0800 8552 2554
1&1 Tarife, Angebote & Sonderaktionen
Wir sind für Sie da - 7 Tage die Woche
Ihr 1&1 Hotline Team

Tarifwechsel bei 1&1 ohne Widerrufsrecht?

12Antworten
  1. #1
    Avatar von blackknight18
    blackknight18 ist offline
    Themen Starter

    Title
    neuer Benutzer
    seit
    15.05.2008
    Beiträge
    4
    Danke
    0

    Standard Tarifwechsel bei 1&1 ohne Widerrufsrecht?

    Hallo, ich habe mein Problem zwar schon in einem anderem Thread dargestellt, leider scheint es Untergegangen zu sein. Deswegen Post ich es hier nochmal.

    Ich habe ein Problem mit meinem 1&1 DSL Anbieter und zwar bin ich seit 4 Jahren bei denen. Jetzt wurden mir die Gebühren für 1&1 DSL 2000 30€ und die Gebühr für den Telekom XXL Full Time(Telefon Flat) 40€ zu teuer. Also wollte ich komplett zu 1&1 wechseln in den 1&1 Surf and Phone 16.000 Komplett Tarif.
    Verfügbarkeit im Internet auf deren Seite geprüft, mir wurde angezeigt das dieser Tarif bei mir vollständig verfügbar ist. Um sicher zu gehen habe ich bei 1&1 angerufen, nach einem Gespräch mit einem "Anrufbeantworter" der mir sagte das dieser Tarif an meinem Wohnort nicht Verfügbar ist, sagte mir dann ein Menschlicher Mitarbeiter das dieser doch verfügbar ist und ich denn Tarifwechsel über die Internet Seite durchführen soll. Gesagt getan. Auch die Kündigung des Telekom Anschlußes und die Rufnummer übertragung sollte mir 1&1 machen.
    Eine Woche später ruft die Telekom an und sagt mir das eine Bandbreite von 16.000 bei mir nicht möglich ist und auch das Telefonieren über 1&1 nicht verfügbar sei.
    Da bin ich stutzig geworden und habe nochmal bei 1&1 angerufen und nachgefragt, könnte ja sein das die Telekom nur versucht mich zu halten, aber Pustekuchen, 1&1 gibt offen zu dass bloss eine Bandbreite von 3.000 möglich ist und ich den Tarif im nachhinein Downgraden soll um weniger zu bezahlen. Auf meine Frage ob den Telefonieren über 1&1 bei mir möglich ist, kam die Antwort: Nein, Sie wohnen nicht im Einzugsgebiet, bei Ihnen ist nur der Regio Tarif möglich. D.h. ich muss 40€ an 1&1 zahlen und 16,xx€ an Telekom für den Analogen Telefonanschluss. Wobei 1&1 mir die 16,xx € ertsatten will. Jetzt habe ich leider vergessen zu fragen ob ich den auch umsonst Telefonieren kann so wie bei 1&1 über VoIP, wenn das einer Weis, bitte ich um mitteilung.
    Auf meine Frage ob ich den Tarifwechsel Widerrufen kann kam wieder ein: Nein, ein Widerruf ist bei Tarifwechseln nicht möglich, nur bei Neu Kunden.
    Unter diesem Link steht jedoch etwas ganz anderes: https://www.moehblog.de/archiv/2008/0...ohne-widerruf/
    Dieser Sachverhalt trifft bei mir in einer ähnlicher Form auf, mehr bezahlen und Mindestvertraglaufzeit um 2 Jahre erhöht.
    Jetzt habe ich mal einen Widerruf in Textform per Einschreiben mit Rücksendung abgeschickt, weil die 2 Wochen noch nicht vorbei sind.
    Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Und falls ja, wie seit ihr aus dieser Situation rausgekommen?

    Vielen Dank schonmal.

