GEZ für Kabel Anschluss Inhaber

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  1. #1
    Avatar von Player§005
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    Standard GEZ für Kabel Anschluss Inhaber

    Hallo zusammen,

    in den letzten Tagen ist ja einiges von wegen Datenschutz etc in der Presse unterwegs.

    Habt ihr euch eigentlich schon mal Gedanken darüber gemacht, das für die GEZ jemand der Kabel-Kunde ist, jemand ist, der auch einen Multimedia-Computer sowie einen Fernseher hat?

    So wie ich das aus der Presse herausgelesen habe, kauft die GEZ unter anderem Daten von Einwohnermeldeämtern ein. Das ist allgemein bekannt.
    Aber die gehen auch so vor, das sie z.B. die Adressbestände von Dritten wie Verlägen einkaufen die Fernsehillustrierten vertreiben. Wer ne Illustrierte fürs Fernsehprogramm hat, hat nen Fernseher, und kriegt ne Rechnung.

    Analog wird jemand der einen Kabel-Anschluss hat, auch ne Rechnung bekommen.

    Wetten?


    Also rechnet vorsichtshalber schon mal die volle GEZ von 17,irgendwas pro Monat zu der Kabelgebühr drauf.

  2. #2
    Avatar von Ironstorm
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    Ironstorm ist offline

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    ...die GEZ unterscheid eben nicht zwischen GLAUBEN und WISSEN.

    beispiel? die GEZ GLAUBT ich muss bezahlen

    WEIL ich (vom vormieter) einen sat-schüssel über der terasse habe,
    WEIL ich mich beim einwohnermeldeamt als zugezogen melden musste,
    WEIL sie glauben ich habe ein DSL vertrag (der läuft auf mein weibchen ),
    WEIL ich wahrscheinlich ein handyvertrag und ein web-fähiges gerät besitze,
    WEIL ich möglichlicherweise eine TV karte oder fernseher habe.

    aufgrund dieser VERMUTUNGEN flattern hin und wieder zahlungsaufforderungen und androhungen ins haus =).

    das diese modernen raubritter auchnoch staatlich gedeckt werden ist mirecht schleierhaft-

    obwohl bei einen jährlichen verfügbaren einnahmen von 7,3milliarden!!!

    wird auch etwas an den nötigen stellen abfallen .

    erschreckend wenn man bedenkt das die pro7 gruppe nicht mal ein

    2milliarden budget haben, ah ja stimmt- die machen werbung, die ÖR aber nicht haha.

    die angewandten methoden zum "eintreiben" durch die provisionsabhängigen "mitarbeitern"

    sind auch schon manchmal rechtlich sehr grenzwertig- dann hilft meist nur

    noch die androhung, inform von anzeigen oder polizeigewalt.

    was ich aber sicher WEIß (im gegensatz zu anderen^^)
    -ich habe kein dsl anschluss
    -ich habe kein fernseher (tv karte schon lange ausgebaut) gott bewahre
    mich vor diesem (größtenteils) verBLÖDungsprogramm im TV
    -ich habe keinen receiver oder was man für die satanlage braucht (aus den 2 kabeln kommt kein bild )
    -ja ich habe ein handy uhhh^^ aber nur weil ein mit allem ausgerüsteter
    mann bin, bin ich kein kinderschänder (um mal deren argumentation aufzugreifen )
    -und nein ich habe kein auto, nein auch kein autoradio oder sonst wat O°o -.-

    und ich weiß ich bin aus beruflichen gründen nunmal gebühren befreit

    Übrigends hier mal ein witziges muster(antwort)schreiben:

    An die

    Gebühreneinzugszentrale (GEZ)

    Postfach 11 03 63

    50656 Köln

    Per Einschreiben / Rückschein

    GEZ-Teilnehmernummer: XXXXXXXXX - Abmeldung meiner Rundfunkgeräte

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    in der Anlage finden Sie ein von mir unterzeichnetes, nach den Vorschriften des Rundfunkgebührenstaatsvertrages und Ihren Anforderungen für eine ordnungsgemäße Abmeldung folgend ausgefülltes Formular, mit dem ich Ihnen die Abmeldung meiner Rundfunkgeräte zu dem im Formular angegebenen Datum Form- und Fristgemäß anzeige.

    Durch das nicht Bereithalten von Rundfunkgeräten liegen die im §4 Absatz (2) Rundfunkgebührenstaatsvertrag festgelegten Bestimmungen für das Ende der Gebührenpflicht bei mir vor. Gegenteilige Aussagen seitens der GEZ über noch noch bestehende Gebührenpflicht ist rein spekulativ und entbehrt jedweder Grundlage. Dies habe ich mit meiner Unterschrift unter das Formular mit Datierung bestätigt.

    Das Ihnen übermittelte Formular ist weiterhin keinesfalls als ein Antrag auf Abmeldung zu verstehen sondern als rechtsgültige Abmeldung gemäß den Bedingungen der Rundfunkgebührenstaatsvertrages, nach dessen §3 Absatz (2) hat der Rundfunkteilnehmer lediglich allgemeine Angaben (die im Formular zur Abmeldung erhoben werden) und den Grund der Abmeldung anzugeben.

    Die Ihnen erteilte Ermächtigung zum Einzug der fälligen Rundfunkgebühren von meinem Konto wiederrufe ich mit diesem Schreiben ebenfalls. Ein ggf. noch bestehendes Guthaben auf meinem Gebührenkonto überweisen Sie bitte auf das Ihnen bekannte Konto.

