Hilfe!!! Vertragsverlängerung durch Umzug

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  1. #1
    Avatar von McHaui
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    Standard Hilfe!!! Vertragsverlängerung durch Umzug

    Hallo!

    Ich habe ein Problem. Mein Call & Surf Comfort Plus (2) Vertrag für 49,95 EUR läuft noch bis zum 10.07.2009.

    Am 01.10. ziehen wir um. Nach Rückfrage bei der T-Com würde ich den neuen Call & Surf Comfort Plus (4) Vertrag für 39,95 EUR bekommen, wodurch jedoch die Laufzeit wieder mit 24 Monate beginnt. Eine Weiterführung des jetzigen Vertrages ist angeblich nicht möglich, da es den Tarif nicht mehr gibt.

    Ich finde das eine Sauerei. Ich möchte keinen Neuabschluss, sondern den Vertrag auslaufen lassen.

    Welche Möglichkeiten habe ich? Gibt es ein außerordentliches Kündigungsrecht für meine Situation?

    Gruß

    McHaui

  2. #2
    Avatar von Jan2208
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    Standard Re: Hilfe!!! Vertragsverlängerung durch Umzug

    Zitat Zitat von McHaui
    Welche Möglichkeiten habe ich? Gibt es ein außerordentliches Kündigungsrecht für meine Situation?
    Nein, ein Umzug berechtigt bei keinem Anbieter zu einer außerordentlichen Kündigung.

    Gemäß den AGB der Telekom kann diese von dir ein Viertel des bis zum Ende der Vertragslaufzeit fälligen Monatsbeträge fordern (siehe AGB 11.4)

    Du hast also faktisch die Wahl, den pauschalierten Schadensersatz zu zahlen oder neu zu bestellen.

    Schreibe der Telekom das du zum 01.10.2008 umziehst und das du um vorzeitige Vertragsauflösung bittest (bleib freundlich). Warte dann ab was dir geantwortet wird.

  3. #3
    Avatar von Wavestar0759
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    Jan2208 hat in einem anderen Thread folgendes geschrieben:
    Auszug aus den AGB der Telekom:

    11.4 Wird das Vertragsverhältnis vor Ablauf der mit dem Kunden ver-einbarten Mindestvertragslaufzeit aus Gründen beendet, die die Deutsche Telekom nicht zu vertreten hat, ist der Kunde verpflich-tet, der Deutschen Telekom einen in einer Summe fälligen Be-trag in Höhe eines Viertels der bis zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit zu zahlenden restlichen monatlichen Preise als pauschalierten Schadensersatz zu entrichten. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Deutsche Telekom einen höheren oder der Kunde einen gerin-geren Schaden nachweist. Ein Recht zur vorzeitigen Beendi-gung des Vertrages wird durch diese Regelung nicht begründet.

    Das wäre doch ein Ansatz . Der Kunde ist ja gewillt, den Vertrag bis zum Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit zu erfüllen. Lediglich an einem anderen Ort. In meinen Augen ist das nur ein "Ortswechsel", wodurch der T-Com kein Schaden entsteht. Was ich hier noch akzeptieren würde, wäre eine Gebühr für die Änderung des Anschlusses.

    Weiteres Argument: Es wurde ein Vertrag zwischen T-Com und Kunde über einen 24 monatigen Tarif abgeschlossen. Kann T-Com diesen jetzt nicht mehr liefern, bricht sie letztlich den Vertrag, oder ?

  4. #4
    Avatar von 45grisu
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    Zitat Zitat von Wavestar0759

    Weiteres Argument: Es wurde ein Vertrag zwischen T-Com und Kunde über einen 24 monatigen Tarif abgeschlossen. Kann T-Com diesen jetzt nicht mehr liefern, bricht sie letztlich den Vertrag, oder ?
    Die Telekom zieht ja nicht weg. Das die telekom nicht mehr liefern kann, liegt ja dann nicht an der Telekom.
    Aber eigentlich sollte es möglich sein, einen Anschluss ohne Vertragsverlängerung umzuziehen.

  5. #5
    Avatar von Wavestar0759
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    @45grisu
    Genau das wollte ich damit ausdrücken. Die Telekom hat sich in diesem Vertrag verpflichtet, diesen Tarif 24 Monate zu liefern. Sollte jetzt bei einem Ortswechsel des Kunden die T-Com nicht in der Lage sein diesen Tarif weiterhin zu liefern, kann sie doch nicht den Kunden dafür in Regress nehmen.
    Der Kunde kann doch nix dafür, wenn die T-Com auf Grund von Softwareproblemen nicht in der Lage ist, den bestehenden Anschluss mitsamt Tarifpaket auf eine andere Anschrift umzubuchen.

