Hallo !
Einige werden mich ja schon kennen. War 1und1 Kunde und habe 3 Monate auf Internet und Telefon gewartet . Hab 2 Fristen gesetzt nach BGB und dann gekündigt. Hab mir nun das Geld für Januar und Februar zurückgeholt, da ich bereits im Januar die Einzugsermächtigung schriftlich (Einschreiben per Rückschein) entzogen hatte . Nun will mir 1und1 das Geld für Januar und Februar in Rechnung stellen plus Bearbeitungsgebühr. OBWOHL 1und1 3 Monate ihren vertraglich zugesicherten Leistungen nicht nachkommen ist, OBWOHL ich Einzugsermächtigung entzogen hatte.
Rechnung:
Sehr geehrter Herr xxxxx,
laut vertraglicher Vereinbarung werden die Entgelte, die durch die Nutzung von Dienstleistungen der
1&1 Internet AG entstehen, über das bequeme Lastschriftverfahren beglichen. Leider konnte der
letzte Einzug nicht erfolgreich durchgeführt werden, da Sie der Abbuchung widersprochen haben.
Folgende Posten wurden als Rücklastschrift zurück gebucht:
Bitte überweisen Sie, den oben genannten Betrag einschließlich Bearbeitungsgebühr umgehend
unter Angabe Ihrer Kunden-/Belegnummer(n), an die folgende Bankverbindung:
1&1 Internet AG, Konto 7904 865, BLZ 300 500 00, WestLB.
Alternativ können Sie auch gerne unter 0180 5 001 006 (14 ct/Min.)
anrufen, und bei ausreichend Deckung auf dem Bankkonto den erneuten Einzug veranlassen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihren Vertrag zum 23.02.2008 bis zum Eingang der vollständigen
Zahlung für den Zugriff sperren. Sofort nachdem die Zahlung bei uns eingegangen ist, werden wir Ihren
Vertrag wieder freischalten und zukünftige Rechnungsbeträge wie gewohnt einziehen.
Wichtiger Hinweis:
Dienstleistungssperren und Bearbeitungsgebühren können Sie vermeiden, wenn vor jedem
Rechnungseinzug für eine ausreichende Deckung auf Ihrem Bankkonto gesorgt ist.
Bei anhaltendem Zahlungsverzug behalten wir uns vor, unsere Leistungen zu verweigern
und ggf. die Verträge, aus denen die Zahlungspflicht resultiert, fristlos auch ohne
vorherige Sperre zu kündigen.
Soweit sich der Zahlungsverzug auf einen Telefonanschluss bezieht und eine
entsprechende Sicherheitsleistung nicht vorliegt, sind wir gem. §19 Telekommunikations-
Kundenschutzverordnung zu einer kostenpflichtigen Sperre berechtigt. Sie bleiben in
diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu begleichen. Gegen die Sperre
können Sie Rechtsschutz vor den ordentlichen Gerichten suchen.
Wenn Sie Fragen zu diesem Schreiben haben, bieten wir Ihnen in Ihrem geschützten
Konfigurationsbereich die Möglichkeit eine E-Mail-Anfrage an unsere Rechnungsabteilung
zu richten.
Mit freundlichen Grüßen
Rechnungsstelle
1&1 Internet AG
Vorstand: Henning Ahlert, Ralph Dommermuth, Matthias Ehrlich, Andreas Gauger, Thomas Gottschlich, Matthias Greve, Robert Hoffmann,
Markus Huhn, Achim Weiss · Aufsichtsratsvorsitzender: Michael Scheeren · HRB Montabaur 6484 · USt-IdNr.: DE811247114
WestLB, BLZ
naja war bei der rechtsberatung (verbraucherzentrale berlin) für 15 euro ....
was heisst denn inkasso .. was dürfen die denn .. bin eh nie zuhause
btw mail von heute :
Zitat von [email
customercare@1und1.de[/email]] Sehr geehrter Herr xxxx,
gerne beantworten wir Ihre Anfrage.
