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DSL-Umzug nach 9 Wochen immer noch nicht geklappt bei 1&

3Antworten
  1. #1
    Avatar von hallschwein
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    Standard DSL-Umzug nach 9 Wochen immer noch nicht geklappt bei 1&

    Ich weiß nicht ob dieser als Grund zur Kündigung geltend gemacht werden kann.

    Was mich ärgert ist, die höfliche und nutzlose und teure Anrufe an Umzugsservice bei 1&1. Versprochen wird es immer, dass der Auftrag höchst priorisiert wird, ändern tut es gar nicht.

    Wenn man sich beschweren will bei Kundenservice, wirkt es auch nicht, immer die selbe Text-Blöcke. Ich habe sogar versucht, bei derem Vorstand für "customer care" Hrn. Henning Ahlert eine Beschwerdebrief zu schicken, eine Antwort warte ich immer noch.

    Hoffnungslos ...

    1&1 ist wirklich nicht für Leute geeignet, die mal umziehen müssen.

  2. #2
    Avatar von jubo14
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    jubo14 ist offline

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    Willkommen im Forum!

    Dann solltest Du jetzt den einzig richtigen Weg beschreiten.

    Setze 1&1 per Einschreiben mit Rückschein eine Frist von 14 Tagen in denen sie Deinen Anschluss herzustellen haben.
    Weise bereits bei der Fristsetzung darauf hin, dass Du im Falle des erfolglosen Verstreichens von Deinem Recht auf Kündigung aus einem wichtigen Grund (Nichterfüllung des Vertrages seitens 1&1) nach §314 Gebrauch machen wirst.
    Entweder kommt damit sofort Bewegung in Deinen Fall, oder Du kommst damit aus dem Vertrag heraus.

  3. #3
    Avatar von hallschwein
    hallschwein ist offline
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    Standard §314d Gebrauch machen

    hi jubo14,

    vielen Dank für die Antwort. Gibt es tatschächlich den §314d in AGB von 1&1 oder ist der Paragraph aus Verbrachersschutz ?

    Gilt es auch für fristlose Kündigung ?

    Gruss

    hallschwein

  4. #4
    Avatar von jubo14
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    jubo14 ist offline

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    Der §314d ist aus den BGB (Bürgerlichen Gesetz-Buch)

    Und da in diesem Gesetz sämtliche Verträge geregelt sind, ist das die "etwas höherwertige" Rechtsnorm und die AGB gelten nur, wenn sie nicht diesem Gesetz widersprechen.

    Nach dem BGB gibt es jedoch keine fristlose Kündigung.
    Es gibt aber eben die Kündigung aus einem wichtigen Grund.
    Und genau das regelt §314 des BGB.

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