  6. #6
    Avatar von Jan2208
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    Zitat Zitat von Wavestar0759
    Genau das wollte ich damit ausdrücken. Die Telekom hat sich in diesem Vertrag verpflichtet, diesen Tarif 24 Monate zu liefern. Sollte jetzt bei einem Ortswechsel des Kunden die T-Com nicht in der Lage sein diesen Tarif weiterhin zu liefern, kann sie doch nicht den Kunden dafür in Regress nehmen.
    Der Kunde kann doch nix dafür, wenn die T-Com auf Grund von Softwareproblemen nicht in der Lage ist, den bestehenden Anschluss mitsamt Tarifpaket auf eine andere Anschrift umzubuchen.
    Naja, erst einmal ist es ja die Entscheidung des Kunden das er umzieht. Ich kenne niemanden der wegen der Telekom umzieht, außer vielleicht ein paar Mitarbeiter

    Fakt ist: Das Teuerste an einem Anschluss ist die Schaltung. Es wird also jedes Mal teuer wenn man schalten muss.

    Daher ist es logisch das man dies vermeiden will und auch in die immer weiter sinkenden Grundgebühren dafür nichts einkalkulieren kann.

    Der Aufwand um einen neuen Anschluss zu realisieren ist nunmal hoch und rechnet sich nur wenn man jemanden 24 Monate an diesen Anschluss an dieser Anschrift bindet.

  7. #7
    Avatar von Mao123
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    Hallo, ich stehe vor dem gleichem Problem. Ich bin nicht unbedingt unzufrieden mit den Leistungen der Telekom der Service ist meines erachtens in Ordnung.
    Nicht in Ordnung ist die aggressive Kundenbindung.
    Meiner meinung nach vergraults sie damit mehr kunden, kurzfristig mag die Rechnung vielleicht aufgehen.
    Da ich in absehbarer Zeit das Angebot nicht wirklich nutzen kann möchte ich mich nicht nochmal für 24 Monate binden.

    Bei mir gehts um Call and Surf Basic (2), ein Umzug mit Übernahme der Vertragslaufzeit ist nur innerhalb desselben Tarifs möglich.
    Durch die Änderung der Bennenung des Tarifs auf Call and Surf Basic (4) (die Leistungen und Merkmale sind identisch) schließt die Telekom offensichtlich diese Möglichkeit aus.
    Auf telefonische Anfrage ob Sie mir ein Kulanzangebot zum Freikaufen aus diesen Vertrag machen könnte,
    Bekam ich nur die Antwort es würde auf den Vertrag bestanden und von Freikaufen habe sie noch nie etwas gehört.
    Ich fragte daraufhin ob ich den Teamleiter sprechen könne, in der Hoffnung das dieser mir eher was zugesteht,
    die leute im Callcenter sind recht gut antrainiert und haben ihre standart Floskeln parat.
    Nun warte ich auf den Rückruf falls sich daraus nichts ergibt werde ich es nochmal schriftlich versuchen.

  8. #8
    Avatar von GEH
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    Zitat Zitat von Jan2208
    Fakt ist: Das Teuerste an einem Anschluss ist die Schaltung. Es wird also jedes Mal teuer wenn man schalten muss.

    Daher ist es logisch das man dies vermeiden will und auch in die immer weiter sinkenden Grundgebühren dafür nichts einkalkulieren kann.
    Im Prinzip richtig.
    Aber der Umzug kostet ja schon eine Umzugsgebühr von 59 Euro.
    Wenn das nicht reicht, dann könnte auch hier an der Preisschraube gedreht werden.

    Zitat Zitat von Jan2208
    Der Aufwand um einen neuen Anschluss zu realisieren ist nunmal hoch und rechnet sich nur wenn man jemanden 24 Monate an diesen Anschluss an dieser Anschrift bindet.
    Wie gesagt, es gibt auch eine Umzugsgebühr.

    Ich sehe an keinem Punkt eine Rechtfertigung dafür, dass ein Vertrag quasi neu aufgesetzt wird, wenn der Kunde für dem Umzug auch noch bezahlt.
    Sie könnten von mir aus die Umzugsgebühr erhöhen und als Altertnative eine kostenlosen Umzug mit neuer Vertragslaufzeit anbieten, dann kann es sich der Kunde aussuchen.

    Umzüge sind heute aus beruflichen Gründe für viele Leute leider keine Seltenheit mehr.
    Mit diesen Telekom-Regeln kommen ja häufige Umzieher nie mehr aus dem Vertrag.

