Anwalt einschalten? Erstmal 3 technische Fragen zu DSL
Hallo,
ich habe 3 technische Fragen zu DSL (siehe 1. bis 3.) und möchte folgende Informationen dazu geben, um Missverständnisse zu vermeiden:
An meinem Wohnort ist nur eine 384 k-Leitung vorhanden und mir ist klar, dass ich trotz meiner Bestellung von DSL Doppelflat 6000 nur maximal 384 k an Geschwindigkeit bekommen kann. Da ich sowieso spätestens in 7 Monaten umziehe, genügen mir 384 k für die reine Internetnutzung in dieser Zeit. Ich nutze keine VoIP-Telefonie in den max. 7 Monaten bis zum Umzug. Ich hatte im Juni 2008 die DSL Doppelflat 6000 Komplett bestellt, also ohne den Telekomanschluss. An meinem Wohnort war zu dem Zeitpunkt auch kein Telekomanschluss vorhanden.
1&1 hat den Telekomanschluss für mich beantragt, weil behauptet wurde, dieser sei an meinem Wohnort nötig, um DSL zu schalten. Beim Vertragsabschluss von DSL-Komplett war angegeben, dass 1&1 die monatlichen Grundgebühren für den Telekomanschluss übernimmt, wenn dieser nötig sein sollte. Ich habe den Telekomanschluss jetzt, weil 1&1 den für DSL benötigte. Jetzt behauptet 1&1, man könne aus technischen Gründen nur den Basic-Tarif und nicht den von mir bestellten Komplett-Tarif schalten. Beim Basic-Tarif muss ich die Telekomgrundgebühren selbst bezahlen und diese werden auch nicht von 1&1 erstattet. Durch den Basic Tarif hätte ich aber erheblich höhere Kosten (41,36 €/Monat), als bei bei dem von mir bestellten Komplett-Tarif (29,95 €/Monat).
1.
Ich gehe davon aus, dass technisch kein Unterschied zwischen DSL im Basic-Tarif und DSL im Komplett-Tarif besteht, wenn man VoIP-Telefonie (wegen der Handyflat und 384 k) im Komplett-Tarif nicht nutzt und nur das Internet nutzt. Ist das richtig?
2.
Der Basic Tarif sagt meiner Meinung nach nur aus, dass ein Telekomanschluss vorhanden ist und DSL über den Telekomanschluss aufgeschaltet wird, wobei 1&1 die Grundgebühren für den Telekomanschluss beim Basic-Tarif nicht erstattet. Wenn ich den Komplett-Tarif bestelle und bei der Bestellung die Option angekreuzt ist, dass 1&1 die Grundgebühr für den Telekomanschluss übernimmt, wenn sich herausstellt dass dieser nötig ist, dann kann ich doch wohl davon ausgehen, dass der DSL Komplett-Tarif aus technischer Sicht auch über einen von 1&1 beantragten analogen Telekomanschlusses (384 k-Leitung) geschaltet werden kann, wenn ich VoIP-Telefonie nicht einsetze und nur das Internet nutze. Ist das richtig?
3.
Der einzige Unterschied zwischen dem Basic- und dem Komplett-Tarif besteht für mich darin, dass bei Abschluss eines Komplett-Vertrages 1&1 die Grundgebühren für den Telekomanschluss übernimmt, wenn sich trotz positiver Verfügbarkeitsprüfung für DSL-Komplett herausstellen sollte, dass
ein Telekomanschluss doch nötig ist und 1&1 diesen im Namen des Kunden beantragt. Beim Basic-Tarif müsste ich die Grundgebühren für den Telekomanschluss auf jeden Fall selbst bezahlen. Es ist zwischen dem Basic-Tarif und dem Komplett-Tarif also nur von der Abrechnung her ein Unterschied vorhanden und nicht von der DSL-Technik her, wenn ich (wegen der Handyflat und 384 k) nicht per VoIP telefoniere und nur das Internet nutze. Ist das richtig?
