Anwalt einschalten? Erstmal 3 technische Fragen zu DSL
Hallo,
ich habe 3 technische Fragen zu DSL (siehe 1. bis 3.) und möchte folgende Informationen dazu geben, um Missverständnisse zu vermeiden:
An meinem Wohnort ist nur eine 384 k-Leitung vorhanden und mir ist klar, dass ich trotz meiner Bestellung von DSL Doppelflat 6000 nur maximal 384 k an Geschwindigkeit bekommen kann. Da ich sowieso spätestens in 7 Monaten umziehe, genügen mir 384 k für die reine Internetnutzung in dieser Zeit. Ich nutze keine VoIP-Telefonie in den max. 7 Monaten bis zum Umzug. Ich hatte im Juni 2008 die DSL Doppelflat 6000 Komplett bestellt, also ohne den Telekomanschluss. An meinem Wohnort war zu dem Zeitpunkt auch kein Telekomanschluss vorhanden.
1&1 hat den Telekomanschluss für mich beantragt, weil behauptet wurde, dieser sei an meinem Wohnort nötig, um DSL zu schalten. Beim Vertragsabschluss von DSL-Komplett war angegeben, dass 1&1 die monatlichen Grundgebühren für den Telekomanschluss übernimmt, wenn dieser nötig sein sollte. Ich habe den Telekomanschluss jetzt, weil 1&1 den für DSL benötigte. Jetzt behauptet 1&1, man könne aus technischen Gründen nur den Basic-Tarif und nicht den von mir bestellten Komplett-Tarif schalten. Beim Basic-Tarif muss ich die Telekomgrundgebühren selbst bezahlen und diese werden auch nicht von 1&1 erstattet. Durch den Basic Tarif hätte ich aber erheblich höhere Kosten (41,36 €/Monat), als bei bei dem von mir bestellten Komplett-Tarif (29,95 €/Monat).
1.
Ich gehe davon aus, dass technisch kein Unterschied zwischen DSL im Basic-Tarif und DSL im Komplett-Tarif besteht, wenn man VoIP-Telefonie (wegen der Handyflat und 384 k) im Komplett-Tarif nicht nutzt und nur das Internet nutzt. Ist das richtig?
2.
Der Basic Tarif sagt meiner Meinung nach nur aus, dass ein Telekomanschluss vorhanden ist und DSL über den Telekomanschluss aufgeschaltet wird, wobei 1&1 die Grundgebühren für den Telekomanschluss beim Basic-Tarif nicht erstattet. Wenn ich den Komplett-Tarif bestelle und bei der Bestellung die Option angekreuzt ist, dass 1&1 die Grundgebühr für den Telekomanschluss übernimmt, wenn sich herausstellt dass dieser nötig ist, dann kann ich doch wohl davon ausgehen, dass der DSL Komplett-Tarif aus technischer Sicht auch über einen von 1&1 beantragten analogen Telekomanschlusses (384 k-Leitung) geschaltet werden kann, wenn ich VoIP-Telefonie nicht einsetze und nur das Internet nutze. Ist das richtig?
3.
Der einzige Unterschied zwischen dem Basic- und dem Komplett-Tarif besteht für mich darin, dass bei Abschluss eines Komplett-Vertrages 1&1 die Grundgebühren für den Telekomanschluss übernimmt, wenn sich trotz positiver Verfügbarkeitsprüfung für DSL-Komplett herausstellen sollte, dass
ein Telekomanschluss doch nötig ist und 1&1 diesen im Namen des Kunden beantragt. Beim Basic-Tarif müsste ich die Grundgebühren für den Telekomanschluss auf jeden Fall selbst bezahlen. Es ist zwischen dem Basic-Tarif und dem Komplett-Tarif also nur von der Abrechnung her ein Unterschied vorhanden und nicht von der DSL-Technik her, wenn ich (wegen der Handyflat und 384 k) nicht per VoIP telefoniere und nur das Internet nutze. Ist das richtig?