Die Stornierung Ihres 1&1 DSL Auftrages xxxxxxx befindet sich momentan
noch in Bearbeitung. Bitte haben Sie noch etwas Geduld.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne montags bis samstags von 08.00
Uhr bis 20.00 Uhr unter der Rufnummer 0900 100 04 15 (0-24 ct/Min. aus
dem Festnetz der Dt. Telekom) zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
xxxx xxxxx
Leitungsmanagement
1&1 Internet AG
Desweiteren bekomm ich Telekom !
Freischaltung : 18.02. Internet und Telefon!
Und wieder hat die Telekom erreicht, was sie gerne hätte: Durch Verzögerungen und Portreservierung wird der Kunde gezwungen zur T-Com zu gehen, da sonst alles bis zum St.-Nimmerleinstag verzögert wird. Es ist schon komisch wenn der zuständige Technikpartner Kunden seiner Firma umgehend schaltet, Kunden von Resellern jedoch nicht. Es ist ja auch dahingehend nach wie vor eine Klage bei det BNA anhängig.
Und wieder hat die Telekom erreicht, was sie gerne hätte: Durch Verzögerungen und Portreservierung wird der Kunde gezwungen zur T-Com zu gehen
ja is mir als kunde aber egal .. ich bezahle und ich will die dienstleistung.
Das sehe ich genauso. Es ist nicht die Aufgabe der Kunden, 1&1 zu ihrem Recht zu verhelfen - falls sie denn überhaupt ungerecht behandelt werden.
Zitat von kruder
Zitat von 1und1
Die Stornierung Ihres 1&1 DSL Auftrages xxxxxxx befindet sich momentan noch in Bearbeitung
also heisst das jetzt, dass 1und1 alles rückgängig machen will und mich gehen lassen will???
Die reden doch da von einer bestimmten Auftragsnummer. Das ist der Auftrag für den Umzug. Die prüfen, ob der Auftrag storniert werden soll, prüf mal die Auftragsnummer, die du damals bekommen hattest, als du den Umzugs"service" beauftragt hattest. Dann ist es doch so, wie ich die ganze Zeit sage: Von Kündigung steht da nix und den Vertrag läuft ganz normal weiter.
Zitat von kruder
ich frage mich nur warum soll ich jetzt verbraucherschutz anwalt beautragen für 44 EURO .. wenn 1und1 eventl mich gehen lässt .. irgendwann
Wie geil, ich würde gerne deine Ruhe haben - und das meine ich nicht ironisch. Aber einfach so lässt 1&1 dich nicht gehen, obwohl du ja bisher alles richtig gemacht hast und im Recht bist.
Wie geil, ich würde gerne deine Ruhe haben - und das meine ich nicht ironisch. Aber einfach so lässt 1&1 dich nicht gehen, obwohl du ja bisher alles richtig gemacht hast und im Recht bist.
Gruß,
Mark
naja was heisst meine ruhe ... nur zum verständnis .. stornierung ist doch die auflösung eines Vertrages .. was ja dann quasi fast einer kündigung gleichkommt oder seh ich da was falsch
nur zum verständnis .. stornierung ist doch die auflösung eines Vertrages .. was ja dann quasi fast einer kündigung gleichkommt oder seh ich da was falsch
Ob du das falsch siehst, weiß ich nicht. Ich sehe es aber anders. Bei mir war das alles total deutlich. Ich hatte ja 1&1 beauftragt, mein DSL umzuziehen. Das klappte ja nicht. Nach 10 Wochen kam dann die Stornierung des Auftrages, da bei mir kein DSL verfügbar ist. Daraufhin habe ich eine eMail geschrieben, ob das nun bedeutet, ob damit mein Vertrag auch gekündigt ist. Die Antwort war: Nein, denn ein Umzug bedingt keine Kündigung und ich kann ja noch mit Modem analog surfen.
