Sonderkündigung/Rücktrittsrecht?

31Antworten
  1. #1
    Avatar von Ledorin
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    Standard Sonderkündigung/Rücktrittsrecht?

    Guten Abend,

    Habe Freenet Komplett Anschluß,leider hatt ich übersehen das im Mai letzten Jahres eine Abbuchung fehlgeschlagen ist.
    Sonst sind alle Rechnungen bezahlt.
    Hatte die Mahnung nicht gesehen, da sie im Spamfilter gelandet ist.
    Und ich hatte eine Schreiben von KSP Rechtsanwälte bekommen.
    Mit denen habe ich dann auch eine Ratenzahlungvereinbarung getroffen.
    Erste Rate ist auch auf dem Konto der Rechtsanwälte.
    Es geht um einen Rechnungsbetrag von 39,90 Euro plus die Anwaltsgebühren.
    Mein Telefon ist seit 2 Wochen gespeert.
    Hatte Freenet letzte Woche Montag eine Frist von 48 Stunden gesetzt mein Telefon Frei zu schalten,
    und angezeigt das ich in meiner Stadt in eine andere Wohnung ziehe wegen Geburt eines Kindes.
    Kopie von Einwohnermeldeamt habe ich auch bei gelegt.
    Habe Freenet aufgefordert mir meinen Anschluß bis zum 14.8.08 in der neuen Wohnung zur verfügung zu stellen.
    Nun hat mir Freenet geschrieben das meien Anfrage nicht bearbeitet werden kann und ich mich bitte an die Rechtsanwälte wenden soll.
    Denn Rechtsanwälten habe ich heute eine Frist von 14 Tagen gesetzt wegen Freischalten des Telefons.

    Wie lange muss ich auf den Umzug des Anschlusses warten?
    Muss ich eine neue 2 Jahremindestvertragslaufzeit apzektieren?
    Und wie sieht es mit den AGB's aus?(habe denn neuen wiedersprochen)
    Was kann ich machen wenn in 14 tagen mein Telefon immer noch nicht geht?

    Gruß Ledorin

  2. #21
    Avatar von DarkShadow
    DarkShadow

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    Zitat Zitat von Ledorin
    Es sind noch 40 Euro offen bei der Ratenzahlung.
    Ab welchen Betrag ich eien Ratenzahlung vereinbare ist meien Sache.
    Somit bin noch unter den in AGB angeben 75 Euro.
    Aber Schriftlich gesetzte Fristen einfach nicht zu beantworten.
    Das ist eine frechheit.
    Ich habe einen Fehler gemacht was die rechnung betrifft.
    Habe aber danach 12 Monate immer pünktlich gezahlt!
    Da Freenet zu keiner gütigen einigung bereit ist.
    Kündige ich eben Fristlos.
    Denn es sind nur noch die Anwaltsgebühren offen.
    Thema kann gechlossen werden.
    Da nur auf dem fehler rumgehackt wird.
    Und die Anworten gehen am Thema vorbei gehen.
    Eien echte anwort habe ich noch net bekommen.
    Aber egal.

    LG Ledorin
    Antworten hast du gar viele bekommen, nur hat dir keine zugesagt. Sagen wir es ganz offen:
    DU hast Mist gebaut, sorry, ist so
    DU hast noch Restschulden, ist halt auch so
    DU hast es so weit kommen lassen, dass überhaupt gesperrt wurde
    DU hast das irgendwie noch nicht eingeseheh


    Aber ich bin sicher, DU willst das jetzt wieder einmal nicht hören. Und mit Sicherheit ist Freenet auch an Kunden die immer pünktlich zahlen und Mahnungen nicht ignorieren mehr interessiert, sorry, ist aber auch so. Und denen ist es auch wurscht wie du in Verzug gekommen bist.

  3. #22
    Avatar von Jan2208
    Jan2208 ist offline

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    Zitat Zitat von shanty
    Ich beschwere mich für "Sparen am falschen Ende", die 55cent Porto bringen freenet und dich wohl net um den Verstand?
    Was meinst du wohl wieso eigentlich alle Anbieter für den Rechnungsversand per Brief extra Gebühren verlangen?

    Es ist ja nicht nur das Porto.

    Der Brief muss gedruckt werde, er muss in einen Briefumschlag gesteckt werden, frankiert werden und zur Post gebracht werden.

