Hey ich steh ein bissl aufm Schlauch und weiß nicht ganz so recht weiter:
Ich habe einen Vertrag mit der Telekom über einen Call & Surf Comfort Anschluß der 24 Monate laufen soll. Ich bezahle 44,95 € im Monat für dieses Paket.
Nun hat die Telekom doch jüngst den Preis für das gleiche Paket von 44,95 € auf 39,95 € gesenkt, besteht hier ein Sonderkündigungsrecht? Was meint ihr? Wechseln kann ich nicht, was mir heute morgen die Hotline bestätigte. Dadurch werde ich ja benachteiligt bzw. bestraft weil ich den Vertrag zu früh abgeschlossen habe.
Ich bin mir nicht ganz sicher aber sobald ein Kunde preislich benachteiligt wird hat er meines erachtens ein Sonderkündigungsrecht, oder was meint ihr?
Also das Wort Sonderkündigungsrecht kannst Du erstmal aus Deinem Wortschatz streichen, so etwas gibt es soweit mit bekannt nicht.
Wenn dann gibt es nur eine außerordentliche Kündigung oder wie in § 314 steht eine Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund.
Der § 314 kannst Du hier nachlesen.
So ein wichtigen Grund gibt es bei Dir definitv nicht.
Du hast einen Vertrag über 24 Monate abgeschlossen und wenn die Telekom als Vertragspartner seine in den AGB stehenden Leistungen erfüllt, dann gibt es auch keine Möglichkeit zur Kündigung.
Außer Du würdest in einen höheren Tarif wechseln, das erlauben meist alle Anbieter.
Denk einfach einmal anders herum:
Angenommen der Vertrag würde aus irgend welchen Dingen teurer oder geändert, dann könnte der Anbieter vor Ende der Laufzeit auch nichts daran ändern. Und wenn er es täte, dann ergäbe sich für Dich ein Kündigungsgrund, wenn Du nicht mit den neuen Bedingungen einverstanden wärst.
Anders herum muss der Anbieter bei bestehenden Verträgen gar nichts ändern, wenn er die neuen Verträge der Marktsituation anpasst.
Vertrag ist Vertrag - Punkt aus!
C'est la vie.
I.d.R. ist es aber so, dass Du ein paar Monate vor Ende der Laufzeit in ein günstigeren Vertrag wechseln kannst.
Der erlauben die meisten Anbieter um den Kunden zu binden.
sehr schade,
weil ich weiß ganz genau das es da Fälle gab wo Kunden haufenweise das "Sonderkündigungsrecht" genutzt haben aufgrund der Tatsache das die Telekom Preise für Flatrates (damals = vor 3-4 Jahren) gesenkt hat.
Damals war ich derjenige der die Kündigungen entgegengenommen hat, als Angestellter im T-Punkt und die Kündigungen sind damals durchgegangen (damals Stand die Regulierungsbehörde auch noch Gewehr bei Fuß)
Und das Wort Sonderkündigungsrecht gibt es wirklich auch bei der Telekom. Ich informier mich da mal noch an anderer Stelle, weil die Telekom Kunden nicht, und das ist das schlagwort, einfach so benachteiligen darf und das tut sie ja hier wo sie den Preis für die gleiche Leistung senkt. Vertrag ist Vertrag müsste es dann ja auch heißen wenn die Telekom am neuen Standort nach Umzug kein DSL schalten kann, da heißt es auch Sonderkündigungsrecht lt. diesem Forum an anderer Stelle.
Über den Passus im Gesetzbuch (in welchem auch immer), wo explizit Sonderkündigungsrecht steht, würde ich gerne informiert! Interessiert mich!
Ich denke da wirst du keine Chance haben. Weil ein Sonderkündigungs"recht" in den AGBs der Provider ausgeschlossen bzw. auf bestimmte Fälle beschränkt wird (z.B. wenn die Leistung nicht erbracht werden kann. Ansonsten wirst du als Antwort erhalten, was dir GEH auch schon geschrieben hat: du hast einen Vertrag. Der wird erfüllt. Also zahlst du die im Vertrag festgeschriebene Summe. Fertig aus.
Du hast allenfalls die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung, wenn die Telekom deine monatlichen Kosten erhöhen möchte. Du kannst dann sagen: Ja akzeptiere ich oder ich suche mir einen anderen Anbieter. Dann gelten auch nicht die üblichen Fristen.
