Hallo im Forum!
Zitat von
cichouc
Nach Aussage des Technikers der Hotline, ist damit ein Sonderkündigungsrecht gegeben, da diese Geschwindigkeit nicht mehr zumutbar ist.
Interessant, dass es da schon eine Zumutbarkeitsgrenze geben soll, denn mit DSL 1000 läuft ja durchaus sogar noch VoIP.
Ist ja gut, aber steht denn entsprechendes auch in den AGB?
Dort steht das im Detail natürlich nicht, trotzdem ist der Hinweis des Technikers doch interessant - wenn auch nicht rechtsverbindlich.
Zitat von
cichouc
Dieses habe ich vor 10 Tagen auch schriftlich eingereicht und mit sofortiger Wirkung ausserordentlich gekündigt.
Per Einschreiben?
Wenn nicht ggf. wiederholen, sonst hat Du keinen Nachweis.
10 Tage ist allerdings für einen Laden wie Freenet noch nicht lange.
Das Schreiben erfolgte selbstverständlich per Einschreiben.
Zitat von
cichouc
Leider habe ich bisher nichts von freenet dazu gehört. Gibt es von eurer Seite Erfahrungen? Ist es ratsam einen Anwalt einzuschalten? Gibt es dazu bereits Empfehlungen?
Wir müssten jetzt erstmal von Dir wissen, ob irgendwo in den AGB so etwas steht.
Ansonsten wäre es ja quasi nur eine kulante "Einsicht" der Unternehmens.
Dagegen kannst Du nicht juristisch vorgehen, wenn der in der Rechnungsabteilung anderer Meinung ist als der am Telefon.
Aktuell habe ich heute ein Schreiben erhalten, bei dem die Bearbeitung meines Widerrufes der Einzugsermächtigung bestätigt wird. Auch enthielt es den Hinweis, dass kein Anspruch auf eine Mindestgeschwindigkeit bestünde, die hätte man mit Zustimmung der AGB akzeptiert.
Trotzdem verstehe ich natürlich nicht, dass nicht fairerweise der Umstieg auf ein niedrigeres Paket angeboten wird wo doch klar ist, dass noch nicht einmal DSL 2000 erreicht werden kann und freenet von sich aus auf diese Geschwindigkeit gedrosselt hat. Ich werde weiter dranbleiben ...
GEH