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Telekomanschluss gekündigt ohne DSL zu bieten

9Antworten
  1. #1
    Avatar von dasy
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    Standard Telekomanschluss gekündigt ohne DSL zu bieten

    Hallo,

    ein Freund hat mit 1&1 einen Komplett-Vertag 6000 abgeschlossen. Nach dem Bereitstellungstermin hat sich (durch einen Techniker der Telekom) herausgestellt, dass kein DSL möglich ist (7km Leitungslänge). 1&1 hat daraufhin den Vertrag storniert.

    Ich habe daraufhin verlangt, dass 1&1 die (Wieder-)Anschlusskosten mit der Telekom übernehmen soll. Das wurde mehrfach abgelehnt, obwohl ich sie daraufhin gewiesen habe, dass sie den Anschluss mit der Telekom nur hätten kündigen dürfen, wenn DSL auch verfügbar ist. Auch ein Widerspruch gegen die Ablehnung hat keinen Erfolg gebracht.

    Gibt es jemanden, der mir einen Rat geben kann, wie man weiter machen kann, ohne einen "teuren" Anwalt bezahlen zu müssen? Ich finde es eine absolute Frechheit von 1&1 und ich würde sie nur ungerne damit durchkommen lassen.

    Gruß
    Dasy

  2. #2
    Avatar von scolopender
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    Standard Re: Telekomanschluss gekündigt ohne DSL zu bieten

    Willkommen im Forum!

    Zitat Zitat von dasy
    Gibt es jemanden, der mir einen Rat geben kann, wie man weiter machen kann, ohne einen "teuren" Anwalt bezahlen zu müssen?
    Du willst eine "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand" - Du kannst Deine Forderung nochmal geltend machen - mit Fristsetzung und Androhung von Rechtsmitteln (per Einschreiben mit Rückschein) - bei weiterem Misserfolg läuft es auf eine Klage hinaus, da wirst Du ohne Anwalt nicht auskommen.

    G., -#####o:

  3. #3
    Avatar von dasy
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    Ich habe schon mit Rechtsmitteln gedroht und ich bekam wörtlich folgende Antwort:

    Es ist uns nur das möglich zu schalten, was bei dem Kunden zur Verfügung steht.Die technischen Möglichkeiten sind von uns nicht beeinflussbar.

    Wir entschuldigen uns, dass der Vertrag nicht zu Stande gekommen, dennoch lehnen wir eine Erstattung letzmalig ab.

    Wenn Sie mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sind, ist es dem Kunden natürlich freigestellt seinen rechtlichen Beistand einzuschalten.

    Bitte akzeptieren Sie unsere Entscheidung, dass wir keine Stellung mehr zu diesem Sachverhalt nehmen.
    Ich vermute, dass ein weiterer Brief keinen großen Unterschied machen wird.

  4. #4
    Avatar von Ironstorm
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    Ironstorm ist offline

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    Zitat Zitat von dasy
    Ich habe schon mit Rechtsmitteln gedroht und ich bekam wörtlich folgende Antwort:

    Es ist uns nur das möglich zu schalten, was bei dem Kunden zur Verfügung steht.Die technischen Möglichkeiten sind von uns nicht beeinflussbar.

    Wir entschuldigen uns, dass der Vertrag nicht zu Stande gekommen, dennoch lehnen wir eine Erstattung letzmalig ab.

    Wenn Sie mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sind, ist es dem Kunden natürlich freigestellt seinen rechtlichen Beistand einzuschalten.

    Bitte akzeptieren Sie unsere Entscheidung, dass wir keine Stellung mehr zu diesem Sachverhalt nehmen.
    Ich vermute, dass ein weiterer Brief keinen großen Unterschied machen wird.
    ...denke mal das das scolopender auch weiß, dennoch muss der

    rechtlich korrekte weg eingeschlagen werden, fang mit der fristsetzung

    an, mit ihr hast du den grundstein für eine erfolgreiche

    schadenersatzforderungen gelegt


    gruß Ironstorm

  5. #5
    Avatar von dasy
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    Ok, ihr habt mir Mut gemacht, es noch einmal mit einem Einschreiben zu versuchen.

    Auf wie lange sollte man die Frist setzen? 2 Wochen?

    Gruß Dasy

  6. #6
    Avatar von Surfmichel
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    Hy

    Bitte akzeptieren Sie unsere Entscheidung, dass wir keine Stellung mehr zu diesem Sachverhalt nehmen.
    Das zeigt mir, daß 1un1 hier leider stur bleibt. Wie es scolopender schon schrieb, wirst du hier nicht um einen Anwalt herumkommen für deine Forderung an 1u.1.
    Was mir auffällt, daß 1u.1 hier aber sehr sicher ist. Evtl. hatten sie schon solche Fälle, wo sie dann leider sogar Recht bekamen. Ist nur eine Vermutung von mir.