In deinem Fall - wie schon die "Vorschreiber" erwähnt haben - heißt es: Vertrag ist Vertrag. Wenn du dir was kauftst und der Artikel wird in vier Wochen billiger, wird dir der Händler ja auch nicht die Differenz erstatten.
Ich geh ja auch nicht in den MediaMarkt weil meine Senseo Kaffeemaschine heute weniger kostet als damals als ich diese gekauft habe....
Ich kann auch nichts anderes dazu beisteuern als die anderen.
Du bist einen Vertrag mit 24 monatiger Laufzeit eingegangen.
Das einzige was du derzeit hast sind pflichten. Nämlich die Zahlungspflicht und die Einhaltung der Laufzeit.
Rechte hast du diesbezüglich gar keine......
Ich finde es interessant, dass du in einem anderen Thread erzählst, du hättest mal für Telekom gearbeitet. Da müsste man sich doch etwas mit der materie auskennen, oder?
Ich finde es interessant, dass du in einem anderen Thread erzählst, du hättest mal für Telekom gearbeitet. Da müsste man sich doch etwas mit der materie auskennen, oder?
Zitat von Schrippe
Dito Sonic...
Leicht naiv seid Ihr schon. "Bei der Telekom gearbeitet zu haben" heißt noch lange nicht "im entsprechenden Bereich tätig gewesen zu sein". Wenn dem so gewesen wäre, hätte honesto hier nicht nachgefragt.
Leicht naiv seid Ihr schon. "Bei der Telekom gearbeitet zu haben" heißt noch lange nicht "im entsprechenden Bereich tätig gewesen zu sein". Wenn dem so gewesen wäre, hätte honesto hier nicht nachgefragt.
Na komm, also, wenn ich bei der Telekom in einem (egal welchem) Bereich arbeite, (honesto hat in der Abteilung, wo die Kündigungen angenommen werden!) der mit Kundenbetreuung zu tun hat, dann sollte man die normalen Abläufe bei Tarifwechseln etc. schon kennen, oder nicht!?
Sonst sind wir hier wieder an einer Stelle, wo ehemalige Mitarbeiter rumposaunen, dass sie mal da und da gearbeitet haben, aber im Endeffekt stellt sich raus, dass ich im Zweifel sogar besser Bescheid weiß als der Mitarbeiter, der mir helfen soll...
Naiv find ich daran gor nüx...
sehr schade,
weil ich weiß ganz genau das es da Fälle gab wo Kunden haufenweise das "Sonderkündigungsrecht" genutzt haben aufgrund der Tatsache das die Telekom Preise für Flatrates (damals = vor 3-4 Jahren) gesenkt hat.
Damals war ich derjenige der die Kündigungen entgegengenommen hat, als Angestellter im T-Punkt und die Kündigungen sind damals durchgegangen (damals Stand die Regulierungsbehörde auch noch Gewehr bei Fuß)
Naja, was vor 3-4 Jahren warum auch immer gemacht wurde interessiert jetzt nicht mehr, außerdem geht es im konkreten Fall um keine Kündigung!
Vielleicht war es auch nur ein Kulanzregelung - Du selber müsstest ja wissen warum ...
Zur konkreten Situation:
Du hast selber Deine AGB und da steht ganz sicher nichts davon Drin, dass Dein Vertrag irgend etwas mit neuen Verträgen zu tun hat.
Du hast überhaupt ein total flasche Vorstellung von einem Vertrag.
Da wird etwas zwischen Dir und der D. Telekom AG abgeschlossen und das ist unbeeinflusst von anderen Verträgen.
Beispiel:
Ich wohne in einem Mietshaus mit identischen Wohnungen und da bezahlt beleibe nicht jeder gleich viel Miete, obwohl es so etwas wie Staffelmiete gibt.
Der Vermieter schließt einen individuellen Vertrag ab und wenn er einem Kumpel die Wohnung billiger überlassen will oder er eine Bude günstiger vermietet, weil gerade der größte Arbeitgeber der Stadt dich gemacht hat und die Mietpreise purzeln, dann hat das keinen Einfluß auf unsere Miete.
Ein großer Konzern wie die Telekom handelt zwar nicht mit seinen Kunden und schließt zu einem Zeitpunkt immer gleich teure Verträge ab, aber nur zu ein Zeitpunkt.
Die Vertraglaufzeit wurde ja auch nicht umsonst auf 24 Monate erhöht, weil fallende Preise ein zusätzliche Kundenbindung nötig machen.
