T-online AGB von 2005

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  1. #1
    Avatar von throughlight
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    Standard T-online AGB von 2005

    Hallo Leutz,

    ich brauche sehr dringend & schnellstmöglich die AGB`s der Surf DSL Flat von T-online mit Stand vom Dezember 2005!

    Kann mir diese jemand besorgen - eventuell wer sie noch im Postfach hat weiterleiten, oder wenn es nicht zu viel Umstände bereitet einscannen???

    Tausend Dank im vorraus!!!

  2. #2
    Avatar von Schrippe
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    Googlenderweise hab ich nichts gefunden... Sorry...

  3. #3
    Avatar von jubo14
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    Willkommen im Forum!

    Mal kurz nachgefragt, warum brauchst Du diese alten ABG denn?
    Probleme mit dem Kündigungstermin?

  4. #4
    Avatar von Sonicwave
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    Würde mich auch interessieren,

    vielleicht können wir dir ja auch so helfen.

  5. #5
    Avatar von Schrippe
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    Ui, das Angebot von jubo und sonicwave würde ich annehmen, das sind die Telekomspezies hier...

  6. #6
    Avatar von Snowman
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    Das Tolle bei Telekom + AGBs, solch alte AGBs helfen nicht. Die Telekom schickt einem ja immer schön per E-Mail die aktuellen AGBs, diese "verschwinden" aber nach 90 Tagen (ohne E-Mail Paket) aus dem Posteingang, so als wären sie nie da gewesen.

  7. #7
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    Ja na aber ein Vertrag, der z.B. Dezember 2005 abgeschlossen wurde läuft ja auch zu den AGBs weiter, auch wenn zwischenzeitliche neue AGBs rauskommen. Von daher müssen diese AGBs ja irgendwo aufzutreiben sein. Die Telekom wird die ja - auch zum Selbstzweck - gut aufheben...

  8. #8
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    Ich glaube das ist etwas anderes, da steht dann nämlich immer sowas wie ...wenn Sie nicht widersprechen gelten die neuen AGBs als akzeptiert drin.

    Und sollte die Telekom Dir so ein Schreiben an Deine T-Online E-Mail ohne E-Mail Paket geschickt haben, dann isses nach 90 Tagen weg.

  9. #9
    Avatar von Schrippe
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    Hm, stimmt, so könnte das laufen. Aber dann braucht er ja auch nur die neusten AGB und die sollten doch auf der Hompegae leicht zu bekommen sein, oder nicht?!

  10. #10
    Avatar von Schrippe
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    Wenn man auf der Seite der Telekom in der Suchzeile "AGB" eingibt, bekommt man doch alles Nötige...

  11. #11
    Avatar von GEH
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    Zitat Zitat von Snowman
    Ich glaube das ist etwas anderes, da steht dann nämlich immer sowas wie ...wenn Sie nicht widersprechen gelten die neuen AGBs als akzeptiert drin.

    Und sollte die Telekom Dir so ein Schreiben an Deine T-Online E-Mail ohne E-Mail Paket geschickt haben, dann isses nach 90 Tagen weg.
    Also bei T-Com/T-Home ist mir neu, dass die auch solche AGB-Änderungen per Mail durchzudrücken versuchen.
    Die AGB meines alten Call & Surf (1) mit der kürzeren Mindestlaufzeit galt bei mir bis zu letzt unverändert und würde auch jetzt noch gelten, wäre ich nicht auf einen günstigern Tarif gewechselt.
    Wie es bei T-Online aussieht, kann ich allerdings nicht sagen.

    Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass einseitige Vertragsänderungen nicht einfach so ohne aktive Zustimmung des Kunden möglich sein sollten.
    Wenn der Anbieter sich das Geld für einen Brief schon sparen darf, dann sollte es zumindest so sein, dass der Kunde dies per Rückmeldungsformular bestätigen muss oder eben aus dem Vertrag raus kann.
    Mit dieser Mailgeschichte ohne Zustimmung wird es den Anbietern viel zu leicht gemacht, einseitig für den Kunden unangenehme Änderungen durch zu drücken, ohne dass dieser schnallt, dass er kündigen könnte, wenn ihm eine AGB-Änderung nicht passt.
    Das ist eigentlich nicht im Sinne der Vertragsrechts, an das sich beide Seiten zu halten haben.
    Da sollte der Gesetzgeber dringend etwas machen.

  12. #12
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    Das ist eigentlich nicht im Sinne der Vertragsrechts, an das sich beide Seiten zu halten haben.
    Da sollte der Gesetzgeber dringend etwas machen.
    Sehr richtig!

    Bleibt die Frage, ob die Telekom das so macht oder ob throughlight sich um die AGBs von 2005 kümmern muss - oder ob er eben nur die aktuellen von der Website runterladen muss...

  13. #13
    Avatar von GEH
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    Zitat Zitat von Schrippe
    Bleibt die Frage, ob die Telekom das so macht oder ob throughlight sich um die AGBs von 2005 kümmern muss - oder ob er eben nur die aktuellen von der Website runterladen muss...
    Nur damit nichts falsch gesucht wird:
    Es handelt sich hier glaub um einen T-Online Tarif und nicht T-Com/T-Home.

    Schon möglich, dass T-Online anders verfährt, war früher ja auch einige Zeit abgetrennt von der Telekom.