1&1 hat mir durch die Beantragung des Telekomanschlusses Kosten bei der Telekom verursacht und will mich offenbar jetzt darauf sitzen lassen und mir nur den wesentlich teureren Basic Tarif schalten. Das werde ich auf keinen Fall hinnehmen. Wenn meine Vermutungen (Fragen 1. bis 3.) richtig sind, werde ich wahrscheinlich einen Anwalt einschalten müssen, um gegen 1&1 vorzugehen.
Ich find die Argumentation nach wie vor sehr belustigend, dass ein einzelner Kunde sich einen Vertrag mit bestimmten Konditionen zusammenbastelt und dann beim Provider darauf pocht, diesen Vertrag zu bekommen, der extra für ihn ausgetüftelt wurde.....
Ich hatte mich als Profiseller registriert und mir meinen eigenen DSL komplett Auftrag vermittelt. Dabei habe ich online angegeben, dass ich an Ort B keinen Telefonanschluss habe. Ich bin einen Tag, nachdem ich den Onlineauftrag DSL-Komplett abgeschlossen hatte, nach Ort B gezogen. Jetzt warte ich auf den Telefonanschluss der Telekom, damit 1&1 die Sache weiter bearbeiten kann. Eine Auftragsbestätigung hab ich von 1&1 merkwürdigerweise nie bekommen. Normalerweise wird die doch per E-Mail verschickt, oder?
Weil ich eine Auftragsbestätigung von 1&1 haben wollte, hab ich vor einigen Tagen 1&1 per email an support at 1und1.de gebeten, mir eine Auftragsbestätigung zuzuschicken, in der eine Übersicht über die von mir bestellten Produkte enthalten ist. Bis heute hab ich so eine Auftragsbestätigung nicht bekommen.
Roadmaster schrieb:
Die auftragsbestätigung hast du noch nicht erhalten, weil der Ablauf etwas komisch ist wenn noch Tcom von 1&1 geordert wird.
Da läuft der auftrag garnicht so weit, dass irgendwas verschickt wird.
Du wirst sehen, wenn du 1&1 deine neue Anschlussrufnummer mitgeteilt hast, wirst du kurz darauf ne Bestätigung bekommen, weil dann der Auftrag auch richtig durchläuft^^
Nachdem Roadmaster geschrieben hatte, es sei so üblich, dass man nach Online-Vertragsabschluss nicht direkt eine Auftragsbestätigung bekommt, hatte ich das mal so zur Kenntnis genommen. Ich wäre nie auf die Idee gekommen, dass ich nach der Schaltung des Telekomanschlusses auf einmal mitgeteilt bekomme, dass ich angeblich einen Basic-Tarif abgeschlossen haben soll. In meinem Fall gibt es jedoch einen Zeugen, der vor Gericht bestätigen kann, dass ich den Komplett R Vertrag abgeschlossen hatte. Ich hatte die Bestellung nämlich mit ihm zusammen online abgeschlossen.
Wie schätzt ihr denn jetzt die rechtliche Situation in meinem Fall ein? Ich finde es schon mal unmöglich von 1&1, dass man nach Online-Vertragsabschluss nicht automatisch eine Auftragsbestätigung per E-Mail bekommt. Denn dann kann der Kunde nachher normalerweise nicht nachweisen, was er bestellt hat. Ich habe glücklicherweise einen Zeugen.
In meinem Fall ist es jetzt so, dass 1&1 mir laut Auftragsbestätigung, die erst nach Schaltung des Telekomanschlusses per E-Mail verschickt wurde, nur den Basic-Tarif anbieten will, obwohl mein Zeuge bestätigen kann, dass ich Komplett R bestellt hatte. Natürlich hab ich reklamiert, aber 1&1 will einfach im Nachhinein mit dem Basic-Tarif die Erstattung der 16,37 € verweigern, oder nicht schalten. Jetzt kann sich jeder selbst ein Urteil darüber bilden, ob das so in Ordnung sein kann, wie 1&1 sich hier verhält.
Ich wollte mich in diesen Monsterthread ja nicht mehr reinhängen, mir wird das ganze zu blöd, aber:
Zitat von thschmitz8
Ich finde es schon mal unmöglich von 1&1, dass man nach Online-Vertragsabschluss nicht automatisch eine Auftragsbestätigung bekommt. Denn dann kann der Kunde nachher normalerweise nicht nachweisen, was er bestellt hat.
