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Kündigungsschreiben, wohin?

15Antworten
  1. #1
    Avatar von BaseJaxx
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    Standard Kündigungsschreiben, wohin?

    Hallo zusammen,

    ich bin zu allererst einmal begeistert von diesem Forum, sehr informativ!!!

    Nun folgendes:
    Ich habe am vergangenen Sonntag den großen 1&1-Vertrag mit 16000er Flat, Telefon Flat und Handy mit Partnerkarte beantragt... das alles bevor ich dieses Forum gefunden habe... leider... denn, ich habe nun über viele Probleme mit 1&1 erfahren, zudem dieses "Voice over IP" bereitet mir Kopfschmerzen, ich möchte eigentlich nicht auf meine normale Telefon-Leitung verzichten!!!

    Da ich innerhalb der zwei Wochen Frist liege möchte ich meinen Antrag zurückziehen und ersteinmal bei meinem jetzigen Anbieter Teleos bleiben.

    Wo muß ich die Kündigung hinschicken? Adresse?

    Liebe Grüße,
    Jens

  2. #2
    Avatar von wagnerd
    wagnerd ist offline

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    Standard Gar kein "Kündigungsschreiben".

    Achtung! Bitte nicht folgendes verwechseln:

    Kündigung <--> Widerruf

    Kündigung betrifft immer einen bereits mit voller Wirksamkeit bestehenden Vertrag.

    Widerrufen kannst du (zumindest theoretisch) innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist für Verbraucher. Hast du allerdings "schnellstmögliche Schaltung" o.Ä. beauftragt (ist glaube ich bei 1und1 standardmäßig so), dann ist dein Widerrufsrecht erloschen.

    Egal. Ich würde an deiner Stelle dennoch versuchen, aus dem Vertrag noch rauszukommen. Schriftlich via Einschreiben mit Rückschein sofort morgen den Vertrag widerrufen. Vielleicht lassen sie dich ja noch zurücktreten.

    Wichtig ist: KEIN KÜNDIGUNGSSCHREIBEN!!! Wenn du das tätest, würdest du höchstwahrscheinlich nur einen Antwortbrief mit der Aussage erhalten, daß eine Kündigung erst zum Ablauf der 24-Monatigen Mindestvertragslaufzeit möglich ist. Und bis dieses Schreiben da ist, ist die Widerrufsfrist wahrscheinlich so oder so vorbei. und dann hast du keinerlei Chance mehr.

    Das Widerrufsschreiben würde ich an die Adresse richten, von der die Auftragsbestätigung kommt. Das ist ja auch der (potentielle) Vertragspartner.

  3. #3
    Avatar von BaseJaxx
    BaseJaxx ist offline
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    Bisher habe ich noch keine postialische Auftragsbestätigung bekommen, nur eine Online-Bestätigung der Bearbeitung, in meinem ServiceCenter kann ich sehen welche Pakete ich gebucht habe.

    Desweiteren habe ich gestern eine Mail bekommen das die Rufnummern für die Handys meiner Frau und mich noch nicht von Vodafone übernommen werden können da meine Verträge bei Vodafone noch bis August laufen... kommt denn jetzt aufgrund des fehlendenden Rufnummerntransfers der Handyvertrag mit 1und1 und mir sowiso nicht zu stande??? Die kömmem ja nicht einfach Simkarten mit anderen Handynummern für uns aktivieren.

    Ich werde gleich morgen einen Wiederruf aufsetzen... wie gesagt, ich habe aber noch keine Adresse vorliegen.

  4. #4
    Avatar von MarkP1972
    MarkP1972 ist offline

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    Hallo,

    meine Kündigungsschreiben habe ich an folgende Adresse geschickt:

    1&1 Internet AG
    Elgendorfer Str. 57
    56410 Montabaur

    Ich bekam auch immer per eMail brav Antwort (übrigens: ich hatte zu dem Zeitpunkt kein Internetzugang, sehr sinnig, dann Mails zu schicken ).

    Die AGBs beginnen mit folgendem Absatz:
    Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen der 1&1 Internet AG, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur (nachfolgend 1&1 genannt)
    regeln das Vertragsverhältnis zwischen 1&1 und dem Kunden.

    Von daher würde ich das Schreiben an o.g. Adresse schicken. Je früher, je besser!

    Gruß,
    Mark

  5. #5
    Avatar von jubo14
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    jubo14 ist offline

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    Aber nochmal der Hinweis:

    Das Schreiben muss mit Widerruf überschrieben sein.

    Sobald Du das Wort Kündigung verwendest, wird 1&1 Dir eine Kündigungsbestätigung für den Februar 2010 schicken!

