Also für mein Problem muss ich ziemlich weit ausholen. Im August 2007 hat mein Vater über Internet ein Handyvertrag abgeschlossen ( bei wem weis ich nicht genau) und als Anbieter hat er sich Freenet ausgesucht. Bei diesem Internet Vertrag lief es so ab, dass er den Vertrag ausdrucken, ihn ausfüllen + unterschreiben und ihn dann zu diesem skurillen Unternehmen schicken sollte. Einige Tage später erhielten wir einen Anruf von dieser Firma, weil eine Unterschrift auf diesen Vertragsformularen fehlte und zwar die, die Freenet die Erlaubnis gibt von unseren Konten ab zu buchen. Aber einen Monat später hat Freenet doch von unserem Konto abgebucht trotz der fehlenden Erlaubnis. Zu dem kommt auch noch, dass wir weden von dem Internet Vertragspartner die im Vertrag angegeben Handys erhalten, noch haben wir eine Sim Karte von Freenet erhalten, ergo wir stehen da mit leeren Händen da und sollen jetzt Freenet für Dienstleistungen bezahlen, die wir bis Heute kein einziges mal in Anspruch genommen haben.
Mit unseren Problem waren wir auhc bei Freenet, sprich wir haben ihnen einen Einschreibbrief mit Rückschein geschickt, wo wir das Problem detail genau geschildert haben, doch seit dem haben wir nichts mehr von denen gehört. Bis Heute wo ein Mahnungsschreiben kam, wo drinnen steht, dass wir Freenet über 100 € schulden.
Zum Schluss kommt noch hin zu, das mein Vater (der ja den Vertrag abgeschlossen hat) vor 2 Monaten verstorben ist.
Wir wissen echt nicht mehr was wir machen sollen, deshalb wären wir hier für jede Hilfe dankbar
Als erstes muss herhausgefunden werden mit wem dein Vater den Vertrag abgeschlossen hat.
Es muss auch nachgesehen werden ob es eine Auftragsbestätigung gibt.
Ansonsten fällt mir jetzt nur ein, eine Kündigung an Freenet zu schicken, mit einer Kopie der Sterbeurkunde.
Auch von mir ein Willkommen im Forum und mein Beileid!
Von wem der Vertrag ist, ist für diesen Fall eigentlich egal.
Auf der Rechnung muss ja die Adresse (Absender) vermerkt sein.
An diese ein Schreiben schicken mit der Information, dass Dein Vater verstorben ist (Kopie der Sterbeurkunde beifügen) und der Bitte auf weitere Belästigung zu verzichten.
Da ist nichts mehr zu kündigen! Verträge werden nicht vererbt, enden somit mit dem Tot eines der Vertragspartner.