keine Garantie für WLAN?

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  1. #1
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    Standard keine Garantie für WLAN?

    Hallo,
    ist es wahr, das man z.B bei einer Bandbreitengeschwindigkeut von 16000 diese über Wlan nicht nutzen kann, - da "schwankungen"?

  2. #2
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    Standard Re: keine Garantie für WLAN?

    Zitat Zitat von QUAX
    Hallo,
    ist es wahr, das man z.B bei einer Bandbreitengeschwindigkeut von 16000 diese über Wlan nicht nutzen kann, - da "schwankungen"?
    ...wer sagt denn das du überhaupt 16k bekommst nur weil du einen 16.000-der tarif hast?

    und ja, WLAN schluckt ein paar signälchen :>, also ich würde drauf

    verzichten onlinegames, welche einen niedrigen ping vorraussetzen,

    über wlan zu spielen

    außerdem: die formulierung von "einer bandbreitengeschwindigkeit

    von 16000" finde ich etwas verwirrend :/


    gruß Ironstorm

  3. #3
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    Standard ok,ok "Bandbreitengeschwindigkeit"... :-)

    hallo Ironstorm,
    danke für deine Zeilen. Du scheinst dich auszukennen.
    Mir fehlt da noch sehr viel Wissen. So richtig interessieren tut es mich, seit dem wir einen Totalausfall von 3(!) Tagen hatten, und man uns dann, als es wieder funktionierte von 16000 auf 6000 runterstufte, - um (Zitat)die Leistungskapazität zu sichern. Wir haben daraufhin um Vertragsanpassung gebeten. Diese wird komplett ignoriert.
    wie verhält es sich denn mit diesem "3000"-"6000"-"16000"und "18000" - gequatsche? Ich würde mich nicht gerade als "Spießbürger" bezeichnen, denoch dachte ich bis jetzt, das wenn man z.B. ein 16000 - Paket kauft, dann auch 16000 nutzen kann. Warum soll ich für 16000 bezahlen, wenn doch die Leistung nun auf 6000 gedrosselt wurde--- (?) ! mir wurde auch schon gesagt, das 3000 völlig ausreichen würde wenn man seinen Rechner nur für Schriftverkehr und Downloads benutzt. Liebe Grüße und einen schönen Tag, wünscht Quax

  4. #4
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    Standard Re: ok,ok "Bandbreitengeschwindigkeit"... :-)

    Zitat Zitat von QUAX
    hallo Ironstorm,
    danke für deine Zeilen. Du scheinst dich auszukennen.
    ...das sieht nur so aus :/

    nee mal im ernst: du wurdest heruntergestuft weil aufgrund deiner

    leitungslänge die gegebene bandbreite nicht mehr stabil realisierbar war.

    das mit dem "DSL 16.000" = 16mb bandbreite ist leider ein irrglauben.

    du hast jediglich den tarif "...DSL 16.000..." erworben, dieser enthält

    (wie ich annehme) nicht nur einen breitbandanschluss sondern auch

    einige andere leistungen die je nach anbieter sehr unterschiedlich

    aussehen können ("kostenloser" router/ modem, telefon oder/ und videoflat- ka).

    deshalb ist keine "herunterstufung" des vertrages nicht möglich, im übrigen

    verbirgt sich bei (soweit ich weiß) jedem anbieter eine klausel, die besagt

    das (bezüglich des breitbandanschlusses) der vertrag sich erfüllt, wenn

    von 384 - 16.000 alles geschaltet werden kann.

    wenn ich ehrlich bin muss ich sagen das netto 6.000 für 2 pc's ausreichend sind

    tut mir leid das ich vllt nicht die antwort geben konnte die du

    erwartet hattest, aber so sehe ich das nunmal :/


    gruß Ironstorm

  5. #5
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    Hi,

    völliger Quatsch ist es natürlich von 16000 auf 6000 runter zu stufen, denn da wo 6000 (als ADSL1) stabil läuft, da funktioniert auch das flexible 16000 ADSL2+.

    Wenn es nahe an den 18 dB (reine Leitungsdämpfung bei 300 kHz, nicht Leitungsdämpfung + Modem Dämpfung) ist, dann geht es zwar nicht mehr mit vollen 16000, aber wenn man statt AVM Hardware was gutes hat, dann sollten immer noch so 11 - 13000 netto machbar sein.

