Anwalt einschalten? Erstmal 3 technische Fragen zu DSL
Hallo,
ich habe 3 technische Fragen zu DSL (siehe 1. bis 3.) und möchte folgende Informationen dazu geben, um Missverständnisse zu vermeiden:
An meinem Wohnort ist nur eine 384 k-Leitung vorhanden und mir ist klar, dass ich trotz meiner Bestellung von DSL Doppelflat 6000 nur maximal 384 k an Geschwindigkeit bekommen kann. Da ich sowieso spätestens in 7 Monaten umziehe, genügen mir 384 k für die reine Internetnutzung in dieser Zeit. Ich nutze keine VoIP-Telefonie in den max. 7 Monaten bis zum Umzug. Ich hatte im Juni 2008 die DSL Doppelflat 6000 Komplett bestellt, also ohne den Telekomanschluss. An meinem Wohnort war zu dem Zeitpunkt auch kein Telekomanschluss vorhanden.
1&1 hat den Telekomanschluss für mich beantragt, weil behauptet wurde, dieser sei an meinem Wohnort nötig, um DSL zu schalten. Beim Vertragsabschluss von DSL-Komplett war angegeben, dass 1&1 die monatlichen Grundgebühren für den Telekomanschluss übernimmt, wenn dieser nötig sein sollte. Ich habe den Telekomanschluss jetzt, weil 1&1 den für DSL benötigte. Jetzt behauptet 1&1, man könne aus technischen Gründen nur den Basic-Tarif und nicht den von mir bestellten Komplett-Tarif schalten. Beim Basic-Tarif muss ich die Telekomgrundgebühren selbst bezahlen und diese werden auch nicht von 1&1 erstattet. Durch den Basic Tarif hätte ich aber erheblich höhere Kosten (41,36 €/Monat), als bei bei dem von mir bestellten Komplett-Tarif (29,95 €/Monat).
1.
Ich gehe davon aus, dass technisch kein Unterschied zwischen DSL im Basic-Tarif und DSL im Komplett-Tarif besteht, wenn man VoIP-Telefonie (wegen der Handyflat und 384 k) im Komplett-Tarif nicht nutzt und nur das Internet nutzt. Ist das richtig?
2.
Der Basic Tarif sagt meiner Meinung nach nur aus, dass ein Telekomanschluss vorhanden ist und DSL über den Telekomanschluss aufgeschaltet wird, wobei 1&1 die Grundgebühren für den Telekomanschluss beim Basic-Tarif nicht erstattet. Wenn ich den Komplett-Tarif bestelle und bei der Bestellung die Option angekreuzt ist, dass 1&1 die Grundgebühr für den Telekomanschluss übernimmt, wenn sich herausstellt dass dieser nötig ist, dann kann ich doch wohl davon ausgehen, dass der DSL Komplett-Tarif aus technischer Sicht auch über einen von 1&1 beantragten analogen Telekomanschlusses (384 k-Leitung) geschaltet werden kann, wenn ich VoIP-Telefonie nicht einsetze und nur das Internet nutze. Ist das richtig?
3.
Der einzige Unterschied zwischen dem Basic- und dem Komplett-Tarif besteht für mich darin, dass bei Abschluss eines Komplett-Vertrages 1&1 die Grundgebühren für den Telekomanschluss übernimmt, wenn sich trotz positiver Verfügbarkeitsprüfung für DSL-Komplett herausstellen sollte, dass
ein Telekomanschluss doch nötig ist und 1&1 diesen im Namen des Kunden beantragt. Beim Basic-Tarif müsste ich die Grundgebühren für den Telekomanschluss auf jeden Fall selbst bezahlen. Es ist zwischen dem Basic-Tarif und dem Komplett-Tarif also nur von der Abrechnung her ein Unterschied vorhanden und nicht von der DSL-Technik her, wenn ich (wegen der Handyflat und 384 k) nicht per VoIP telefoniere und nur das Internet nutze. Ist das richtig?
1&1 hat mir durch die Beantragung des Telekomanschlusses Kosten bei der Telekom verursacht und will mich offenbar jetzt darauf sitzen lassen und mir nur den wesentlich teureren Basic Tarif schalten. Das werde ich auf keinen Fall hinnehmen. Wenn meine Vermutungen (Fragen 1. bis 3.) richtig sind, werde ich wahrscheinlich einen Anwalt einschalten müssen, um gegen 1&1 vorzugehen.
Wenn ich irgendwo hinziehe, wo Komplett verfügbar ist, dann hätte ich doch 6000 kBit/s zur Verfügung, oder? Wenn ja, was sollte ich dann noch mit einem Telekomanschluss? Wäre doch unnötig. Selbst 1000 kBit/s sind nach meiner Erfahrung für Grandsteam Internettelefone und VoIP ausreichend.
