Umzug Call&Surf Comfort Vertragsverlängerung trotz Kündi

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  1. #1
    Avatar von JanHin
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    Standard Umzug Call&Surf Comfort Vertragsverlängerung trotz Kündi

    Hallo in die Runde
    Folgendes ist bei mir passiert:
    Ich habe seit Nov. 2007 Call&Surf Comfort(2) für mtl. 39,95 Euro.
    Ich habe gleich im Dez. 2007 den Tarif gekündigt, um später dieses nicht zu vergessen, da sich der Tarif am Ende um 12 Monate automatisch verlängert.
    Diese Kündigung war anscheinend mein FEHLER !!!
    Ich will im September 2008 umziehen.
    Als ich vorgestern beim T-Punkt war erhielt ich folgende Auskunft zum Umzug:
    Sie müssen Ihre Kündigung zurücknehmen. Dann erledigt die Telekom den Umzug ( Umzugskosten 59 Euro ), aber die Laufzeit des Vertrages beginnt von neuem. Das heisst - mein Call&Surf Comfort(2) beginnt wieder Mitte Sept. 08 und läuft bis Sept. 2010 !!!
    Und weiter: Wenn ich darauf nicht eingehe, dann muss ich die Grundgebühr weiter zahlen, da der Vertragsstandort mein altes zu Hause ist. Die Telekom wird dann nicht meinen Umzug machen.
    Daraufhin habe ich telefonischen Kontakt mit der Telekom gesucht, und nachdem ich über einen ersten Mitarbeiter an einen Teamleiter weitergeleitet wurde, konnte ich nur eine 30 Euro Gutschrift herausholen,
    wenn ich der Vertragsverlängerung zustimme, ansonsten muss ich zahlen ohne die Leistung im neuen zu Hause zu haben.
    Meine Frage:
    Wie ist hier die Rechtslage ???
    Gruss JanHin

  2. #2
    Avatar von Snowman
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    Hmh,

    das kann eigentlich nicht sein, denn den "alten" C&S tralala gibt es so nicht mehr und die Preise passen auch nicht, denn der C&SCComfort (2) kostet nicht ~40, sondern ~45 Eus (bzw. jeweils 4 Eur mehr als ISDN).

    Vielleicht einfach nochmal anrufen und das Problem sachlich und nett schildern (der Ton macht die Musik).

  3. #3
    Avatar von Jan2208
    Jan2208 ist offline

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    Auszug aus den AGB der Telekom:

    11.4 Wird das Vertragsverhältnis vor Ablauf der mit dem Kunden ver-einbarten Mindestvertragslaufzeit aus Gründen beendet, die die Deutsche Telekom nicht zu vertreten hat, ist der Kunde verpflich-tet, der Deutschen Telekom einen in einer Summe fälligen Be-trag in Höhe eines Viertels der bis zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit zu zahlenden restlichen monatlichen Preise als pauschalierten Schadensersatz zu entrichten. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Deutsche Telekom einen höheren oder der Kunde einen gerin-geren Schaden nachweist. Ein Recht zur vorzeitigen Beendi-gung des Vertrages wird durch diese Regelung nicht begründet.

  4. #4
    Avatar von iomega
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    39,95€ kann schon gut möglich sein.
    Ist eigentlich nur der normale Preis von ehemals 44,95€ abzüglich einer regionalen Ermässigung von 5,--€ da in diesem Gebiet mehr Konkurrenz gegeben ist.

    @TE: wenn der Anschluß KOMPLETT (Telefon,- u. DSL) gekündigt ist mußt Du natürlich die Kündigung erstmal zurück nehmen.
    Es muß ja davon ausgegangen werden das Du ab November zu einem anderen Anbieter wechseln willst.

  5. #5
    Avatar von Snowman
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    Nein,

    ~45 Euro ist der alte Preis. Oder genauer gesagt der mittlere Preis der Tralala* (2) Pakete. Der ganz alte Tralala (1) Preis ist ~50 Euro. Die aktuellen Preise (Tralala (3) und Tralala (4)) sind ~40 Euro. Die regional gesenkten Preise sind ~35 Euro. Unterschied zwischen Tralala (3) und Tralala (4) : bei 3 heißt es noch analog oder ISDN, bei 4 nennt es sich auf einmal standard oder universal, weiterhin sind die Preis zu Handys unterschiedlich und ab Tralala (4) gibts keinen Interconnectionszuschlag mehr.