1&1 hat mir durch die Beantragung des Telekomanschlusses Kosten bei der Telekom verursacht und will mich offenbar jetzt darauf sitzen lassen und mir nur den wesentlich teureren Basic Tarif schalten. Das werde ich auf keinen Fall hinnehmen. Wenn meine Vermutungen (Fragen 1. bis 3.) richtig sind, werde ich wahrscheinlich einen Anwalt einschalten müssen, um gegen 1&1 vorzugehen.
Lange Rede, kurzer Sinn! Wie bereits in der Threadüberschrift gennant ist doch der Weg ganz einfach. Wenn, wie mir hier scheint, beim Threadsteller Rechtssicherheit herscht und die technische Machbarkeit möglich erscheint, dann nix wie hin zum Anwalt. Verbindliche Rechtsauskünfte kann und wird hier im Forum keiner geben.
Denn hättest Du meine Postings gelesen (und verstanden!), dann wäre Dir aufgefallen, dass ich niemals behauptet habe, dass es technisch nicht möglich wäre.
Es ist für den Provider wirtschaftlich unsinnig und wird aus diesem Grund nicht angeboten!
Also sind wir uns jetzt endlich einig darüber, dass Komplett mit 384 k technisch möglich ist und ich mir über die technischen Konsequnzen bei Komplett mit 384 k im Klaren bin (siehe vorherige Postings). Das ist ja schon Mal ein Ausgangspunkt, von dem aus der Sache weiter auf den Grund gegangen werden kann.
Es ist vielmehr so, wie jubo14 es jetzt endlich zugibt.
jubo14 schrieb:
Es ist für den Provider wirtschaftlich unsinnig und wird aus diesem Grund nicht angeboten!
Es besteht kein Zweifel daran, dass der Komplett-Vertrag inzwischen rechtswirksam geworden ist und damit von 1&1 angeboten wurde. Wenn der Vertrag für 1&1 unwirtschaftlich sein sollte, ist das nicht mein Problem. Dann hätte 1&1 mir den Vertrag gar nicht erst anbieten dürfen. Es wäre schön, wenn Du, jubo14, das einfach als Tatsache akzeptieren könntest, damit wir hier weiterkommen. Es wurde vertraglich vereinbart, dass 1&1 die Telekomgrundgebühren erstattet. Daran sollte sich 1&1 jetzt einfach halten, denn Vertrag ist Vertrag. Dann gibt es auch keinen Ärger und keinen Rechtstreit. Weil der Vertrag rechtswirksam ist und die Konditionen damit verbindlich vereinbart wurden, kann 1&1 auch nicht nachträglich hergehen, und darauf bestehen, dass ich jetzt die Telekomgebühren selbst bezahle. Man muss kein Rechtsanwalt sein, um zu dieser Erkenntnis zu kommen, oder? Da ein Vertrag besteht, in dem die Konditionen geregelt sind, kann ich wohl kaum 1&1 finanziell über den Tisch ziehen, wie Du jubo14 annimmst, dass ich das eventuell vor hätte. Selbstverständlich nehme ich das großzügige Angebot von 1&1, über 11 € mehr pro Monat für die gleiche Leistung zahlen zu dürfen, nicht an. Weil das so ist, verlange ich, dass 1&1 den Vertrag zu den von mir abgeschlossenen Kondtionen erfüllt. Nicht mehr und nicht weniger. Ich verstehe nicht, warum dafür ein Rechtstreit notwendig ist. Sollte es jedoch nötig sein, wird es den Rechtsstreit geben. Das garantiere ich Dir.
Wenn 1&1 mir den Vertrag anbietet, ich annehme, der Vertrag wirksam geworden ist, wäre 1&1 gut beraten, den Vertrag auch zu erfüllen. Im umgekehrten Fall verlangt 1&1 die Vertragserfüllung ja auch von seinen Kunden.
soviel Energie hier im Forum verschleudert, aber so richtig geholfen kann Dir hier doch gar nicht werden.