Nein, nur weil 1&1 dir Komplett anbietet, hast du nicht mindestens DSL6000. Dieses "Komplett" ist nur ein Tarif, der erstmal keinerlei Aussagen zur DSL-Geschwindigkeit trifft. 1&1 kann dir ja auch Komplett mit 3000 oder 1000 Kbit anbieten...
@DarkShadow
Auf keinen Fall ist es in Ordnung, Surfmichel irgendwas anzudichten, weil's einem gerade in die Argumentation passt (siehe Profiseller) und das dann ausschlachten zu wollen...
P.S. @schugge
Die Geschwindigkeit eines Anschluss ergibt sich immer aus den physischen Gegebenheiten, nicht aus dem Tarifnamen, nur noch zur Verdeutlichung...
Die Geschwindigkeit eines Anschluss ergibt sich immer aus den physischen Gegebenheiten, nicht aus dem Tarifnamen, nur noch zur Verdeutlichung...
Das ist mir schon klar. Aber 1&1 sollte für die Leitung ja eine bestimmte Mindestbandbreite festlegen, ab der die Leitung als Komplett tauglich eingestuft wird. 1000 kBit/s sollte das glaube ich mindestens sein. Nur in meinem Fall ist klar, dass ich mit 384 k zufrieden bin, weil ich nicht mehr bekommen kann und auch nicht per VoIP telefoniere. Nur für Internet reichen mir bis zum Umzug 384 k.
Es mag ja alles schön und recht sein, du findest es nicht gut und bist der Meinung, dass es anfechtbar ist, aber trotzdem solltest auch du nicht die Folgen eines solchen Handelns berücksichtigen, und genau das tust du nicht. Was ist nun, wenn 1&1 nachgibt und komplett schaltet? Was soll Schugge dann tun? Und nur, weil er in sieben Monaten umzieht bedeutet das noch lange nicht, dass nicht in zwei Wochen der Telefonanschluss wegfällt, und jetzt frage ich dich: WAS DANN?
Und wenn sie ihn aus dem Vertrag entlassen und sogar die Kosten für den Telefon-Neuanschluss übernehmen, nur um den dann prompt zu kündigen, WER schaltet ihm dann? Alice? Arcor? Freenet? Die lassen sich auf solche Sachen auch nicht ein, bleibt dann nur die Telekom, und das wird mindestens genauso teuer, wie die jetzige Lösung, was also hat er dann mit der Anfechterei gewonnen? Verrate mir das doch mal, oder kannst du das nicht?
Wenn ich irgendwo hinziehe, wo Komplett verfügbar ist, dann hätte ich doch 6000 kBit/s zur Verfügung, oder? Wenn ja, was sollte ich dann noch mit einem Telekomanschluss? Wäre doch unnötig.
Nein, nicht unbedingt. Komplett wird dir auch mit DSL1000 geschaltet, also überall, wo dann VoIP auch Sinn macht, denn wenn die Festnetzflatrate und die Telefonie, die ja Inhalt des Tarifs sind nicht funktionieren, dann begeht 1&1 Vertragsbruch aufgrund des Fehlens einer zugesicherten Leistung/Eigenschaft. Und bei DSL light geht VoIP und damit deine Festnetzflat nicht, und deshalb lässt 1&1 sich nicht darauf ein. Schaltbar wäre es sicher, nur hättest du dann jederzeit die Möglichkeit den Vertrag mittels Rechtsmittel zu beenden, und welchr ISP würde sich auf so einen Blankoscheck schon einlassen? Würdest du so etwas?
Ich meine, es hört sich ja gut an, wenn einem auf Anhieb recht gegeben wird, aber man sollte eben immer etwas weiter denken, und so mancher Geniestreich von heute erweist sich morgen als ganz große Falle.
Also, nachdem es ja schon 'gefordert' wurde, die Beantwortung der drei Fragen:
Zu 1.: Technisch wäre sicherlich eine Schaltung von Komplett auch bei Light möglich. Warum 1&1 dies nicht tut, habe ich ja schon oben erläutert
zu 2.: Theoretisch schon, nur denkt, was eigentlich schon phenomänal ist, 1&1 weiter und rechnet damit, dass dein Festnetzanschluss wegfällt, sobald ausgebaut ist. Dann aber wäre 1&1 nicht in der Lage seinen Vertrag ordnungsgemäß zu erfüllen, was dich wiederum zu einer Kündigung nach § 314 berechtigen würde. Und das will 1&1 auch wieder nicht
zu 3.: Nope. Komplett bedeutet kein Festnetz mehr. Die Kosten und damit der Festnetzanschluss wird nur in Gebieten gemacht, in denen in nächster Zeit mit dem kompletten Ausbau zu rechnen ist, womit wir wieder beim Thema DSL light, VoIP und Vertragserfüllung sind. Der Hund beisst sich also wieder in den eigenen Schwanz. Ist also nicht ganz so einfach, wie es hier so mancher sieht.
