Arcor schafft mir keinen Anschluss - ganz schlechter Service
Hallo Zusammen
Ich habe im November 2007 einen Umzugsauftrag bei Arcor eingereicht und überraschend einen Anschlusstermin für den 13.12.07 erhalten(Internet+Telefon).
Ich wollte diesen Termin eigentlich verschieben, aber das klappte natürlich nicht und ohnehin kam der auch gar nicht zustande.
Dennoch war Arcor der Meinung, dass seitdem mein Anschluss getätigt war. Es brauchte einige mühsame (Warteschleifen)Anrufe und einige schriftliche „Meldungen“ meinerseits, bis Arcor es dann wohl endlich kapiert hatte, das ich keinen Anschluss habe.
Seit dem aber dreht sich die Mühle – ich schreibe Arcor (sehr detailliert), per online Meldung + seperatem Fax, dann scheint irgendeine übermotivierte Arcor? Person einen Telekom Mann zu bestellen ohne jedoch mich vorher zu informieren. So war dann schon 3x ein Telekom Mensch bei mir, ich jedoch nicht.
Kurzum, bis heute -19.03.08 - habe ich keinen Anschluss, also 3Monate – und es gibt absolut keine Anzeichen seitens Arcor, dass ich den jemals bekommen – da Arcor meine klaren Beschreibungen der Probleme und Angaben wann und wie ich erreichbar bin, vollkommen ignoriert.
Gibt es hierzu Erfahrungen / Was tun außer kündigen ??
(Ein befreundeter Anwalt rät mir ausschließlich das, aber ich bin zugegebenerweise zu faul dazu, denn dann müsste ich zig meiner Arcor mails umständlich herunterladen)
Du hast echt eine Engelsgeduld.
Meinst Du wirklich Arcor kommt noch in die Puschen?
Warscheinlich zahlt Du auch noch brav deine Gebühren.
Der Anwalt hat recht, kündige, sonst wird sich da nichts ändern.
Egal ob Du den Anschluss von Arcor noch haben willst oder nicht, der Weg ist der Gleiche.
Und danach musst Du Arcor eine Frist setzen, bis zu der Dein Anschluss zu erstellen ist. Die Frist sollten 14 Tage sein und das ganze Schreiben als Einschreiben mit Rückschein versendet werden.
Wenn dann alles gut geht, hast Du Deinen Telefonanschluss.
Im Falle des Verstreichens der Frist, ohne das Arcor den Anschluss erstellt hat, kannst Du nach §314 BGB eine Kündigung aus wichtigem Grund aussprechen.
Aber das alles kann Dir der befreundete Anwalt eigentlich viel besser erklären.