Deine Argumentation solltest Du vielleicht einfach noch mal 1+1 vortragen und hier mal berichten wie es ausgegangen ist.
Ansonsten bleibt tatsächlich nur der Rat eine Verbraucherzentrale oder einen Anwalt aufzusuchen oder glaubst Du, Du triffst hier auf einen kompetenten, entscheidungsfähigen, wolmöglich leitenden 1+1 Mitarbeiter, der gleich alles nötige für Dich in die Wege leitet?
Na ja, seis drum, viel Glück und einen schönen Abend noch.
Auch ich meine, dass jubo14 aufgrund seiner rechtlichen Einschätzung nur ein 1&1 Mitarbeiter sein kann. Warum sollte er sich sonst über deine Beiträge ärgern. Jubo14 könnte ja einfach sachlich auf deine Beiträge antworten, ist aber offensichtlich dazu nicht bereit oder nicht in der Lage. Jubo14 ignorniert bewußt Tatsachen und sollte sich deshalb von seinen 1&1 Kollegen erklären lassen, ob und wie 1&1 die Leitungsüberprüfung durchführt.
Zitat von thschmitz8
Ich meine, dass Du ebenfalls auf der Lohnliste von 1&1 stehst,
Zitat von schugge
Ich hatte nicht behauptet, dass irgendjemand 1&1 Mitarbeiter ist (kann mich auch nicht erinnern, dass thschmitz8 das gemacht haben sollte).
Das ist der Oberhammer!!!!!! Ich lieg echt unterm Tisch vor Lachen!!!!! Geil, ehrlich, sowas von verblendet, kurzsichtig und dämlich, das hab ich noch nicht erlebt! Nicht mal hier im Forum!!!!
Sehr schön, meine Abendunterhaltung ist gesichert!!! :P :P :P
@Schrippe
wenn ich schreibe, ich meine, dass jemand 1&1 Mitarbeiter ist, dann ist das meine Meinung. Das bedeutet nicht, dass ich gesagt habe, derjenige ist 1&1 Mitarbeiter. Das ist der Unterschied, den Du zur Kenntnis nehmen solltest. Hoffe, auch das geklärt zu haben. Entschuldigt hatte ich mich ohnehin dafür. Freut mich trotzdem, wenn Du jetzt noch was zu Lachen hast.
Das ist der Oberhammer!!!!!! Ich lieg echt unterm Tisch vor Lachen!!!!! Geil, ehrlich, sowas von verblendet, kurzsichtig und dämlich, das hab ich noch nicht erlebt! Nicht mal hier im Forum!!!!
Sehr schön, meine Abendunterhaltung ist gesichert!!! :P :P :P
Tja, vielleicht sollten wir das Ganze umbenennen. QuatschComedyClub ist leider schon belegt, Vorschläge?
@Schrippe
wenn ich schreibe, ich meine, dass jemand 1&1 Mitarbeiter ist, dann ist das meine Meinung. Das bedeutet nicht, dass ich gesagt habe, derjenige ist 1&1 Mitarbeiter. Das ist der Unterschied, den Du zur Kenntnis nehmen solltest. Hoffe, auch das geklärt zu haben. Entschuldigt hatte ich mich ohnehin dafür. Freut mich trotzdem, wenn Du jetzt noch was zu Lachen hast.
Gruß
schugge
Es gibt nicht viele solcher Plinsen wie Dich in diesem Forum
Und jetzt darfst Du schreiben, dass ich auch für 1&1 arbeite. Und wenn Du das getan hast, würde ich Dich bitte, dass Du 1&1 anrufst und denen das mitteilst, damit ich auch was davon habe
mich interessiert nicht mehr, wer hier wer ist und ob jemand 1&1 Mitarbeiter ist, oder nicht. Mich interessieren nur Fakten.
