Frage zum Widerrufsrecht

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  1. #1
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    Standard Frage zum Widerrufsrecht

    Liebe Leute,

    mein Versuch, von Arcor zu o2 DSL zu wechseln, wird nach meinen bisherigen Erfahrungen wohl im Desaster enden. o2 verspricht Sachen, die sie nicht halten können, von mir gewünschte Anschalttermine werden nicht berücksichtigt, Rufnummernportierung klappt nicht usw. usf.

    Nun meine Frage: Ich habe Mitte der Woche meine Vertragsunterlagen mit den AGBs, dem Router etc. erhalten. Beginnt mit dieser Sendung die Widerrufsfrist?

  2. #2
    Avatar von Desateur
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    Hallo hier im Forum,

    Nein leider nicht, der erste Tag der Frist ist der Tag an dem der Auftrag gegeben wird. Der Router kommt meist erst nach der Widerrufsfrist, damit dich der Anbieter sich nicht darum kümmern muss evt schon ausgelieferte Ware zurück zu bekommen.

    Gruß

  3. #3
    Avatar von hypernetics
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    Mmmh, ich hatte gestern nochmal geschaut und auf o2's Website folgendes gefunden:

    "Die Frist beginnt am Tage des Eingangs der Ware bzw. der SIM-Karte bei Ihnen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Ihr Widerrufsrecht bei einem DSL- oder Mobilfunk-Laufzeitvertrag erlischt vorzeitig, wenn O2 Germany mit der Ausführung der Telekommunikationsdienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat bzw. Sie diese selbst veranlasst haben (z.B. durch abgehende Kommunikation)."

    Ich muss dazu sagen, dass ich den Vertrag telefonisch geschlossen hatte. Da mir die Vertragsunterlagen und die AGBs zu diesem Zeitpunkt nicht vorlagen, würde ich sagen, dass ich erst mit der Kenntnisnahme darüber, was ich abgeschlossen habe, in die Widerrufsfrist eintrete...

    Oder?

  4. #4
    Avatar von wagnerd
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    Standard Wann hast du die Belehrung zum Widerrufsrecht erhalten?

    Als Verbraucher mußt du in jedem Fall eine Widerrufsbelehrung erhalten haben, in denen genau steht, wie ein Widerruf des Vertrags abzulaufen hat.

    Darin sollte der Passus "die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung" o.Ä. zu finden sein.

    Prinzipiell ist das auch so SIEHE HIER geregelt.

    Wenn allerdings der Anbieter schon vor Ablauf der Frist mit der Schaltung oder den dazugehörigen Maßnahmen begonnen hat (auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden; ist beispielsweise bei 1und1 so, wenn man "schnellstmöglich" auswählt, erlischt das Widerrufsrecht laut Gesetz vorzeitig (Siehe Nach § 312d Abs. 3 Nr. 2 BGB)

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