Hallöchen an Alle!
Mein DSL Vertrag von 1&1 läuft noch bis November dieses Jahres. Im Moment habe ich eine Geschwindigkeit von 1000kBit/s.
Vor einer Woche bekam ich eine tolles Angebot von 1&1 und zwar eine Komplett-Flat 6.000 für 29,99 Euro.
Ich habe dem Tarifwechsel zugestimmt, soweit sogut.
Paar Tage später kam auch die Bestätigung.
Heute habe ich aber folgendes Schreiben bekommen: Sehr geehrter Kunde bla bla, Die Verfpgbarkeit hat ergeben, dass bei Ihnen nur eine Geschwindigkeit von 3000kBit/s möglich ist, also bleibt es auch dabei.
Ich bin völlig ratlos, immerhin haben die mir 6000 kBit/s versprochen, ausserdem hat der Online-Verfügbarkeitscheck bei mir ergeben, dass 6.000 doch möglich ist (immerhin ist das Köln und kein Dorf). Ich kann doch nicht für 3.000 denselben Preis wie für 6.000 bezahlen.
Ich rief bei 1und1 an und sagte, dass ich das nich einsehe und kündigen bzw. stornieren möchte, daraufhin sagte mit der Mitarbeiter, dass das nich möglich ist und dass 1&1 mich verklagen würde falls ich mich weigern werde zu bezahlen.
Was haltet ihr davon und was sollte ich jetzt am besten tun?
Danke im Voraus!
Ich verstehe nur nicht wovon die Höhe der Geschwindigkeit abhängt. Ob das von dem Anbieter abhängt oder von meiner Wohnlage.
Je weiter du von der Vermittlungstelle entfernt bist umso länger die Leitung, umso Schlechter die Dämpfung! Da kommen dann die sogenannten Rückfalloptionen zum Tragen. Du hast zum Beispiel die Rückfalloption auf 3072 kbit/s , obwohl vielleicht eine Downloadrate von 5000 kbit/s Möglich wäre. Trotzdem wird auf 3072 kbit/s geschaltet. Die Telekom ist halt Vorsichtig. Bei von Resellern gemieteten Leitungen wird das genauso gehandhabt. Im Moment läuft ja bei der Telekom die Pilotphase RAM-DSL. Das Modem Syncronisiert dann mit der höchsten Verfügbaren Geschwindigkeit. Vielleicht ist dann demnächst mehr bei dir drinn, wenn es nicht auf Telekom Kunden begrenzt wird.
§ 312 d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (3)
Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
Machst du einen Tarifwechsel und 1&1 ändert etwas an deiner Leitung oder stellt den Tarif um, ist kein Storno mehr möglich. Das selbe ist mit "schnellstmögliche" Schaltung!!!
§ 312 d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (3)
Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
Machst du einen Tarifwechsel und 1&1 ändert etwas an deiner Leitung oder stellt den Tarif um, ist kein Storno mehr möglich. Das selbe ist mit "schnellstmögliche" Schaltung!!!
Schönen Abend wünsche ich noch!
MOMENT!!
Es kann nicht angehen, dass 1&1 die simple Umstellung der Daten im Computer als Beginn der Dienstleistung ansieht, obwohl der technische Teil, und nur dieser ist ja für den Kunden relevant, noch gar nicht ausgeführt ist.
Für mein Vertändnis hat die Dienstleistung erst dann begonnen, wenn ich als Kunde auch etwas davon habe. Damit ziehe ich den Wegfall der Widerrufsfrist im Falle eines Tarifwechsels in Zweifel, so lange sich nichts an der Bandbreite geändert hat. Einzige Ausnahme hier ist, wenn bereits die maximal für den neuen Tarif mögliche Bandbreite anliegt.
Das selbe ist mit "schnellstmögliche" Schaltung!!!
Und ich bleibe dabei! Nein! Das stimmt so nicht. Dem Kunde kann das Wiederrufsrecht nicht entzogen werden, auch nicht durch solche Voreingestellten Buttons wie " Schnellstmögliche Schaltung"
Das Wiederrufsrecht beginnt mit Zustellung der Auftragsbestätigung und Beträgt ab da 14 Tage! Vor Gericht würde 1und1 damit niemals durchkommen!
Das selbe ist mit "schnellstmögliche" Schaltung!!!