@ Schrippe: Das mit dem Profiseller kam ja wohl nicht von mir. Und das "Nach mir die Sintflut" ist unabhängig davon, ob er nun PS ist oder nicht. Wenn man Ratschläge gibt, und die gibt er ja, sollte man sich auch der Konsequenzen dieser Ratschläge bewusst sein, sonst ist es ein schlechter Rat. Der Satz, den Surfmichel nachträglich editiert hat, aber im Original immer noch "Was für Probleme danach entstehen, ist mir persönlich dann egal. " lässt aber diese Sorgfalt aufs gröblichste vermissen, und genau daran habe ich mich unglaublich gestört.
Technisch wäre sicherlich eine Schaltung von Komplett auch bei Light möglich. Warum 1&1 dies nicht tut, habe ich ja schon oben erläutert
1&1 behauptete schriftlich, DSL-Telefonie sei bei dem Basic-Tarif selbstverständlich bei der 384 k Leitung möglich. Beim Basic-Tarif geht die Flatrate aber auch per VoIP über DSL.
Jetzt kommt die entscheidende Frage. Warum behauptet 1&1, die DSL-Telefonie würde beim Basic-Tarif problemlos funktionieren, beim Komplett-Tarif, wo die DSL-Geschwindigkeit ja auch nicht höher ist als 384 k, aber nicht? Das kann doch nur einen Grund haben: 1&1 will mich mit dem Basic-Tarif finanziell über den Tisch ziehen. Ich sehe keinen technischen Grund, warum der Basic-Tarif mit VoIP funktionieren sollte und der Komplett-Tarif nicht.
Da du weiterhin in unfreundliche Atmosphäre mit mir artikulierst , werd ich ganz sicher keine Fragen dir antworten und muß es zum Glück auch nicht.
Klar kann man jemanden, wie auch mir, sagen, daß ich einen Fehler oder sogar etwas falsches von mir gegeben habe. Aber sowas von unfreundlich werden, ohne mich zu fragen, ob ich es wirklich so gemeint habe. Eure eigenen Fehler seht ihr nicht oder wollt es nicht sehen. Leider geht/ging bei einigen wohl die Freundlicheit und der Umgang Miteinander verloren oder hat sie nie besessen.
Ich erkenne den Fehler, daß ich den bestimmten Satz nicht weiter ausgeholt hatte. Somit hätte man mich evtl. verstanden.
Nur eines:
Sagte schon mal, es steht ganz groß bei 1u.1 im Tarifübersicht, was dieser Tarif bezweckt und , sobald es möglich ist, kein Festnetz der Telekom mehr vorhanden ist. Daher heisst ja der Tarif, "Komplett". So steht es sinngemäß beim angebotenen Tarif in meinem CC und bei anderen sicherlich auch.
Dies führt in meinen Augen hier zu nichts mehr, aufgrund von , sagen wir mal, Thematikumschweifungen mancher .
Meine Antwort/Meinung, wie es gewünscht wurde v. Threadsteller, hab ich gegeben und ziehe mich aus diesem Thread zurück.
1&1 behauptete schriftlich, DSL-Telefonie sei bei dem Basic-Tarif selbstverständlich bei der 384 k Leitung möglich. Beim Basic-Tarif geht die Flatrate aber auch per VoIP über DSL.
Jetzt kommt die entscheidende Frage. Warum behauptet 1&1, die DSL-Telefonie würde beim Basic-Tarif problemlos funktionieren, beim Komplett-Tarif, wo die DSL-Geschwindigkeit ja auch nicht höher ist als 384 k, aber nicht? Das kann doch nur einen Grund haben: 1&1 will mich mit dem Basic-Tarif finanziell über den Tisch ziehen. Ich sehe keinen technischen Grund, warum der Basic-Tarif mit VoIP funktionieren sollte und der Komplett-Tarif nicht.
Kann mir das vielleicht jemand erklären?
@schugge
Ja, ich kann Dir das erklären. Du hast recht wenn Du behauptest, dass beim Basic-Tarif die Festnetzflatrate auch über DSL und VoIP läuft.
Deshalb ist die Bandbreite von 384 k auch nur der vorgeschobene Grund, weshalb DSL-Komplett laut fribous und DarkShadow angeblich nicht gehen soll, denn wenn DSL-Komplett bei VoIP nicht geht, kann DSL-Basic bei VoIP aufgrund der 384 k auch nicht gehen. Du schreibst ja, dass Du sowieso bis zum Umzug nicht per VoIP telefonieren willst. Das beweist ja, dass die angeblich für Komplett zu niedrige Bandbreite von 384 k nur ein vorgeschobener Grund ist.
