Außerordentliche Kündigung wegen Umzug abgelehnt - DRINGEND
Hallo Leute,
ich bin seit 2005 Kundin bei freenet und habe eine alten Volumentarif (freenet sun) und eine freenet DSL Leitung. Der Telefonanschluss ist von der Telekom.
Da schon im Februar feststand, dass ich zum 1. Juni umziehen werde, habe ich meine Kündigung vorgemerkt und bei der freenet Kündigungshotline bestätigt. Man sagte mir, ich würde in einer Woche eine Bestätigung erhalten. Dann fuhr ich 2 Wochen in den Urlaub. Danach fand ich einen Brief von freenet im Briefkasten - nicht etwa die ersehnte Kündigungsbestätigung sondern die Bestätigung, dass ich jene Kündigung am Telefon storniert hätte und mein Vertrag sich nun um 12 Monate verlängert habe.
Nach endlosen Telefonaten mit der freenet Hotline sagte man mir, dass es nicht möglich wäre nachzuweisen, dass ich gekündigt hätte. Ich hätte aber ein außerordentliches Kündigungsrecht bei Umzug, da ich meinen Tarif und den Anschluss nicht mitnehmen könne. Ich solle nur zusammen mit meiner Kündigung eine Kopie der Anmeldebestätigung schicken. Gesagt getan.
Nachdem ich keine Antwort auf meine Kündigung (dieses mal per Einschreiben mit Rückschein) erhalten habe, habe ich heute wieder die Hotline angerufen. Dort sagte man mir nach dem 3. Anruf, die Kündigung würde vorliegen, ich hätte aber kein außerordentliches Kündigungsrecht, da freenet an meiner neuen Adresse verfügbar ist. Ich müsste die Hälfte der Kosten für Anschluss und Vertrag sonst weiterhin tragen, obwohl ich diese natürlich nicht mehr nutzen könnte.
Das bedeutet, mein alter Anschluss und Tarif würden zwar gekündigt, aber ich würde somit verpflichtet, freenet neu zu beantragen UND MICH DAMIT WEITERE 24 MONATE AN FREENET BINDEN, oder jene o.a. Gebühren zu bezahlen.
Darf freenet das überhaupt??? Würde mich über schnelle Antworten freuen, der Umzug steht kurz bevor...
Habe bisher nur telefonisch eine Bestätigung der Kündigung bekommen, angeblich soll inerhalb der nächsten Wochen ein Schreiben kommen. Konnte die Kündigung erst Anfang Mai abschicken, weil ich ab dem Zeitpunkt erst umgemeldet war.
In diesem Fall nicht, ist ja eine außerordentliche Kündigung, die ich erst mit der Anmeldebestätigung als Nachweis beantragen konnte. Dann kann man zum nächsten Rechnungstermin des entsprechenden Monats kündigen - so der Mitarbeiter, den ich damals am Telefon hatte. Es sei ja nicht meine Schuld, dass ich den gleichen Anschluss nicht mitnehmen könne.
Die AGB sind sehr schwammig, sagen, dass eine außerordentliche Kündigung nur möglich sei, wenn der Fehler bei freenet liegt, dass ich den Anschluss nicht weiternutzen kann-was meiner Meinung nach hier so ist!
Naja, die Mitarbeiterin gestern meinte wie schon gesagt, dass das nicht mehr möglich sei, einfach so zu kündigen, weil ein NEUER Antrag möglich sei.
Grundsätzlich ist es so, dass du nur außerordentlich kündigen kannst, wenn der Anbieter seine Leistung nicht erbringen kann.
Dass du umziehst, ist nicht dein Problem. Du musst Freenet den Auftrag geben, deinen Anschluss umzuziehen. Wenn sie das nicht hinbekommen, ist es deren Schuld und du kannst aus dem Vertrag raus.
Aber einen neuen Vertrag abschließen müssen ist aus meiner Sicht nicht gerechtfertigt und entbehrt jeder Grundlage. Darauf würde ich nicht eingehen.
Aber da sollen sich die Rechtsexperten noch mal äußern...
Im Zweifelsfall einen Anwalt fragen, das kostet dich ca 50€ und du wirst den Laden vermutlich los sein. Eine Rechtsschutzversicherung zahlt das auch, falls vorhanden. Aber schon eine sehr unverschämte Art.
Im Zweifelsfall einen Anwalt fragen, das kostet dich ca 50€ und du wirst den Laden vermutlich los sein. Eine Rechtsschutzversicherung zahlt das auch, falls vorhanden. Aber schon eine sehr unverschämte Art.
Anwalt halte ich in diesem Fall erstmal für überzogen. Die Möglichkeiten, die man selbst hat, sind noch nicht ausgereizt.
