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bei 1&1 6.000 bestellt, aber nix da!

100Antworten
  1. #1
    Avatar von sanakmar
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    Standard bei 1&1 6.000 bestellt, aber nix da!

    Hallöchen an Alle!
    Mein DSL Vertrag von 1&1 läuft noch bis November dieses Jahres. Im Moment habe ich eine Geschwindigkeit von 1000kBit/s.
    Vor einer Woche bekam ich eine tolles Angebot von 1&1 und zwar eine Komplett-Flat 6.000 für 29,99 Euro.
    Ich habe dem Tarifwechsel zugestimmt, soweit sogut.
    Paar Tage später kam auch die Bestätigung.
    Heute habe ich aber folgendes Schreiben bekommen: Sehr geehrter Kunde bla bla, Die Verfpgbarkeit hat ergeben, dass bei Ihnen nur eine Geschwindigkeit von 3000kBit/s möglich ist, also bleibt es auch dabei.
    Ich bin völlig ratlos, immerhin haben die mir 6000 kBit/s versprochen, ausserdem hat der Online-Verfügbarkeitscheck bei mir ergeben, dass 6.000 doch möglich ist (immerhin ist das Köln und kein Dorf). Ich kann doch nicht für 3.000 denselben Preis wie für 6.000 bezahlen.
    Ich rief bei 1und1 an und sagte, dass ich das nich einsehe und kündigen bzw. stornieren möchte, daraufhin sagte mit der Mitarbeiter, dass das nich möglich ist und dass 1&1 mich verklagen würde falls ich mich weigern werde zu bezahlen.
    Was haltet ihr davon und was sollte ich jetzt am besten tun?
    Danke im Voraus!

  2. #2
    Avatar von GEH
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    Hallo im Forum!

    Ein Verfügbarkeitscheck (vor allem der bei 1&1) ist nie verbindlich und Du bestellst immer eine Geschwindigkeit "bis zu" DSL irgendwas.
    DSL 3000 ist jetzt nicht so wahnsinnig ungewöhnlich, wenn es zu DSL 6000 aufgrund etwas zu weiter Entfernung zur Vermittlungsstelle nicht reicht.
    1&1 erfüllt den Vertrag der Komplett Flat 6000 bei einer Geschw. von DSL 3000, also das ist durchaus vertragskonform, über den Vertag lässt sich da gar nichts machen.

    Allerdings hast ist es gesetzlich festgelegt, dass Du einer Auftragsbestätigung binnen 2 Wochen widersprechen kannst.
    Wenn die Zeit rum ist, lässt sich allerding nichts mehr machen.
    Du solltest das dann schriftlich (Einschreiben/Rückschein) einreichen und darauf hinweisen, dass Du beim alten Tarif bleiben willst.
    Und ganz, ganz wichtig, es heißt Widerspruch!
    Kündigen wäre den neuen Vertrag kündigen - was bis zum Ende der Laufzeit wäre.

    GEH

  3. #3
    Avatar von sanakmar
    sanakmar ist offline
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    Vielen dank für die schnelle Antwort!
    Ist es so okay?

    Sehr geehrte Damen und Herren!

    Hiermit möchte ich meinen Auftrag über den Tarifwechsel von „1 & 1 DSL CITY – FLAT 1.000“ zu „1 & 1 DOPPEL – FLAT 6.000 KOMPLETT“ (Preis 29.99 Euro monatlich) wegen nicht erbrachter Leistung stornieren. Und bei meinem jetzigen Tarif „1 & 1 DSL CITY – FLAT 1.000“ bleiben.
    Die von 1 & 1 versprochene Geschwindigkeit (6.000 kBit/s) im neuen Tarif wurde nicht eingehalten, stattdessen sollte ich mich mit einer Geschwindigkeit von 3.000 kBit/s zufriedenstellen und zwar für denselben Preis.

  4. #4
    Avatar von DarkShadow
    DarkShadow

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    Zitat Zitat von sanakmar
    Vielen dank für die schnelle Antwort!
    Ist es so okay?

    Sehr geehrte Damen und Herren!