    Alles für analog / Standard, bei ISDN / Universal jeweils 4 Euros mehr.

    Aber mal ehrlich, wer behält da noch den Überblick


    *Tralala = Call&Surf Comfort

  6. #6
    Avatar von iomega
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    Och ist doch alles ganz einfach und simpel wenn man sich auskennt

  7. #7
    Avatar von JanHin
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    Standard Und nochmal ich .... !!!

    Hallo in die Runde zum Zweiten
    Eine falsche Angabe meinerseits ( aus Versehen passiert bzw. durch Unkenntnis ). Ich hatte einen Call&Surf Tarif für mtl. 39,95 €uro !!!
    Ich nehme an, dass war der Call&Surf / T-Net (2), da ich diesen ganz kurz nach der Herabsetzung von 49,95 auf 39,95 Euro umgestellt hatte. Wie auch immer, jetzt soll ich quasi weiterhin 39,95 Euro zahlen, da es den o.g. Tarif so nicht mehr gibt ( stimmt ja auch ). Ich soll also einen NEUEN Vertrag abschliessen, der ebenfalls Call&Surf Comfort heisst, 39,95 Euro kostet und ganz leichte Tarifänderungen aufzuweisen hat ( Beispiel: Interconnectioncalls ). Die TARIFE interessieren mich aber nur am Rande. Hauptsächlich bin ich verärgert, dass meine zuvor ausgesprochene Kündigung nicht mehr gilt. Ich muss diese zurücknehmen, da die TCOM standortbezogen Ihre Leistung angibt. Der Einwand von "Jan2208" trifft also nicht zu, da ich die Mindestvertragslaufzeit ja einhalten wollte, aber durch den Umzug gezwungen werde, einen neuen Vertrag über 24 Monate abzuschließen !!! Die TCom begründet aber wahrscheinlich genau diesen Paragraphen 11.4 für sich, frei nach dem Motto, bevor wir die Leistung transferieren, neuer Vertrag, ansonsten muss sich der Kunde freikaufen
    Und genau diese Art und Weise ist schlichtweg eine ganz miese Tour, da ich ja die restliche Vertragslaufzeit am neuen Standort einhalten wollte.
    Bis jetzt hat mir leider noch keiner einen guten Tip gegeben, so dass ich wohl nicht umhin komme, den neuen Vertrag zu akzeptieren. Die Frist zum Widerruf läuft in einer Woche aus ?!!! Wer noch etwas weiss, ich wäre sehr dankbar, wenn Ihr Antworten habt !!! Beste Grüße JanHin

  8. #8
    Avatar von Wavestar0759
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    Zitat Zitat von Jan2208
    Auszug aus den AGB der Telekom:

    11.4 Wird das Vertragsverhältnis vor Ablauf der mit dem Kunden ver-einbarten Mindestvertragslaufzeit aus Gründen beendet, die die Deutsche Telekom nicht zu vertreten hat, ist der Kunde verpflich-tet, der Deutschen Telekom einen in einer Summe fälligen Be-trag in Höhe eines Viertels der bis zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit zu zahlenden restlichen monatlichen Preise als pauschalierten Schadensersatz zu entrichten. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Deutsche Telekom einen höheren oder der Kunde einen gerin-geren Schaden nachweist. Ein Recht zur vorzeitigen Beendi-gung des Vertrages wird durch diese Regelung nicht begründet.
    Das wäre doch ein Ansatz . Der Kunde ist ja gewillt, den Vertrag bis zum Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit (nach Rücknahme de Kündigung) zu erfüllen. Lediglich an einem anderen Ort. In meinen Augen ist das nur ein "Ortswechsel", wodurch der T-Com kein Schaden entsteht. Was ich hier noch akzeptieren würde, wäre eine Gebühr für die Änderung des Anschlusses.

