Gaanz doofe Frage

4Antworten
  1. #1
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    Standard Gaanz doofe Frage

    Mal eine echt blöde Frage. über die die Experten hier nur lachen werden:
    Darf ich eigentlich, das Modem, was ich von T-online für meine Flatrate bekommen habe, nach Ende der Mindestlaufzeit behalten, wenn ich den Anbieter wechsle

  2. #2
    Avatar von NicMachiavelli
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    Hallo Rolf,

    so blöd ist die Frage überhaupt nicht.
    Soweit in den AGB bzw. den Vertragsunterlagen der T-Online nichts anderes vermerkt ist, hast Du das DSL-Modem quasi als Inklusiv-Leistung zu Deinem Tarif/Anschluss/Paketangebot erhalten, also für null Euronen. Es gibt zwar andere Internet Service Provider bei denen Du für das DSL-Modem noch löhnen musst, aber am Ende ist es dann auch Dein Eigentum.

    Das hat gleich zwei positive Wirkungen:

    1. Der Kunde wird durch die "Sonderkonditionen" angelockt und freut sich über seine Inklusivleistung.

    und

    2. Der ISP kann die Gewährleistungserfüllung zunächst auf den Modem-Hersteller schieben und wenn die mind. zwei Jahre Gewährleistung vorüber sind, ist er sowieso aus dem Schneider und muss nicht nacherfüllen oder einen evtl. Mangel beseitigen.

    Tolle Sache, wa??

  3. #3
    Avatar von Sonicwave
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    Ja das Gerät geht nach Beendigung der Mindestvertragslaufzeit in dein Eigentum über.

  4. #4
    Avatar von NicMachiavelli
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    Zitat Zitat von Sonicwave
    Ja das Gerät geht nach Beendigung der Mindestvertragslaufzeit in dein Eigentum über.
    Das muss dann aber auch so in den AGB oder dem Vertrag stehen. Die AGB von T-Online oder der T-Com kann ich nun nicht mehr so ganz fließend aufsagen.
    Normalerweise ist die Hardware, i.d.F. das DSL-Modem ab Annahme des Vertrages, d.h. erster Tarifnutzung das Eigentum des Kunden. Wie gesagt, soweit nichts anderes in den AGB oder dem Vertrag steht.

  5. #5
    Avatar von Rolf
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