    Hiermit möchte ich meinen Auftrag über den Tarifwechsel von „1 & 1 DSL CITY – FLAT 1.000“ zu „1 & 1 DOPPEL – FLAT 6.000 KOMPLETT“ (Preis 29.99 Euro monatlich) wegen nicht erbrachter Leistung stornieren. Und bei meinem jetzigen Tarif „1 & 1 DSL CITY – FLAT 1.000“ bleiben.
    Die von 1 & 1 versprochene Geschwindigkeit (6.000 kBit/s) im neuen Tarif wurde nicht eingehalten, stattdessen sollte ich mich mit einer Geschwindigkeit von 3.000 kBit/s zufriedenstellen und zwar für denselben Preis.
    Nein. Deine Begründung ist fürn Popo, so kannst du dir das umgehend abschminken!
    Ach ja, sollte bereits geschaltet worden sein, dann kannst du die ganze Storniererei von haus aus vergessen. Wurde dir nämlich bis jetzt noch nicht gesagt.

  5. #5
    Avatar von GEH
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    Zitat Zitat von DarkShadow
    Nein. Deine Begründung ist fürn Popo, so kannst du dir das umgehend abschminken!
    Da muss ich leider zustimmen, denn es geht hier wenn, dann um einen Widerruf für den es auch gar keine Begründung braucht.
    Eine Stronierung aus Geschwindigkeitsgründen ist völliger Quatsch, weil der Vertrag mit DSL 3000 voll erfüllt wird.

    Zitat Zitat von DarkShadow
    Ach ja, sollte bereits geschaltet worden sein, dann kannst du die ganze Storniererei von haus aus vergessen. Wurde dir nämlich bis jetzt noch nicht gesagt.
    Kann sein.
    Aber was ist mit den 2-wöchigen gesetzlichen Widerrufsrecht, wenn innerhalb dieser Zeit schon umgeschaltet wird.

  6. #6
    Avatar von Herbiereloaded
    Herbiereloaded

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    Zitat Zitat von sanakmar
    Vielen dank für die schnelle Antwort!
    Ist es so okay?

    Sehr geehrte Damen und Herren!

    Hiermit möchte ich meinen Auftrag über den Tarifwechsel von „1 & 1 DSL CITY – FLAT 1.000“ zu „1 & 1 DOPPEL – FLAT 6.000 KOMPLETT“ (Preis 29.99 Euro monatlich) wegen nicht erbrachter Leistung stornieren. Und bei meinem jetzigen Tarif „1 & 1 DSL CITY – FLAT 1.000“ bleiben.
    Die von 1 & 1 versprochene Geschwindigkeit (6.000 kBit/s) im neuen Tarif wurde nicht eingehalten, stattdessen sollte ich mich mit einer Geschwindigkeit von 3.000 kBit/s zufriedenstellen und zwar für denselben Preis.
    lach, spar dir die portokosten
    tarifwechsel sind nicht stornierbar

    und denk immer daran, niemals gibt es im vorfeld zusagen was schaltbar ist und das es keine garantierten bandbreiten gibt, es lautet immer der passus bis zu 6000.. und schmink dir es ab das 1&1 hier keine leistungen erbracht hat, das ist von dir schlichtweg gelogen

  7. #7
    Avatar von GEH
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    Zitat Zitat von Herbiereloaded
    tarifwechsel sind nicht stornierbar
    Interessant!
    Aber wieso?
    Durch welchen Trick kann 1&1 die Widerrufsfrist umgehen, die von Gesetzgeber festgelegt wurde?

  8. #8
    Avatar von Herbiereloaded
    Herbiereloaded

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    daraufhin sagte mit der Mitarbeiter, .... und dass 1&1 mich verklagen würde falls ich mich weigern werde zu bezahlen.
    muaha wie geil is der supportmitarbeiter denn

  9. #9
    Avatar von Herbiereloaded
    Herbiereloaded

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    Zitat Zitat von GEH
    Zitat Zitat von Herbiereloaded
    tarifwechsel sind nicht stornierbar
    Interessant!
    Aber wieso?
    Durch welchen Trick kann 1&1 die Widerrufsfrist umgehen, die von Gesetzgeber festgelegt wurde?
    es gibt weder ein wideruf noch ein storno bei einem tarifwechsel da hier lediglich eine inhaltsänderung des eigentlichen vertrages greift. ok!
    bei neuabschlüssen ist das wieder was anderes

  10. #10
    Avatar von GEH
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    Zitat Zitat von Herbiereloaded
    muaha wie geil is der supportmitarbeiter denn
    Geil?
    Ich würde sagen das ist so ein Ätztyp, der sonst keinen anderen Job findet.

