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bei 1&1 6.000 bestellt, aber nix da!

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  1. #1
    Avatar von sanakmar
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    Standard bei 1&1 6.000 bestellt, aber nix da!

    Hallöchen an Alle!
    Mein DSL Vertrag von 1&1 läuft noch bis November dieses Jahres. Im Moment habe ich eine Geschwindigkeit von 1000kBit/s.
    Vor einer Woche bekam ich eine tolles Angebot von 1&1 und zwar eine Komplett-Flat 6.000 für 29,99 Euro.
    Ich habe dem Tarifwechsel zugestimmt, soweit sogut.
    Paar Tage später kam auch die Bestätigung.
    Heute habe ich aber folgendes Schreiben bekommen: Sehr geehrter Kunde bla bla, Die Verfpgbarkeit hat ergeben, dass bei Ihnen nur eine Geschwindigkeit von 3000kBit/s möglich ist, also bleibt es auch dabei.
    Ich bin völlig ratlos, immerhin haben die mir 6000 kBit/s versprochen, ausserdem hat der Online-Verfügbarkeitscheck bei mir ergeben, dass 6.000 doch möglich ist (immerhin ist das Köln und kein Dorf). Ich kann doch nicht für 3.000 denselben Preis wie für 6.000 bezahlen.
    Ich rief bei 1und1 an und sagte, dass ich das nich einsehe und kündigen bzw. stornieren möchte, daraufhin sagte mit der Mitarbeiter, dass das nich möglich ist und dass 1&1 mich verklagen würde falls ich mich weigern werde zu bezahlen.
    Was haltet ihr davon und was sollte ich jetzt am besten tun?
    Danke im Voraus!

  2. #21
    Avatar von GEH
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    Zitat Zitat von Roadmaster
    Ein Tarifwechselstorno ist auch deswegen nicht möglich, weil ein Tarifwechsel einer sofortigen schaltung gleichkommt.
    Moment - Was hat das eine mit dem anderen zu tun?

    Wenn ich mir eine Ware bestelle, dann kann ich diese innerhalb der 2 Wochen testen und nutzen.
    Der Händler muss diese trotzdem ohne Begründung zurück nehmen.
    Er kann höchstens etwas berechnen, wenn er die Ware hinterher nicht mehr als Neuware verkaufen kann.
    Die meisten Händler verzichten aber sogar darauf.

    Der DSL-Anbieter kann ja locker für die paar Tage vor dem Widerruf etwas berechnen.
    Ein Sofortbeginn ist doch kein Grund das Widerrufsrecht aus zu hebeln.

  3. #22
    Avatar von Straßenmaßter
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    Zitat Zitat von GEH
    Der DSL-Anbieter kann ja locker für die paar Tage vor dem Widerruf etwas berechnen.
    Ein Sofortbeginn ist doch kein Grund das Widerrufsrecht aus zu hebeln.

    Das ist jetzt aber das Thema neubestellung und eigentlich geht das am Thema vorbei, aber naja

    Es ist so, dass einige Anbieter in Ihren AGBs und Widerrufsbelehrungen schreiben "wenn der SChalttermin für die Schaltung bereits fest steht, dann erlischt das recht zum Wiederruf". Wenn du 1&1 oder Arcor hast dann schau dir mal die belehrung an.

    Ob das rechtens ist, das ist ein aderes Thema, sowas wird immer gerichtlich entschieden

  4. #23
    Avatar von Roadmaster
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    Zitat Zitat von GEH

    Der DSL-Anbieter kann ja locker für die paar Tage vor dem Widerruf etwas berechnen.
    Ein Sofortbeginn ist doch kein Grund das Widerrufsrecht aus zu hebeln.
    Du verwechselst da etwas.

    Wenn du eine ware bestellst z.B. im Internet und die dann innerhalb von 14 Tagen zurück schickst, entstehen für den Händler keine Kosten dadurch, weil man in der regel die Vesandkosten selbst bezahlt...

    Wenn du nun aber einen DSL Anschluss bestellst, dieser innerhalb der Frist geschaltet wird entstehen dem Anbieter zum Teil horrende Kosten für die Schaltung, auf die der Anbieter im Falle einer Stornierung sitzen bleiben würde. Genauso für die abschaltung des aktiven, aber stornierten Anschlusses.
    Deshalb gibt es dafür sonderregelungen, die z.B. den Verfall des Wiederrufsrechts bei Sofortiger Schaltung regelt.
    Das ist durchaus legitim von den Anbietern.