Der wahren Grund, weshalb DSL-Komplett angeblich nicht gehen soll ist der, dass der Komplett-Vertrag sich für 1&1 finanziell nicht lohnt, wenn Du die Telekomgrundgebühr nicht selbst bezahlst. Deshalb will 1&1 Dir ja den Basic-Tarif aufs Auge drücken. Das ist aber nicht Dein Problem, denn Du hast ja beim Komplett-Vertrag mit 1&1 vereinbart, dass 1&1 die Grundgebühr übernimmt und Du schreibst ja, dass 1&1 den Telekomanschluss für dich beantragt hatte. Ich würde darauf bestehen, dass 1&1 den Komplett-Vertrag erfüllt, wie Du es vertraglich vereinbart hattest (mit Grundgebührerstattung).
DarkShadow hat folgendes geschrieben:
- Dann kündigt 1&1 den Telefonanschluss und schaltet auf reines VoIP
- Keine zwei Tage später lesen wir hier wieder von Schugge, nämlich dass nichts mehr ordentlich funktioniert und er nicht vernünftig telefonieren kann.
stadtindianer hat folgendes geschrieben:
Genau das ist das Problem. Auch wenn beide den DSL Anschluss nur zum Surfen wollen und über die Telekom telefonieren wollen. Und nach dem Umschalten ... siehe Zitat
Auch das sehe ich anders. Wenn mit Komplett auf reines VoIP umgeschaltet wird, sind ja mindestens 1000 k Bandbreite vorhanden und 1000 kBit/s reichen auf jeden Fall aus, um über DSL per VoIP zu telefonieren. Du brauchst also den Telekomanschluss dann auch nicht mehr. Aus meiner eigenen Erfahrung kann ich Dir sagen, dass ich jahrelang mit Grandstream VoIP-Telefonen über eine 256k/64 k Leitung telefoniert habe. Man muss nur einen Codec für niedrigere Bandbreite auswählen, dann geht das einwandfrei, bei mir mit 256k/64 k ohne Echo und mit guter Sprachverständlichkeit. Ob VoIP problemlos funktioniert oder nicht hängt nach meiner eigenen Erfahrung hauptsächlich von der verwendeten Hardware und der Konfiguration (Codecauswahl entsprechend der Bandbreite) ab.
Ein technischer Grund, warum DSL-Komplett bei 384 k nicht gehen soll, liegt aus oben beschriebenen Gründen nicht vor.
weiterer Beweis: Selbst der 1&1 Mitarbeiter DarkShadow bestätigt:
Technisch wäre sicherlich eine Schaltung von Komplett auch bei Light möglich.
Man will Dir mit dem Basic-Tarif also wirklich nur ungerechtfertigterweise das Geld aus der Tasche ziehen. Vertrag ist Vertrag. Das gilt auch für 1&1 und nicht nur für den Kunden.
DarkShadow schrieb:
.....denn wenn die Festnetzflatrate und die Telefonie, die ja Inhalt des Tarifs sind nicht funktionieren, dann begeht 1&1 Vertragsbruch aufgrund des Fehlens einer zugesicherten Leistung/Eigenschaft.
Auch das in unzutreffend. Wenn DSL-Telefonie beim Komplett-Tarif mit 384 k nicht funktioniert, kann die DSL-Telefonie beim Basic-Tarif genausowenig funktionieren, denn im Basic-Tarif sind ja auch nur 384 k vorhanden.
Das wiederum beweist, dass es 1&1 nur um die Einsparung der monatlichen Grundgebühren geht. Wenn das nicht der Fall wäre, dürfte 1&1 den Basic-Tarif ebenfalls nicht anbieten, denn die Festnetzflatrate geht ja auch beim Basic-Tarif über die 384 k Leitung und kann deshalb logischerweise genausowenig funktionieren, wie mit dem Komplett-Tarif.
Ich würde jedenfalls auf Vertragserfüllung von 1&1 bestehen. 1&1 ist zur Erstattung der monatlichen Grundgebühren für den Telekomanschluss im Rahmen des Komplett-Vertrages verpflichtet. Vertrag ist Vertrag. 1&1 ist Vertragspartner und wenn QSC, Telekom oder wer auch immer nicht schalten wollen, hat 1&1 dafür Sorge zu tragen, dass das geschieht. Wenn 1&1 das nicht macht, würde ich jedenfalls vor Gericht gehen.
Willst du es wirklich nicht verstehen? Es gibt bei DSL-Light kein Komplett! Du kannst Froh sein, das du DSL 384 überhaupt über 1und1 bekommst. Normalerweise wird das über die Telekom angeboten und in vielen Fällen gar nicht als Resale. Bei T- Home ist das kein Problem, da läuft die Telefon-Flat über Festnetz. Aber die Voip-Flat über eine 384er Leitung zu nutzen, ist kaum Sinnvoll. Also ich Persönlich kenne niemanden, der 1und1 Komplett über DSL 384 hat. Ein Bekannter von mir hat sogar die Schaltung eines DSL-Paketes über 1und1 bei DSL 384 abgelehnt bekommen.
