in Berufung gehen! Und genau das werden die Provider sicherlich nicht tun!

  4. #4
    Avatar von Imml
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    Ich bin in einer ganz ähnlichen Situation. Ich bin Umgezogen, DSL ist nicht verfügbar. 1&1 hat meine Kündigung aus einem 24 Monate Vertrag unter Berufung auf die AGB nicht akzeptiert.

    Jetzt suche ich einen Anwalt der die Sache einigermasen kostengünstig in die Hand nimmt. Ist hier jemand der schon erfolgreich mit einem Anwalt rausgekommen ist?

  5. #5
    Avatar von jubo14
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    jubo14 ist offline

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    Willkommen im Forum!

    Du kannst jeden Anwalt nehmen, der sich mit der Materie auskennt!
    Anwälte haben eine Gebührenordnung, so dass der Preis bei allen immer der gleiche ist.
    Du kannst ja noch mal einen Brief an 1&1 schicken und darauf hinweisen, dass das BGB sicherlich die höhere Rechtsnorm im Vergleich zu den AGB von 1&1 darstellt.
    Gleichzeitig kannst Du Dir ja mal über die für Deinen Wohnort zuständige Anwaltskammer einen Fachanwalt für Informationstechnologierecht suchen.

  6. #6
    Avatar von Imml
    Imml ist offline

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    @jubo

    Danke für die Info.

    Ja das mit dem zusätzlichen Brief ist eine gute Idee. In dieser Situation ist es wohl das Beste bei 1&1 soviel Kosten wie möglich zu verursachen. Vielleicht ändert sich ja die Firmenstrategie künftig wenn die Zahlen nicht mehr stimmen.

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