Bei jeder Online Bestellung bekommst du die Möglichkeit, deine Bestellung auszudrucken. Zugegebener Maßen ist dieser Textlink nicht besonders groß, aber er ist gleich im ersten Absatz nach der Bestellung vorhanden.
Bei jeder Online Bestellung bekommst du die Möglichkeit, deine Bestellung auszudrucken.
Normalerweise ist es bei jeder Online-Bestellung üblich, eine Auftragsbestätigung per E-Mail zu verschicken, oder? Normalerweise druckt man sich deshalb eine Bestellung nicht aus. Wenn 1&1 das nicht macht, wird das wohl den vorbeschriebenen Grund haben und dann wäre das höchst unseriös von 1&1.
Außerdem hätte man mir zumindest auf meine Nachfrage an support at 1und1.de eine Auftragsbestätigung schicken müssen. Auch das hat 1&1 versäumt, wahrscheinlich aus gutem Grund...
Gut, dann möchte ich Dir das nochmal in allen Einzelheiten "auseinander bröseln".
Rechtlich gesehen ist die Website von 1&1 ein unverbindliches Vertrags-Angebot.
Mit Deiner Bestellung hast Du auf Basis dieses Angebotes nun Deinerseits ein Angebot unterbreitet, den Vertrag mit 1&1 einzugehen.
Als Voraussetzung hatte 1&1 den Telefonanschluss der Telekom genannt.
Für Dich mag das nun ein Geschäft sein, in Wirklichkeit hat der Telefonanschluss nun aber erst einmal nichts mit Deinem 1&1 Vertrag zu tun. Und selbst wenn 1&1 diesen Anschluss für Dich beauftragt hat, es ist nur die Basis für den Vertrag, den Du eigentlich abschließen willst!
Nachdem der Telefonanschluss also erstellt ist, schickt Dir 1&1 eine Auftragsbestätigung.
Und diese Auftragsbestätigung ist nun ein verbindliches Vertragsangebot.
Hierauf hast Du nun 14 Tage Zeit zu reagieren!
Machst Du nichts, gilt das als verbindliche Annahme des Vertrages in der Dir schriftlich vorliegenden Form aus der Auftragsbestätigung. Alle vorher, egal ob mündlich, online, oder sogar schriftlich gemachten Verabredungen oder Zusicherungen werden damit unwirksam!
Allerdings hat Dir der Gesetzgeber eben diese 14 Tage zugebilligt, in denen Du diesem Vertrag widersprechen kannst. Also z.B. dann, wenn die Bedingungen erheblich von den ursprünglich gewünschten und bestellten abweichen.
1&1 wird, wie auch viele andere Provider, sich jetzt mit dem Argument herausreden wollen, dass sie ja schon Leistungen erbracht haben und damit Dein Widerrufsrecht erloschen ist.
Das ist aber in Deinem Fall definitiv nicht wahr und eine bloße Abwehrbehauptung.
Wenn Du belegen kannst, dass Du etwas für Dich erheblich günstigeres bestellt hast, als das was 1&1 Dir nun liefern will, hast Du definitiv ein Rücktrittsrecht.
Aber Du hast auch eben nur eine Rücktrittsrecht vom Vertrag mit 1&1. Du kannst weder 1&1 zwingen, Dir die ursprünglich bestellte Leistung zu erbringen, noch kannst Du 1&1 in irgend einer Form für die Kosten Deines Telefonanschlusses verantwortlich machen.
Diesen Anschluss könntest Du nämlich sofort wieder selber kündigen, so dass Dir dafür keine Kosten entstehen würden.
Wenn ihr so sicher seid, das ihr im Recht seit, dann geht doch einfach zu einem Anwalt und schildert dem alles.
Denn wenn ihr Recht habt, wovon ihr ja ausgeht, sollte es doch kein Problem sein und diese ganze Diskussion kann endlich einen Abschluß bekommen.
