16000DSL bestellt und auf DSL3000 beschnitten worden

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  1. #1
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    Standard 16000DSL bestellt und auf DSL3000 beschnitten worden

    Also, ich hab da folgendes Problem.
    Ich habe letzten Sommer das "T Home Call & Surf Comfort Plus ISDN" bestellt ... da war es ja sogar noch relativ günstig. Dummerweise kam es nach Aufschaltung immer wieder zu Synchronisations-Abbrüchen
    Telekom stufte mich "vorrübergehend" auf DSL3000 runter, weil es damit wohl ginge und schickte etwa 2 Wochen später einen Techniker vorbei.
    Der meinte aber, es wäre alles soweit in Ordnung. Die Leitungen sind neu, die Anschlüsse sind Okay, und der Verteiler direkt an der Strasse. Warum aber das 16.000er DSL nicht geht, wüsste er auch nicht.

    Nun häng ich in diesem 3000er DSL fest. Ich hab bei der Telekom mal nachgefragt, ob ich wenigstens einen günstigeren Tarif bekommen würde, aber die Dame meinte nur, daß die Preise bei allen DSL-Varianten gleich wären und es ja hieße "bis zu 16.000". Damit müsse ich mich abfinden.

    Daß die Telekom wie alle anderen ein "bis zu 16.000" schreibt und daß es auch weniger sein kann, ist mir schon klar ... laut den AGB steht dort aber, daß sich der 16000er DSL im Rahmen zwischen 6.304 kbit/s bis 16.000kbit/s befinden müsste.
    Eine Schaltung zum kleineren DSL6000 oder DSL2000 wäre "auf Wunsch des Kunden" machbar. Aber gewünscht hab ich mir das ganz und garnicht. Den jetzigen DSL3000 hat mir die Telekom ja einfach auf´s Auge gedrückt.
    Das Wort "Kulanz" scheint bei der Telekom wohl nur im Fremdwörter-Lexikon zu existieren ... und da schauen die wenigsten Mitarbeiter rein =/

    Gibt es eine Möglichkeit, bei solchen Einschränkungen aus dem Vertrag rauszukommen? Einen Tarifwechsel fände ich nicht so prickelnd, weil ich dann ja wieder gleich 24Monate in dem Vertrag festhänge. Und mittlerweile hab ich mich über die Jungs nämchlich schon ziemlich schwarz geärgert ...

  2. #2
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    Hi,

    da bleibt wohl nur der Weg einer Stornierung (Stornierung, nicht Widerspruch oder sonstwas) aufgrund technischer Probleme die scheinbar ja nicht beseitigt werden können. Wird wohl nicht gleich beim ersten Anlauf klappen, da muss man hartnäckig bleiben.

    Ob ein anderer Anbieter es dann besser hinkriegt ist aber wieder was anderes, manchmal kommt man vom Regen in die Traufe !

  3. #3
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    Willkommen im Forum!

    Ich würde hier allerdings auch sofort mit einer Fristsetzung arbeiten.

    Setze der Telekom eine Frist von 14 Tagen um das Problem zu lösen.
    Du kannst in die Fristsetzung aber auch schon reinschreiben, dass Du im Falle der ausbleibenden Behebung des Problems nach §314 BGB wegen nicht erbrachter Leistung (entsprechend AGB) kündigen willst.
    Wenn Du dann noch schreibst, dass Du alternativ auch mit einer niedrigeren Bandbreite einverstanden wärst, wenn die dann auch abgerechnet wird, lässt du ihnen alle Wege offen.

    Denn besser wird es auch bei keinem anderen Anbieter!

  4. #4
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    Zitat Zitat von jubo14
    Setze der Telekom eine Frist von 14 Tagen um das Problem zu lösen.
    Stimmt, Frist setzen ist nie verkehrt, sollte man net vergessen. Wobei die Telekom es scheinbar nicht mal nötig hat innerhalb der gesetzten Frist überhaupt auch nur zu antworten, geschweige denn etwas zu unternehmen. Zumindest war es in meinem Fall so.

    Das meiner Meinung nach Schlimmste ist dann immer noch die Einzusgermächtigung, da wird fleißig Geld abgebucht, egal ob man gegen die Rechnung(en) Einspruch einlegt oder nicht.

  5. #5
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    Danke erstmal.
    Das sind doch mal brauchbare Ansätze und das sogar recht schnell

    Denke mal, ich werde den Jungs wirklich mal diese 14-Tage-Frist setzen mit Verweis auf §314 BGB. Ich werde auch mit dem Schreiben die Einzugsermächtigung stoppen.
    Per Einschreiben, oder was wäre da am sinnvollsten?

    Was für Kündigungsfristen habe ich denn dann, wenn die Telekom sich nicht darum kümmert? Rein logisch gesehen, kann ich ja vom Vertrag zurücktreten, bzw. meine Zahlungen kürzen, wenn der Vertragspartner seiner Leistung nicht nachkommt, oder?

  6. #6
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    Per Einschreiben ist schon mal eine gute Idee.

    Wenn du es dann noch mit Rückschein machst, hast du auch einen Beleg, wann das Schreiben angekommen ist.

    Keine so gute Idee ist es die Einzugsermächtigung zu stoppen.
    Auch wenn Du wohl im Recht bist, bist du derzeit auf die Kooperation der Telekom angewiesen, um das Problem schnell zu lösen. Da würde ich alles unterlassen, was der Telekom einen Vorwand gibt, Dich zappeln zu lassen.

  7. #7
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    Okay ... also erstmal um die Behebung des Problems bestehen und 14 Tage Zeit geben. Und erst danach mit Einzugsermächtigung oder ähnlichen Sachen anfangen.

    thx erstmal

  8. #8
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    Übrigens nur mal als Anmerkung:

    Lastschriften lassen sich bis zu 6 Wochen nach Rechnungsabschluss der Bank zurückbuchen!

    Also nicht das Datum der Buchung, sondern das Datum des Rechnungsabschlusses der Bank (bei mir am letzten Werktag jedes Quartals) ist hier wichtig.

    Danach hättest Du (wenn Deine Bank so abrechnet wie meine) bis Mitte April Zeit, eventuell zu beanstandende Buchungen zurück zu holen. Bis dahin sollte das Problem aber aus der Welt sein.

    Hier ist die Quelle dazu.

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