Bei einem Vertrags/Tarifwechsel ändert sich der Abrechnungszeitraum. Wenn z.B bei dem Altvertrag der Abrechnungszeitpunkt am 20. des Monat liegt, du aber am 10. gewechselt hast, musst du für den Altvertrag bis zum 20. zahlen, erhältst aber im Neuvertrag vom 10. bis zum 20. eine Gutschrift, also für den "überzahlten" Betrag.