Außerordenliche Kündigng wegen Vetragsbruch ?

14Antworten
  1. #1
    Avatar von psyco
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    Frage Außerordenliche Kündigng wegen Vetragsbruch ?

    Hallo liebe DSL Gemeinde,
    Ich bin neu hier und auf euch gekommen weil, es so aussieht als könntet ihr mir helfen.

    Mein Anliegen:

    Ich möchte aus meinem T-online Vertrag raus weil,
    1. Ich bekomme nicht die zugesagten leistungen
    2. Ich ziehe um und möchte dann Kabel Deutschland nutzen

    Mein Vertrag läuft durch eine Tariefänderung noch bis Juli nächstes Jahr,
    deswegen plane ich eine Außerordendliche Kündigung.

    Ich habe den Tarif Call & Surf Comfort Plus/Standart (16Mbit)

    Laut allen im Internet gefunden speedtests bekomme ich von der Telekom aber nur 2,8Mbit.

    Ich habe mich auf der Seite der Verbraucherzentrale schlaugelesen und erfahren das z.b.
    14Mbit bei Vetraglichen 16Mbit absolut erlaubt ist und man sich die AGB´s des Anbieters
    durchlesen sollte, da darin immer steht wieviel sie einem mindestens Vetraglich zusichern.

    Das habe ich getan und wie ich es verstehe müßen sie mir mindestens 6304 k/bits also 6Mbit
    liefern, es sei denn ich stimme zu das ich auch mit weniger einverstanden bin. Bin ich natürlich nicht.

    Jetzt bin ich der meinung Außerordendlich kündigen zu können,
    liege ich richtig in der annahme ? Oder hab ich etwas übersehen ?

    Link zur Verbraucherzentrale Verbraucherzentrale Niedersachsen : DSL – Langsame Leitung statt schnellem Anschluss

    Link zu den AGB´s meines Tarifs https://www.t-home.de/dlp/agb/33877.pdf

    Schonmal vielen Dank im vorraus an die jenigen die mir helfen können.

    MFG NIko M.

  2. #2
    Avatar von fribous
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    Hallo

    Was hast Du denn für einen Router? Könntest du mal einen Log Posten?

    Gruß fribous

  3. #3
    Avatar von Jan2208
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    Es ist richtig, dass dir gem. AGB beim Tarif Call & Surf Comfort Plus mind. DSL 6000 gestellt werden muss.

    Daher ist der erste Schritt für dich, der Telekom schriftlich eine Frist von 14 Tagen zu setzen, dir diese Bandbreite zur Verfügung zu stellen.

    Diese Frist ist wichtig!!!

    Danach kannst du dann die vorzeitige Vertragsauflösung deinerseits wegen Nichterfüllung des Vertrages seitens Telekom ankündigen.

    Alles zwingend schriftlich und per Einschreiben.

  4. #4
    Avatar von GEH
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    Zitat Zitat von Jan2208
    Daher ist der erste Schritt für dich, der Telekom schriftlich eine Frist von 14 Tagen zu setzen, dir diese Bandbreite zur Verfügung zu stellen.
    Diese Frist ist wichtig!!!
    Genau!
    Das ergibt sich aus dem § 314 BGB, der hier noch etwas erläutert wird:
    https://www.dsl-forum.de/richtig_kuendigen_t8712.html

  5. #5
    Avatar von psyco
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    Daumen hoch

    Danke erstmal für die bisherigen Antworten,
    Router habe ich derzeit nur einen Speedport W500V.
    Aber es kann nicht an meinem System oder Router liegen.

    Denn ich habe gestern bei der Telekom angerufen und
    gefragt ob sie sehen oder testen könen was bei mir an speed
    ankommt. Und darauf bekam ich die Antwort das ich nur max 3Mbit
    bekomme in meiner Straße. Ich bedankte mich freundlich für die auskunft
    und legte auf.

  6. #6
    Avatar von GEH
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    Zitat Zitat von psyco
    Denn ich habe gestern bei der Telekom angerufen und
    gefragt ob sie sehen oder testen könen was bei mir an speed
    ankommt. Und darauf bekam ich die Antwort das ich nur max 3Mbit
    bekomme in meiner Straße. Ich bedankte mich freundlich für die auskunft
    und legte auf.
    Nun, laut AGB Deines Vertrags steht Dir mindestens DSL 6000 zu.
    Wenn die Telekom es aus technischen Gründen nicht schalten kann ist das in diesem Fall deren Problem.

    Also Du schreibst trotzdem Deinem Brief mit Fristsetzung, denn ohne Fristsetzung kannst Du den §314 nicht anwenden.
    Ignorier einfach das Vorwissen, dass Du jetzt hast. Du bittest kurz und bündig nur darum, dass der Vertrag auch von Seiten der Telekom erfüllt wird.

  7. #7
    Avatar von Sonicwave
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    Zitat Zitat von GEH
    Nun, laut AGB Deines Vertrags steht Dir mindestens DSL 6000 zu.
    Wenn die Telekom es aus technischen Gründen nicht schalten kann ist das in diesem Fall deren Problem.
    Da muss ich dich korrigieren. Deine Antwort ist schlichtweg falsch.

    Beim Call&Surf Comfort Plus gibt es keine Mindestandforderung an die Bandbreite. Der Korridort befindet sich zwischen 384 kbit/s und 16000 kbit/s.

