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Umzug mit 1&1 DSL-Anschluss

15Antworten
  1. #1
    Avatar von ilo555
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    Standard Umzug mit 1&1 DSL-Anschluss

    Hallo !
    Habe folgendes Problem:
    Ich habe einen DSL-Anschluss bei 1&1 der noch bis Ende November 2008 läuft (bereits gekündigt).
    Mitte Mai wurde ein Umzug des 1&1 Vertrags zum 01.06.08 beantragt.
    Zum 01.06.08 bin ich in eine Wohnung gezogen, in der Glasfaserleitung gelegt wurde. Ende Mai besuchte mich (bereits in der neuen Whg.) ein Telekom-Techniker, der mir sagte, dass DSL von 1&1 so nicht laufen kann.
    Am 02.06.08 habe ich mit dem 1&1-Service telefoniert, der mir zusicherte, dass ich den Vertrag außerordentlich kündigen kann. Gesagt, getan und was kommt von 1&1 zurück ? "Ein Umzug bedingt keiner außerordentlichen Kündigung. Ihr Umzug-Auftrag wird vorraussichtlich zum 13.06.08 ausgeführt. Der Vertrag endet fristgemäß zum 27.11.08".
    Daraufhin habe ich wieder einen Brief geschrieben, in dem es heißt, dass die im Vertrag vereinbarte Leistung von 1&1 nicht mehr erfüllt werden kann, und ich deshalb fristlos kündige. Weiterhin habe ich mich über den Umgang mit langjährigen Kunden beschwert und das gesetzte Zeitfenster zum 13.06.08. Nun habe ich eine Email von 1&1 erhalten, in der steht, dass mein Umzugs-Antrag storniert wurde. Und nun ? Was ist mit dem Vertrag ? Wie komme ich da raus ? Ich bin auf Internet zu Hause angewiesen und habe bereits Kabel Deutschland bestellt, die kündigen in den folgenden Tagen meinen Telekom-Anschluss...
    Ich werde die Einzugsermächtigung zurückziehen, werde nur für die Leistung bis Mai bezahlen. Ist das sinnvoll oder das gefundene Fressen für Inkasso-Futzis ???
    Hilft eine erneute Kündigung aus wichtigem Grund mit Bezug auf § 314 BGB ? Was ist mit der Frist, kann doch keine setzen, weil der Umzugs-Antrag doch seitens von 1&1 storniert wurde ?

    Hoffe hoffnungsvoll auf hochkompetente Hilfe !!!
    Danke, Ilo555

  2. #2
    Avatar von Schrippe
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    Hmm, wieder etwas chaotisch alles.
    Hättest du direkt nach der Mail "Kündigung nicht möglich, weil Umzug kein Grund" eine Frist gesetzt nach §314, wärst du 2 Wochen später raus gewesen. So ist das etwas komplizierter.

    Der 1&1-Anschluss läuft jetzt noch auf deine alte Wohnung, richtig!? Wenn dem so ist, dann musst du wohl oder übel noch mal einen Umzugsauftrag machen und wenn der Umzug geschaltet werden soll dann direkt die Frist setzen (weil's ja nicht funktionieren kann) und dann noch mal 2 Wochen warten. Das Blöde dabei: dann kommen sich 1&1 und Kabel Deutschland in die Quere...
    Du könntest natürlich auch probieren, das mit 1&1 so zu klären, dass du denen sagst, Leute, Umzug ist Blödsinn, weil's eh nicht gehen wird, also lasst mich bitte direkt aus dem Vertrag. Das musste aber freundlich tun, weil's ja schon noch auf dem Kulanzwege läuft. Erstmal hat ja 1&1 das Recht, deinen Anschluss umzuziehen und erst, wenn's nicht geht, kannste außerordentlich kündigen.

    Aber wie du dir denken kannst: beide Varianten kosten Zeit und es wird wahrscheinlich, aber hoffentlich nicht, zu Überschneidungen mit 1&1 und Kabel D kommen. Kannst nur hoffen, dass sich das in Grenzen hält und versuchen, mit 1&1 konstruktiv zu arbeiten...

  3. #3
    Avatar von Straßenmaßter
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    Ja das mit dem Umzug ist halt so ein Thema.
    Es wird schwer für dich da rauszukommen, da du lt. 1&1 AGB deine Tarif in ganz deutschaln nutzen kannst und diese nicht ortsgebunden sind.


