Laut einem Gerichtsurteil ist es Möglich den laufenden DSL-Vertrag vorzeitig zu kündigen, wenn der Anbieter bei Umzug am neuen Standort kein DSL schalten kann.
Da ich kurzfristig umziehen muss und mein Anbieter TNG tng.de - Startseite in Lübeck nicht verfügbar ist, muss ich diesem kündigen - leider endet der Vertrag aber erst am 31.1.2011.
Wie ist der aktuelle Stand der Dinge? Muss ich weiter für Leistungen zahlen, die nicht erbracht werden oder kann ich aus dem Vertrag irgendwie raus, ohne weiterhin Zahlungen leisten zu müssen?
Der normale Weg ist der, den Vertrag vertragskonform umzuziehen, also einen Umzugsauftrag zu erteilen. Dann wird TNG versuchen, an deinem neuen Wohnort DSL zu realisieren. Schaffen sie es, läuft der Vertrag normal weiter. Schaffen sie es nicht, was in deinem Fall wahrscheinlich ist, wird der Vertrag von seiten TNGs aufgelöst, ohne Kosten für dich.
Auf keinen Fall einfach kündigen! Dann kann TNG eine Auslösesumme verlangen. Nur wenn du sie den Anschluss umziehen lässt und er am neuen Wohnort nicht realisierbar ist, hast du das Recht auf eine Vertragsauflösung!
So würde ich das auch Vorschlagen! Beauftrage ganz Normal den Umzug! Das musst du machen, daran geht kein Weg vorbei! Es kann nämlich sein, das dein Anbieter an deinem neuem Standort eine Leitung von einem anderem Technikpartner mietet und dir einen Anschluss zur Verfügung stellen kann. Wenn es nicht Möglich ist, werden die dich schon Kontaktieren. Wenn der Veruch scheitert mit dem Anbieter umzuziehen und sie dir keinen Anschluss zur Verfügung stellen können dann hast du das Recht auf eine Kündigung.
"Umzugsformular(Seite 1/1)
Gilt nur für Bestandskunden bei Wohnungswechsel innerhalb des Versorgungsgebietes der TNG Stadtnetz GmbH" ...
bzw.
"Das Angebot gilt im Versorgungsbereich der TNG vorbehaltlich der technischen Realisierbarkeit."
Liegt es nun an mir, zu prüfen, ob das dort verfügbar ist? Würdet ihr einfach stumpf trotzdem das entsprechende Formular ausfüllen?
Das ist jetzt die Frage. Ich würds warscheinlich so machen. Ich habe in deren FAQs zum Umzug nichts Eindeutiges gefunden. Hast du denn mal mit deren Hotline 0431 - 908 908 Telefoniert?
Noch nicht, aber im Shop wurde gesagt, dass ich dann kündigen und auf Kulanz (Einmalzahlung) hoffen müsse. Das sei halt die Gefahr der persönlichen Lebensführung... naja, bislang war ich sehr zufrieden mit TNG, an sich würde ich auch gerne dort Kunde bleiben... deswegen ärgert es mich um so mehr, weil ich ja nichts dafür kann, dass das nicht weiterhin möglich ist.
Kommt darauf an, welche Instanz dieses Urteil gefällt hat. Im allgemeinen gibt es in D keine Grundsätzlichkeit eines Gerichtsurteils bei Land/ Amtsgerichten.
Interessant wäre für mich das im ersten Posting erwähnte Gerichtsurteil... fraglich ist natürlich, inwiefern man das übertragen kann.
Hast du Rechtschutz mit kostenloser Telefonberatung? Wenn ja, setze dich doch mal mit einem Anwalt in Verbindung. Eine Rechtsauskunft können wir dir Hier nicht geben.
Ich hatte den ersten Beitrag vor über 2 Jahren geschrieben und hatte wohl Vergessen einen Link zu setzen. Ich weiß nicht mehr von welchem Gericht das Urteil kam.
Bevor du das machst, würde ich vielleicht erst mal beim Anbieter fragen, was sie denn haben wollen, wenn du den Vertrag vorzeitig beenden willst. Wenn es 50 oder 60€ sind, würde ich die vielleicht Bezahlen und Ruhe ist.
@Klemmi
Ich würde mich nicht auf eine Auslösezahlung einlassen. Es ist nicht dein Problem, dass die TNG nur ein regional beschränktes Versorgungsgebiet hat!
Ruf einfach mal die Hotline an. Wenn die dasselbe wie der Shop sagen, dann würde ich freundlich das Gespräch beenden.
Dann füllst du das Umzugsformular aus und wartest ab.
Natürlich liegt normalerweise ein Umzug im Risikobereich des Kunden. Man hat also keinen Anspruch auf bspw. dieselbe Geschwindigkeit auch am neuen Wohnort. Wenn aber der Provider am neuen Wohnort nicht liefern kann, kann man spätestens nach einer Fristsetzung zur Realisierung des Anschlusses außerordentlich kündigen.
Wenn aber der Provider am neuen Wohnort nicht liefern kann, kann man spätestens nach einer Fristsetzung zur Realisierung des Anschlusses außerordentlich kündigen.
Sag ich ja! Ich kanns nur nicht mehr Belegen! Ich meine auch das man ohne Probleme kündigen kann, wenn der Anbieter am neuem Standort nicht Schalten kann. Man muss aber den Umzug Normal beauftragen. Mist, ich kanns nur Nirgends belegen. Ich finds nicht mehr.
Meine Frau hat bei der Hotline angerufen... jetzt ist die Sache geklärt - wir können aus dem Vertrag, weil ich (auf Widerruf) verbeamtet werde. Scheinbar gibt es für Beamte und Soldaten solche Ausnahmen...
Trotzdem wäre natürlich interessant, was wäre wenn...
Vielen Dank trotzdem für die hilfreichen Beiträge!
So bescheuert ist die Regelung gar nicht. Beamte und Soldaten können versetzt werden, und sie habe dieser Anordnung zu gehorchen, wohingegen ein normaler Umzug zumeist freie Entscheidungssache des Umziehenden ist.
Einem Arbeiter kann sowas auch Passieren! Wenn ein Unternehmen mehrere Zweigstellen hat, kann es schon mal Passieren das man Plötzlich von Dortmund nach Berlin versetzt werden soll. Da bleibt einem manchmal auch nichts anderes Übrig als das Spiel mitzumachen. Oder man ist seinen Job los.
Deshalb schrieb ich ja "zumeist". Es gibt immer Ausnahmen von der Regel, im Zweifel einfach den Umzug beantragen, wenns nicht geht, bieten die schon von alleine die Auflösung des Vertrags an.
Eine weitere Sonderregelung ist übrigens der Umzug ins Ausland, bei dem auch anstandslos gekündigt wird (meistens)