  6. #6
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    Hallo Ironstorm, hallo Snowman,
    Mensch,- ich finde es von euch total super das Ihr mir antwortet,- DANKE!
    - ich habe mich eben noch weiter erkundigt und folgendes wurde mir zu diesem Thema gesagt: KEIN Anbieter ist berechtigt, die Leistungsgeschwindigkeit eigenmächtig runterzustufen OHNE vorher den Vertrags-Kunden davon zu informieren wieso,wesshalb warum... !
    Uns wurde im NACHHINEIN mitgeteilt, das man dies tun musste, um die "gekaufte" Leistung auch in Zukunft zu gewährleisten.
    Wir haben daraufhin um eine Anpassung des Vertrags gebeten. Dies wurde bis Dato ignoriert. Bei anderen Anbietern ist dies aber innerhalb der Vertragslaufzeit möglich. Nun werde ich die AGB`s nochmal ganz in Ruhe studieren. NICHTS mag ich unlieber als Unklarheit über die Dinge und Verwirrung!
    herzlich, Quax

  7. #7
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    KEIN Anbieter ist berechtigt, die Leistungsgeschwindigkeit eigenmächtig runterzustufen OHNE vorher den Vertrags-Kunden davon zu informieren wieso,wesshalb warum... !
    Wer sagt denn sowas??

  8. #8
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    Zitat Zitat von Schrippe
    KEIN Anbieter ist berechtigt, die Leistungsgeschwindigkeit eigenmächtig runterzustufen OHNE vorher den Vertrags-Kunden davon zu informieren wieso,wesshalb warum... !
    Wer sagt denn sowas??
    ...na ich denke mal deshalb gibt es ja auch die klausel in den agb's

    sonst müssten die bei jedem runtergestuften profil nen brief schreiben :/

    schien mir nicht sehr praxisnah


    gruß Ironstorm

  9. #9
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    Standard Klausel???

    ... um welche Klausel handelt es sich denn? - WO muss ich da nachlesen?

  10. #10
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    In den AGB

  11. #11
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    Standard Agb`s über Abg`s...

    mein Kopf raucht vor "Agb - gelese"... ich dachte, jemand kann mir auf die Sprünge helfen. Ich habe mir jetzt die Agb`s von 1&1 und m-net reingezogen. Also bis jetzt finde ich nichts darüber, das ein Anbieter einfach den Tarif wechseln kann ohne den Kunden davor zu informieren, bzw. zu sagen, warum das nötig ist.
    Übrigens: bei uns im Haus ist der Empfang als Einwandfrei eingestuft, will heißen, auch 18000 wäre kein Problem. Und: die Verbraucherschutzzentrale findet auch das da etwas nicht mit rechten Dingen zugeht...
    Lg, QUAX

  12. #12
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    Übrigens: bei uns im Haus ist der Empfang als Einwandfrei eingestuft, will heißen, auch 18000 wäre kein Problem.
    Moment, bevor du was verwechselst (oder ich missverstehe dich): dein WLAN-Empfang bzw. die Qualität des Signals hat NICHTS mit der bei dir möglichen DSL-Geschwindigkeit zu tun! Welche DSL-Geschwindigkeit du hast, entscheidet sich danach, wie lang die Leitung von der Vermittlungsstelle zu dir ist. Mehr, als da ankommt, kannst du auch mit dem besten WLAN nicht erhalten...

  13. #13
    Avatar von Roadmaster
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    Dass dein Anbieter nicht den Tarif wechseln darf ist richtig.

    DU darfst es aber nicht damit verwechseln, dass die Bandbreite (NICHT! der Tarif) runtergeschraubt wurde!

    Und selbst die Bandbreite wurde nicht einfach mal so ohne dein einverständnis runter gesetzt..
    Du hast ne Störung gemeldet, die besagt, dass dein Anschluss wieder funktionieren soll.
    Und das beinhaltet, dass der Funktionieren soll, nicht aber, mit welcher Bandbreite..

    Aso weil du 1&1 geschrieben hast..
    Lies dir am besten die LEistungsbeschreibung durch, da wirste eher fündig als in den AGB. unter Punkt 2 glaube war der Absatz zur Bandbreite..

    greetz

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