  2. #2
    Avatar von DarkShadow
    DarkShadow

    Standard

    Du musst, wie viele andere hier auch, zwischen Tarif und Bandbreite unterscheiden. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Tarifen liegen ja nicht nur in den möglichen höheren Bandbreiten, sondern beispielsweise auch in der Anzahl der Rufnummern oder auch in der Handyflatrate, die man dazubekommen kann. Der Tarfif ist bei dir verfügbar, und die Kosten für den analogen Telefonanschluß bekomst du ja zurückerstattet, du zahlst also 40€ weniger den 16€ für den Telefonanschluß an 1&1, somit zahlst du genau so viel, als wenn es ein Vollanschluß wäre.
    Und sicher kannst du kostenlos telefonieren, nämlich weiter über VoIP, du hast sogar noch die Möglichkeit via Festnetz Call By Call - Nummern zu nutzen, die hättest du bei einem Anschluß ohne Festnetz nämlich nicht.

    Einen guten Rat wie du damit jetzt umgehen sollst kann ich dir nicht geben, es wird dich auch nicht trösten, dass prinzipiell jeder Provider, inklusive der hochgelobten Telekom so verfahren würde. Einen Widerruf nach Vertragsänderung zu machen ist immer schwierig, der Tarif wird nämlich intern sofort umgestellt, damit gilt dann die Tarifänderung als vollzogen, und 1&1 ist ja auch Willens un in der Lage die vertraglich festgelegten Leistungen zu erbringen, es wird also nicht einfach.

  3. #3
    Avatar von chk
    chk ist offline

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    12.11.2006
    Beiträge
    2.774
    Danke
    299

    Standard

    ich den auch umsonst Telefonieren kann so wie bei 1&1 über VoIP
    Telefonieren über VoIP ist unabhängig davon, ob du Komplett, Regio oder 1und1 plus Telekom-Standard hast - allerdings nur über die VoIP-Nummer, nicht übers Festnetz.

    Beim Thema Bandbreite scheint 1und1 wirklich das blaue vom Himmel zu versprechen. Wenn du schon einen 1und1-Kunde warst, hättest du besser vorher anhand der Dämpfungswerte überprüfen können, ob die 16000 realistisch sind.

    Tarif im nachhinein Downgraden soll um weniger zu bezahlen.
    Ein Downgrade ist selten möglich. Wenn du das nicht schriftlich hast, weiß der nächste wahrscheinlich nichts mehr von der "Zusage".

    Du könntest versuchen, den Wechsel wegen Nichterbringung der zugesicherten Leistungen zu widerrufen, wenn du keine schriftliche Zusage hast, wird das wohl schwierig.

  4. #4
    Avatar von blackknight18
    blackknight18 ist offline
    Themen Starter

    Title
    neuer Benutzer
    seit
    15.05.2008
    Beiträge
    4
    Danke
    0