    Es wird dir aber nichts bringen wenn du die Zahlung einstellst, das wird dir nur weitere probleme und kosten bereiten. Da würde es sich eher schon lohnen den Vertrag bis november zu bezahlen.

    In diesem Fall geht es um ein Thema das die so in diesem Forum keiner beantworten kann (wenn du überhaupt meine Antwort lesen solltest )

    Lass dich vielleicht beim rechtsanwalt etc. beraten. Aber das kostet auch wieder geld ....

    gruß udn viel erfolg

  4. #4
    Avatar von ilo555
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    Standard Danke für Eure Antworten !

    Nun schreibe ich mal kurz, wie ich die Sache angegangen bin:
    Ich habe mir das Schreiben von 1&1 vorgenommen, in dem steht, dass der Umzugsauftrag gekündigt wurde und musste feststellen, dass die Autragsnummer nicht mit meiner Auftragsnummer übereinstimmt, außerdem kam das Schreiben per email. Folge: Ich habe es ignoriert. Daraufhin habe ich ein Schreiben erstellt und mit einer Frist von 14 Tagen versehen etc. (siehe Antwort 1) und es per Einschreiben und Rückschein verschickt. 1&1 hat es am 18.06. angenommen. In dem Schreiben habe ich nur erwähnt, dass ich umgezogen bin, es 1&1 gemeldet hab und dass der Anschluss zum 13.06. hätte erfolgen sollen. Dass ich somit nach §314 BGB ne Frist setzte von 14 T. ab Erhalt des Schreibens, weil ich die vertraglich vereinbarte Leistung fordere. Bis jetzt kam keine Antwort.
    Nun wieder meine Frage:
    Verstreicht die Frist am 01.07. oder am 02.07 ? Zählt der 18.06 mit oder nicht ? Was mache ich anschließend ? Fristlos, also zu sofort kündigen wieder per Einschreiben und Rückschein nach §314 BGB, weil wichtiger Grund und Frist nicht eingehalten ? Morgen wird mein Telekomanschluss gekappt (KabelDeutschland), ich hoffe 161 verwendet das nicht gegen mich...
    Ich hoffe, die geben sich geschlagen.
    Wer noch Tipps hat => Her damit !!!

  5. #5
    Avatar von Schrippe
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    Wenn du deine fristlose Kündigung am 01.07. abschickst und zum 02.07. kündigst, kannste nix falsch machen. Lieber einen Tag mehr lassen, als einen zu wenig, wo die sich dann mit rausreden wollen von wegen das waren ja nur 13 Tage und am 14. hätten wir's geregelt...

  6. #6
    Avatar von Straßenmaßter
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    Also wie schon erwähnt muss die frist bei solchen sachen schon harrgenau 14 tage betragen

    Aber wenn du keinen Tcom Anschluss mehr hast und dir auch keinen Mehr Anschalten wirst dann sehe ich da 0% chancen.

    Es ist so, du hast das ganze selber eingeleitet, und auf deinen Auftrag hin wurde der Telefonanschuss der Telekom gekündigt (über Kabel Deutschland wie du schreibst). Wenn du das im eigenen Ermessen getan hast dann müssten dir doch die Folgen Klar sein oder?


    Ein Umzug wird immer nur dann eingeleitet wenn du deinem Provider 1&1 eine Telefonnummer des neuen Anschlusses nennen kannst. Andernfalls geht da nix.

    Gruß und viel erfolg

  7. #7
    Avatar von jubo14
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    Also wie schon erwähnt muss die frist bei solchen sachen schon harrgenau 14 tage betragen
    Das ist so nicht ganz richtig!

    §314 BGB sagt:
    Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig.
    14 Tage haben sich hier als gängige Praxis etabliert, sind aber nirgendwo im Gesetz festgeschrieben.

  8. #8
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    Aber wenn du keinen Tcom Anschluss mehr hast und dir auch keinen Mehr Anschalten wirst dann sehe ich da 0% chancen.
    Teilweise richtig. Der Telekomanschluss ist zwar nicht mehr da, aber 1&1 kann die Leistung nicht erbringen. Das kann die Telekom ja bestätigen. Von daher: fristlose Kündigung. Auch mit Telekomanschluss könnte sich 1&1 auf den Fernsehturm stellen, es würde kein Internet laufen. Mit logischem Menschenverstand sollte also 1&1 einsehen, dass sie hier nichts mehr tun können und ilo555 aus dem Vertrag lassen...