    Und was nun die sogenannte sofortige Beauftragung angeht, so hat 1&1 hier schon einige schlappen vor Gericht einstecken müssen, da es eben nicht so einfach ist, dem kunden einfach per Default-Dert einen Haken auf das Onlineformular zu setzen und damit das Widerrufsrecht auszuhebeln.

  6. #6
    Avatar von Prinz96
    Prinz96 ist offline

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    Zitat Zitat von jubo14
    Aber nochmal der Hinweis:

    Das Schreiben muss mit Widerruf überschrieben sein.

    Sobald Du das Wort Kündigung verwendest, wird 1&1 Dir eine Kündigungsbestätigung für den Februar 2010 schicken!

    Und was nun die sogenannte sofortige Beauftragung angeht, so hat 1&1 hier schon einige schlappen vor Gericht einstecken müssen, da es eben nicht so einfach ist, dem kunden einfach per Default-Dert einen Haken auf das Onlineformular zu setzen und damit das Widerrufsrecht auszuhebeln.
    Hallo jubo14!
    Für den ersten Absatz volle Zustimmung.
    Dem zweiten Teil kann ich allerdings nicht uneingeschränkt zustimmen. Das Widerrufsrecht ist im BGB explizit für Dienstleistungen anders geregelt als für Warenlieferungen. Und 1&1 hat bislang (meines Wissens) noch keine einzige "Schlappe" hinnehmen müssen. Bislang ist es meist (allerdings erst nach anwaltlichem Schreiben) zu einer Kulanzregelung gekommen.
    Es ist wahr, dass verschiedene Provider vor verschiedenen Amtsgerichten eine "Schlappe" einstecken mussten. Das sind aber Einzelfälle, die keine Allgemeingültigkeit haben. Und da die Provider darauf verzichten, in solchen Fällen Einspruch einzulegen und eine höhere Instanz zu bemühen,
    wird es auch keine allgemeingültige Aussage geben.
    Ist auch irgendwie verständlich. Sollte es grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht auch für begonnene Dienstleistungen geben, würde dies bedeuten, dass der Provider erst 14 Tage abwartet, und dann mit seiner Arbeit beginnt. Das würde dann eine Schaltungsdauer nicht wie bisher von 10-14 Tagen (in der Regel), sondern von 4 Wochen bedeuten.
    Allerdings, und da muß ich Dir Recht geben:
    Versuchen sollte man es auf jeden Fall. Allerdings nur mit Rechtsbeistand.
    Die Chancen stehen relativ gut, dass der Provider es gar nicht auf ein Gerichtsurteil ankommen lässt.

  7. #7
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    Moment, hier hast du mich falsch verstanden!

    Es geht nicht darum, dass man sein Widerrufsrecht verliert, wenn man den Provider mit der sofortigen Ausführung beauftragt.

    Es geht hier nur um die Online-Auftragsabwicklung von 1&1.
    Und hier haben Gerichte bereits entschieden, dass das Verfahren von 1&1 eine unzulässige Beschneidung der Kundenrechte darstellt, weil nicht offen ersichtlich ist, dass der Kunde mit dem Haken bei "sofort ausführen" auf sein Widerrufsrecht verzichtet.
    Und dann gibt es noch die Entscheidungen, dass auch bei einer sofortigen Beauftragung ein Widerruf möglich ist, wenn der Provider nämlich noch überhaupt keine Leistung erbracht hat, weil der Antrag noch überhaupt nicht bearbeitet wurde.

    Allerdings muss ich Dir natürlich recht geben, dass es keine Urteile gibt, auf die man sich berufen könnte, da alle diese Streitfälle bereits nach der ersten Instanz Rechtskraft erlangen. Und das Urteil von Amtsgericht A ist für Amtsgericht B selbstverständlich nicht bindend.

  8. #8
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  9. #9
    Avatar von scolopender
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    Zitat Zitat von stadtindianer
    dsl-wideruf@1und1.de
    So nicht - mit zwei "r":

    dsl-widerruf@1und1.de

    G., -#####o:

  10. #10
    Avatar von BaseJaxx
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    Ist das wirklich ernst gemeint mit der E-Mail Adresse?

    Kann ich hier den Wiederruf verfassen und auf eine Antwort warten?

    Liebe Grüße,
    Jens

  11. #11
    Avatar von GEH
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    Zitat Zitat von BaseJaxx
    Ist das wirklich ernst gemeint mit der E-Mail Adresse?

    Kann ich hier den Wiederruf verfassen und auf eine Antwort warten?
    Warten -> ja
    Bekommen -> nein

    Ein E-Mail Widerruf ist genauso unsicher wie ein Brief ohne Einschreiben/Rückschein.
    Bei Widerruf und Kündigung musst Du immer gucken, dass Du im Zweifelsfall Deine Bitte auch nachweisen kannst.
    Sonst bist Du aufgeschmissen, wenn der Sachbearbeiter es im Papierkorb landen lässt.