    Standard

    @ DarkShadow

    Da hast du absolut Recht. Der Tarif trägt den Namen "1&1 Doppel-Flat 16.000", den habe ich Bestellt. Der Knackpunkt ist aber, wie auch auf der 1&1 Seite beworben wird, die Merkmale dieses Tarifes. Dazu Zählen die Unterschiedlichen mengen der Rufnummern die du ja bereits erwähnt hast, die Handy Flat, Movie Flat usw.. Für mich Interesant und deshalb habe ich mich dazu entschlossen einen Tarif wechsel durchzuführen, sind die Merkmale "DSL-Anschluss bis 16.000 kBit/s" und "Kein Telefon-Anschluss der Deutschen Telekom notwendig". Deshalb ist in meinen Augen der Name des Tarifes völlig unerheblich, er könnte auch "Hans Mayer vom Mars" heissen. Auf den Inhalt kommt es mir an. Natürlich ist "DSL-Anschluss bis 16.000" ein dehnbarer Begriff. Allerdings wenn der nächst Günstigere Tarif der "1&1 Doppel-Flat 6.000" eine Bandbreite von 6.000 hat, so kann ich ja erwarten das der Tarif den ich gewählt habe mindestens eine Bandbreite von 7.000 hat. Wenn ich jetzt als Kunde einen Online verfügbarkeits Check durchführe und dieser mir sagt das der Tarif bei mir Voll Verfügbar ist, so gehe ich davon aus das ich auch das volle Zubehör dieses Tarifes nutzen kann. Auch der erste menschliche 1&1 Mitarbeiter hat mir das gesagt. Bei mir ist dies aber nicht der Fall, wie gesagt nur eine Bandbreite von 3.000 möglich und den Telekom Anschluss muss ich auch behalten.
    Als beispiel du kaufst ein Auto mit 12 Zylinder Motor, bei Abholung sagt der Verkäufer zu dir "Aus Technischen Gründen läuft der Motor nur auf 4 Zylindern, dies kann sich in Zukunft aber ändern", würdest du das Auto nehmen und bezahlen?
    Aber das ich umsonst Telefonieren kann ist zumindest schonmal ein kleiner Trost, falls es mit dem Widerruf nicht klappt.
    Wobei ich jetzt des öfteren gelesen habe das VoIP bei 1&1 immer wieder Zicken macht.

    @chk

    Wie genau kann man das Überprüfen?

    Und was micht wundert ist, das meine FB 7050 mir sagt das eine Bandbreite von 6.900 möglich wäre, hier ein kleiner Auszug:
    Empfangsrichtung Senderichtung
    Leitungskapazität kBit/s 6900 1060
    ATM-Datenrate kBit/s 2304 224
    Nutz-Datenrate kBit/s 2087 203

    Wie verlässlich diese Info der FB nun ist, darüber kann auch spekuliert werden.

  5. #5
    Avatar von chk
    chk ist offline

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    12.11.2006
    Beiträge
    2.774
    Danke
    299

    Standard

    Die Werte der Fritzbox sind nur als grober Schätzwert zu verstehen.
    Nach meiner Erfahrung ist bei Standard-T-DSL-Anschlüssen die tatsächlich geschaltete Bandbreite ca die Hälfte bis ein Drittel der Fritzbox-Leitungskapazität ist. Insofern sind die 3000 kBit realistisch.
    Weiteres Merkmal ist die Leitungsdämpfung, hierzu kann man z.B. bei Wikipedia die Dämpfungsgrenzen nachsehen.

    Aber: Sowohl Leitungskapazität als auch Dämpfung sind nur grobe Anhaltswerte. Kein Provider wird aufgrund dieser Werte eine Änderung der Schaltung vornehmen.

  6. #6
    Avatar von DarkShadow
    DarkShadow

    Standard

    Zitat Zitat von blackknight18
    @ DarkShadow

    Da hast du absolut Recht. Der Tarif trägt den Namen "1&1 Doppel-Flat 16.000", den habe ich Bestellt. Der Knackpunkt ist aber, wie auch auf der 1&1 Seite beworben wird, die Merkmale dieses Tarifes. Dazu Zählen die Unterschiedlichen mengen der Rufnummern die du ja bereits erwähnt hast, die Handy Flat, Movie Flat usw.. Für mich Interesant und deshalb habe ich mich dazu entschlossen einen Tarif wechsel durchzuführen, sind die Merkmale "DSL-Anschluss bis 16.000 kBit/s" und "Kein Telefon-Anschluss der Deutschen Telekom notwendig". Deshalb ist in meinen Augen der Name des Tarifes völlig unerheblich, er könnte auch "Hans Mayer vom Mars" heissen. Auf den Inhalt kommt es mir an. Natürlich ist "DSL-Anschluss bis 16.000" ein dehnbarer Begriff. Allerdings wenn der nächst Günstigere Tarif der "1&1 Doppel-Flat 6.000" eine Bandbreite von 6.000 hat, so kann ich ja erwarten das der Tarif den ich gewählt habe mindestens eine Bandbreite von 7.000 hat. Wenn ich jetzt als Kunde einen Online verfügbarkeits Check durchführe und dieser mir sagt das der Tarif bei mir Voll Verfügbar ist, so gehe ich davon aus das ich auch das volle Zubehör dieses Tarifes nutzen kann. Auch der erste menschliche 1&1 Mitarbeiter hat mir das gesagt. Bei mir ist dies aber nicht der Fall, wie gesagt nur eine Bandbreite von 3.000 möglich und den Telekom Anschluss muss ich auch behalten.
    Als beispiel du kaufst ein Auto mit 12 Zylinder Motor, bei Abholung sagt der Verkäufer zu dir "Aus Technischen Gründen läuft der Motor nur auf 4 Zylindern, dies kann sich in Zukunft aber ändern", würdest du das Auto nehmen und bezahlen?
    Aber das ich umsonst Telefonieren kann ist zumindest schonmal ein kleiner Trost, falls es mit dem Widerruf nicht klappt.
    Wobei ich jetzt des öfteren gelesen habe das VoIP bei 1&1 immer wieder Zicken macht.