Hier ist deutlich geworden: Die Stornierung bezog sich auf den Auftrag, nämlich dem Auftrag, das DSL an einem anderen Ort zu schalten. Wenn es keinen Auftrag gibt, das DSL woanders zu schalten, dann läuft es halt am bisherigen Standort (oder halt gar nicht, wenn man da ja nicht mehr wohnt) weiter. Ich glaube, so ist die Sichtweise von 1&1. Du hast nen Vertrag und musst den bezahlen. Ob du jetzt woanders wohnst, interessiet nicht.
Du siehst, es ist bei dir ähnlich wie bei mir. Und bei mir kam auf die Frage auch die Antwort, dass der Vertrag weiter besteht. Deshalb glaube ich, das ganze geht noch weiter.
ja den eindruck hab ich auch. Allerdings habe ich ja gekündigt.
Hab gestern mal geguckt die Verbraucherzentrale Berlin bietet irgendwie keine Rechtsvertretung an sondern nur nur eine Beratung für 15 Euro. Auf der Webseite vom Verbraucherschutz NRW sah das zb anders aus. Naja, wenn am Montag Tele bekomme dann ruf ich da mal an und frag nochma nach. Kommt mich der Anwalt in der Verbraucherzentrale billiger, oder kann man sich auch einen normalen suchen???
Allerdings kann man mir ja nicht vorwerfen, dass ich das alles selbst verschuldet habe. Von Oktober bis Februar auf Umug des Anschlusses zu warten kann ja sicher nicht der Regelfall sein. Ich denke ma 4 Wochen ist normal - aber darüber hinaus nicht. Dann kann 1und1 auf ihrer Webseite auch nicht mit einem "Problemlosen Umzug beim Umzugsservice werben".
Weiter so machen wie bisher. Die Schlinge um 1&1s Hals zieht sich zu und die merken das. Reines Zeitspiel aus meiner Sicht. Wenn du weiter so ruhig und rechtlich einwandfrei handelst, kann dir gar nix passieren...
wir bedauern sehr, dass Sie Ihren 1&1 DSL-Vertrag 1xxxxxxx mit der
Kundennummer 1xxxxxx gekündigt haben. Wenn in diesem Vertrag ein
1&1 DSL-Anschluss enthalten ist, wird dieser ebenfalls gekündigt.
Ihr Vertrag endet am 19.02.2008.
Hinweis:
Sie können diese Kündigung bis 14 Tage vor Vertragsende stornieren.
Beachten Sie bitte:
Wenn Sie einen 1&1 Surf & Phone Komplettanschluss haben, werden mit Ihrer
Kündigung alle vertraglichen Leistungen inklusive DSL und Telefonie
aufgelöst. Sie können dann ab dem 19.02.2008 über diesen Anschluss nicht
mehr telefonieren.
wir bedauern sehr, dass Sie Ihren 1&1 DSL-Vertrag 1xxxxxxx mit der
Kundennummer 1xxxxxx gekündigt haben. Wenn in diesem Vertrag ein
1&1 DSL-Anschluss enthalten ist, wird dieser ebenfalls gekündigt.
Ihr Vertrag endet am 19.02.2008.
Hinweis:
Sie können diese Kündigung bis 14 Tage vor Vertragsende stornieren.
Beachten Sie bitte:
Wenn Sie einen 1&1 Surf & Phone Komplettanschluss haben, werden mit Ihrer
Kündigung alle vertraglichen Leistungen inklusive DSL und Telefonie
aufgelöst. Sie können dann ab dem 19.02.2008 über diesen Anschluss nicht
mehr telefonieren.
Sooooo, jetzt ist es geschafft! Herzlichen Glückwunsch!
Übrigens, hattest du ne Homepage? Dann bekommst du noch von der DENIC ne Mail, dass du den Namen freigeben musst, sonst kostet das 56 € an DENIC.
Nur zur Erinnerung, falls du eine hattest und entsprechend Post bekommst.