@Anbei
Da gebe ich dir Recht. Es ist nur einfach schade, ermüdend und irgendwo für die, die sich den Mund fusselig reden hier, ernüchternd, wenn man wochenlang Leuten versucht zu erklären, dass sie in ein großes, kostspieliges Fettnäpfchen treten, wenn sie ihre offensichtlich falsche Meinung durchtreten wollen...
Aber gut, solche Leute müssen wahrscheinlich echt mal von einer "höheren Instanz" gesagt bekommen, wie der Hase läuft...
Was in dem ganzen Thread noch nicht besprochen wurde ist die Auftragsbestätigung.
Was hat denn 1&1 in der Auftragsbestätigung angeboten?
Wahrscheinlich den Basic- Anschluss mit Telekomanschluss!
Wenn schugge dem nicht wiedersprochen hat, so ist dieser Vertrag dann angenommen und 1&1 hat den Telekomanschluss beantragt.
@45grisu: Vielen Dank für den Hinweis.
Ich, thschmitz8 schrieb:
In meinem Fall ist es jetzt so, dass 1&1 mir laut Auftragsbestätigung, die erst nach Schaltung des Telekomanschlusses per E-Mail verschickt wurde, nur den Basic-Tarif anbieten will, obwohl mein Zeuge bestätigen kann, dass ich Komplett R bestellt hatte. Natürlich hab ich reklamiert, aber 1&1 will einfach im Nachhinein mit dem Basic-Tarif die Erstattung der 16,37 € verweigern, oder nicht schalten. Jetzt kann sich jeder selbst ein Urteil darüber bilden, ob das so in Ordnung sein kann, wie 1&1 sich hier verhält.
In meiner Auftragsbestätigung stehen folgende Angaben:
1&1 Surf & Phone 02/08
Neuanmeldung 1&1 Surf & Phone 02/08
Erstattung Einrichtegebühr T-net analog
1&1 Surf&Phone 6000
Für mich sieht es jetzt so aus, als hätte 1&1 damit in meinem Fall in der Auftragsbestätigung einen Komplett R Vertrag bestätigt, und zwar aus folgenden Gründen: Die Tarifbezeichnung Basic ist nicht vorhanden. Aufgeführt ist die "Erstattung Einrichtegebühr T-net analog". Damit ist für mich klar, dass 1&1 einen Komplett R Tarif schriftlich bestätigt hat, denn beim Basic-Tarif ist der Telekomanschluss ja schon vorhanden und wird daher von 1&1 nicht erstattet. Ist das richtig?
Trotzdem hatte 1&1 per E-Mail behauptet, den Komplett-Tarif aus technischen Gründen nicht schalten zu können, den Basic-Tarif aber schon.
Dass es keinen technischen Grund gibt, warum der Basic Tarif geschaltet werden kann, und der Komplett Tarif nicht, hatten wir hier in mühsamster Kleinarbeit erörtert. Nur deshalb ist der Thread so lang geworden. Hättet ihr von Anfang an die 3 von schugge gestellten technischen Fragen zu DSL bejaht, wie es Surfmichel getan hatte, wäre der Thread erheblich kürzer geworden. Surfmichel wurde jedoch wahrscheinlich wegen seiner Behauptung aus diesem Thread herausgemobbt, so dass schugge und ich mit euch die Sachlage in mühsamster Kleinarbeit erörtern mussten.
Viel ist ja jetzt an dieser Stelle auch nicht mehr zu klären.....
DarkShadow schrieb:
Was nämlich keiner von uns weis ist ab welcher Mindestbandbreite Komplett oder Komplett R von 1&1 geschaltet wird.
Der Behauptung von DarkShadow hatte hier niemand widersprochen.
Auch daraus folgt, dass die einzig mögliche technische Begründung in meinem Fall nur sein kann: Es gilt in meinem Fall bei der Komplett-Bestellung exakt die gleiche Anforderung an die Mindestbandbreite der Leitung wie beim Basic-Tarif, weil auch beim Basic-Tarif die DSL-Telefonie - und damit auch die Festnetzflatrate - über die 384 k Leitung gehen würde. Zudem ist auch der analoge Telekomanschluss, den 1&1 für mich beantragt hatte (siehe Angabe in der Auftragsbestätigung) geschaltet.
