Tarifwechsel per Telefon - falsche Versprechungen von T-Home
kürzlich wechselte ich zum tarif call+surf comfort. das ganze wurde am telefon besprochen mit einer t-home-dame.
die hardware (speedport + splitter) sollten kostenlos sein, ebenso handelte ich eine gutschrift von 100, - euro aus. diese sollte mit jew. 50 euro auf die beiden kommenden tel-rechnungen verteilt werden.
eine bestätigung weder schriftlich noch per mail gibt es nicht (ist wohl auch nicht üblich?).
der speedport wurde geliefert, rechnung lag bei. auf meine rückfrage dazu, wurde mir gesagt: rechnung muß in jedem fall bezahlt werden, eine gutschrift über den betrag (36,-) würde dann ebenfalls per gutschrift auf der tel-rechnung erscheinen.
auf rückfrage unter Tel. 0800-3301000 wurde mir mitgeteilt,
dass hierfür keine Gutschrift zu sehen ist! im system zu sehen sind eh immer nur die gutschriften für die jew. nächste tel-rechnung.
ich habe die telekom nun aufgefordert, mir eine bestätigung zu geben, dass alle gutschriften wie abgesprochen kommen werden. ansonsten seheh ich mich nicht an den vertrag gebunden, werde die hardware zurück senden und werde den anbieter wechseln.
- wie sind eure erfahrungen mit solchen abschlüssen per tel.?
- seid ihr evtl. auch gelinkt worden?
- wie könnte man die telekom zwingen den vertrag einzuhalten?
- wie ist die rechtslage?
Zunächst bezweifel ich, dass Deine Gesprächspartnerin tatsächlich von der Telekom war.
Viel Wahrscheinlicher war es eine Dame aus einem Call-Center, die mit Telekom-Daten auf "Kundenfang" geht.
Und ich fürchte, das hat bei Dir ganz gut funktioniert.
Um es kurz zu machen, die Gutschriften kannst du vergessen!
Du wirst weder die versprochenen 100,- €, noch die Kosten für den Router erstattet bekommen.
Das Einzige, was merkwürdig ist, ist die Tatsache, dass Du keine Auftragsbestätigung (per Briefpost!) bekommen hast.
Allerdings, und das ist für dich jetzt richtig blöd, ist die in Deinem Fall leider nicht einmal zwingend notwendig!
Denn auch wenn es gerne anders dargestellt wird, bei Verträgen, die am Telefon geschlossen werden, gilt das 14 tägige Widerrufsrecht eben nicht! Es ist dort zwar eine Gesetzesänderung auf dem weg, nur derzeit gilt das Widerrufsrecht für Haustürgeschäfte (Vertreterbesuche), schriftlich geschlossenen Verträge, sowie diejenigen die Online abgeschlossen wurden. Den Vertrag per Telefon hat man schlicht vergessen!
Folglich besteht Deine einzige Möglichkeit darin, der Telekom mitzuteilen, dass Du Dich von der Telefonanruferin getäuscht fühlst und um Prüfung des Falles bitten. Mit ein wenig glück, und wenn Du nett bittest, könnte es sein, dass man Dir etwas entgegen kommt.
Und um Abschließend Deine Frage direkt zu beantworten:
- Verträge sollte man unter keinen Umständen am Telefon abschließen.
- Du bist gelinkt worden.
- Du kannst die Telekom zu nichts zwingen! Nur bitten.
- s.o.
Naja, und Du wirst (hast) genau das bekommen, was auf dieser Auftragsbestätigung steht!
Die mündlichen Versprechungen waren lediglich ein Lockmittel, um Dich zum Abschluss zu bewegen.
Nicht du bekommst eine Gutschrift, sondern die Dame, die Dir den Vertrag "vermittelt" hat bekommt eine Provision!
Naja, und Du wirst (hast) genau das bekommen, was auf dieser Auftragsbestätigung steht!
Das ist der springende Punkt.
Die Telekom selber gibt normal keine abweichenden Gutschriften von dem, was aktuell in Internet oder im T-Punkt angeboten wird.