Zitat von honesto
Und das Wort Sonderkündigungsrecht gibt es wirklich auch bei der Telekom. Ich informier mich da mal noch an anderer Stelle, weil die Telekom Kunden nicht, und das ist das schlagwort, einfach so benachteiligen darf und das tut sie ja hier wo sie den Preis für die gleiche Leistung senkt.
Wenn dann lässt die Telekom nach einer gewissen Zeit den Kunden in einen günstigeren Vertrag wechseln und die Vertragslaufzeit beginnt neu mit 24 Monaten.
Mit Kündigung und mit Recht hat das aber gar nichts zu tun sondern mit Kulanz und Kundenbindung.
Handel/Verträge passiert zwischen 2 Vertragspartnern und da ist das Wort Benachteiligung im Bezug auf Verträge anderer Personen fehl am Platz.
Zitat von honesto
Vertrag ist Vertrag müsste es dann ja auch heißen wenn die Telekom am neuen Standort nach Umzug kein DSL schalten kann, da heißt es auch Sonderkündigungsrecht lt. diesem Forum an anderer Stelle.
Du vergleichst hier ständig völlig verschiedene Dinge mit einander, das erschwert die Diskussion.
Kündigungen, weil es am neuen Standaort kein DSL gibt, sind bei der Telekom offensichtlich möglich, ja.
Aber was hat das mit Deinem Vertrag zu tun, bei dem es keine technischen Problem gibt und beide Vertragspartner ihren Teil erfüllen?
Kündigung (oder ein ominöses Sonderkündigunsrecht, fall es das gibt) steht bei Dir überhaupt nicht zur Debatte, höchstens eine Preisanpassung und ich schätze das ist frühestens 3 Monate vor Ablauf der 24 Monate möglich.
hey ganz ruhig erstmal ! ... das letzte was ich wollte ist so eine "aggressive" Diskussion loszutreten!
ich vergleich hier nichts ständig sonder hab erst mit diesem beitrag meinen 4ten Beitrag geschrieben...
Vor Jahren (und das habe ich auch in dem anderen Thread geschrieben) habe ich unter "in Bezugnahme auf das Sonderkündigungsrecht" selber solche Kündigungen angenommen und bearbeitet (Vertriebsmitarbeiter im stationärem Handel = T-Punkt)
Weil die Telekom derzeit meine Anfrage prüft kann ich noch nicht sagen was das Ergebniss ist. Ich habe aber noch ein ganz anderes tolles Beispiel:
PREMIERE! Als da vor einigen Jahren die Preise gesenkt wurden, bzw. auch die Struktur des abschlossenen Vertrages (Programmangebot) habe ich auch meinen Vertrag kündigen können, weil Premiere ein Wechsel nicht ermöglichte und daraufhin ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt hat.
NATÜRLICH muss das vom Anbieter kommen, was anderes behaupte ich doch gar nicht ?! Kulanz ist aber was anderes ... Das "Recht" existiert überall. Wenn die Telekom einen Wechsel aber ermöglicht, ich aber nicht will ist das schon wieder ganz was anderes, da kann die Telekom natürlilch auf ihr Recht bestehen und den Vertrag laufen lassen.
AUßERDEM geht es nicht um den Vertrag vielmehr meine ich, und das hat die Telekom mir ja bereits bestätigt, das ich benachteiligt werde, nur weil ich einen Vertrag 4 Monate zu früh abgeschlossen habe. Angeblich kommt nach der CeBit was neues, für Bestandskunden (sagte der Hotlinemensch) aber das ist ja eigentlich auch nichts neues.
so und nun kommen wir zum Grund warum ich "glaube" ein Sonderkündigungsrecht zu haben:
Die Telekom ermöglicht mir KEINEN Wechsel unter Abschluss eines neuen Vertrages in den günstigeren Tarif!
Also meine Meinung, ob das so ist, versuch ich ja in diesem Forum zu klären:
verteuert sich ein Vertrag = Sonderkündigungsrecht aufgrund
benachteiligung! Der Kunde ist AKTIV benachteiligt!
vergünstigt sich ein Vertrag = muss gefragt werden wird ein Wechsel ermöglicht?
Ja = dann erübrigt sich das ganze
Nein = dann gibt es ein Sonderkündigungsrecht
Und stellt bitte nicht in Frage ob es sowas gibt, das gibt es überall ?!