Zudem: vllt. hat hasenpfote gar keine RSV UND es könnte auch deutlich teurer werden mit Anwalt...
Also, erstmal abwarten, was hasenpfote schreibt...
50 Euro für den Anwalt ist in der Tat etwas heftig, zumal es schnell viel mehr werden kann, wenn er nicht nur eine Beratung gibt, sondern auch tätig wird (Schriftverkehr mit der Gegenseite, prozessuale Wege vorbereiten etc....)
Mein Tip: gehe in die nächste Verbraucherzentrale (hat jede größere Stadt). Die bieten Dir erstmal allgemeine Beratungen (bei uns 8 Euro) und für ein paar Euronen mehr ggfs. auch eine anwaltliche Hilfe, die Dich notfalls bis zum BGH durchklagt. Denn eines wollen dubiose Firmen vermeiden: Grundsatzurteile, die sie in ihren "Freiheiten" beschneiden. Außerdem können Verbraucherverbände bei wettbewerbswidrigem Verhalten Unternehmen abmahnen.
Inzwischen haben Gerichte auch zugunsten der Kunden geurteilt, daß ein Umzug nicht ein "freiwilliges Privatvergnügen" eines DSL-Kunden ist, sondern oft ein "Muß" - z.B. beruflich oder finanziell bedingt. Wenn der DSL-Anbieter nicht am neuen Wohnort bereitstellen kann, kann man - so diese Urteile - aus dem Vertrag raus.
Leider wurde v. Threadstellerin auch Fehler begangen.
Kündigungen, egal was, immer schriftlich per Einschreiben/Rückschein durchführen.
Diese paar Euro´s sind es mir immer Wert, somit hab ich wenigstens einen kleinen Nachweis.
Dieser Zug ist nu abgefahren.
Schnellstmöglich muß geklärt werden, ob ein Tarif-Umzug bei diesem Provider mit der neuen Adresse möglich ist. Damit meine ich, daß der noch bestehende Vertrag (mit den gleichen Konditionen usw.) mitgenommen werden kann.
Wenn ja, sehe ich schwarz für ne "Außerordentliche Kündigung".
Wenn nein, würde ich auf keinen Fall einen neuen Vertrag abschließen.
Hier würde ich ein Schreiben aufsetzen für ne "Außerordentliche Kündigung" mit dem Sachverhalt und angeben, notfalls einen Anwalt und/oder Verbraucherschutz hinzuzuziehen und dessen Kosten auf den Provider abzuwälzen.
Somit wüsste der Provider bescheid, was sie erwarten könnte, wenn wirklich ein Anwalt und/oder der Verbraucherschutz hinzugzogen werden müsste und ich im Recht wäre. Nach Erfahrungen vieler, geben leider einige Provider erst nach, wenn sie ein Schreiben v. Rechtsanwalt erhalten.
War bei mir auch so mit dem u.a. Provider und anderen Problemfall. Musste auch nach Brief/E-Mailwechsel einen Anwalt hinzuziehen und er hat dann die Kosten auf meinem Provider abgewälzt, da ich im Recht war und sie es schon im Voraus wussten, daß ich dann die Kosten an sie übergebe.
Wenn aber meine "Außerordentliche Kündigung" nicht angenommen werden würde, dann ginge ich erstmal wie Paettchen *sein Senf* vor
vielen Dank für die schnellen Antworten, ihr habt mir echt weitergeholfen!
@ Surfmichel: Den Fehler NICHT per Einschreiben mit Rückschein zu kündigen werde ich auch nie wieder machen!
@ Tentakinuh: super Link, beschreibt genau das Problem
Es ist definitiv nicht möglich Anschluss und Vertrag mitzunehmen, deshalb hatte es mich auch so gewundert, dass ich zu Neuvertrag oder Weiterzahlen ohne Leistung gezwungen werden soll... Werde es zur Not über die Verbraucherzentrale/einen Anwalt versuchen, wenn alle Stricke reißen sollten.
Wenn ich mal bei 1u.1 kündige, werde ich zweigleisig fahren.
Zum ersten, werde ich auf den normalen u. beschriebenen Weg v. 1u.1 kündigen und
zum zweiten, gleichzeitig ne schriftliche Kündigung per Einschreiben mit Rückschein durchführen.
@hasenpfote
freut mich, daß wir dir damit ein bischen helfen konnten und wünsche viel Glück beim Gelingen deines Vorhaben.
Würde mich freuen, wenn du hier weiterberichten würdest .
Interessiert sicher auch andere, die solch ähnliche Probleme mit dem Provider haben