Mal eine echt blöde Frage. über die die Experten hier nur lachen werden:
Darf ich eigentlich, das Modem, was ich von T-online für meine Flatrate bekommen habe, nach Ende der Mindestlaufzeit behalten, wenn ich den Anbieter wechsle![]()
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Mal eine echt blöde Frage. über die die Experten hier nur lachen werden:
Darf ich eigentlich, das Modem, was ich von T-online für meine Flatrate bekommen habe, nach Ende der Mindestlaufzeit behalten, wenn ich den Anbieter wechsle![]()
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Hallo Rolf,
so blöd ist die Frage überhaupt nicht.![]()
Soweit in den AGB bzw. den Vertragsunterlagen der T-Online nichts anderes vermerkt ist, hast Du das DSL-Modem quasi als Inklusiv-Leistung zu Deinem Tarif/Anschluss/Paketangebot erhalten, also für null Euronen. Es gibt zwar andere Internet Service Provider bei denen Du für das DSL-Modem noch löhnen musst, aber am Ende ist es dann auch Dein Eigentum.
Das hat gleich zwei positive Wirkungen:
1. Der Kunde wird durch die "Sonderkonditionen" angelockt und freut sich über seine Inklusivleistung.
und
2. Der ISP kann die Gewährleistungserfüllung zunächst auf den Modem-Hersteller schieben und wenn die mind. zwei Jahre Gewährleistung vorüber sind, ist er sowieso aus dem Schneider und muss nicht nacherfüllen oder einen evtl. Mangel beseitigen.
Tolle Sache, wa??![]()
Das muss dann aber auch so in den AGB oder dem Vertrag stehen. Die AGB von T-Online oder der T-Com kann ich nun nicht mehr so ganz fließend aufsagen.Zitat von Sonicwave
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Normalerweise ist die Hardware, i.d.F. das DSL-Modem ab Annahme des Vertrages, d.h. erster Tarifnutzung das Eigentum des Kunden. Wie gesagt, soweit nichts anderes in den AGB oder dem Vertrag steht.