GOOGLE SEI DANK: google Link
Und stellt bitte nicht in Frage ob es sowas gibt, das gibt es überall ?!
Als Wort: ja - in der juristischen Fachterminologie: nein.
Seh ich auch so.
Der Anbieter/Vermieter etc. kann so ein Wort natürlich in seinem Vertrag nutzen.
Zitat von honesto
hey ganz ruhig erstmal ! ... das letzte was ich wollte ist so eine "aggressive" Diskussion loszutreten!
So ist das in einem Forum.
Zitat von honesto
so und nun kommen wir zum Grund warum ich "glaube" ein Sonderkündigungsrecht zu haben:
Die Telekom ermöglicht mir KEINEN Wechsel unter Abschluss eines neuen Vertrages in den günstigeren Tarif!
Also meine Meinung, ob das so ist, versuch ich ja in diesem Forum zu klären:
verteuert sich ein Vertrag = Sonderkündigungsrecht aufgrund
benachteiligung! Der Kunde ist AKTIV benachteiligt!
vergünstigt sich ein Vertrag = muss gefragt werden wird ein Wechsel ermöglicht?
Ja = dann erübrigt sich das ganze
Nein = dann gibt es ein Sonderkündigungsrecht
Genau das bezweifeln wir.
Du kannst Dich ja gerne melden, wenn es geklappt hat und sag dann bitte auch warum die Telekom es macht.
Es ist nämlich ein Unterschied ob ein Anbieter es aus Kulanz macht, weil Du dummer Weise gard etwas zu früh warst oder aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung.
Zweiteres, als die gesetzliche Bestimmung zweifle ich an, bis Du das Gegenteil belegen kannst.
Zitat von honesto
Und stellt bitte nicht in Frage ob es sowas gibt, das gibt es überall ?!
GOOGLE SEI DANK:
Du kannst mit Deinem Google Link maximal die Geläufigkeit des Wortes Sonderkündigungsrecht untermauern, es handelt sich dabei aber um ganz andere Dinge als bei Dir.
Glaub mir, Kündigung steht bei Dir 100% nicht zur Debatte, wenn überhaupt dann ein Preisanpassung.
Übrigens:
In fast allen beschreibene Googel-Fällen geht es um Verteuerungen.
Das ist ein einseitige Vertragsänderung z.B. eines Vermieters.
Wenn der keine Staffelmiete oder sonstwas in Vertrag vereinbart hat, dann muss der Mieter natürlich der Änderung zustimmen, so ist das in einem Vertrag bei einseitigen Änderungen.
Ansonsten kann er die Gelegenheit zur Kündigung nutzen.
Aber im konkreten Fall geht es ja um keine Vertragsänderung.
Es geht nur darum, dass jemand anderes einen anderen Vertrag bekommt und Du honesto dich dadurch benachteiligt fühlst.
Also wenn laufende Verträge, bei denen alles OK ist plötzlich dadurch in Frage gestellt werden, dass der Anbieter/Händler seinen Preis mit anderen neuen Kunden anderes gestaltet, dann würde das die Freiheit des Handels zwischen zwei Handelspartnern ja völlig auf den Kopf stellen und es gäb nur nach Verhandlerei um gerechte Preise.
Eigentlich undenkbar.
Also wenn laufende Verträge, bei denen alles OK ist plötzlich dadurch in Frage gestellt werden, dass der Anbieter/Händler seinen Preis mit anderen neuen Kunden anderes gestaltet, dann würde das die Freiheit des Handels zwischen zwei Handelspartnern ja völlig auf den Kopf stellen und es gäb nur nach Verhandlerei um gerechte Preise.
Eigentlich undenkbar.
Da muss ich dir 100%tig recht geben...
An meinem Vertrag ist auch alles OK nur eben die neue Preisgestaltung für das gleiche Produkt (es heißt ja dummerweise auch noch genauso) und die Art & Weise wie man mit Bestandskunden umgeht ist echt ätzend. Aber das brauch ich euch ja sicher nicht zu erzählen, weil bekannt
Meiner Meinung nach, darf es aber diese Benachteiligung nicht geben, denn die Telekom bräuchte nur sagen. " Ja lieber Bestandskunde, auch du kannst für 39 € alles kriegen, aber dafür muss du den Vertrag verlängern, das heißt ursprüngliche Laufzeit + neue Laufzeit" ... dann wäre die Telekom ja fein raus, weil sie auch Bestandskunden den Wechsel ermöglicht. Den Wechsel ermöglicht sie ja leider aber gar nicht, erst mit der bekannten 3 Monatsregelung.
vergünstigt sich ein Vertrag = muss gefragt werden wird ein Wechsel ermöglicht?