  12. #12
    Avatar von BaseJaxx
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    Sehr geehrte Damen und Herren,


    mit diesem Schreiben Widerrufe ich meinen Antrag vom 01.02.2008 mit allen an diesem Tag beantragten Leistungen der:

    Vertragsnummer: 172***** (Surf und Phone 16.000komplett)
    Vertragsnummer: 172***** (DSL Entertainment)

    Ich bitte um eine schnelle schriftliche Bestätigung dieser Mail!!!

    Mit freundlichen Grüßen,
    XYZ

    So, morgen schreibe ich dann den ganzen Kram in schriftlicher Form an:

    1&1 Internet AG
    Postfach
    56409 Montabaur


    Hier stehts:

    Widerrufsbelehrung
    Sofern der Kunde ein Verbraucher ist und der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wurde (Fernabsatzvertrag), steht dem Kunden das unten beschriebene Widerrufsrecht zu:
    1. Ihr Widerrufsrecht:
    Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. per Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung evtl. gelieferter Hardware widerrufen. Die Frist beginnt mit Erhalt dieser Widerrufsbelehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung (oder der evtl. gelieferten Hardware) binnen der vorgenannten Frist. Der Widerruf ist zu richten an:

    1&1 Internet AG
    Postfach
    56409 Montabaur.

    2. Bitte beachten Sie die Widerrufsfolgen:
    Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung und/oder evtl. gelieferte Hardware ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Sollten Sie z.B. die Verpackung beim Öffnen beschädigen oder durch Anschließen der Geräte die Hardware in Gebrauch nehmen, müssen Sie die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung ersetzen. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Bestellwert einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Bestellwert zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.
    3. Bitte beachten Sie auch folgende besondere Hinweise:
    Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn 1&1 mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z.B. wenn Sie uns mit der sofortigen Bereitstellung des DSL-Anschlusses beauftragen etc.). Wenn wir Ihnen Waren liefern, die nach Ihren Kundenspezifikationen angefertigt werden, oder die eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder wenn Sie die Ausführung einer Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist selbst veranlasst haben, besteht kein Widerrufsrecht (z.B. sofortige Registrierung einer Domain nach Kundenwunsch). Weiterhin besteht kein Widerrufsrecht, wenn wir Ihnen Software auf einem Datenträger liefern und der gelieferte Datenträger von Ihnen entsiegelt wird.
    Ihre 1&1 Internet AG

  13. #13
    Avatar von MarkP1972
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    Ah, perfekt mit der Adresse, dann hau raus das Teil - wenn der Text so genehm ist (das sollte hier noch jemand bestätigen)! Wie du schreibst: In schriftlicher Form. Und natürlich als Einschreiben mit Rückschein. Rückschein aufheben.

    Gruß,
    Mark

  14. #14
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    Zitat Zitat von BaseJaxx
    Sehr geehrte Damen und Herren,


    mit diesem Schreiben Widerrufe ich meinen Antrag vom 01.02.2008 mit allen an diesem Tag beantragten Leistungen der:

    Vertragsnummer: 172***** (Surf und Phone 16.000komplett)
    Vertragsnummer: 172***** (DSL Entertainment)

    Ich bitte um eine schnelle schriftliche Bestätigung dieser Mail!!!

    Mit freundlichen Grüßen,
    XYZ
    Mache aus dem Antrag einen Auftrag und zum Schluß solltest Du schreiben.
    " Ich bitte um schriftliche Bestätigung meines Widerrufs"

  15. #15
    Avatar von BaseJaxx
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    Ihre Kundennummer: 73******

    Sehr geehrte(r) Herr xxxx,

    mit Bedauern haben wir die Stornierung Ihres Vertrages zur Kenntnis genommen und bestätigen Ihnen diese zum heutigen Tag.

    Bitte beachten Sie, dass eine Vertragsreaktivierung nach der Stornierung nicht mehr möglich ist.

    Haben Sie Fragen zu unserer Stornierungsbestätigung? Gerne helfen wir Ihnen unter folgender Rufnummer weiter:

    0900 1000 415 (0-24 ct/Min. Festnetz Dt. Telekom, Mobilfunkpreise ggf. abweichend)

    Selbstverständlich können Sie uns auch per E-Mail erreichen.

    Wählen Sie sich dazu in Ihrem 1&1 Control-Center unter https://login.1und1.de mittels Ihrer Kundennummer und Ihres Kundenpasswortes ein. Unter "Hilfe&Kontakt" können Sie eine Anfrage an unsere Serviceabteilung richten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Vertragskundenservice
    1&1 Internet AG
    Diese Antwort ist heute um 9:31Uhr bei mir eingegangen...

    Scheint doch geklappt zu haben.

  16. #16
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    Kein Mensch hat behauptet bei 1&1 würde nie etwas klappen!

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