  11. #11
    Avatar von Herbiereloaded
    Herbiereloaded

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    Zitat Zitat von GEH
    Zitat Zitat von Herbiereloaded
    muaha wie geil is der supportmitarbeiter denn
    Geil?
    Ich würde sagen das ist so ein Ätztyp, der sonst keinen anderen Job findet.
    aber nen geiler typ haha. den würd ich gern ma kennenlernen

    haste den namen vielleich threadersteller, dann schreib mir ma ne pm?

  12. #12
    Avatar von GEH
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    Zitat Zitat von Herbiereloaded
    es gibt weder ein wideruf noch ein storno bei einem tarifwechsel da hier lediglich eine inhaltsänderung des eigentlichen vertrages greift. ok!
    Ist aber nicht logisch.
    Dann dürfte auch die Vertraglaufzeit nicht neu beginnen, sonst wäre es doch ein Neuvertrag.

  13. #13
    Avatar von Herbiereloaded
    Herbiereloaded

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    ehrlichgesagt ist der threadersteller auch einer von den unwissenden die meinen wenn ich 6000 bestell krieg ich auch 6000. das das ganze auch was mit einem physikalischen hintergrund zu tun hat kann der wohl nicht wissen. warum werben denn alle provider grundsätzlich mit dem slogan .. bis zu.. weil das ne absicherung ist .. aber es schnallen immer noch nicht die leute und meinen es werde keine leistung erbracht.. da lachen wir doch hier mal über ihn ein wenig

  14. #14
    Avatar von Herbiereloaded
    Herbiereloaded

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    Zitat Zitat von GEH
    Zitat Zitat von Herbiereloaded
    es gibt weder ein wideruf noch ein storno bei einem tarifwechsel da hier lediglich eine inhaltsänderung des eigentlichen vertrages greift. ok!
    Ist aber nicht logisch.
    Dann dürfte auch die Vertraglaufzeit nicht neu beginnen, sonst wäre es doch ein Neuvertrag.
    klaro, er stimmt doch zu das die inhaltsänderungen von neuen 24 monaten greifen - neuvertrag ist was völlig anderes, geh mal zu nem juristen der erklärt dir das

  15. #15
    Avatar von GEH
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    Zitat Zitat von Herbiereloaded
    ehrlichgesagt ist der threadersteller auch einer von den unwissenden die meinen wenn ich 6000 bestell krieg ich auch 6000. das das ganze auch was mit einem physikalischen hintergrund zu tun hat kann der wohl nicht wissen. warum werben denn alle provider grundsätzlich mit dem slogan .. bis zu.. weil das ne absicherung ist .. aber es schnallen immer noch nicht die leute und meinen es werde keine leistung erbracht.. da lachen wir doch hier mal über ihn ein wenig
    Nein, das geforderte Vorwissen setzt Du hier viel zu hoch an.
    Nicht alle Leute tummeln sich täglich in DSL-Foren.
    und letztlich geht es auch gar nicht um sein Vorwissen.

    Er hat einen Vertrag abgeschlossen und bekommt eine Bestätigung und da das Ergebnis nicht seine Vorstellunge entspricht, sollte er auch die Möglichkeit zum Widerruf haben.
    Das ist ein stinknormaler Vorgang, den der Gesetzgeber so vorgesehen hat.

  16. #16
    Avatar von GEH
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    Zitat Zitat von Herbiereloaded
    klaro, er stimmt doch zu das die inhaltsänderungen von neuen 24 monaten greifen - neuvertrag ist was völlig anderes, geh mal zu nem juristen der erklärt dir das
    Es gibt Juristen die das genau so sehen wie ich.
    Das Grad zwischen Inhaltsänderungen und Neuvertrag ist da schmal und an diesem Punkt durchaus strittig.