Also schugge, thschmitz8 findet euch mit dem Nein ab.
Außerdem hilft es euch wenig weiter, wenn ihr euch da irgendwas zurechtlegt.
Das kann doch wohl nicht Dein Ernst sein, oder? Sachliche Argumente hast Du anscheinend selbst als 1&1 Mitarbeiter nicht mehr.
Beweis:
Willst du es wirklich nicht verstehen? Es gibt bei DSL-Light kein Komplett!
Bitte lies mal, was Dein Kollege bei 1&1 DarkShadow geschrieben hat:
DarkShadow schrieb:
Technisch wäre sicherlich eine Schaltung von Komplett auch bei Light möglich.
Es wäre auch nicht schlecht wenn Du, fribous, auf mein vorheriges Posting, unter dem Du geantwortet hattest, sachlich eingehen könntest anstatt zu schreiben:
Also schugge, thschmitz8 findet euch mit dem Nein ab.
Konkret bitte ich um Stellungnahme hierzu:
thschmitz8 schrieb:
Das wiederum beweist, dass es 1&1 nur um die Einsparung der monatlichen Grundgebühren geht. Wenn das nicht der Fall wäre, dürfte 1&1 den Basic-Tarif ebenfalls nicht anbieten, denn die Festnetzflatrate geht ja auch beim Basic-Tarif über die 384 k Leitung und kann deshalb logischerweise genausowenig funktionieren, wie mit dem Komplett-Tarif.
Selbst auf die Gefahr, nun auch auf die Lohnliste von 1&1 zu geraten, hätte ich mal eine Anmerkung.
Nur weil etwas theoretisch möglich wäre, bedeutet das nicht, dass ein Provider das auch anbietet!
Und wenn 1&1 bei einem Light-Anschluss kein Komplettpaket anbieten will, dann ist das eine kaufmännische Entscheidung, die dem Unternehmen zusteht.
1&1 hat keine Versorgungspflicht!
Und ein Vertrag besteht nun mal immer aus der freiwilligen Willensäußerung beider Seiten. In jedem DSL-Antrag steht nachzulesen, dass die exakten technischen Möglichkeiten erst nach der Erstellung des Anschlusses geprüft werden können.
Und damit sind wir beim Punkt was nun eigentlich wirklich schief gelaufen ist.
In dem Moment, wo 1&1 mitteilt, dass sich der Vertrag aus technischen, oder eben auch aus wirtschaftlichen Gründen, gravierend ändert, hat jeder Kunde das Recht diesem zu widersprechen!
Die Provider weisen darauf allerdings nicht wirklich ausreichend hin!
Denn wird der Kunde durch die Änderung erheblich schlechter gestellt, ist es durch den Widerspruch rechtlich möglich von diesem Vertrag noch zurückzutreten. (§ 323 BGB - Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung)
Aber auch hier geht es mit dem förmlichen Widerspruch und der Fristsetzung los!
Versäumt man jedoch diese Fristsetzung in seinem Widerspruch, und beharrt trotzig darauf nur das Bestellte haben zu wollen, verstreicht die Frist und der geänderte Vertrag gilt als angenommen!
Nur weil etwas theoretisch möglich wäre, bedeutet das nicht, dass ein Provider das auch anbietet!
Ich meine, dass Du ebenfalls auf der Lohnliste von 1&1 stehst, denn 1&1
hat den Vertrag ja im Control-Center angeboten und der Vertrag ist daher rechtswirksam zu Stande gekommen. Weil das Fakt ist, finde ich es unmöglich von 1&1, die Vertragskonditionen nachträglich ändern zu wollen, indem 1&1 schugge nur noch den wesentlich teureren Basic-Tarif anbietet und versucht, ihn den von 1&1 beantragten Telekomanschluss jetzt selbst zahlen zu lassen. Das ist für mich eine absolut unseriöse Geschäftspraxis und ich würde mir das jedenfalls nicht gefallen lassen.
Die Leitungsvoraussetzungen wurden ja von 1&1 überprüft, sonst hätte 1&1 ja nicht für schugge den Telekomanschluss beantragt.