    Das ganze dann mit der Zahl der freenet- Kunden multiplizieren. Da bist du dann für einen Brief schnell bei einem Euro und somit geht es monatlich in die Millionen.

  4. #23
    Avatar von Ledorin
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    Nur noch mal zur info ich habe die mahnung gar nicht erst zu sehen bekommen!
    Die antworten waren aber immer an der Frage vorbei!
    Eien direkte klare Antwort ob ich eine Sonderkündigungsrecht habe oder nicht hätte es getan!
    Habe jetzt eine Anwalt gefragt.
    Von daher hat sich das Thema erledigt, bitte schließen.

    LG Ledorin


    ps. Freenet hätte nach Ratenzahlungsvereinbarung Freischalten müssen.
    Nur so zur Info!

  5. #24
    Avatar von Schrippe
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    Eien direkte klare Antwort ob ich eine Sonderkündigungsrecht habe oder nicht hätte es getan!
    Ein Sonderkündigungsrecht GIBT ES NICHT!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Wann spricht sich das endlich auch zu den letzten Deppen rum?????

  6. #25
    Avatar von Jan2208
    Jan2208 ist offline

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    Zitat Zitat von Ledorin
    Nur noch mal zur info ich habe die mahnung gar nicht erst zu sehen bekommen!
    Was eigentlich ja auch nicht schlimm ist wenn man seine Kontoauszüge mal ansieht und sich wundert wenn was zurück geht...

    - Spamfilter eines Drittanbieters nicht kontrolliert
    - Eigene Kontoauszüge nicht kontrolliert

    ...also ist Freenet schuld...

    ... und Morgen feiern der Weihnachtsmann und der Osterhase Hochzeit... zusammen mit dem Sonderkündigungsrecht, das wohnt nämlich in der selben Straße

  7. #26
    Avatar von shanty
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    Zitat Zitat von Ledorin
    Nur noch mal zur info ich habe die mahnung gar nicht erst zu sehen bekommen!
    Die antworten waren aber immer an der Frage vorbei!
    Eien direkte klare Antwort ob ich eine Sonderkündigungsrecht habe oder nicht hätte es getan!
    Habe jetzt eine Anwalt gefragt.
    Von daher hat sich das Thema erledigt, bitte schließen.

    LG Ledorin
    Eine klare Antwort, die zudem verlässlich ist, bekommt man nur vom RA oder Verbraucherschutz, doch niemals in solch einem Forum! Hier werden Meinungen vertreten und ggf. diskutiert. ...

    ps. Freenet hätte nach Ratenzahlungsvereinbarung Freischalten müssen.
    Nur so zur Info!
    Sehe ich ganz genau so!

  8. #27
    Avatar von DarkShadow
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    Zitat Zitat von shanty
    Zitat Zitat von Ledorin
    Nur noch mal zur info ich habe die mahnung gar nicht erst zu sehen bekommen!
    Die antworten waren aber immer an der Frage vorbei!
    Eien direkte klare Antwort ob ich eine Sonderkündigungsrecht habe oder nicht hätte es getan!
    Habe jetzt eine Anwalt gefragt.
    Von daher hat sich das Thema erledigt, bitte schließen.

    LG Ledorin
    Eine klare Antwort, die zudem verlässlich ist, bekommt man nur vom RA oder Verbraucherschutz, doch niemals in solch einem Forum! Hier werden Meinungen vertreten und ggf. diskutiert. ...

    ps. Freenet hätte nach Ratenzahlungsvereinbarung Freischalten müssen.
    Nur so zur Info!
    Sehe ich ganz genau so!
    Das ist Unsinn. In keinem Gesetzestext taucht das Wort Sonderkündigungsrecht auf. Jedem Anwalt der erzählt, dass es ein solches gibt gehört sofort die Zulassung entzogen.

  9. #28
    Avatar von fribous
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    Das Wort Sonderkündigungsrecht wurde früher mal verwendet. Richtig ist das es seit der Novellierung der Post- und TK-Ordnung keine Sonderkündigung mehr gibt. Korrekt ist der Begriff "außerordentliche Kündigung!"

  10. #29
    Avatar von shanty
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    § 314 BGB - Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund
    (1) Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

    (2) Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. § 323 Abs. 2 findet entsprechende Anwendung.