    Aber klar, ohne Anwalt wird die Sache sicher schwer.
    Wenn er keinen kostenlosen Rechtsbeistand über eine Versicherung in Anspruch nehmen kann ist es blöd.

  17. #17
    Avatar von Straßenmaßter
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    Standard Re: bei 1&1 6.000 bestellt, aber nix da!

    Zitat Zitat von sanakmar
    Ich kann doch nicht für 3.000 denselben Preis wie für 6.000 bezahlen.
    Hast du schon mal Planetopia/Wieso/BIZ/Gallileo (und was es noch so alles gibt) geschaut? Da wird doch immer wieder erkläer dass ein Produkt mit einer Bandbreite von bis zu XY Kbits verkauft wird.


    Ich bin mal so dreist und behaupte dass es für dich in der Praxis keinen Unterschied gibt zwichen einer 6000er und einer 3000er leitung (und sagt mir keiner der Seitenaufbau ist zu langsam ). Das kann ich aus dem entnehmen was du schreibst :P

    Mit dem 6000 er Paket hast du viele features die du sonst nicht bekommst, also nutze doch lieber die features besser aus, dann hast du was davon.

    Gruß

  18. #18
    Avatar von Schrippe
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    In puncto Widerrufsrecht sehe ich das wie GEH.

    Der Kunde bestellt etwas bzw. lässt den Vertrag im Einvernehmen ändern. Das ist der normale Fall. Trotzdem hat der Kunde IMMER die Möglichkeit, eine Vertragsänderung innerhalb von 14 Tagen rückgängig zu machen.

    Der mehr als simple Grund: jeder Bürger muss eine Kontrolle haben, ob Änderungen an Verträgen, die auf ihn laufen, kontrollieren zu können. Sonst sind dem Betrug ja Tür und Tor geöffnet! Vereine wie Freenet würden dass sofort ausnutzen und dauernd Tarifwechsel in teurere Tarife durchführen und freuen sich eins ins Fäustchen, weil der Kunde nicht widerrufen kann und so im Prinzip auf ewig an den entsprechenden Verein gebunden wäre.

    Nee, nee, Herbie, da bastelst du dir die Wahrheit und Realität viel zu einfach zurecht! Dass das Widerrufsrecht bei Vertragsabschlüssen mit Providern und dem ausdrücklichen Wunsch der Sofortschaltung außer Kraft gesetzt wird, ist schon sehr grenzwertig, weil es nicht offensichtlich ist, dass man die "sofortige Schaltung erwünscht". Aber bei stinknormalen Änderungen eines Vertrages, also der Vertragskonditionen, gilt über allem stehend das bundesdeutsche Gesetz und somit das Widerrufsrecht! Das werden dir übrigens alle Anwälte - bis auf die der Provider - so bestätigen!

  19. #19
    Avatar von Roadmaster
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    Moin,

    Ein Tarifwechselstorno ist auch deswegen nicht möglich, weil ein Tarifwechsel einer sofortigen schaltung gleichkommt.

    die meisten wechsel sind innerhalb von 5-10 Tagen durch ergo innerhalb der eigentlichen wiederrufsfrist.

    In dem moment ist die WRF dahin, weil der anbieter bereits in Leistungen übergegangen ist.

    Die leistung beginnt im überigen schon mit der bestellung, weil in dem moment die verfügbarkeitsprüfung und entsprechende BEstellung der Line durchgeführt wird sowie die eventuellen zusatzfeatures aktiviert werden..

    greetz

  20. #20
    Avatar von Straßenmaßter
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    Hallo Schrippe,

    was wir für Recht halten und was die anbieter für Recht halten sind zwei Paar Schuhe. Das ist genau soein Thema wie das Wiederrufsrecht bei der neubestellung.

    Es ist nun mal so, dass bei 1&1 ein Tarifwechsel wie ein Tarifwechsel und nicht wie eine neubestellung gehandhabt wird. Da bringt es nicht viel wenn du der Meinung bist es sollte anders sein.

    Bitte lass daher solche Kommentare wie "ich sehe das so oder so", solange du nicht ein Beispiel aus der Praxis kennst.

    gruß

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