    Ich denke auch, daß ein weiterer Briefwechsel v. Dasy nichts mehr bringt, da 1u.1 ihre Meinung/Stellung dazu, schon geschrieben hat.

    Dasy, wurde denn eine Vorabprüfung auf der 1u.1-Webseite gemacht bei der Bestellung? Da muß ja ne Tel.-Nr. angegeben werden und dann erhält man die Aussage, ob DSL verfügbar oder nicht. Wäre dann auch ein Hinweis für den Anwalt und wenn der Anwalt schlau ist, schiebt er die Anwaltskosten zu 1u.1, da ja 1u.1 keine Stellung mehr zum Sachverhalt gibt und somit man gezwungen ist, einen Anwalt zu nehmen.

    Alles natürlich nur, wenn Dasy wirklich im Recht ist und die Verfügbarkeit aussagt, daß Dasy mit ihrer (damaligen) Tel.Nr./Anschluß, DSL erhalten kann/konnte .

    So seh ich das

    Gruß
    Micha

  7. #7
    Avatar von dasy
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    Es wurde eine Vorabprüfung auf der 1&1 Webseite gemacht und die hat gezeigt, dass DSL 6000 verfügbar ist.

    Ich habe vor kurzem Erfahren, dass die Telekom ein Glasfaserkabel in den Ort verlegt hat. Mittlerweile sind allerdings alle Anschlüsse vergeben und nun zeigt auch die Webseite (für die Telefonnummer eines Nachbarn), dass DSL "noch nicht möglich ist".

    Es macht mich wirklich wütend, dass 1&1 den Telefonanschluß kündigen darf, die vereibarte Leistung nicht erbringt und dann der Kunde dafür bezahlen muß, um wieder einen Festnetzanschluss zu bekommen. Die Kosten für einen Anwalt sind mit Sicherheit höher, als die Kosten für die Anschlußgebühr mit der Telekom und das weiß 1&1 wohl auch.

    Meinen Freunden und Bekannten rate ich schon davon ab, mit 1&1 einen Vertrag abzuschließen, doch gerne würde ich dieses "miese" Verhalten von 1&1 öffentlich machen. Hat da jemand eine gute Idee?

    Gruß Dasy

  8. #8
    Avatar von Anbei
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    Anbei ist offline

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    Schreibe einfach mal an Computer Bild, C't und auch WISO.

    Vielleicht greift ja einer von denen das Thema auf und berichtet darüber.

  9. #9
    Avatar von Ironstorm
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    Ironstorm ist offline

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    @Surfmichel: ja sie scheinen sich wirklich recht sicher zu sein,

    vllt ist es aber nur ein bluff und spekultieren tatsächlich,

    wie dasy schon erwähnte, darauf dass die anwaltskosten den streitwert übersteigen


    ausserdem: soweit ich weiß kann man online kein dsl bestellen

    wenn vorher der verfügbarkeitstest nicht positiv ausfiel

    zwar wissen wir ja (hoffentlich) alle das der verfügbarkeitstest nichts über

    die anliegende bandbreite aussagt, aber in diesem fall, sei wol behauptet

    worden es sei möglich, was aber in der realität nicht der fall ist


    @dasy: wird eigentlich der verfügbarkeitscheck immernoch bejaht?


    gruß Ironstorm

  10. #10
    Avatar von Surfmichel
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    Standard

    Es wurde eine Vorabprüfung auf der 1&1 Webseite gemacht und die hat gezeigt, dass DSL 6000 verfügbar ist.
    Hat mit dem eigentlichen Thema nichts zu tun, möchte dies aber für dich und manch andere aufklären.

    Die Verfügbarkeitsprüfung auf der 1u.1-Webseite zeigt nicht an, wie hoch die Bandbreite ist, sondern den Tarifnamen.
    Es war somit nicht die 6000er-Bandbreite, sondern der 6000er-Tarif angezeigt worden.
    Das heisst, es wäre normalerweise mindestens 384 bis hin zu 6000er Bandbreite möglich in diesem Tarif.
    Das heißt aber nicht, daß eine 6000er-Bandbreite möglich ist.
    Es kann sein, es kann aber auch nicht sein.

    Ok, es wurde ein möglicher Tarif angezeigt, was wiederum heißt, es müsste DSL zur Verfügung stehen. Hier könnte man , nach meiner Ansicht, 1u.1 belangen. Hab eben selbst nochmal getestet und nirgends steht was wegen Irrtümer oder "unter Vorbehalt" oder sowas ähnliches.

    Micha

    edit: sorry Ironstorm
    Warst schneller

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