Es gibt aber tatsächlich Vermittlungsunternehmen, die dem Kunden mehr geben als die Telekom selber.
Aber die "Präsente" werden dann von diesem Unternehmen direkt an den Kunden gegeben.
Die Telekom hat damit aber nichts zu tun und deshalb erscheint nichts in der Auftragsbestätigung und auch Hardware wird nicht über die Telekom rückabgerechnet, die muss Du umsonst von dem Vermittlungsunternehmen bekommen.
Also ich habe so etwas neulich beim Mediamarkt mitbekommen, dort hat das Vermittlungsunternehmen tatsächlich dem Kunden einen Router und 100 Euro Mediamarkt-Gutschrift gegeben, selbst bei Tarifwechseln.
Aber die "Präsente" gab es eben direkt vom Vermitter.
Das 14-tägige Widerrufsrecht gilt für JEDEN BESCHISSENEN Vertrag, den ein Mensch auf deutschem Staatsgebiet abschließt! Ob's mündlich, per Telefon, Fax, SMS, EMail, Post oder Steintafel ist, man kann JEDEN Vertrag widerrufen! Da gibt es kein Wenn und Aber!!!
@he.kern
Die Gutschriften kannst du zwar vergessen, alle mündlichen Versprechungen zählen ohne schriftliche Bestätigung keinen Cent. Aber wenn du kannst widerrufe einfach schriftlich den Vertrag (wenn du noch innerhalb der 14 Tage Frist bist) und dann biste fein raus.
Da Widerrufsrecht gilt eben NICHT für jeden Vertrag. Schau mal beispielsweise hier , das klingt doch letztendlich nach einem ähnlichen Sachverhalt. Rechtsverbindlich ist das natürlich nicht. Sorry, Schrippe, deine Vorstellungen vom Widerrufsrecht sind zwar sehr verbraucherfreundlich, aber unrealistisch. Ich bin gerade in einem rechtswissenschaftlichen Studium und habe mich erst vor Kurzem mit diesen Passi aus dem BGB intensiv befasst. Ich sehe das ähnlich wie der Anwalt aus dem Link.
Rechtlich glaube ich nicht, daß es hier eine Chance gibt. Da ist einfach die Beweislage zu miserabel. Ich kann mir aber gut vorstellen, daß man mit der Telekom in diesem Fall reden kann. Immerhin haben auch die Callcenter zumeist eine Stornohaftung und somit ist wenigstens die Provision für die Telekom nicht verloren. Und wenn du dann noch Glück hast und einen freundlichen und kompetenten Mitarbeiter der Telekom erwischst (gibt es durchaus...), kannst du vielleicht wirklich ein Gutschriftsmäßiges Entgegenkommen der Telekom aushandeln. Ich hatte das schon wiederholt, insbesondere bei der T-COM Hotline (0800/3301000). (@Jubo: beispielsweise bei ISDN-MSN-Nachbuchungen oder auch wirklich bei Routerpreisen wurde mir schon des Öfteren entgegen gekommen.)
Und das Detail ist, dass der Anrufer immer behaupten wird, der Kunde hätte diesen Auftrag mit sofortiger Wirkung erteilt. Und genau damit ist das Widerrufsrecht verwirkt!
1&1 hat versucht diese "sofortige Ausführung" in seiner Online-Anmeldung unter zu bringen. Nur da holen sie sich zunehmend blutige Nasen, weil hier wirklich zählt ob die Arbeiten schon begonnen wurden oder nicht.
Bei einer telefonischen Vertragsumstellung muss man hingegen davon ausgehen, dass unmittelbar nach dem Anruf der Vertrag geändert ist und somit die Leistung seitens des Anbieters erbracht wurde.
Deshalb reichen mir auch fünf Worte, wenn mich so ein Werbeanruf erreicht, aus denen man auch mit viel Mühe keine Zustimmung basteln kann:
"Lassen Sie mich in Ruhe!"