Wenn jetzt der Basic-Tarif von 1&1 mit 384 k angeboten wird und geschaltet werden kann, so kann auch der Komplett-Tarif mit 384 k geschaltet werden (Beweise: siehe meine vorherigen Postings). Wenn 1&1 meint, den Komplett-Vertrag trotzdem - aus welchem Grund auch immer - nicht wie abgeschlossen erfüllen zu müssen, würde ich persönlich jedenfalls 1&1 verklagen. 1&1 hat schugge den teuren Basic-Tarif ja nur angeboten. Er muss ihn ja nicht annehmen und es deshalb verstreicht auch keine Frist, wie jubo14 fälschlicherweise behauptet. Schugge kann m.E. vielmehr auf Vertragserfüllung seines Komplett-Tarifes bestehen. Ich würde per Einschreiben mit Rückschein der 1&1 Geschäftsführung schreiben, was ich verlange, und eine Frist zur Erfüllung setzen. Anschließend würde ich 1&1 verklagen, wenn 1&1 den Vertrag nicht erfüllen kann oder will. Dann kann 1&1 entscheiden, ob ein verlorener Prozeß günstiger ist, als schugge die Erstattung der vertraglich zugesichten Grundgebühr für den Telekomanschluss zu gewähren. Aber das kann nur schugge entscheiden.
jubo14 schrieb:
1&1 hat keine Versorgungspflicht!
Und ein Vertrag besteht nun mal immer aus der freiwilligen Willensäußerung beider Seiten.
Es ist ein rechtswirksamer Vertrag zu Stande gekommen. Mit freiwilliger Willensäußerung hat das nichts zu tun. Das ist lächerlich. Sonst könnte 1&1 kaum Kunden gegenüber darauf bestehen einen Vertrag zu erfüllen, wenn alles nur freiwillig wäre. Nur in diesem Fall ist es mal andersherum, weil schugge m.E. 1&1 gegenüber auf Vertragserfüllung des rechtswirksamen Komplett-Vertrages bestehen kann.
Es kann ja rechtlich nicht in Ordnung sein, dass 1&1 den Telekomanschluss für schugge beantragt und ihn hinterher auf den Kosten sitzen läßt. Das was 1&1 mit schugge vor hat, ist für mich eine ganz üble Geschäftspraxis.
Sämtliche Beiträge von mir in diesem Thread stellen nur meine persönliche Meinung dar, nichts anderes. Nur um das unmissverständlich klarzustellen.
Das das hier nur Deine persönliche Meinung ist, brauchst du nicht extra zu erwähnen!
Denn mit deutschem Recht und objektiven Fakten haben Deine Äußerungen ja nun nicht wirklich viel zu tun!
Deine reflexartige Behauptung, jeder, der nicht Deiner Meinung ist, stehe auf der Lohnliste von 1&1 hat schon einen extremen Hang ins Komische.
Andererseits zeigst Du eine ziemlich Informationsresistenz allem gegenüber, was nicht so ganz zu Deiner Meinung passt, dass das nun wieder ärgerlich ist.
Dein letztes Posting strotzt so von Ungereimtheiten, ignoriert vorhergehende Antworten weitestgehend und zeugt von einer erschreckend naiven Rechtsaufassung, dass ich hier mal nur 3 Punkte exemplarisch herausgreifen möchte.
1&1 hat den Vertrag ja im Control-Center angeboten und der Vertrag ist daher rechtswirksam zu Stande gekommen.
Nach dem Angebot des Providers kommt die Annahme durch den Kunden, dann die Prüfung durch den Provider, dann die Auftragsbestätigung, was wirklich machbar ist, und dann die erneute Annahme durch den Kunden.
Dann ist der Vertrag überhaupt erst abgeschlossen!
Die Leitungsvoraussetzungen wurden ja von 1&1 überprüft, ..
Und wie bitte sollte das gehen?
Ich kann mir nur sehr schwer vorstellen, eine Leitung durchzumessen, die überhaupt noch nicht durchgeschaltet ist.
Anschließend würde ich 1&1 verklagen, wenn 1&1 den Vertrag nicht erfüllen kann oder will.
Und auf welcher Rechtsgrundlage soll das nun geschehen?
Vor Allem lustig finde ich Deine Auffassung, dass man einen Provider sogar verklagen kann, um eine Leistung zu bekommen, die überhaupt nicht möglich ist!
Vielen Dank thschmitz8 für deine rechtliche Einschätzung, mit der ich viel anfangen kann. Ein Kommentar zur rechtlichen Einschätzung des Hobbyjuristen jubo14 erübrigt sich meiner Meinung nach.
Auch ich meine, dass jubo14 aufgrund seiner rechtlichen Einschätzung nur ein 1&1 Mitarbeiter sein kann. Warum sollte er sich sonst über deine Beiträge ärgern. Jubo14 könnte ja einfach sachlich auf deine Beiträge antworten, ist aber offensichtlich dazu nicht bereit oder nicht in der Lage. Jubo14 ignorniert bewußt Tatsachen und sollte sich deshalb von seinen 1&1 Kollegen erklären lassen, ob und wie 1&1 die Leitungsüberprüfung durchführt.
jubo14 schrieb:
Vor Allem lustig finde ich Deine Auffassung, dass man einen Provider sogar verklagen kann, um eine Leistung zu bekommen, die überhaupt nicht möglich ist!