  9. #9
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    @ilo555
    Du kannst doch schon mal zur Sicherheit versuchen, von der Telekom einen Wisch zu bekommen, dass an deinem Anschluss DSL nicht möglich ist, weil Glasfaser verlegt ist. Damit hättste dann im Zweifel einen weiteren, wichtigen Schriebs in der Hand!

    Aber Achtung: es muss wirklich schriftlichsein Mündliches von der Hotline hat keinen Wert!

  10. #10
    Avatar von Straßenmaßter
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    nach logischem menschenverstand schon ... aber welche firma denkt heute schon nach logischem menschenverstand ??

    Sowas wird auch immer in den medien gepriesen, aber man muss sich fpr ein solches Thema auch mal die AGB des anbieters anschauen.

    Ich wollte jetzt nicht sage dass auf keinen fall eine Kündigung durch geht, aber es sieht meiner Meinung nach schlecht aus. es bleibt nur abzuwarten denn hier kann keiner die Entscheidung treffen oder wissen.


    Du kannst doch schon mal zur Sicherheit versuchen, von der Telekom einen Wisch zu bekommen, dass an deinem Anschluss DSL nicht möglich ist, weil Glasfaser verlegt ist. Damit hättste dann im Zweifel einen weiteren, wichtigen Schriebs in der Hand!
    das ist sinvoll, wenn das nicht schon gemacht wurde

  11. #11
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    aber welche firma denkt heute schon nach logischem menschenverstand ??
    Das ist auch wieder wahr!

    Ich würd mich aber drum streiten! Nur weil Kommunikationsunternehmen doof sind muss man sich nicht über's Ohr hauen lassen oder Geld aus der Tasche ziehen lassen...

  12. #12
    Avatar von Straßenmaßter
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    dito!

    aber das problem ist man muss immer den richtigen weg finden ....
    Das mit der frist hat er schon gut gemacht, wenns richtig formuliert wurde. Danach kann manns höchstens mit einer zweiten frist versuchen.

  13. #13
    Avatar von ilo555
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    Standard ich bin kein "er" sondern eine "sie"


    Also, den Kabeldeutschlandanschluss und somit die Kündigung der Telekom habe ich erst beantragt, nachdem mir die Telekom gesagt hat, dass DSL nicht auf Glasfaser möglich ist. 1&1 hat ja auch schon längst schriftlich zugegeben (allerdings unter falscher Auftragsnummer), dass DSL nicht funktionieren kann. So eben habe ich die erste Gutschrift von 1&1 DSL erhalten. 4,99 Euro für City-Flat muss ich dennoch bezahlen.
    Bin ganz Schrippes Meinung, bzw. seine Antworten gefallen mir am besten :P Ich werde es dennoch mit der Kündigung nach der Frist versuchen, ergebe mich allerdings, wenn sie mir nur die 4,99 bis zum Ende der Vertragslaufzeit berechnen sollten...
    Straßenmaßter: 2. Frist ???

  14. #14
    Avatar von Straßenmaßter
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    man kann ja eine Frist und eine nachrist setzen, damit der Provider eine möglichkeit der nachbesserung bekommt.

    Du schreibst du hastz eine City Flat, wenn du das von anfang an geschrieben hättest dann hätte ich dir sagen können, dass du nur diese berechnet bekommst weil der Netzanschluss nicht mehr bereitgestellt werden kann .

    Deine Sympatien zu schrippe kann ich nachvollziehen
    Aber vor solchen Sympatien warne ich immer gerne, weil man sehr stark enttäuscht sein kann wenn das vorgeschlagene nicht eintriff.

    Gruß

  15. #15
    Avatar von ilo555
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    Nachfrist, okay. Und woher weiß ich, dass ich sie setzten muss/soll ?
    Soll ich die Entscheidung 1&1 überlassen ???
    Eigentlich ist es sinnlos, die können einfach nicht schalten, nicht jetzt und auch nicht in 3 Monaten.

    Ach Straßenmaßter, nicht neidisch auf Schrippe sein, dich mag ich doch auch, bzw. deine Ideen/Antworten

  16. #16
    Avatar von Straßenmaßter
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    wegen einer nachfrist wird man dann schon meist vom Provider gebeten :P

    Ob du jetzt auf die Antwort von 1&1 wartest oder rechtliche schritte einleitest liegt eigentlich nur bei dir. Das problem ist, ich könnte die nicht sagen was ungefähr mit der kündigung passiert oder wie das genau ausfallen wird

    Das auch oft am bearbeiter

    Gruß

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