Der wahre Grund, warum 1&1 den Basic-Tarif schalten möchte, den Komplett Tarif aber nicht, ist für mich deshalb dieser:
jubo14 schrieb:
Denn hättest Du meine Postings gelesen (und verstanden!), dann wäre Dir aufgefallen, dass ich niemals behauptet habe, dass es technisch nicht möglich wäre.
Es ist für den Provider wirtschaftlich unsinnig und wird aus diesem Grund nicht angeboten!
Was sagt denn meine Auftragsbestätigung über den Tarif aus. Ist es ein Basic-Tarif, oder ein Komplett R Tarif?
Ich denke, diese Diskussion weiterzuführen bringt nichts. Er will es nicht kapieren, anderslautende Meinungen stammen eh von 1&1 Gehaltsempfängern.
Lassen wir ihn also seinen Weg gehen, er wird schon sehen, was er davon hat.
Ich denke, diese Diskussion weiterzuführen bringt nichts. Er will es nicht kapieren, anderslautende Meinungen stammen eh von 1&1 Gehaltsempfängern.
Lassen wir ihn also seinen Weg gehen, er wird schon sehen, was er davon hat.
Ich gehe doch Mal davon aus, dass dies hier ein Forum ist, indem man technische Fragen stellen darf und mögliche Meinungsverschiedenheiten
klärt. Ich meine, dass ich dabei immer höflich geblieben bin, denn mir geht es hier nur um die Sache.
Meine letzte offene Frage ist doch die, nach den Angaben in der Auftragsbestätigung. Ist es ein Basic-Tarif, oder ein Komplett R-Tarif?
Sobald diese Frage geklärt ist, ist von meiner Seite aus alles besprochen und ich ziehe mich aus diesem Forum zurück. Ich bitte daher höflich um Beantwortung meiner letzten Frage.
Rechtlich gesehen, ist es egal, ob Dir hier im Forum jemand sagt was für einen Tarif 1&1 Dir bestätigt hat.
Damit brauchst Du dann auch nicht beim Provider zu argumentieren.
Wie gesagt, wenn Du dir sicher bist, gehe zu einem Anwalt und lasse alles von dem überprüfen.
Ich denke, diese Diskussion weiterzuführen bringt nichts. Er will es nicht kapieren, anderslautende Meinungen stammen eh von 1&1 Gehaltsempfängern.
Lassen wir ihn also seinen Weg gehen, er wird schon sehen, was er davon hat.
Ich gehe doch Mal davon aus, dass dies hier ein Forum ist, indem man technische Fragen stellen darf und mögliche Meinungsverschiedenheiten
klärt. Ich meine, dass ich dabei immer höflich geblieben bin, denn mir geht es hier nur um die Sache.
Meine letzte offene Frage ist doch die, nach den Angaben in der Auftragsbestätigung. Ist es ein Basic-Tarif, oder ein Komplett R-Tarif?
Sobald diese Frage geklärt ist, ist von meiner Seite aus alles besprochen und ich ziehe mich aus diesem Forum zurück. Ich bitte daher höflich um Beantwortung meiner letzten Frage.
Vielen Dank
Schöne Grüße
thschmitz8
Na wenn das ein Versprechen ist....
In der Auftragsbestätigung wird der Tarif Suf&Phone 6000 genannt, womit wir wieder beim Anfang wären. Denn es wird nicht genannt, in welcher Ausführung, also komplett, komplett R oder Basic er geschaltet wird.
Aber ich bin mir hundertprzentig sicher, dass du das wieder einmal nicht hören willst, im Zweifelsfall ignorierst oder sonst irgendwas damit anstellst, so wie immer.
Denn du willst keine Meinungsverschiedenheiten klären oder diskutieren, du willst deine vorgefertigte Meinung durchdrücken.
Also tu, was dir Anbei geraten hat, geh zum Anwalt und versuche 1&1 zu etwas zu zwingen, was die nicht wollen. Dann entlassen die dich aus dem Vertrag und kein Anderer ausser der Telekom wird so dumm sein, dir das zu schalten, was du willst. Dann noch viel Spaß dabei.