Kann vielleicht irgendjemand, der Profiseller ist bestätigen, dass bei einer Komplett-Bestellung im Profisellerbereich irgendwo angegeben wird, dass 1&1 die Grundgebühr von 16,37 € erstattet, wenn sich herausstellen sollte, dass trotz Komplett-Bestellung ein Telekomanschluss notwendig ist?
Jetzt bin ich ja Mal gespannt, ob mir das jemand bestätigen kann.
mich interessiert nicht mehr, wer hier wer ist und ob jemand 1&1 Mitarbeiter ist, oder nicht. Mich interessieren nur Fakten.
Kann vielleicht irgendjemand, der Profiseller ist bestätigen, dass bei einer Komplett-Bestellung im Profisellerbereich irgendwo angegeben wird, dass 1&1 die Grundgebühr von 16,37 € erstattet, wenn sich herausstellen sollte, dass trotz Komplett-Bestellung ein Telekomanschluss notwendig ist?
Jetzt bin ich ja Mal gespannt, ob mir das jemand bestätigen kann.
Gruß
schugge
Dazu braucht man kein Profiseller zu sein, die Konditionen sind eigentlich recht offen nachzulesen, wenn mansich denn die mühe macht.... Da wird dann aus Komplett das berühmte Komplett Regio, aber das ist gar nicht der Knackpunkt.
Was nämlich keiner von uns weis ist ab welcher Mindestbandbreite Komplett oder Komplett R von 1&1 geschaltet wird.
Dazu braucht man kein Profiseller zu sein, die Konditionen sind eigentlich recht offen nachzulesen, wenn mansich denn die mühe macht.... Da wird dann aus Komplett das berühmte Komplett Regio, aber das ist gar nicht der Knackpunkt. Was nämlich keiner von uns weis ist ab welcher Mindestbandbreite Komplett oder Komplett R von 1&1 geschaltet wird.
Wir sind ja jetzt an dem Punkt, wo klar ist, dass Komplett aus technischer Sicht auch mit 384 k geschaltet werden kann. Schugge hatte geschrieben, dass ihm klar ist, dass VoIP bei 384 k höchstwahrscheinlich nicht gut funktionieren wird und er nicht beabsichtigt über VoIP zu telefonieren, in den paar Monaten bis zu seinem Umzug.
schugge schrieb dazu:
Ich bin mir über diese technischen Konsequnzen absolut im Klaren und das hatte ich 1&1 auch mitgeteilt.
Da schugge 1&1 mitgeteilt hatte, dass er Komplett mit 384 k geschaltet bekommen möchte und sich über die technischen Konsequenzen im Klaren ist, sollte 1&1 das einfach tun, denn er hat ja den Komplett R-Vertrag abgeschlossen. Auch wenn niemand wissen sollte, ab welcher Bandbreite 1&1 Komplett schalten würde, sollte 1&1 den Kundenwunsch in diesem Fall einfach akzeptieren und Komplett, wie vertraglich vereinbart, schalten. Es kann ja nicht sein, dass 1&1 sagt, QSC, Telekom, oder sonst wer würde Komplett bei 384 k nicht schalten, denn den Vertrag hat schugge mit 1&1 geschlossen und somit muss 1&1 der Firma QSC oder Telekom die Anweisung geben, Komplett R mit 384 k zu schalten, um den Vertrag gemäß Kundenwunsch erfüllen zu können.
Den Knackpunkt sehe ich ausschließlich hier:
jubo14 schrieb:
Denn hättest Du meine Postings gelesen (und verstanden!), dann wäre Dir aufgefallen, dass ich niemals behauptet habe, dass es technisch nicht möglich wäre.
Es ist für den Provider wirtschaftlich unsinnig und wird aus diesem Grund nicht angeboten!
schugge schrieb:
1&1 behauptete schriftlich, DSL-Telefonie sei bei dem Basic-Tarif selbstverständlich bei der 384 k Leitung möglich. Beim Basic-Tarif geht die Flatrate aber auch per VoIP über DSL.