    Nur dann, wenn man ein Wunschdatum zur schaltung angibt, das ausserhalb der Wiederrufsfrist liegt, kann eine Stornierung innerhalb dieser frist auch durchgeführt werden...

    greetz

  5. #24
    Avatar von Ironstorm
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    Zitat Zitat von Roadmaster
    Zitat Zitat von GEH

    Der DSL-Anbieter kann ja locker für die paar Tage vor dem Widerruf etwas berechnen.
    Ein Sofortbeginn ist doch kein Grund das Widerrufsrecht aus zu hebeln.
    Du verwechselst da etwas.

    Wenn du eine ware bestellst z.B. im Internet und die dann innerhalb von 14 Tagen zurück schickst, entstehen für den Händler keine Kosten dadurch, weil man in der regel die Vesandkosten selbst bezahlt...
    ...ähm bei den meisten händlern ist der versand ab 50/ 100€ (versand) kostenfrei.

    von daher zahlt der verkäufer schon einmal, obwohl er noch nichtmal weiß ob der kunde das produkt erhält.

    nehmen wir zb mal quelle, du bestellt- keine versandkosten, wenns dir

    nicht gefällt versandkostenfrei zurück, deshalb würde ich das argument nicht gelten lassen ;P

    Zitat Zitat von Roadmaster
    Wenn du nun aber einen DSL Anschluss bestellst, dieser innerhalb der Frist geschaltet wird entstehen dem Anbieter zum Teil horrende Kosten für die Schaltung, auf die der Anbieter im Falle einer Stornierung sitzen bleiben würde. Genauso für die abschaltung des aktiven, aber stornierten Anschlusses.
    Deshalb gibt es dafür sonderregelungen, die z.B. den Verfall des Wiederrufsrechts bei Sofortiger Schaltung regelt.
    Das ist durchaus legitim von den Anbietern.

    Nur dann, wenn man ein Wunschdatum zur schaltung angibt, das ausserhalb der Wiederrufsfrist liegt, kann eine Stornierung innerhalb dieser frist auch durchgeführt werden...

    greetz
    ...gegenfrage: ermöglicht es denn 1&1 einen wunschtermin bei einer "tarifanpassung" (neuer vertrag) ausserhalb der widerrufsfrist?

    wenn nein, gilt auch hier das argument: "...wir würden gern,

    aber lässt sich leider technisch nicht machen..." nicht.


    gruß Ironstorm

    p.s.: das nette wörtchen "tarifanpassung" ist natürlich sehr praktisch,

    wenn es darum geht widerrufsfristen auszuhebeln und kunden im

    vorherein von einer stornierung abzuschrecken.

    mag ja beim überfliegen recht einleuchtend klingen, nur wie definiert man eine tarifanpassung?

    streiche alles, setze neuen vertrag ohne stornierungsmöglichkeit?

    oder gilt: >50% der alten vertragsoptionen müssen auch im neuen vertrag wiederzufinden sein?

  6. #25
    Avatar von GEH
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    Zitat Zitat von Roadmaster
    Du verwechselst da etwas.

    Wenn du eine ware bestellst z.B. im Internet und die dann innerhalb von 14 Tagen zurück schickst, entstehen für den Händler keine Kosten dadurch, weil man in der regel die Vesandkosten selbst bezahlt...
    Da bist Du schlecht informiert.
    Bei Waren über 40 Euro trägt der Händler das Rückporto.
    Das ist durchaus ein hartes Brot für die Händler.
    Ich finde es OK, denn der Online-Händler spart sich ja die Verkaufsfläche und Beratungszeit des Ladens.
    Aber das wird jetzt OT.