    Dies ist selbsverständlich in den AGB hinterlegt.
    Für alle misstrauischen
    https://www.t-home.de/dlp/agb/33877.pdf
    Punkt 1.2.1.1

    Daher gibt es keine Chance ohne Ablöse vorzeitig aus dem Vertrag herauszukommen.

  8. #8
    Avatar von Anbei
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    Laut diesem AGB Punkt hätte der Kunde vorher gefragt werden müssen, ob er mit der niedrigen Bandbreite einverstanden ist.

  9. #9
    Avatar von Sonicwave
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    Dies ist mit der Auftragsbestätigung sicher geschehen.

    Der Kunde beauftragt einen Call&Surf Comfort Plus.
    Die Bandbreite wird per Auftragsbestätigung schiftlich bestätigt.

    Ist dies 16000 dann ist primär ja alles gut.

    Wird die gewünschte Bandbreite nicht bestätigt muss der Kunde aktiv werden, da ein schweigen in Deutschland als Zustimmung.

    Hat er eine Bestätigung über eine geringere Bandbreite bekommen und es wurde geschwiegen, dann besteht keine Möglichkeit auf Sonderkündigungsrecht.

  10. #10
    Avatar von GEH
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    Zitat Zitat von Anbei
    Laut diesem AGB Punkt hätte der Kunde vorher gefragt werden müssen, ob er mit der niedrigen Bandbreite einverstanden ist.
    Ja, jein.
    Er hat vermutlich eine Auftragsbestätigung bekommen und der hätte er widersprechen müssen.

    Also ich stimme jetzt Sonicwave in sofern zu ,dass psyco deshalb nicht aus dem Vertrag kommt, weil laut AGB "der Zugang dem Kunden auf Wunsch auch bei niedriger Geschwindigkeit überlassen wird".

    Anders sieht es aus, wenn in der Autragsbestätigung nichts von gedrosselter Geschwindigkeit stand.
    Allerdings ist es für psyco ein Problem, dass er so lange nichts dagegen unternommen hat.

    Ich muss mich hier doch etwas korrigieren psyco ...
    Sieht doch schlecht aus mit einer vorzeitigen Kündigung.

    Daher: Guckst Du erstmal Autragsbestätigung

  11. #11
    Avatar von iomega
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    Auch ich schließe mich hier Sonic an.
    In den AGB steht nichts dergleichen dabei was eine außerordentliche Kündigung berechtigen würde.
    Da wirst Du sicherlich auf Granit beißen.

    Das einzige ist noch das Du eventuell, auch wenn ich es nicht glaube, in den damaligen AGB etwas anderes stehen hast.
    Diese Du hier angegeben hast sind ja schon die neuen mit der Bezeichnung (4).
    Du hast sicherlich noch einen Tarif mit C&S Comf. Plus (2).

  12. #12
    Avatar von Sonicwave
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    Gaaaaaaaaaaaanz am Anfang von Call&Surf Comfort Plus - Version 1 sozusagen konnte man das Produkt unter DSL 3000 gar nicht bestellen.

    Doch das wurde relativ schnell geändert. In der neueren Version 1, Version 2 und Version 4 waren alle Bandbreiten möglich.

  13. #13
    Avatar von iomega
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    Ja das denke ich auch.
    Nur als 100% sicher wollte ich das hier nicht behaupten.

  14. #14
    Avatar von psyco
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    Bin mir nicht mal sicher je eine Auftragsbestätigung bekommen zu haben,
    mir wurd bis jetzt immer gesagt um das Problem mit der Geschwindigkeit kümmern wir uns......... Ist ja nicht so das ich damit je zufriden gewesen wäre. Ich denke mal ich werd den Fristsetzungsbrief auf jeden fall mal fertig machen und auf den Weg schicken. Wenn nichts passiert werd ich
    den nächsten loschicken .....

    Was soll schon groß passieren ? Entweder es geht ! Oder eben nicht und ich hab pech hehabt.

    MFG

  15. #15
    Avatar von GEH
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    Zitat Zitat von psyco
    Bin mir nicht mal sicher je eine Auftragsbestätigung bekommen zu haben,
    Hmm, wäre wirklich keine gekommen, dann hättest Du das bemägeln müssen.
    Das ist jetzt aber zu spät und ohne Auftragsbestätigung kannst Du Dir den Brief eigentlich sparen, denn Du hast nichts in der Hand auf das Du dich berufen kannst, wenn die Telekon das Gegeteil behauptet.

    Zitat Zitat von psyco
    Ich denke mal ich werd den Fristsetzungsbrief auf jeden fall mal fertig machen und auf den Weg schicken.
    Du kannst es probieren aber für ein Sache, die ich inzwischen auch für nutzlos betrachte, ist ein Einschreiben/Rückschein schon wieder zu teuer.
    Ohne Einschreiben/Rückschein kannst Du es dir auch sparen.

    Zitat Zitat von psyco
    Wenn nichts passiert werd ich
    den nächsten loschicken .....
    Naja, das wäre auch die flache Methode!
    Wenn die Telekom Deinen beschreibenen Mangel in der Frist nicht behebt, dann müssest Du als Folge ein Kündigungsschreiben aufsetzen (siehe §314 BGB).
    Die werden sich aber dagegen wehren und ohne den einzigen Strohhalm, die Auftragsbestätigung ohne Hinweis auf Reduzierung der DSL-Tempo, kommst Du nicht dagegen an.

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