Und ich bleibe dabei! Nein! Das stimmt so nicht. Dem Kunde kann das Wiederrufsrecht nicht entzogen werden, auch nicht durch solche Voreingestellten Buttons wie " Schnellstmögliche Schaltung"
Das Wiederrufsrecht beginnt mit Zustellung der Auftragsbestätigung und Beträgt ab da 14 Tage! Vor Gericht würde 1und1 damit niemals durchkommen!
Nicht ganz. Das Widerrufsrecht endet auch vor Ablauf der 14 Tage, wenn die Leistung vor diesem Zeitraum erbracht und auch genutzt wurde.
Ansonsten gebe ich dir natürlich recht, nur stellt sich dann die Frage, ob die Provider dann nicht die Kosten, die durch die Portreservierung entstanden sind an den Verbraucher abgeben können, der widerrufen hat. Schließlich handelte dann ja auch der Provider im guten Glauben, dass der Vertrag eingehalten wird. Das widerum könnte auch zur Folge haben, dass Ports überhaupt erst nach dem Verstreichen der Wiederrufsfrist reserviert würden und Schaltungen somit noch länger dauern würden.
Das Thema ist überaus komplex und ein Keil treibt da den anderen.
Ohne die Provider in Schutz nehmen zu wollen, aber viele Streitigkeiten wegen Wiederruf wären eigentlich unnötig, wenn sich der Endverbraucher ausnahmsweise VOR Abschluss Gedanken machen würde, ob er das Produkt überhaupt möchte.
Der Tariwechsel wurde bei mir erst diesen Montag in die tat umgesetzt (ich bekam 3.000 statt 1.000 (alter Tarif). Gekündigt habe ich aber 5 Tage vor der Umstellung/Umschaltung, per Einschreiben.
ehrlich gesagt, ich bin total verwirrt und weiss nicht was ich glauben soll.
Eins weiss ich aber schon, 1&1 ist die reinste Ver...sche. Und ich werde diesen Anbieter niemals weiterempfehlen.
In meinem Bekanntenkreis hat keiner 1&1 (kein Wunder auch).
Ja, die Telekom machts anders. Wenn ich da nen Tarif mit DSL2000 habe, auf einen mit 6000 wechsle, dann aber nur 3000 machbar sind, dann kann man wieder in den alten Tarif zurück.
joa snow, QSC machts auch wenn ich jetz auf 4mbit gehen würde, und es nicht geht sondern weiter nur 2mbit, wäre das ding im autostrono geschreddert worden^^
aber die Anbieter, die so verfahren, sind den meisten zu teuer...
Ja, die Telekom machts anders. Wenn ich da nen Tarif mit DSL2000 habe, auf einen mit 6000 wechsle, dann aber nur 3000 machbar sind, dann kann man wieder in den alten Tarif zurück.
Na, mal sehen, was mit 1&1 so alles anbietet zum Vertragsende hin....
Weil ich werde auf jeden Fall meinen Telefonanschluss behalten, da kann kommen was will
Kann man die denn wenigstens um eine 5-Euro-Gutschrift bitten oder sowas? Ich meine, ich bekomme ja nur die Hälfte von der versprochenen Geschwindigkeit. Oder bin ich selbst schuld?!
Bisschen mit dem Preis könnten die ja schon runtergehen, statt 30 z.B. 25 Euro...
Übrigens habe ich heute ein Schreiben von 1&1 bekommen indem steht, dass ich nicht widerrufen kann weil das nur ein Wechsel war und kein neuer Vertrag. Toll, ein Wechsel für 2 jahre.
Kann man die denn wenigstens um eine 5-Euro-Gutschrift bitten oder sowas?
Kannst es ja mal Versuchen. Habe schon öfters davon gehört, das man da manchmal Kulant ist und dem Kunden jeden Monat 5€ Gutschrift gibt. Kommt aber auf deinen Ton am Telefon und auf den Mensch an der anderen Leitung an. Ist kein Muss!
Übrigens habe ich heute ein Schreiben von 1&1 bekommen indem steht, dass ich nicht widerrufen kann weil das nur ein Wechsel war und kein neuer Vertrag. Toll, ein Wechsel für 2 jahre.
tja warum hört ihr nicht auf mich das tarifwechsel nicht stornierbar sind
Aber man muss aufpassen bei Congstar, sonst hat man doch 2 Jahre Laufzeit, wenn man nicht die Haken richtig setzt / entfernt.
So wie andere Anbieter durch ihre Haken einen um die Widerrufsfrist bringen, E-Mail und Sicherheitspakete andrehen, Speedoptionen verkaufen und so weiter und so fort.