Fritz!Box Fone Wlan 7050 kein CLIP am analogen Anschluß
Telefon: Gigaset 4015/Gigaset S100
CLIP funktioniert bei beiden Geräten, wenn direkt am Splitter angesteckt.
Mit AVM bereits telefoniert-die vertrösten auf irgendwann, wenn sie die Firmware soweit haben.
Es werden auch keine Rufnummern in der Anrufliste der Fritz!Box angezeigt. Daher handelt es sich meiner Meinung nach zu 100% um einen Hardware/Softwarefehler der Box.
Habe dazu 1&1 eine Mail geschickt. Da sehr viele Kunden dieses Problem haben, bin ich mal auf deren Antwort gespannt(wenn überhaupt was kommt)
Guten Tag,
entgegen Ihren Produktspezifikationen funktioniert CLIP mit der Fritz!Box Fon Wlan(SW:14.03.61) an meinem analogen T-Net 100 Anschluß ankommend nicht. Alle Einstellungen wurden mit der AVM-Hotline noch einmal überprüft. Ein Einstellungsfehler kann somit ausgeschlossen werden.
Wenn das Telefon direkt am Splitter angeschlossen wird funktioniert CLIP einwandfrei.
Desweiteren kann ich keine weitere VoIP-Rufnummer anlegen, obwohl das von Ihnen zugesichert wurde(bis zu 4 Rufnummern)
Ich möchte Ihnen daher Gelegenheit bis zum 18.6.2005 geben, die angesprochenen Einschränkungen zu beseitigen und Nacherfüllung lt. BGB §439 einzufordern. Andernfalls werde ich von meinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen, da Ihrerseits eine Vertragsverletzung vorliegt.
Auszug Rechtstext:
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
Ich fordere Sie daher auf,den Mangel abzustellen,bzw eine mangelfreie Hardware nachzuliefern.Sollte Ihnen dies bis zur gewährten Frist nicht möglich sein, werde ich das Telefon wieder an den T-Com Anschluß stecken und die Mehrkosten bei abgehender Telefonie werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Eventuelle Rückwechselkosten auf T-Com DSL hätten Sie somit auch zu tragen, da die Kosten nachweisbar sind.
MfG