Ich gehe doch Mal davon aus, dass dies hier ein Forum ist, indem man technische Fragen stellen darf und mögliche Meinungsverschiedenheiten
klärt. Ich meine, dass ich dabei immer höflich geblieben bin, denn mir geht es hier nur um die Sache.
Schöne Grüße
thschmitz8
Zitat von thschmitz8
fribous schrieb:
Ich bin dafür, das der Thread geschlossen wird!
Das kann doch wohl nicht Dein Ernst sein, oder? Sachliche Argumente hast Du anscheinend selbst als 1&1 Mitarbeiter nicht mehr.
Beweis:
Willst du es wirklich nicht verstehen? Es gibt bei DSL-Light kein Komplett!
Bitte lies mal, was Dein Kollege bei 1&1 DarkShadow geschrieben hat:
thschmitz8
Zitat von thschmitz8
Ich meine, dass Du ebenfalls auf der Lohnliste von 1&1 stehst
Falsche oder unbewiesene Unterstellungen haben nichts mit Höflichkeit zu tun.
@thschmitz8
Sicher ist das hier ein Forum zum diskutieren und vor allem Rat und Hilfe holen. Beratungsresistente Ignoranten und Egomanen wie du allerdings fallen da (leider/zum Glück) durch's Raster, denn seit 13.07. probieren die hier etliche erfahrene Leute zu erklären, warum du dir nicht einen Vertrag mit von dir gewünschten Konditionen basteln kannst (auch wenn es technisch funktionieren würde). Obendrein verdächtigst/verleumdest du Leute, die anderen hier tagtäglich wertvolle Tipps geben, als Mitarbeiter, als befangen, als inkompetent uswusf.!
Ich sag's dir jetzt einfach mal ganz deutlich:
Nimm die Ratschläge an und denke darüber nach ODER HALT DIE FRESSE! Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten. Dieser Spruch dürfte dir ein Begriff sein.
Wenn du dir bei deinem Süppchen kochen so sicher bist, schreib doch bitte an support@1und1.de. Die werden dir ganz schnell zeigen, dass dein Rumgepisse absoluter Müll ist. Und weil du zu doof bist, das zu kapieren, gehste am besten gleich noch zum Anwalt und zahlst 120 Ocken, damit der dir auch noch mal sagt, dass du Unrecht hast. Und weil du's dann wahrscheinlich immer noch nicht schnallst, gehste am besten vor Gericht, damit dir der Richter auch noch mal sagt, dass du Unrecht hast und du die Gerichtskosten von 2500 Ocken auch noch blechst. Eventuell wird dir dann klar, dass du alle hier seit langer Zeit mit etwas nervst, was einfach Müll ist.
im Februar 2008 hatte ich einen DSL-DoppelFlat 6000 Vertrag abgeschlossen, den ich aber wieder storniert hatte. Ich bin bei Alice geblieben, weil ich mit dem 1&1 Kundenservice überhaupt nichts regeln konnte. Da meine Leitung ausreichend Bandbreite hat, brauchte ich keinen Telekomanschluss. Ich hatte also damals den DSL-DoppelFlat 6000 Komplett Vertrag abgeschlossen und in meiner Auftragsbestätigung von Februar 2008 stehen die Angaben:
Ist das, was thschmitz8 hier geschrieben hatte sachlich richtig, oder wenn nicht, was ist daran zu beanstanden?
..daraus folgt, dass die einzig mögliche technische Begründung in meinem Fall nur sein kann: Es gilt in meinem Fall bei der Komplett-Bestellung exakt die gleiche Anforderung an die Mindestbandbreite der Leitung wie beim Basic-Tarif, weil auch beim Basic-Tarif die DSL-Telefonie - und damit auch die Festnetzflatrate - über die 384 k Leitung gehen würde. Zudem ist auch der analoge Telekomanschluss, den 1&1 für mich beantragt hatte (siehe Angabe in der Auftragsbestätigung) geschaltet.