Ja = dann erübrigt sich das ganze
Nein = dann gibt es ein Sonderkündigungsrecht
Reines Wunschdenken!
...nur eben die neue Preisgestaltung für das gleiche Produkt...
Als Du den Vertrag abgeschlossen hast, war Dir der Preis doch noch nicht zu hoch, oder?
...und die Art & Weise wie man mit Bestandskunden umgeht ist echt ätzend.
Ich finde den Umgang absolut in Ordnung und Korrekt.
vergünstigt sich ein Vertrag = muss gefragt werden wird ein Wechsel ermöglicht?
Ja = dann erübrigt sich das ganze
Nein = dann gibt es ein Sonderkündigungsrecht
Reines Wunschdenken!
...nur eben die neue Preisgestaltung für das gleiche Produkt...
Als Du den Vertrag abgeschlossen hast, war Dir der Preis doch noch nicht zu hoch, oder?
...und die Art & Weise wie man mit Bestandskunden umgeht ist echt ätzend.
Ich finde den Umgang absolut in Ordnung und Korrekt.
Telekom Mitarbeiter? ...
Als ich dem Verein noch angehört habe, antwortete ich genauso
Natürlich war mir der Preis nicht zu hoch, dennoch ist das jetzt Benachteiligung von Bestandskunden genau deshalb hat sich die Telekom doch diesen Fall erst angenommen und prüft was möglich ist.
So schade ich es als kundenfreundliches Forumsmitglied finde, dass sich da der Kunde auf die Kulanz des Unternehmens verlassen bzw. drauf hoffen muss, so richtig ist das.
Es gibt kein Recht darauf, einen laufenden Vertrag zu billigeren Konditionen hin zu ändern, nur weil andere Kunden zu einem anderen Zeitpunkt denselben Vertrag mit günstigeren Konditionen abgeschlossen haben.
Jubo hat's doch auf den Punkt gebracht: es geht hier um einseitige Veränderungen eines bestehenden, rechtsgültigen Vertrages zwischen zwei Parteien. Honesto in diesem Fall will eine einseitige Vergünstigung des Vertrages, der die Telekom natürlich zustimmen KANN, wenn sie will. Das ist dasselbe in grün, wie wenn die Telekom Honestos Vertrag verteuern will und Honesto dann entscheiden kann, ob er den Vertrag zu teureren Konditionen weiterlaufen lassen möchte oder eben nicht.
Ein Recht hat hier niemand. Man stelle sich doch mal vor, jeder Bestandskunde könnte bei jedem neuen Angebot, was alle Nase lang von den Providern neu angeboten wird, eine Vertragsänderung durchführen. Das würde im Chaos enden...
Nur habe ich mich im Studium einige Semester mit Wirtschafts- und Verbraucherrecht, und nicht zuletzt mit dem BGB "herumschlagen" dürfen.
Vor dem Hintergrund glaube ich mir ein Urteil darüber erlauben zu können, was gesetzlich geht und was nicht.
Ich behaupte nicht, dass Dein Vorhaben aus Kulanzgründen funktionieren kann, nur es gibt halt keinen Rechtsanspruch.
Und was ist verwerflich daran, wenn ein Unternehmen sich an Recht und Gesetz hält?
Als die Telekom von 49,95€ auf 44,95 € gesenkt hat war dieser Wechsel plötzlich möglich, ja ich weiß : Man hat auch gleich die Laufzeit von 12 auf 24 Monaten geändert! Dennoch: Ein wechsel zu günstigeren Konditionen war hier möglich (im August 2007)
Wenn man die Laufzeit mal außen vor lässt:
Nach eurer These hätte dieser Wechsel ja auch nicht stattfinden können, dürfen, weil der Telefonanschluß erst seit Mai 2007 existiert. Alte Laufzeit also bis Mai 2008 ... Ein Wechsel in den günstigeren Tarif hat man mir dann im August 2007 ermöglicht, also "nur" 3 Monate später... Mir ist klar das hier wohl die Laufzeit (VERMUTUNG) ausschlaggebend war.
deshalb seht es mir nach, das ich mit diesem Thread euch angesprochen habe.