Wie kann man sich denn gegen solche Anrufe überhaupt wehren? Die Anrufer verwickeln einen so Geschickt in ein Gespräch und setzen einen so unter Druck, das viele gar nicht anders können als ja zu sagen. Mann wird praktisch überumpelt. Teilweise werden da einfach Verträge untergejubelt obwohl man ganz klar NEIN gesagt hat. Eine Auftragsbestätigung gibt es nicht und wenn trudelt sie nach 2 Wochen ein. Sowas soll Legal sein?
Sofort "Nein, Danke" sagen und auflegen. Sowas würde ich grundsätzlich nicht am Telefon machen und auch nicht an der Haustür. Egal bei welchem Dienstleister. Wenn du einen Vertragswechsel willst, mach das im Telekom Shop, oder aber Ruf die offizielle Hotline an und kläre das dort. Bei Dürckern bist du immer der ge.... am Ende.
Da könnte ja jede Drückerbande wahllos im Telefonbuch rumtelefonieren und nach jedem Telefonat einfach behaupten, man habe ja und amen gesagt und schon hat man einen Vertrag am Hals.
DAS IST BLÖDSINN!!!!! Jeder (ausgebildete) Anwalt kommt zu diesem Schluss und jeder Richter wird einem in so einem Fall Recht geben!
Ich wundere mich immer wieder über die Rechtsverdreher hier. Das ist so dämlich zu glauben, ein simpler Anruf, bei dem man nicht mal ja gesagt hat, würde vor einem Gericht als rechtsgültiger Vertrag durchgehen. So einen Schwachsinn hab ich schon lange nicht mehr gehört...
Du wirfst hier wahllos verschiedenste Geschäftsvorfälle in einen Topf!
Und ganz nebenbei, in diesem Fall hat der Kunde "Ja" gesagt und das dann sogar schriftlich bestätigt bekommen!
Selbstverständlich geht es nicht darum, dass jeder hergelaufene Hotliner irgendwelche Behauptungen aufstellen kann. Selbstredend muss der Vertragsabschluss zu beweisen sein.
Nur ist das überhaupt nicht der Punkt!
Der Vertragsabschluss ist die eine Sache.
Der Widerruf ist dann aber eine völlig andere Sache.
Ohne Vertragsabschluss kein Widerruf!
Und für den Widerruf hat der Gesetzgeber nun mal Ausnahmen (z.B. Zeitschriftenabos, warum weiß der Himmel) ins Gesetz geschrieben und auch Gründe für das Verwirken des Widerrufsrechtes genannt.
Und einer der Verwirkungsgründe ist die sofortige Beauftragung.
Natürlich ist das ein ziemlicher Nachteil für den Kunden. genau aus diesem Grund will unsere Justizministerin das Gesetz genau an dieser Stelle ja auch ändern. Zukünftig soll es das Widerrufsrecht in jedem Fall geben, wobei die Frist mit Erhalt der Belehrung über das Widerrufsrecht in schriftlicher Form beginnen soll.
Aber leider ist das noch Zukunftsmusik!
Also lieber Schrippe, komm mal wieder etwas runter! Dampf ablassen ist ja manchmal ganz hilfreich, aber hilft hier dem Threadersteller nicht so richtig weiter.
AW: Tarifwechsel per Telefon - falsche Versprechungen von T-Home
Ich hab einen ähnlichen Fall aber mit Schriftlichem Angebot vom 1.12.08 für eine Gutschrift von 200 € bei telefonischer Bestellung bis 31.12.08 und Nennung eines Stichwortes: "Erleben". Hab ich dann am 18.12.08 genau so gemacht unter 0800 33 03000 bei einem Herrn Denny. Der hat mir zu den 200 € noch 100 € zusätzlich für den Internet-Provider-Wechsel von GMX versprochen. Habe dann den Vertrag am Telefon für Call & Surf zugesagt. Wegen Kündigung bei DSL musste ich 4 Wochen warten. Am 7.1.09 hab ich bei Telekom nachgefragt wegen einer Auftragsbestätigung. Die kam dann auch nach gut einer Woche, aber ohne die Gutschrift-Bestätigungen. Hab wieder angerufen und die Auskunft erhalten, daß die Gutschrift erst auf der Rechnung kommt. Nun sind 2 Rechnungen da und keine Gutschrift. Hab wieder angerufen, dann hat man mich an die Rechnungsstelle 0800 33 01020 verwiesen. Dort angerufen einen Herrn Keiling. Der konnte erstmal nichts sagen und hat Rückruf versprochen, was er dann auch gemacht hat! (Immerhin). Nur: Angeblich sind bei der Telekom im System meine Bestellung nur ab 7.1.09 hinterlegt. Das kann aber gar nicht sein, denn ich hatte ja 4 Wochen Kündigung bei GMX und die Installation von Call & Surf war am 20.1.09 bei mir. Das hat den H. Keiling aber nich beeindruckt. Er meinte er habe halt keine anderen Unterlagen. Als "Entgegenkommen" bot er mit 100 statt der 300 € Gutschrift an.