    Zitat Zitat von Roadmaster
    Deshalb gibt es dafür sonderregelungen, die z.B. den Verfall des Wiederrufsrechts bei Sofortiger Schaltung regelt.
    Das ist durchaus legitim von den Anbietern.
    Naja, legitim, darüber streiten wohl schon die Gerichte.
    Bei Online Bestellung gibt es ja meist entsprechnde Klauseln und Häkchen und da kann dann höchstens darüber gestritten werden, ob das Häkchen schon vor dem Ausfüllen automatisch gesetz sein dar oder nicht ... Du kennst sicher diese Geschichten.
    Aber es wäre dann zumindest so, dass der Kunde halt nicht ordentlich gelesen hat ... Pech ...

    Im konkreten Fall wissen wir aber glaub noch nicht, wie die Buchung erfolgte.
    sanakmar

  7. #26
    Avatar von GEH
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    Zitat Zitat von Ironstorm
    ...ähm bei den meisten händlern ist der versand ab 50/ 100€ (versand) kostenfrei.
    Versand zum Kunden ist sehr individuell vom Händler abhängig - zumindest bei den Sachen, die ich kaufe.
    Es ist aber gesetzlich festgelegt, dass die Rücksendung von Waren über 40 Euro der Händler trägt.
    Nur bei Kleinkram musst Du das Porto selber tragen - auch irgendwie logisch.

    Zitat Zitat von Ironstorm
    mag ja beim überfliegen recht einleuchtend klingen, nur wie definiert man eine tarifanpassung?
    Die Frage hab ich mir auch gestellt.

  8. #27
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    Die Widerrufsfrist von 14 Tagen ist auch bei 1und1 gültig. Es wird bei 1und1 gerne Versucht, dem Kunden diese Widerrufsfrist zu verweigern, in dem zum Beispiel bei der Bestellung Online die Option " Auftrag ausführen so schnell wie Möglich" voreingestellt ist. Das ist aber nicht Rechtens. Dazu hat es schon mehrere Berichte im Fernsehen gegeben ud die Beschwerden in den Verbraucherzentralen häufen sich. Das Recht zum Widerruf besteht in jedem Fall. 1und1 kann dem Kunden das Recht nicht nehmen!

  9. #28
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    Zitat Zitat von GEH
    Es ist aber gesetzlich festgelegt, dass die Rücksendung von Waren über 40 Euro der Händler trägt.
    Nur bei Kleinkram musst Du das Porto selber tragen - auch irgendwie logisch.
    ...hehe gut zu wissen, wusste nicht das es dafür eine gesetzliche regelung gibt .

    sollte solch ein fall eintreten, wie muss ich dann mit dem packet vorgehen?

    einfach draufschreiben: porto zahlt empfänger?

    oder woher weiß man was die dhl annimmt?


    Gruß Ironstorm

    p.s.: sry wegen nicht-thema

  10. #29
    Avatar von GEH
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    Zitat Zitat von Ironstorm
    ...hehe gut zu wissen, wusste nicht das es dafür eine gesetzliche regelung gibt .

    sollte solch ein fall eintreten, wie muss ich dann mit dem packet vorgehen?

    einfach draufschreiben: porto zahlt empfänger?
    Nein, auf keinen Fall!

    Bei typischen Rücksende-Artikeln wie Klamotten legen die Online-Shops meistens schon einen Rückschein zum Ausfüllen und so ein Ding für das Paket bei.
    Ansonsten wendest Dich an der Händler und bekommst von denen Anweisungen.

    Aber auf kein Fall einfach so unfrei zurücksenden, außer Du wirst dazu angewiesen.
    Oft steht auch in den AGB, dass unfreie Rücksendungen nicht angenommen werden.

  11. #30
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    mhm kk, aber ist wenn sich wirklich mal ein händler weigert solch ein

    rücksendeschein beizulegen, auch nach aufforderung mir einen

    zukommen zu lassen? das könnte wichtige tage der widerrufsrecht kosten :/


    gruß Ironstorm

    p.s.: für alle am thema interessierten die zeit, lust und (noch) keine kopfschmerzen haben,

    hab ich das hier gefunden: https://www.fernabsatz-gesetz.de/Wide...atzvertrag.htm

  12. #31
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    was wir für Recht halten und was die anbieter für Recht halten sind zwei Paar Schuhe. Das ist genau soein Thema wie das Wiederrufsrecht bei der neubestellung.

    Es ist nun mal so, dass bei 1&1 ein Tarifwechsel wie ein Tarifwechsel und nicht wie eine neubestellung gehandhabt wird. Da bringt es nicht viel wenn du der Meinung bist es sollte anders sein.

