kann freenet wohl ohne probleme kündigen- verarschung??

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  1. #1
    Avatar von jesa89
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    Standard kann freenet wohl ohne probleme kündigen- verarschung??

    ich habe gestern bei der freenet hotline angerufn um zu fragen wie ich mein dsl( und was ich da so hab) kündigen kann weil ich umziehe und in der wohnung schon ein dsl-anschluss von ewetel vorhanden ist

    abgesehen davon das die frau am telefon sich mega gefreut hat und wohl seit tagen auf eine beschäftigung wartete

    hat man mir gesagt das ich meinen vertrag den ich am 16.11.2007 abgeschlossen habe kündigen kann wenn ich der kündigung eine bestätigung der kündigung von telekom ( wohl wegen dem telefonanschluss) mitschicke...

    oO

    was mich am meisten gewunder hat ist das mir gesagt wurde wenn ich am 1.6.2008 ausziehe reicht das wenn ich auch anfang juni die kündigung abschicke und zum 16.6.2008 kündige
    DS KANN DOCH NICHT STIMMEN!!!!!!!!!

    könnt ihr mir vielleicht sagen was die da abziehen?
    vilene dank schon mal = )

  2. #2
    Avatar von fribous
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  3. #3
    Avatar von GEH
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    Willkommen im Forum!

    Das DSL-Geschäft von Freenet steht zum Verkauf!
    Siehe: https://www.dsl-forum.de/ftopic12014.html

    Vielleicht ist es für die ja von Vorteil, wenn sie so etwas (für die Freenet -Mitarbeiter wohl überaus kompliziertes) wie einen Umzug nicht auch mitverkaufen müssen.

    Sei froh, dass Du den Umzugsrummel mit Freenet nicht auch noch in der Verkausphase mitmachen musst und den Anbieter los hast!
    Herzlichen Glückwunsch dazu!
    Mach das mit der Kündigung aber lieber so schnell wie möglich, wer weiß!

  4. #4
    Avatar von jubo14
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    Auch von mir ein Willkommensgruß!

    Die Sachlage bei Freenet ist eine etwas andere, als bei anderen Anbietern.
    Andere Anbieter bestehen auf die Fortsetzung des Vertrages, Freenet kündigt den Vertrag von sich aus beim Umzug. Oder anders formuliert, ein Freenet Anschluss kann nicht umziehen!

    Allerdings war die Auskunft bei der Hotline nicht ganz vollständig.
    Neben der Kündigungsbestätigung des Telekomanschlusses, will Freenet auch immer eine Kopie der Abmeldebescheinigung von der Gemeinde oder Stadt.

    Von daher bist Du bei dieser Art der Vertragsauflösung in der tat an keine Fristen gebunden. Nur rechne bitte trotzdem mit einer "etwas längeren" Bearbeitungszeit! Die Abbuchungen werden erfahrungsgemäß noch ein bis zwei Monate weiter gehen, bevor dann irgendwann nach drei Monaten die Beträge wieder zurück erstattet werden. Wenn Du hingegen die unberechtigten Buchungen selber wieder zurückbuchst, wozu Du natürlich absolut berechtigt bist, kann das die Abwicklung auch schon mal auf 6 Monate verlängern, da sich dann noch ein Inkassobüro einmischt, das weitestgehend Informationsresistent ist und dem es völlig egal ist, dass seine Forderungen unbegründet sind.

  5. #5
    Avatar von jesa89
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    Zitat Zitat von jubo14
    Abmeldebescheinigung von der Gemeinde oder Stadt.
    was für eine bescheinigung ist das genau?

  6. #6
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  7. #7
    Avatar von jesa89
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    ich bleib aber in der stadt wohnen und in der selben gemeinde, nur die wohnug ist ne andere

  8. #8
    Avatar von jubo14
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    Aber die Strasse, oder zumindest die Hausnummer ändert sich doch, oder?

    Und diesen Umzug musst Du nach deutschem Recht beim Einwohnermeldeamt melden.

    Du bekommst dann je nach Amt entweder eine Ummeldebescheinigung oder eben eine Abmeldebescheinigung und eine Anmeldebescheinigung.

    Und diese Ab- oder Ummeldebescheinigung kopierst Du und schickst sie Freenet.

  9. #9
    Avatar von sinus
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    hat man mir gesagt das ich meinen vertrag den ich am 16.11.2007 abgeschlossen habe kündigen kann
    Welchen Vertrag? Freenet DSL und Freenet Tarif sind je nach Abschluss 2 unterschiedliche Schuhe. Nur wenn in einem solchen Fall beide Verträge aufgelöst werden, ist die erfolgreiche Kündigung durch. Es sind also alle Verträge zu kündigen, schriftlich per Einschreiben mit Rückschein, das ist meine Empfehlung.

    ZITAT AGB 13.3 Eine automatische Kündigung bestehender freenet Tarife bei Bestellung von freenetDSL erfolgt nicht.
    Hier sieht man in den AGB u.a. die Trennung der Vertragsarten.


    ZITAT AGB 13.6 Ein eine außerordentliche Kündigung rechtfertigender Grund liegt insbesondere nicht vor, wenn der Nutzer seinen DSL-Anschluss vor Ablauf des freenetDSL Tarifs kündigt. Dies rechtfertigt nur dann eine außerordentliche Kündigung, wenn der DSL-Anschluss aus technischen oder sonstigen, nicht in der Person des Nutzers liegenden Gründen, diesem nicht mehr zur Verfügung gestellt werden kann.
    Die außerordentliche Kündigung wegen Umzugs ist durchaus in der Person des Nutzers begründet. Freenet kann, aber muss nicht in diesem Fall den Kunden aus dem Vertrag entlassen. Das sollte bedacht werden, wenn man die vorzeitige Auflösung der Verträge angeht.

    Bei Freenet wäre ich vorsichtig. Es besteht erst dann ein Grund zum Jubeln, wenn der Fall vollständig abgeschlossen ist. Vorher würde ich ganz leise sein. Viel Glück!

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