  14. #14
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    Gehört diese Aufteilung zwischen T-Online, T-Home und T-Com eigentlich auch zur allgemeinen Verwirrtaktik des Kunden der Telekom??

    1&1 hat ja auch nicht 1&2, 1&3 und 1&4 als Unterunternehmen...

  15. #15
    Avatar von GEH
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    Zitat Zitat von Schrippe
    Gehört diese Aufteilung zwischen T-Online, T-Home und T-Com eigentlich auch zur allgemeinen Verwirrtaktik des Kunden der Telekom??
    Ich hoffe ich sag jetzt nichts falsches, T-Mitarbeiter (oder Ex ) mögen mich korrigieren.
    T-Online fing glaub mit diesen DSL-Einwahlen und Flatrates an (waren früher ja keine Pakete incl. DSL-Technik).
    Die wurden dann irgendwann ein eingeständiges Unternehmen.
    Es gab dort zunächst auch ganz andere Tarife als bei der Telekom, die sich damals in T-Com umgetauft hat.
    Irgendwann kann aber T-Online wieder zur Telekom/T-Com zurück.
    Der Begriff T-Com ist inzwischen aber Geschichte, das wurde umbenannt in T-Home.
    Also T-Com und T-Home gab es quasi nie parallel.
    Das wiedereingegliederte T-Online scheint nach wie vor hauptsächlich für Einwahl und E-Mail-Sachen zuständig zu sein.
    Vermutlich versuchen die etwas ungeschickt ihre Bereiche zu benennen.
    T-Mobile gibt es ja auch noch .

    Abgesehen davon, dass ich diese Pseudoanglizismen nicht mag, fand ich die Umbennung von T-Com zu T-Home ziemlich überflüssig.
    Da hätte ich eher noch T-Mobile umbenannt. Wenn ich denn Begriff höre denke ich als erstes an die magenta Fahrradtrikots, am Doping und den leicht dümmlichen Jan Ullrich als an Mobiltelefone.

  16. #16
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    Wir kommen etwas Offtopic.....


    throughlight scheint sein Posting nicht mehr gelesen zu haben, da er sich bis jetzt nicht wieder geäußert hat.

  17. #17
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    Wir kommen etwas Offtopic.....
    Ist das schlimm??

  18. #18
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    Schlimm nicht, aber nicht unbedingt sinnvoll

  19. #19
    Avatar von throughlight
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    Danke, für die interessant weiter geführte Diskussion. Ich habe in diesem Fall das Problem, dass ich alle Verträge des T-Konzerns zum nächstmöglichen gemeinsamen termin kündigte. Aber mir wurde trotzdem erst der DSL-Anschluss und der Telefon-Anschluss gekappt und noch 2 Monate weiter die Flatrate berechnet...

    Mein Widerspruch endete in einer Aussage der Gegenseite, das ich die Flatrate doch auch per Schmalband, Handy, Hot Spot, im Ausland ...etc hätte nutzen können und ja laut AGB auch keinen T-com anschluss benötige (wie es glaube ich 2005 noch nötig war) und sie berufen sich dabei auf ihre AGB`s.

    Deswegen suche ich nach den AGB vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses 2005. - Wenn diese noch gelten oder wie in eurer vorherigen Diskussion zum Vorschein kam, doch die aktuellen???

    (Zudem frage ich mich, wie ich mich bitte per handy mit meinen Anschlussdaten der Flatrate kostenlos ins internet hätte einwählen sollen?
    Nen Laptop für hot spots hab ich auch net ... ) und per Schmalbandverbindung mit DSL-Flatrate ins Netz - wie soll das bitte schön gehen??? - zudem auch ohne Telefonanschluss?

    Alles shite & am 14.4. soll ich den offenen betrag überweisen, sonst kommt es zum verfahren... Hat jemand noch einen Rat?

  20. #20
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    Zudem frage ich mich, wie ich mich bitte per handy mit meinen Anschlussdaten der Flatrate kostenlos ins internet hätte einwählen sollen?
    Nen Laptop für hot spots hab ich auch net ... Traurig ) und per Schmalbandverbindung mit DSL-Flatrate ins Netz - wie soll das bitte schön gehen??? - zudem auch ohne Telefonanschluss?
    Vllt. kannst du es nicht, aber man könnte es machen... So grundsätzlich...

    Alles shite & am 14.4. soll ich den offenen betrag überweisen, sonst kommt es zum verfahren... Hat jemand noch einen Rat?
    Ich an deiner STelle würde das Geld erstmal unter Vorbehalt überweisen. D.h. du überweist das Geld uns schickst gleichzeitig per Einschreiben+Rückschein den Hinweis an die Telekom, dass diese Rechnung (mit der und der Rechnungsnummer, so dass es eindeutig zuweisbar ist) unter Vorbehalt gezahlt wird.
    Dann haste wieder Zeit gewonnen, um irgendwo irgendwie die AGBs von 2005 zu bekommen.
    Wenn du die dann gefunden hast, kannste die Sache abschließen klären und entweder das Geld zurückfordern oder hast eben die Gewissheit, dass das alles so ok ist/war.

    Ich persönlich wäre da gegenüber dem Provider sehr skeptisch, ob das alles so richtig ist, wie die sagen. Von daher würde ich mir die Option, das Geld zurückzufordern auf jeden Fall offen halten...

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