Wir sind nicht mehr an der Stelle, wo behauptet werden kann, die Komplett-Schaltung sei nicht möglich. Dass es möglich ist, hat DarkShadow
längst bestätigt. Hättest Du, jubo14, aufmerksam die Postings gelesen, hättest Du das zur Kenntnis genommen.
Es hat noch niemand außer thschmitz8 zu meiner folgenden Ausführung Stellung genommen.
schugge schrieb:
1&1 behauptete schriftlich, DSL-Telefonie sei bei dem Basic-Tarif selbstverständlich bei der 384 k Leitung möglich. Beim Basic-Tarif geht die Flatrate aber auch per VoIP über DSL.
Jetzt kommt die entscheidende Frage. Warum behauptet 1&1, die DSL-Telefonie würde beim Basic-Tarif problemlos funktionieren, beim Komplett-Tarif, wo die DSL-Geschwindigkeit ja auch nicht höher ist als 384 k, aber nicht? Das kann doch nur einen Grund haben: 1&1 will mich mit dem Basic-Tarif finanziell über den Tisch ziehen.
Bevor erneut irgendjemand behauptet, Komplett ging nicht mit 384 k, bitte ich darum, zuerst meine obige Frage konkret zu beantworten.
omg mir ist beim lesen fast die spucke weggeblieben, was hier die letzten seiten angeht.
eigentlich wurde ja schon alles mind 3 mal gesagt, dass das viele blos nicht wahr haben wollen
kennen wir ja nun schon zur genüge, dann hier aber jedem, der nicht die eigene verdrehte auffassung
vertritt, als 1&1 mitarbeiter zu deklarieren, finde ich ziemlich frech.
wenn du mal von deinen verschwörungtheorien herunterkommen würdest,
würdest du erkennen das viele fachkundige DIR HELFEN wollen, aber bei einigen
ist eben hopfen und malz verloren, da tut es mir auch nicht leid wenn sie
im nachhinein nur probleme am hals haben.
überleg mal: würden all die fachkundigen (ich mein die, die nicht immer nur sagen:
du hast recht) bei 1&1 sein- gäbe es in diesen laden weit weniger zu beanstanden.
und da sie nicht mehr empört auf dein lohnlisten- geschwafel reagieren hat nur 2 gründe:
1tens: erkennt man das verhaltensmuster, bei leuten deren fixierter glauben,
sie seien immer im recht, nicht mehr aufzugehen scheint, wieder.
...und plötzlich sind alle 1&1 mitarbeiter
(ändert sich natürlich je nachdem um welchen anbieter es gerade geht- lol)
2tens: sie nehmen dich einfach nicht mehr ernst,
gerade das würde mir doch zu denken geben- also mir wäre es peinlich
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inhaltlich sind anscheinend alle standpunkte geklärt- alles weitere bringt hier nichts mehr
ich hoffe nur das niemand der wirklich hilfe sucht von diesen falschinformationen geblendet wird
Wir sind nicht mehr an der Stelle, wo behauptet werden kann, die Komplett-Schaltung sei nicht möglich. Dass es möglich ist, hat DarkShadow
längst bestätigt. Hättest Du, jubo14, aufmerksam die Postings gelesen, hättest Du das zur Kenntnis genommen.
MOMENT! Und zwar ein ganz dickes und großes MOMENT!
Die Aussage betraf rein die technische Möglichkeit. Rein technisch gesehen wäre ein Komplettanschluß auch mit 56K-Modem-Transferraten möglich, da es sich auf das Abschalten des konventionellen Telefonanschlusses bezieht. Dazu gab es von mir dann aber auch die Erklärung über den SINN eines solchen Vorgehens. Nicht alles, was technisch möglich ist muss jedoch von 1&1 zur Verfügung gestellt werden, sie sind absolut nicht verpflichtet irgendjemandem irgendwas zu schalten, bei einem Mobilfunkvertrag kann man auch abgelehnt werden, ich hoffe du verstehst, was ich meine. Bei DSL light ist Komplett ungefähr so sinnvoll wie einem Fisch ein Fahrrad zu verkaufen, habe ich aber auch erwähnt. VoIP mit Light? Viel Vergnügen, es funktioniert wahrscheinlich sogar, nur gleichzeitiges Surfen kannst du dann vergessen. Ein Anruf, und die Sache hat sich geklärt, dann meinst du, du hättest wieder ein Modem. Die Aussage, dass VoIP auch mit Basic funktioniert ist durchaus richtig, nur kannst du dann wenigstens angerufen werden und die Festnetz-Ersatverbindung nehmen wenn du surfst, bei Komplett ists Essig damit.
Nur so langsam bekomme ich das Gefühl vor tauben Ohren zu predigen, du willst partout in dein Unglück rennen. Also mach was du willst, vor den Konsequenzen wurdest du hinreichend gewarnt - und gott sei dank, du musst dann damit leben, nicht ich.