    Bitte lass daher solche Kommentare wie "ich sehe das so oder so", solange du nicht ein Beispiel aus der Praxis kennst.
    LOL Jaja, is klar! Auf dem gesamten Deutschen Markt gelten bundesdeutsche Gesetze, u.a. ein so grundlegendes wie das Widerrufsrecht, das jeder Vollidiot einklagen kann und du kommst daher und meinst, ein kleiner, popliger Provider kann eins der prinzipiellsten Grundrechte eines Kunden per AGB aushebeln! Sicher doch...
    Was ist denn, wenn ein Kunde bei 1&1 durch Betrug einem Tarifwechsel gegenübertreten muss? Wenn der "Berater" von der "Supporthotline" einfach einen Tarifwechselhaken macht? Dann steht der Kunde da, bekommt eine Auftragsbestätigung und kann der aber nicht widersprechen???

    Alter, das ist so lächerlich, wie wenn ich einen Bleistift ohne Mine zugeschickt bekomme, für den ich 5 EUR bezahlt habe und dann meint das Versandhaus, ich hätte der schnellstmöglichen Benutzung zugesagt und könnte den Bleistift nicht zurückgeben! Echt lächerlich....

    Ich gehe JEDE WETTE ein, dass auch ein Tarifwechsel dem Widerrufsrecht unterliegt und man es im Zweifel einklagen kann! JEDE Wette!

  13. #32
    Avatar von GEH
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    Vorsicht OT

    Zitat Zitat von Ironstorm
    mhm kk, aber ist wenn sich wirklich mal ein händler weigert solch ein
    rücksendeschein beizulegen, auch nach aufforderung mir einen
    zukommen zu lassen? das könnte wichtige tage der widerrufsrecht kosten :/
    So einfach ist es nicht.
    Wenn jemand keinen Schein beigelegt hat, dann geht es darum, wann Du dich meldest und nicht wann der Schein bei Dir ankommt.

    Also bisher hatte ich selbst bei ominösen Händler kein Problem.
    Das sind so Sache an die sich die Vertragpartner i.d.R. halten, weil die Gesetzeslage im Klagefall eindeutig ist.

    Horrorszenarien kannst Du dir immer ausdenken:
    Selbst mit Rückschein kann ja der Händler das Geld einfach nicht zurückbuchen.
    Oder anders herum wartet der Händler vergeblich auf sein Geld, wenn er per Rechnung schickt.

    Der negativste Vorfall bisher bei mir:
    Händler konnte "lieferbare" Ware über lange Zeit nicht liefern.
    --> Ware storniert.
    Vorauszahlung (mach ich nach Möglichkiet nicht mehr) wurde dann ewig nicht zurückgebucht.
    Der Händler war sogar bei so einem "geprüfter Shop mit Garantie" Dingens dabei.
    Ich hab mich dann dort beschwert und es wurde mir gesagt, das die gesetzliche Rückbuchungsfrist relativ lange ist (weiß ich nicht mehr auswendig).
    Also bei Vorauszahlung kann es bei Rückgabe länger dauern bis das Geld zurück kommt, weil der Händler wohl nicht zu täglichen Buchungen gezwungen werden kann.
    Seriösere Händler machen das aber nicht.

  14. #33
    Avatar von fribous
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    Es gibt da so ein nettes Video zu dem Thema Widerrugsrecht bei 1und1. Ein Bericht aus der Sendung Ct im Hessenfernsehen. Es wurde auch in You Tube veröffentlicht. Es ist vor ein paar Tegen auch von jemandem Gepostet worden. Nur finde ich es im Moment nicht. Weiß jemand, welches ich meine?

  15. #34
    Avatar von GEH
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    Zitat Zitat von fribous
    Es gibt da so ein nettes Video zu dem Thema Widerrugsrecht bei 1und1.
    Vermutlich das:
    https://de.youtube.com/watch?v=z9pWGg...eature=related

    Zuviel nutzen darfst Du die Falt auch nicht:
    https://de.youtube.com/watch?v=H-3C2mvlavs

  16. #35
    Avatar von Straßenmaßter
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    man schrippe, verstehst du meinen Post nicht, oder verstehst du das nicht was ich schreibe.