    Also ein Vertag gilt immer für beide Seiten gleichermaßen.
    Im Vertrag steht, dass der Kunde seinen Anschluss mitnehmen muss aber nicht, dass die Vertraglaufzeit neu beginnt, sobald es neue Vertragmodalitäten gibt.
    Der Kunde kann nichts dafür, dass die Telekom einen alten Tarif nicht mehr einbuchen kann oder will - genauso wenig wie die Telekom etwas für den Umzug des Kunden kann.
    Der Trick alle 3 Monate die Tarife um zu benennen oder zu modifizieren ist etwas arg billig.

    Ich denk mit dem Problem werden sich demnächst noch einige Gerichte beschäftigen.

  9. #9
    Avatar von Jan2208
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    Zitat Zitat von GEH
    Mit diesen Telekom-Regeln kommen ja häufige Umzieher nie mehr aus dem Vertrag.
    Ich kenne kein Unternehmen bei dem es anders ist.

    Bei jedem Unternehmen hast du bei einem Umzug die Wahl zwischen neu bestellen oder bezahlen. Das bezahlen ist bei dem einen mehr, bei dem anderen weniger.

    Was ich bei der Telekom nicht verstehe ist, dass sie angeblich ihre Kunden verpflichtet mit dem Anschluss umzuziehen. Den Ausstieg durch Bezahlen scheinen die eher zu verheimlichen, obwohl es in den AGB sogar geregelt ist.

  10. #10
    Avatar von DarkShadow
    DarkShadow

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    Zitat Zitat von Jan2208
    Ich kenne kein Unternehmen bei dem es anders ist.
    Zumindest bei 1&1 bedingt ein Umzug keine neue Vertragslaufzeit, wie es bei den anderen aussieht weis ich nicht.

  11. #11
    Avatar von GEH
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    Zitat Zitat von Jan2208
    Ich kenne kein Unternehmen bei dem es anders ist.
    Was aber noch lange nicht heißt, dass diese aktuelle Gepflogenheit rechtmäßig ist.
    Wir reden hier von Telekommunikationsanbietern und das ist was die Beachtung von Recht und Gesetz angeht leider so ziemlich die unterste Schublade.

    Zitat Zitat von Jan2208
    Bei jedem Unternehmen hast du bei einem Umzug die Wahl zwischen neu bestellen oder bezahlen. Das bezahlen ist bei dem einen mehr, bei dem anderen weniger.
    Dass Du den Tarif bis zum Ende der Laufzeit bezahlst ist vollkommen richtig, das hat der Kunde ja so unterschreiben.
    Der Anbieter muss aber seinerseits auch den aktuellen Vertrag am neuen Wohnort erfüllen. Dass der Umzug kosten verursacht hat sich für mich mit der Umzugsgebühr eigentlich erledigt.
    Ich kenne aber keinen Vertrag in dem steht, dass bei Umzug automatisch ein neuer Vertrag mit neuer Laufzeit zur Geltung kommt.

    Wenn Du meinst, dass das bei allen Anbietern so wäre, dann zeig mir bitte ensprechnde Klausen in den AGB, ansonsten ist das für mich nach wie vor rechtlich fragwürdig.

  12. #12
    Avatar von Wavestar0759
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    So, ich hab da gestern beim Doc im Wartezimmer was in der Zeitung gefunden.

    Textauszug: Eine Telefongesellschaft muß dem Kunden ein Kündigungsrecht zumindest für jene Fälle einräumen, in denen sie am neuen Wohnort ihre Leistungen nicht erbringen kann. (AG Ulm, AZ: 2C211/08 )
    Quelle: Freizeit Revue vom 27.08.08

    Geht z.B. am neuen Wohnort Entertain, oder DSL nicht, muß also eine Kündigung dieses Teilbereiches möglich sein.

    Nun könnte man ja argumentieren: Liebe T-Com, Du kannst den derzeitigen Tarif am neuen Wohnort nicht buchen (also die Leistung nicht mehr erbringen ), dann musst Du mir ein Kündigungsrecht einräumen.

  13. #13
    Avatar von GEH
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    Zitat Zitat von Wavestar0759
    Quelle: Freizeit Revue vom 27.08.08
    Wenigstens warst Du so mutig und hast die "seriöse" Quelle nicht verschwiegen.

    Zitat Zitat von Wavestar0759
    Nun könnte man ja argumentieren: Liebe T-Com, Du kannst den derzeitigen Tarif am neuen Wohnort nicht buchen (also die Leistung nicht mehr erbringen ), dann musst Du mir ein Kündigungsrecht einräumen.
    Naja, so einfach ist es vermutlich nicht, weil mit Leistung hier die Technik gemeint ist.
    Also das ist im Prinzip eine andere Sache.
    Auch 2 offene Fragen ergeben sich aus dem Urteil:
    Ist des schon ein Kündigungsgrund, wenn der Tarif (z.B. einer mit DSL 6000) zwar geht, die Leitung aber am neuen Wohnort reduziert werden muss (z.B. auf DSL 3000), das wäre tatsächlich neu.
    Kündigungsrecht bedeutet auch nicht gleichzeitig, dass es nicht trotzdem zu einer gewissen Abfindungszahlung kommen kann.