    (3) Der Berechtigte kann nur innerhalb einer angemessenen Frist kündigen, nachdem er vom Kündigungsgrund Kenntnis erlangt hat.

    (4) Die Berechtigung, Schadensersatz zu verlangen, wird durch die Kündigung nicht ausgeschlossen.
    https://dejure.org/gesetze/BGB/323.html

    https://dejure.org/gesetze/BGB/324.html

    https://dejure.org/gesetze/BGB/325.html
    Schadensersatz und Rücktritt

    https://dejure.org/gesetze/BGB/314.html
    Eine klare Antwort, die zudem verlässlich ist, bekommt man nur vom RA oder Verbraucherschutz, doch niemals in solch einem Forum! Hier werden Meinungen vertreten und ggf. diskutiert. ...

  11. #30
    Avatar von DarkShadow
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    Zitat Zitat von shanty
    § 314 BGB - Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund
    (1) Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

    (2) Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. § 323 Abs. 2 findet entsprechende Anwendung.

    (3) Der Berechtigte kann nur innerhalb einer angemessenen Frist kündigen, nachdem er vom Kündigungsgrund Kenntnis erlangt hat.

    (4) Die Berechtigung, Schadensersatz zu verlangen, wird durch die Kündigung nicht ausgeschlossen.
    https://dejure.org/gesetze/BGB/323.html

    https://dejure.org/gesetze/BGB/314.html
    Eine klare Antwort, die zudem verlässlich ist, bekommt man nur vom RA oder Verbraucherschutz, doch niemals in solch einem Forum! Hier werden Meinungen vertreten und ggf. diskutiert. ...
    Dann zeig mir doch mal das Wort Sonderkündigungsrecht oder Sonderkündigung in den von dir verlinkten Texten.

    P.S.: Das gilt aber auch für den Nutzer, bzw. Endverbraucher, nicht nur für den Dienstleister. Wie wäre es gewesen, wenn Freenet nicht nur die säumige Schuld, sondern auch noch Schadensersatz gefordert hätte? Wäre ja nach §314 durchaus möglich gewesen wegen erhöhtem Arbeitsaufwand etc. DA würde mal so mancher Schlauberger hier im Forum Augen machen, der meint Gesetze wären nur dafür da, dass sie der Dienstleister erfüllt.

  12. #31
    Avatar von shanty
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    zur Verdeutlichung:

    DA würde mal so mancher Schlauberger hier im Forum Augen machen, der meint Gesetze wären nur dafür da, dass sie der Dienstleister erfüllt.
    In der Tat, Ledo wäre zum Schadensersatz aus dem Leistungsanspruch berechtigt, da die Leistung der freenet nicht erbracht wurde. Die Aufwendungen/Nachteile und Kosten für die Sperre der DSL-/ Telefonleitung seit Einigung der Ratenzahlung können durch Klage / (Gegenklage) geltend gemacht werden.


    .....zeig mir doch mal das Wort ?Sonderk....
    ( ... ich glaube, manche leute sind hier ausschl. um den eigenen Standpunkt zu verteidigen, koste es was es wolle...ja nie dem limitierten Horizont eine Erweiterung erlauben, das könnte gefährlich werden ....)

    Polemik ist der beste Weg in eine "bessere Krise"
    ...
    ......
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    LG Ledorin
    again ... & again .... again

    ich bin hier fertig! Good luck den "Noch - Kunden"

    PS: ich glaube Jan2208 & DarkShadow arbeiten hier fleißig für den Provider , die Rhetorik bringt's an tageslicht...

  13. #32
    Avatar von Jan2208
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    Zitat Zitat von DarkShadow
    P.S.: Das gilt aber auch für den Nutzer, bzw. Endverbraucher, nicht nur für den Dienstleister. Wie wäre es gewesen, wenn Freenet nicht nur die säumige Schuld, sondern auch noch Schadensersatz gefordert hätte? Wäre ja nach §314 durchaus möglich gewesen wegen erhöhtem Arbeitsaufwand etc. DA würde mal so mancher Schlauberger hier im Forum Augen machen, der meint Gesetze wären nur dafür da, dass sie der Dienstleister erfüllt.
    Das wäre es doch mal. Jeder Anbieter erhebt eine Gebühr für Aufwand, den der Kunde selbst verschuldet hat.

    Ich glaub da ist das mit den kostenpflichtigen Service- Lines schon eine gute Mittellösung...

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