Mal eine echt blöde Frage. über die die Experten hier nur lachen werden:
Darf ich eigentlich, das Modem, was ich von T-online für meine Flatrate bekommen habe, nach Ende der Mindestlaufzeit behalten, wenn ich den Anbieter wechsle
Mal eine echt blöde Frage. über die die Experten hier nur lachen werden:
Darf ich eigentlich, das Modem, was ich von T-online für meine Flatrate bekommen habe, nach Ende der Mindestlaufzeit behalten, wenn ich den Anbieter wechsle
Hallo Rolf,
so blöd ist die Frage überhaupt nicht.
Soweit in den AGB bzw. den Vertragsunterlagen der T-Online nichts anderes vermerkt ist, hast Du das DSL-Modem quasi als Inklusiv-Leistung zu Deinem Tarif/Anschluss/Paketangebot erhalten, also für null Euronen. Es gibt zwar andere Internet Service Provider bei denen Du für das DSL-Modem noch löhnen musst, aber am Ende ist es dann auch Dein Eigentum.
Das hat gleich zwei positive Wirkungen:
1. Der Kunde wird durch die "Sonderkonditionen" angelockt und freut sich über seine Inklusivleistung.
und
2. Der ISP kann die Gewährleistungserfüllung zunächst auf den Modem-Hersteller schieben und wenn die mind. zwei Jahre Gewährleistung vorüber sind, ist er sowieso aus dem Schneider und muss nicht nacherfüllen oder einen evtl. Mangel beseitigen.
Tolle Sache, wa??
Das muss dann aber auch so in den AGB oder dem Vertrag stehen. Die AGB von T-Online oder der T-Com kann ich nun nicht mehr so ganz fließend aufsagen.Zitat von Sonicwave
Normalerweise ist die Hardware, i.d.F. das DSL-Modem ab Annahme des Vertrages, d.h. erster Tarifnutzung das Eigentum des Kunden. Wie gesagt, soweit nichts anderes in den AGB oder dem Vertrag steht.