Und bevor jetzt wieder jemand kommt und meckert: Nein, ich kann das nicht "schöner" sagen, das ist mir nicht gegeben.
Soweit ich mich erinnere, hatte ich nur Vermutungen geäußert, bestimmte
poster könnten 1&1 Mitarbeiter sein. Ich hatte nicht behauptet, dass irgendjemand 1&1 Mitarbeiter ist (kann mich auch nicht erinnern, dass thschmitz8 das gemacht haben sollte). Sollte ich irgendjemanden zu Unrecht für einen 1&1 Mitarbeiter gehalten haben, entschuldige ich mich bei demjenigen hiermit vielmals.
Ironstorm schrieb:
würdest du erkennen das viele fachkundige DIR HELFEN wollen...
Wenn das so ist, bitte ich höflich um eine sachliche Stellungnahme hierzu:
schugge schrieb:
1&1 behauptete schriftlich, DSL-Telefonie sei bei dem Basic-Tarif selbstverständlich bei der 384 k Leitung möglich. Beim Basic-Tarif geht die Flatrate aber auch per VoIP über DSL.
Jetzt kommt die entscheidende Frage. Warum behauptet 1&1, die DSL-Telefonie würde beim Basic-Tarif problemlos funktionieren, beim Komplett-Tarif, wo die DSL-Geschwindigkeit ja auch nicht höher ist als 384 k, aber nicht? Das kann doch nur einen Grund haben: 1&1 will mich mit dem Basic-Tarif finanziell über den Tisch ziehen.
Mir ist es keineswegs peinlich, diese Frage in der Form zu stellen. Was es bedeutet, wenn ich darauf keine Antwort bekomme, muss jeder für sich selbst beurteilen. Ich fände es jedenfalls sehr peinlich, wenn niemand hierzu Stellung nehmen würde.
Denn hättest Du meine Postings gelesen (und verstanden!), dann wäre Dir aufgefallen, dass ich niemals behauptet habe, dass es technisch nicht möglich wäre.
Es ist für den Provider wirtschaftlich unsinnig und wird aus diesem Grund nicht angeboten!
Und um Deine Frage zu beantworten:
Nein 1&1 will Dich mit diesem Vertrag, den Du wie von mir angemerkt ja nicht anzunehmen brauchst, nicht über den Tisch ziehen. Nur wollen sie sich aber von Dir nun nicht ihrerseits über den Tisch ziehen lassen!
Und nun noch eine letzte Anmerkung.
Es ist mir sowas von egal, ob Du und thschmitz8 mich für einen 1&1-Mitarbeiter hältst oder nicht. Ich war hier im Forum auch schon Mitarbeiter der Telekom, von Versatel, Arcor, Freenet,Alice und dann auch noch von AVM.
Was ich in der Tat aber tatsächlich nicht bin, ist Jurist!
Allerdings habe ich im Rahmen meines Studiums Prüfungen in Öffentlichem, Bürgerlichem, Wirtschafts- und Arbeits-Recht ablegen dürfen (müssen).
Das, und die Benutzung dessen, was uns auf diesem Planeten von anderen Lebewesen abhebt, des Verstandes, führt dann allerdings dazu, dass ich manchmal Tipps gebe, die der Fragesteller eigentlich nicht hören will.
Aber das schöne an einem Forum ist ja nun mal, dass man den Tipps folgen kann, man kann es aber auch bleiben lassen.
Und in diesem Sinne wünsche ich Dir nun alles Gute und viel Glück, bei dem was auch immer Du jetzt tun möchtest. Denn Glück wirst Du reichlich brauchen!
Bei DSL light ist Komplett ungefähr so sinnvoll wie einem Fisch ein Fahrrad zu verkaufen, habe ich aber auch erwähnt. VoIP mit Light? Viel Vergnügen, es funktioniert wahrscheinlich sogar, nur gleichzeitiges Surfen kannst du dann vergessen. Ein Anruf, und die Sache hat sich geklärt, dann meinst du, du hättest wieder ein Modem. Die Aussage, dass VoIP auch mit Basic funktioniert ist durchaus richtig, nur kannst du dann wenigstens angerufen werden und die Festnetz-Ersatverbindung nehmen wenn du surfst, bei Komplett ists Essig damit.
@DarkShadow: Vielen Dank für diese Erklärung. Ich bin mir über diese technischen Konsequnzen absolut im Klaren und das hatte ich 1&1 auch mitgeteilt.
Trotzdem will ich den Komplett-Tarif haben, wie ich ihn bestellt hatte. Notfalls würde ich sogar unterschreiben, dass ich nicht reklamieren würde, wenn DSL-Telefonie per VoIP nicht gut genug funktionieren sollte. Ich werde auch nicht gleichzeitig surfen. DAS IST MIR KLAR! Ich hatte ja schon mehrmals geschrieben, dass ich nur den Internetanschluss brauche und VoIP nicht nutzen will.