    Es gibt rechte die Vorgegeben sind, wie du schon meinst, "deutschalndweit".

    Einige Provider legen diese aber anders aus. Und wenn du dich auf dein recht beziehst dann wird es abgelehnt, mit dem Verweis auf AGBs etc.

    Man kann natürlich sein Recht durchsetzen über einen Anwalt oder gerichtlich. Aber dazu muss es erstmal kommen.

    Ich hab nicht gesagt, dass Provider andere Gesetze machen dürfen oder ähnliches, Sie verschleiern aber geschickt einige gesetze.

    Gruß

  17. #36
    Avatar von Ironstorm
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    Zitat Zitat von GEH
    Zuviel nutzen darfst Du die Falt auch nicht:
    https://de.youtube.com/watch?v=H-3C2mvlavs
    *schmuntzel* ...genauso hab ich mir die hotliner vorgestellt *beim ducken- bauchhalt ;P* .

    wer sich wiedererkannt hat darf auch "hier" schreien muhahaha xD .

    @thema: gibt es eigentlich urteile über schadensersatzklagen,

    bezüglich kündigungen von 1&1 an "power-user".

    keine wunder das 1&1 auch vermeintliche filesharer deutlich schneller

    ausliefert, (klarnamen an SA herausgibt) als die letzten jahre-

    so spart man auch traffic :>

    update: https://www.1aparty.de/ gibts ein interessantes pdf, woher ich auch die daten habe.

    außerdem für betroffene: https://abmahnwahn-dreipage.foren-city.de/ (altes forum);

    https://www.abmahnwahn-dreipage.de/forum/ (neues forum)


    gruß Ironstorm

    p.s.: ...und nein ich hatte ein glück damit noch nie etwas zu tun- ist aber interessant

  18. #37
    Avatar von sanakmar
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    Die Freischaltung sollte am 18 August erfolgen.
    Damit würde ich einen neuen Vertrag angehen, der auf 24 Monate befristet ist.

  19. #38
    Avatar von Wild60de
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    Hallo,
    Dein Vertrag ist völlig ok. Du kannst nicht kündigen oder ähnliches. Und wenn Du nicht mehr widerrufen kannst, dann freu Dich über Deine 3000. Andere haben viel weniger!
    Gruß Wild

  20. #39
    Avatar von Herbiereloaded
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    Zitat Zitat von Schrippe
    Nee, nee, Herbie, da bastelst du dir die Wahrheit und Realität viel zu einfach zurecht! Dass das Widerrufsrecht bei Vertragsabschlüssen mit Providern und dem ausdrücklichen Wunsch der Sofortschaltung außer Kraft gesetzt wird, ist schon sehr grenzwertig, weil es nicht offensichtlich ist, dass man die "sofortige Schaltung erwünscht". Aber bei stinknormalen Änderungen eines Vertrages, also der Vertragskonditionen, gilt über allem stehend das bundesdeutsche Gesetz und somit das Widerrufsrecht! Das werden dir übrigens alle Anwälte - bis auf die der Provider - so bestätigen!
    aha, sitz ich in der vertragskundenabteilung von 1&1 oder du? ich weiss das ein storno bei tarifwechsel nicht möglich sind

  21. #40
    Avatar von Schrippe
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    Zitat Zitat von Herbiereloaded
    aha, sitz ich in der vertragskundenabteilung von 1&1 oder du?
    1. Aha, also ein 1&1 Mitarbeiter!
    2. Aus 1. folgt, dass es nicht ungewöhnlich ist, dass du die Praktiken deines Arbeitgebers rechtfertigst und für rechtlich einwandfrei hälst!
    3. Aus 1. und 2. resultiert für mich, dass ich deine Rechtsauffassung von nun keinerlei Substanz mehr zusprechen kann!

    ich weiss das ein storno bei tarifwechsel nicht möglich sind
    4. Und ich weiß, dass jeder Depp, der möchte, diese Klausel, die sich 1&1 da zurecht legt, vor Gericht kippen könnte. Das ist ein typischer Fall von "der Provider sagt, dass ist so und so, also ist das auch so und so, egal, was das Gesetz an dieser Stelle sagt"..... Lächerlich...

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