Jetzt kommt die entscheidende Frage. Warum behauptet 1&1, die DSL-Telefonie würde beim Basic-Tarif problemlos funktionieren, beim Komplett-Tarif, wo die DSL-Geschwindigkeit ja auch nicht höher ist als 384 k, aber nicht? Das kann doch nur einen Grund haben: 1&1 will mich mit dem Basic-Tarif finanziell über den Tisch ziehen.
Wenn 1&1 schriftlich behauptet hat, es sei technisch nicht möglich Komplett zu schalten, Basic aber schon, so ist das für mich aufgund der obigen Ausführungen eine bewußte Kundentäuschung mit dem Ziel, die Telekomgrundgebühren nicht erstatten zu müssen, weil es wie jubo14 schreibt, wirtschaftlich unsinnig wäre.
Ist denn tatsächlich hier im Forum jemand der Meinung es wäre rechtlich in Ordnung, dass 1&1 für schugge einen Telekomanschluss beantragt, weil der trotz Komplett-Bestellung nötig ist und versucht schugge anschließend die Grundgebühren durch den Basic-Tarif selbst zahlen zu lassen?
Ich glaube nicht, dass so etwas geltendem deutschen Recht entspricht, oder bist Du, jubo14, da anderer Meinung?
Da schugge 1&1 mitgeteilt hatte, dass er Komplett mit 384 k geschaltet bekommen möchte und sich über die technischen Konsequenzen im Klaren ist, sollte 1&1 das einfach tun, denn er hat ja den Komplett R-Vertrag abgeschlossen. Auch wenn niemand wissen sollte, ab welcher Bandbreite 1&1 Komplett schalten würde, sollte 1&1 den Kundenwunsch in diesem Fall einfach akzeptieren und Komplett, wie vertraglich vereinbart, schalten.
...ich verstehe nicht wie ihr darauf kommt das 1&1 irgendetwas schalten muss?
wenn 1&1 nicht mag bekommst du da gar kein anschluss geschalten,
wurde aber auch schon erwähnt das 1und1 hier keine versorgungspflicht hat.
wenn ich jemanden keinen golf verkauf weil ich ihm einen daimler
anhängen will, ist das nunmal die freiheit die ich mir als geschäftsmann
leisten darf (von können ist nicht die rede).
...vorallem wenn sich der vertrag nicht rechnet, 1&1 hat in der
vergangenheit ja wol deutlich gemacht das sie keine charitas sind
..ich verstehe nicht wie ihr darauf kommt das 1&1 irgendetwas schalten muss?
wenn 1&1 nicht mag bekommst du da gar kein anschluss geschalten,
wurde aber auch schon erwähnt das 1und1 hier keine versorgungspflicht hat.
wenn ich jemanden keinen golf verkauf weil ich ihm einen daimler
anhängen will, ist das nunmal die freiheit die ich mir als geschäftsmann
leisten darf (von können ist nicht die rede).
...vorallem wenn sich der vertrag nicht rechnet, 1&1 hat in der
vergangenheit ja wol deutlich gemacht das sie keine charitas sind
Wenn 1&1 für den Kunden einen Telekomanschluss beantragt, sind dem Kunden dadurch Kosten entstanden. Deshalb kann 1&1 anschließend nicht
nachträglich die abgeschlossenen Vertragskonditionen ändern, oder sogar
gar nichts schalten. 1&1 hat ja behauptet, Basic schalten zu können und will jetzt nur Komplett nicht schalten, weil es sich finanziell nicht für 1&1 rechnet. 1&1 hat den Telekomanschluss beantragt, weil sich nach der Leitungsüberprüfung ergeben hat, dass ein Telekomanschluss nötig ist. Dass bei der ganzen Prozedur mit dem Telekomanschluss über 2 Wochen vergangen sind, dürfte klar sein. Somit ist der Vertrag m.E. rechtswirksam zu Stande gekommen und ist von 1&1 zu den abgeschlossenen Konditionen zu erfüllen. Wenn 1&1 erst nach der Beantragung und Schaltung des Telekomanschlusses feststellt, dass sich der Vertrag für 1&1 finanziell nicht rechnet, so kann doch nicht der Kunde finanziell dafür geradestehen, und die Einrichtungsgebühr und die Grundgebühren für den Telekomanschluss, den 1&1 beantragt hat, selbst bezahlen. Ihr könnt doch nicht ernsthaft der Meinung sein, dass so etwas nach geltendem deutschen Recht möglich ist. Er hat Komplett R abgeschlossen und damit ist klar, dass 1&1 die Grundgebühren zu erstatten hat. Vertrag ist Vertrag und deshalb hat 1&1 diesen zu den abgeschlossenen Konditionen zu erfüllen.