Kann man da was einklagen? Wer kennt Anwälte die darauf spezialisiert sind und mit solchen unlauteren Machenschaften der Telekom T-Home Erfahrung haben?
Resumme: Nie mehr was über Telefon ausmachen! Nicht mal mit Schriftstück als Unterlage wo man selber anruft!!!
AW: Tarifwechsel per Telefon - falsche Versprechungen von T-Home
nun hat mann in jeder stadt oder wo auch immer T-Punkte und es gibt immer noch leute die das aus lauter faulheit oder dummheit oder sonst was das immer noch am telefon erledigen wollen und hinterher rennerei haben das nixs eingehalten wurde,was am telefon versprochen wurde.hinterher is das geschrei groß.
ich sag nur nixs dazugelernt,selbst schuld.
Bei mir wurde auch die wehselgutschrift "vergessen".Bin zum T-Punkt hin,wurd mir versprochen ab der nächsten rechnung wird die gutschrift in abzug gebracht.
Von wegen,wurde wieder vergessen,nochmal hin,aber diesmal bin ich deutlich geworden,sehr deutlich.hab dem guten telekomiker zu verstehen gegeben,wenn ich nochmal hier erscheinen muß deswegen knallts.
alles gut geworden.nur traurig das es erst immer soweit kommen muß,ich halte mich ja auch an die vereinbarten monatlichen zahlungen,da kann man doch erwarten das die andere seite das auch tut.
son callcenter depp kann auflegen wenns deutlich wird,aber im T-punkt kann er das nich und weglaufen auch nich......
AW: Tarifwechsel per Telefon - falsche Versprechungen von T-Home
Zitat von jubo14
Ohne Vertragsabschluss kein Widerruf!
Und für den Widerruf hat der Gesetzgeber nun mal Ausnahmen (z.B. Zeitschriftenabos, warum weiß der Himmel) ins Gesetz geschrieben und auch Gründe für das Verwirken des Widerrufsrechtes genannt.
Und einer der Verwirkungsgründe ist die sofortige Beauftragung.
erklär mir bitte, wie du auf zeitschriften-abos kommst?
aus meinem näheren bekanntenkreis weiss ich ziehmlich genau, dass das widerrufsrecht gerade hier nicht verfällt!
generell besteht ein 14-tägiges widerrufsrecht!
und wenn ein vertrag unter arglistiger täuschung (und darunter fallen auch versprechen, die nicht eingehalten werden) zustande kommt, besteht sogar noch nach ablauf von 14 tagen ein widerrufsrecht.
ich habe zwar grad den paragraphen nicht greifbar, kann dir aber später gerne den genauen wortlaut aus dem bgb zitieren.
natürlich ist das mit dem beweisen so eine sache, aber richter in deutschland wissen auch, dass solche dienstleister den kunden gerne mal abzocken.
AW: Tarifwechsel per Telefon - falsche Versprechungen von T-Home
Das mit den versprochenen Gutschriften hat System,mir ging es genauso!Ist der Vertag erst mal abgeschlossen wird von der Gutschrift nicht mehr geredet!!!Das Widerrufsrecht sollte aber auf Seite 6 ausdrücklich vermerkt sein,so ist bei mir und ich habe den Vertrag sofort storniert.