    @chk

    Wie genau kann man das Überprüfen?

    Und was micht wundert ist, das meine FB 7050 mir sagt das eine Bandbreite von 6.900 möglich wäre, hier ein kleiner Auszug:
    Empfangsrichtung Senderichtung
    Leitungskapazität kBit/s 6900 1060
    ATM-Datenrate kBit/s 2304 224
    Nutz-Datenrate kBit/s 2087 203

    Wie verlässlich diese Info der FB nun ist, darüber kann auch spekuliert werden.
    Hallooooo! Willst du nicht oder kannst du nicht? Ob nun Komplett oder Komplett R ist SchnurzPiepeWurschtEgal, der TARIF ist bei dir verfügbar. Du kannst bei einem Handyvertrag auch nicht wechseln, wenn UMTS bei dir im Kaff nicht verfügbar ist, von den Internetprovidern wird das aber merkwürdigerweise verlangt. Und dien Vergleich mit dem Automotor ist komplett daneben und zeigt, dass du schimpfst, aber nicht mal weist, worauf es ankommt. Dein berühmter Motor wurde von vornherein so gebaut, dass er auf 12 Zylindern läuft, dein Telefonnetz stammt aber noch aus einer Zeit, in der gerade mal ISDN erfunden wurde, und darüber läuft dann Hochfrequenztechnik, für die die Leitungen nie gedacht waren.
    Deine Leitungskapazitätswerte sind übrigends absolut uninteressant, ausschlaggebend ist
    - ob deine Vermittlungsstelee überhaupt ADSL2-fähig ist
    - ob es freie ADSL2-Ports gibt
    - wie hoch deine Dämpfungswerte bzw. dein Signal/Rauschabstand ist.

  7. #7
    Avatar von blackknight18
    blackknight18 ist offline
    Themen Starter

    Title
    neuer Benutzer
    seit
    15.05.2008
    Beiträge
    4
    Danke
    0

    Standard

    Warum gleich so Aggressiv?
    Zur Erklärung, letztes Jahr habe ich den Check Online und Telefonisch gemacht, beide sagten mir Komplett Tarif bei Ihnen nicht verfügbar, nur Regio Tarif. D.h. 40€ an 1&1 und 17 € an Telekom, das wollte ich aber nicht und habe mich entschlossen zu warten. So jetzt sagt Online Check und der 1&1 Mitarbeiter Komplett Tarif bei Ihnen verfügbar, was ich aber jetzt bekomme ist der Regio Tarif und denn will ich nicht.
    Dies ist aber nicht das Hauptproblem, mich stört das 1&1 mir sagt das ich kein Widerrufrecht habe, dieses gilt nur für Neukunden. In der AGB steht nur ein kleiner Absatz über das Widerrufrecht und dort wird nicht zwischen Neu- und Bestandskunden differenziert. Falls ich mich täusche lasse ich mich gerne eines besseren Belehren.