    Was aber ganz sicher durch kein Gericht geht ist die Argumentation der Telekom, dass sie ein alten Tarif nach Umzug nicht mehr weiterführen können, weil sich das nicht mehr in die Software einbuchen lässen.
    Dann muss man halt den Programmierer nachbessern lassen, wenn die Software so Schrott ist.
    Wenn jemand noch ein alten relativ teuren DSL Tarif hat und nicht umzieht, dann hat die Telekom ja auch keine Probleme diesen ohne Vergünstigung jahrzentelang weiter zu führen.

  14. #14
    Avatar von Schrippe
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    Zitat Zitat von GEH
    Wenigstens warst Du so mutig und hast die "seriöse" Quelle nicht verschwiegen.
    Immerhin gibt die Freizeit Revue ein Amtsgerichtsurteil als Quelle an...

  15. #15
    Avatar von scolopender
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    Zitat Zitat von Schrippe
    Immerhin gibt die Freizeit Revue ein Amtsgerichtsurteil als Quelle an...
    Das ist ein AG-Urteil zu einem ganz bestimmten Einzelfall, das hat keine Gesetzeswirkung. Jedes andere AG kann - selbst bei einem vergleichbaren Fall - anders entscheiden.

    G., -#####o:

  16. #16
    Avatar von malajo
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    Ich kenne kein Unternehmen bei dem es anders ist.

    Bei jedem Unternehmen hast du bei einem Umzug die Wahl zwischen neu bestellen oder bezahlen. Das bezahlen ist bei dem einen mehr, bei dem anderen weniger.

    Was ich bei der Telekom nicht verstehe ist, dass sie angeblich ihre Kunden verpflichtet mit dem Anschluss umzuziehen. Den Ausstieg durch Bezahlen scheinen die eher zu verheimlichen, obwohl es in den AGB sogar geregelt ist.[/quote]

    Falsch, bei Arcor ist das nicht so, der Anschluß zieht einfach mit um (Kostenlos!), ohne Änderung!, zieht man ins Arcor-freie gebiet kündigen sie selbst den Anschluß. Beides selbst erlebt...

  17. #17
    Avatar von DarkShadow
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    Bei den wenigsten Anbietern bekommt man bei Umzug eine neue Vertragslaufzeit aufgebrummt. Zuverlässig weis ich, dass es Arcor und 1&1 nicht machen, da läuft der Vertrag einfach weiter. Beim vielgeschmähten Freenet bekam man sogar früher die Möglichkeit bei Umzug seinen Vertrag aufzulösen (ob das heute noch so ist, das weis ich nicht).

  18. #18
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    Die Telekom möchte halt die Kunden an sich binden! Ob man das will oder nicht, scheint Egal zu sein!

    Ich höre immer wieder den Spruch, " Was kann die Telekom dafür, das du Umziehst " oder so Ähnlich!

    Anders könnte man fragen, " Was kann der Kunde dafür, das ihm 2 Jahre Vertragslaufzeit aufgedrückt werden, vor allem in der heutigen Zeit, wo es heißt Flexibel zu sein!


    Meine Mutter hat im Moment eigentlich einen Call Plus Anschluss ohne Mindestvertragslaufzeit ( Kündigungsfrist 6 Werktage )

    Bestimmt Wöchentlich wird sie Angerufen und gefragt, ob Sie nicht in den Call Start wechseln möchte! Es wäre ja alles Günstiger! Von Vertragslaufzeit keine Rede! 1 Mal habe ich schon Wiederrufen müssen!

  19. #19
    Avatar von DarkShadow
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    Ja, das kenn ich. Mich hat ne Zeit lang auch wöchentlich ne Tante angerufen, von wegen billiger telefonieren und so. Dann hab ich sie mal gefragt wir dsie das billiger als umsonst hinbekommen wollen, ob ich vielleicht noch was fürs telefonieren bekomme. Seitdem ist Ruhe.

  20. #20
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    Mich hat man erst in Ruhe gelassen, nachdem ich von T-Net 100 mit DSL 6000 (alles ohne Vertragslaufzeit) in ein Call & Surf Paket gewechselt habe! Da scheint es so, als wenn das Dick und Fett gekennzeichnet wird! Den haben wir, den brauchen wir nicht mehr anzurufen! Ich freue mich schon auf das Theater, wenn ich nach Ende der Vertragslaufzeit erst mal einen Call Plus haben will!

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