Ich würde mir gerne eine weitere Internetrufnummer bestellen um diese neben meiner gewöhnlichen Festnetznummer mit meinem Nokia E51 zu nutzen.
Nun ist 1&1 ja als ausgesprochener Fallensteller bekannt, sollte man Änderungen an seinem Vertrag vornehmen. Ich habe meinen Vertrag bei 1&1 gekündigt und er läuft jetzt auch nur noch bis zum Ende der MVLZ, ist von 1&1 alles bestätigt.
Wenn ich jetzt eine Internetrufnummer beantrage, fängt dann meine MVLZ erneut bei 24 Monaten an, oder hat diese Änderung keinen Einfluss auf den Vertrag?
Ich frage das so explizit, da ich weg von gewöhnlichem DSL will und eigentlich zu Kabel Deutschland möchte. Darum habe ich keine Lust auf erneute 24 Monate 1&1
Tut mir leid, aber so ganz verstehe ich dein Vorhaben nicht.
- Du hast bei 1&1 gekündigt
- du willst weg von telefonleitungsgebundenem DSL zu Kabel-DSL
- du willst die mit einem Handy nutzen (?)
Wie gesagt, so ganz verstehe ich dich und dein Vorhaben nicht....
Ganz einfach, ich will mir für den Zeitraum, an welchem mein Vertrag bei 1&1 noch läuft eine weitere Internetrufnummer zulegen. Nicht mehr und nicht weniger. Ich will meinen Vertrag nicht verlängern.
Der Grund ist, ich will VOIP über WLan mit meinem E51 testen und dabei nicht meine Festnetznummer tangieren, da ich festgestellt habe, dass das mit der regulären Festnetznummer nicht funktionier
Du brauchst die Nummer nur im CC freizuschalten. Das ist keine Vertragsänderung.
Wenn du 1&1 trotzdem nicht traust und du die Nummer nur für Testzwecke brauchst, kannst du auch eine garantiert kostenlose VoIP-Nummer bei Sipgate einrichten.
Du brauchst keine Angst zu haben. Internettelefonie ist Vertragsbestandteil. (Es sei denn, Du hast noch einen Ur-Ur-Uralt-Vertrag. Und bis zum Ende der Vertragslaufzeit kannst Du den Vertrag bestimmungsgemäß nutzen.
Einzig bei Tarifänderungen (-wechsel) oder zusätzlich bestellten Optionen beginnt die MVL neu.