  8. #8
    Avatar von DarkShadow
    DarkShadow

    Standard

    Zitat Zitat von blackknight18
    Warum gleich so Aggressiv?
    Zur Erklärung, letztes Jahr habe ich den Check Online und Telefonisch gemacht, beide sagten mir Komplett Tarif bei Ihnen nicht verfügbar, nur Regio Tarif. D.h. 40€ an 1&1 und 17 € an Telekom, das wollte ich aber nicht und habe mich entschlossen zu warten. So jetzt sagt Online Check und der 1&1 Mitarbeiter Komplett Tarif bei Ihnen verfügbar, was ich aber jetzt bekomme ist der Regio Tarif und denn will ich nicht.
    Dies ist aber nicht das Hauptproblem, mich stört das 1&1 mir sagt das ich kein Widerrufrecht habe, dieses gilt nur für Neukunden. In der AGB steht nur ein kleiner Absatz über das Widerrufrecht und dort wird nicht zwischen Neu- und Bestandskunden differenziert. Falls ich mich täusche lasse ich mich gerne eines besseren Belehren.
    Weil es finanziell KEINEN UNTERSCHIED MACHT! Das begreifst du anscheinend nicht. Du hast zwar noch einen Festnetzanschluss, aber den zahlt die 1&1, also, was bitte genau willst du?

  9. #9
    Avatar von Prinz96
    Prinz96 ist offline

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    26.12.2006
    Beiträge
    457
    Danke
    0

    Standard

    Der Tarifwechsel ist von Dir selbst beauftragt worden. Der Tarifwechsel ist bereits vollzogen. Zusätzlich ist der Tarif (mit 99%iger Wahrscheinlichkeit) von Dir bereits genutzt worden.
    Damit entfällt der Anspruch auf Widerrufsrecht. Das einzige, worauf Du hoffen kannst ist eine Kulanzlösung. Sehe hier aber wenig Chancen. Du stehst Dich ja nicht schlechter.

  10. #10
    Avatar von Herbiereloaded
    Herbiereloaded

    Standard

    bei tarifwechsel gibt es kein widerrufsrecht da der vertragsbestandteil nur geändert wurde. keine chance sorry

  11. #11
    Avatar von ChristopherM
    ChristopherM ist offline

    Title
    neuer Benutzer
    seit
    18.09.2008
    Beiträge
    2
    Danke
    0

    Standard

    Ich habe auch eine Frage bei uns verhält es sich ähnlich, statt 6.000 Kopl. Flat mit Speedoption (diese ist garantiert kündbar) auf 16.000 kb/s.
    Wir haben einen Schrieb erhalten, dass 2.000 kb/s verfügbar wären (nach dem Tarifwechsel) und ich habe jetzt mal bei Vodafone getestet, wo gesagt wird es wären Down-/Upstream bis 6.144/640 Kbps verfügbar und dort steht nicht, "bis zu"!
    Frage nutzen die Anbieter die selben Gegebenheiten, um ihre Kapazitäten anzugeben?
    Von 1 und 1 wurde die Freischaltung der 6.000er Leitung abgelehnt, weil so die Begründung es Synchronisationsprobleme gäbe.
    und ich muss dazu sagen auch, wenn da überall >>>bis zu<<< 6.000 steht, ich finde es total *******, wenn man nicht auf den günstigeren 2.000 Tarif weitergeleitet wird (es wurde auch nicht auf den >>> bis zu<<< 16.000 geleitet), sondern auf den 6.000er, obwohl 1und1 klar war was passiert.
    Keine gute Geschäftspolitik

  12. #12
    Avatar von ChristopherM
    ChristopherM ist offline

    Title
    neuer Benutzer
    seit
    18.09.2008
    Beiträge
    2
    Danke
    0

    Standard

    Desweiteren:
    (wikipedia.de "Fernabsatzgesetz" und andere weiterführende Links, welche Definitionen beinhalten.)