    Weiteres Argument: Es wurde ein Vertrag zwischen T-Com und Kunde über einen 24 monatigen Tarif abgeschlossen. Kann T-Com diesen jetzt nicht mehr liefern, bricht sie letztlich den Vertrag, oder ?

  9. #9
    Avatar von Jan2208
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    Standard Re: Und nochmal ich .... !!!

    Zitat Zitat von JanHin
    Der Einwand von "Jan2208" trifft also nicht zu, da ich die Mindestvertragslaufzeit ja einhalten wollte, aber durch den Umzug gezwungen werde, einen neuen Vertrag über 24 Monate abzuschließen !!!
    Das war kein Einwand sondern eine Kopie aus den AGB der Telekom.

    Man könnte dich zwingen, deinen Vertrag am neuen Wohnort mit der restlichen Vertragslaufzeit zuzüglich einer "Umzugspauschale" fortzuführen.

    Nicht aber, einen neuen Vertrag einzugehen.

    Sofern die Telekom dir also keinen höheren Schaden nachweisen kann, kann sie von dir max. ein Viertel der Grundgebühr bis zum Ende der eigentlichen Vertragslaufzeit fordern.

  10. #10
    Avatar von JanHin
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    Standard Widerruf folgt !!!

    Guten Morgen
    Zuerst möchte ich mich mal bedanken, dass Ihr so nett geantwortet habt.
    Ich habe soeben beschlossen, der Telekom einen Brief ( Einschreiben ) zu senden, um dort nochmals auf meine Situation aufmerksam zu machen. Ich werde versuchen die alte Vertragslaufzeit weiterlaufen zu lassen. Eine vorzeitige "Entlassung" zu z.B. 1/4 wäre für mich viel zu teuer, da der Vertrag noch bis Nov. 2009 läuft. Die GG / 4 ergebe ja 149,81 €uro ( 39,95 * 15 / 4 ). Damit würde ich ja sehr schlecht fahren, zumal ich eine Gutschrift von 30,00 €uro aushandeln konnte. Einen geringeren Schaden ( AGB 11.4 ) habe ich bestimmt verursacht, aber ob die T-Com darauf eingeht ?! Egal, der Auftrag wird heute nachmittag widerrufen, und dann gibt es den Brief anbei. Wer noch eine Idee hat bzw. einen Ansatzpunkt, wie man das Ganze gut begründen kann, immer her damit .... jede Hilfe nehme ich dankbar an.
    Mit besten Grüßen
    JanHin

  11. #11
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    Standard Streitfall beendet - Vergütung erfolgt

    Hallo in die Runde
    Nachdem ich bereits wie geschildert eine erste Gutschrift über die Hotline erreichen konnte ( nach Durchstellung zu einem Abteilungsleiter ), kann ich nun einen weiteren Erfolg vermelden. Nach Versendung eines Einschreibens konnte ich eine weitere Gutschrift in Höhe von 30 Euro erreichen, wobei ich aber dann die Vertragsverlängerung nach Umzug akzeptiert habe. In einem weiteren Gespräch ( TCom meldete sich nach Eisnchreiben ), stellte ich folgende Rechnung auf: Der Vertrag verlängert sich für mich um ca. 12 Monate gegenüber dem alten Vertrag. Da es schon regionale Angebote von 34,95 €uro gibt ( Call&Surf Comfort ) gehe ich bald von einer Reduzierung von ca. 5,00 €uro im Monat aus. 5 * 12 => 60,00 €uro. Damit fehlten mir noch 30 Euro welche ich nun gutgeschrieben bekomme. Ich befinde mich also quasi schon auf mtl. 34,95 €uro, und mehr konnte ich in meiner Umzugssituation ( von Dorf zu kleinem Dorf ) kaum herausholen.
    Ich denke, dass sich der Aufwand gelohnt hat. Man muß sich nicht alles gefallen lassen - Es ist sicherlich nicht der "Verhandlungskracher", aber ein rauskaufen etc. wäre bei 12 Monaten Restlaufzeit zu teuer geworden, und damit ist für mich dieser Fall beendet.

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