    Bitte senden Sie mir innerhalb von 2 Wochen eine Bestätigung meiner in der Anlage befindlichen Abmeldung an die Ihnen bekannte Adresse. Weiterhin fordere ich Sie auf, alle bei Ihnen gespeicherten, mich betreffenden Daten zu löschen

    Wird, wieder Erwarten, meine Abmeldung durch Sie nicht anerkannt bzw. Sie fordern in scharfer Form weitere Auskünfte, werde ich ohne weiteren Schriftwechsel mit Ihnen die Angelegenheit meinem Rechtsanwalt übergeben der die entstehenden Rechtsanwaltsgebühren Ihnen in Rechnung stellen wird.


    Mit freundlichen Grüßen

    (Unterschrift)

    Anlage: Ausgefülltes, unterzeichnetes GEZ-Formular zur Abmeldung als
    Rundfunkteilnehmer

    gruß Ironstorm

    post scriptum: alle angaben ohne gewähr lol

  3. #3
    Avatar von fribous
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    Hallo

    Das mit der GEZ ist so eine Sache! Sobald man ein Auto anmeldet, oder umzieht, werden die Daten an die GEZ übermittelt. Da hilft nur, das Autoradio ausbauen, oder das Bedienteil abnehmen! Die brauchen nur in das Auto vor der Tür zu schauen und schon haben sie ihr " Radio " gefunden, die Daten haben sie ja alle.

    Gruß fribous

  4. #4
    Avatar von Alex84
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    Zitat Zitat von Ironstorm
    ...ich bin aus beruflichen gründen nunmal gebühren befreit...
    Diesen Befreiungsgrund kann ich auf den Anträgen eigentlich nicht entdecken

  5. #5
    Avatar von Ironstorm
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    Ironstorm ist offline

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    Zitat Zitat von Alex84
    Zitat Zitat von Ironstorm
    ...ich bin aus beruflichen gründen nunmal gebühren befreit...
    Diesen Befreiungsgrund kann ich auf den Anträgen eigentlich nicht entdecken
    schon das du uns deine gedanken mitteilst, aber was zur hölle möchtest du

    damit genau sagen? oder wolltest du missverständnisse provozieren?


    gruß Ironstorm

  6. #6
    Avatar von Jan2208
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    Standard AW: GEZ für Kabel Anschluss Inhaber

    Zitat Zitat von Player§005
    So wie ich das aus der Presse herausgelesen habe, kauft die GEZ unter anderem Daten von Einwohnermeldeämtern ein. Das ist allgemein bekannt.
    Aber die gehen auch so vor, das sie z.B. die Adressbestände von Dritten wie Verlägen einkaufen die Fernsehillustrierten vertreiben. Wer ne Illustrierte fürs Fernsehprogramm hat, hat nen Fernseher, und kriegt ne Rechnung.
    Die GEZ bekommt die Daten der Einwohnermeldeämter frei Haus.

    Wer ein Schreiben von der GEZ bekommt: Ab in den Müll, man ist zu gar nichts verpflichtet. Wenn man allerdings erwischt wird kann es teuer werden, die Beweislast liegt aber bei der GEZ.

  7. #7
    Avatar von max93
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    max93 ist offline

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    Standard AW: GEZ für Kabel Anschluss Inhaber

    Hallo!

    Zitat Zitat von Jan2208
    Die GEZ bekommt die Daten der Einwohnermeldeämter frei Haus.
    Und dieser Staat macht einen auf "wir müssen die Daten besser schützen"... Extremer Fall von Doppelmoral.

    Zitat Zitat von Jan2208
    Wer ein Schreiben von der GEZ bekommt: Ab in den Müll, man ist zu gar nichts verpflichtet. Wenn man allerdings erwischt wird kann es teuer werden, die Beweislast liegt aber bei der GEZ.
    Aber lesen tut sich das gaaaanz anders.

    Ich hab Heuer meine Lebensgefährtin geheiratet und bin dann auch endlich "offiziell" nach Deutschland übersiedelt (vorher Österreich) und im August haben sie mir ein Schreiben geschickt, dass ich ja jetzt in DE wohne und ob mir bewusst ist, dass man die GEZ zahlen muss. Das liest sich eigentlich so, als ob man überhaupt keine Wahl hätte. Eine kleine Hilfestellung ist noch dabei, in der erklärt wird wieviel man zahlen kann, wenn man es denn macht.

    Da hab ich erstmal nicht drauf reagiert.

    Jetzt im September haben Sie mir nochmal einen Brief geschrieben und der war dann schon ein bisserl "einsichtiger". Immerhin war da ein Blatt dabei, mit dem ich angeben kann, dass ich geheiratet hab und dass meine Partnerin ja schon angemeldet ist. Das hab ich jetzt aber auch immer noch irgendwo rumliegen, weil ich mir bisher zu faul war die "Kunden"-Nummer rauszusuchen. Ich bin ja gespannt, wann die mir den ersten Aussendienstler vorbeischicken.

    Ciao.
    Markus
    ];-)

  8. #8
    Avatar von Alex84
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    Standard AW: GEZ für Kabel Anschluss Inhaber

    Zitat Zitat von Ironstorm
    schon das du uns deine gedanken mitteilst, aber was zur hölle möchtest du

    damit genau sagen? oder wolltest du missverständnisse provozieren?


    gruß Ironstorm
    Als jemand der "trotz bereits in der Vergangenheit bestehender Gründe für eine Gebührenbefreiung" schon mal 250 € an die Verbrecherbande nachzahlen musste, hätte mich das interessiert !

    Denn die machen ihre Gesetze voll im Widerspruch zu anderen und immer zum Nachteil des Zahlers. Stichwort: Befreiung ab Folgemonat nach Antragstellung - ALG2 (als Voraussetzung ) frühestens ab Tag der Antragstellung. Das sind einfach Verbrecher!

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