    Bei Fernabsatzverträgen wurde den Verbrauchern ein grundsätzliches Widerrufsrecht gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 FernAbsG i. V. m. § 361a BGB a. F. eingeräumt. Innerhalb einer Frist von zwei Wochen konnte der Verbraucher seine Willenserklärung widerrufen und war dann nicht mehr an den Vertrag gebunden.

    Vertragsschluss unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (!!!hier passiert!!!!)

    Fernkommunikationsmittel sind nach § 312 b II BGB Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste.

  13. #13
    Avatar von Roadmaster
    Roadmaster ist offline

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    24.06.2008
    Beiträge
    597
    Danke
    15

    Standard

    wie ich das Bandbreitenthema liebe..

    Punkt 1: KEINER! ABSOLUT KEINER! ausser der Telekom (zu der ja niemand will.. ) kann dir/Euch sagen welche Bandbreite geht. Und genau deswegen wirst du nicht vollautomatisch umgeleitet..

    Punkt 2: ALLE! Tarife von JEDEM! Anbieter bieten BIS ZU xxxx kbit/s an. Oder meinste die lassen sich festnageln auf ne bestimmte bandbreite? garantiert nicht.. sie wissen ja nicht was geht.

    Punkt 3: Vodafone + Vodafones Kaufmännische Hotline = "Natürlich gehen bei uns 6000, garantiert, ganz sicher, ohne spaß, wollen sie sofort unterschreiben?" .. (das ist im übrigen bei allen kaufmännischen bestellhotlines so.. die leute haben 1. keinen plan von technik und 2. bekommen die Provision für jeden vertrag.. das mal am rande)

    Hinzu kommt dass Vodafone = Arcor... Arcor = Carrier bei 1&1 ... hm..parellelen oder doch ne täuschung? meinste wenn 1&1 dir mehr bieten könnte über Arcor, würden dies einfach mal nicht machen?

    Zumal dazu noch kommt, dass du Regio hast.. Regio bedeutet, bei dir gibts nur die gute alte Tcom als Anbieter. Das bedeutet auch, dass sogar Vodafone über Tcom schalten müsste..

    Wie man sieht entstehen dabei immer mehr Parallelen, oder nicht?

    Und @ Chk, welche Leistungen wurden denn nicht erbracht?
    Er hat bestellt: DSL mit BIS ZU 16mbit, ne Telefon und internetflat und evtl. ne Handy-Flat
    Er hat bekommen: DSL mit BIS ZU 16mbit (3Mbit waren halt maximum), Ne telefon und Internetflat und evtl. ne Handy-Flat..

    was ist da also nicht erbracht?

    Und zu guter letzt als Abschluss:

    Du hast nen Regio Tarif mit Tcom Basis und ner erstattung von 1&1..
    Genau dieser Regelung hast du zugestimmt beim Tarifwechsel..
    Und somit durch ein "konkludentes Verhalten" eindeutig dem Vertragspartner gezeigt, dass das für dich ok ist..

    könnt ja mal nach konkludent googlen..

    so far..

Ähnliche Themen

  1. Antworten: 6
    Letzter Beitrag: 15.07.2019, 08:04
  2. Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 14.08.2008, 13:48
  3. Widerrufsrecht?

    Von schneiderch im Forum 1&1
    Antworten: 10
    Letzter Beitrag: 15.03.2006, 19:20
  4. Widerrufsrecht bei Tarifwechsel

    Von doohan im Forum Telekom
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 09.03.2006, 20:05
  5. 1und1 Tarifwechsel ohne DSL?

    Von alina1201 im Forum 1&1
    Antworten: 6
    Letzter Beitrag: 19.09.2005, 12:36
Diese Seite benutzt Cookies Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Infos zum Datenschutz