Im Grunde ist doch jetzt der einzige strittige Punkt die Erstattung der Grundgebühr, die 1&1 jetzt unbedingt verhindern möchte, obwohl die Erstattung vertraglich vereinbart wurde. Ich möchte in dem Zusammenhang auf meinen eigenen Thread verweisen, der hier zu finden ist:
Entscheidend sind für mich die Ausführungen von stadtindianer.
Wenn ich jetzt vergleiche, was stadtindianer in meinem Thread gepostet
hat und was er in diesem Thread gepostet hat, so ist er in diesem Thread von seinen Behauptungen in meinem Thread abgewichen, denn hier versucht auch stadtindianer, die Erstattung der Grundgebühr zu verhindern, obwohl er in meinem Thread behauptet hatte, die Grundgebühr für den Telekomanschluss würde immer erstattet (Beweis: siehe mein Thread). Stadtindianer kennt ja meinen Fall genau und für schugges Fall gilt ähnliches.
Man dreht sich hier alles so, wie es einem gerade passt, ungeachtet der vertraglichen Vereinbarungen und das stört mich ganz gewaltig.
Was in dem ganzen Tread noch nicht besprochen wurde ist die Auftragsbestätigung.
Was hat denn 1&1 in der Auftragsbestätigung angeboten?
Wahrscheinlich den Basic- Anschluss mit Telekomanschluss!
Wenn schugge dem nicht wiedersprochen hat, so ist dieser Vertrag dann angenommen und 1&1 hat den Telekomanschluss beantragt.
Sollte wider erwarten in der Auftragsbetätigung ein Komplett (R) bestätigt sein, so muss 1&1 allerdings diesen Vertrag auch erfüllen.
@jubo14
wie das bei schugge ist, weiß ich nicht. Aber bevor ich schreibe wie es bei mir war, möchte ich Dich gerne fragen, ob Du irgendetwas mit 1&1 Verträgen zu tun hast und ob Du deshalb möglicherweise den Ablauf bei einer 1&1 Bestellung genau kennst.
@jubo14
wie das bei schugge ist, weiß ich nicht. Aber bevor ich schreibe wie es bei mir war, möchte ich Dich gerne fragen, ob Du irgendetwas mit 1&1 Verträgen zu tun hast und ob Du deshalb möglicherweise den Ablauf bei einer 1&1 Bestellung genau kennst.
thschmitz8
vllt ist er selbst kunde bei 1&1 oder war es mal? und wenn nicht:
kann mich nicht erinnern das das ein geheimnis sei
...zu seinen rechtlichen aussagen: die haben nicht nur was mit 1&1 zu tun,
sondern sind geltendes recht in deutschland die überall nachgelesen werden können.
ausserdem glaube ich mich erinnern zu können das er schon 1-2 mal
erwähnen musste (dank euren falschen anschuldigungen) das er wärend
Aber der Ablauf ist eigentlich immer der gleiche, so dass man von einem durchaus auf den anderen schließen kann.
Allerdings habe ich hier schon durchaus Leuten Tipps geben können, damit sie aus ihrem Vertrag wieder heraus kamen.
Seltener ist es möglich den Provider (hier 1&1) dazu zu bringen, etwas zu liefern, was er nicht will, der Kunde (hier schugge) sich aber vorgestellt hat.