Kündigungsfrist vorbei oder nicht ?????

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  1. #1
    Avatar von bubbles
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    Standard Kündigungsfrist vorbei oder nicht ?????

    Guten Morgen erstmal,

    habe folgendes Problem bzw. Frage.

    Habe vor meinen Arcor Anschluss mit DSL zu kündigen.

    Im Kundenportal stehen folgende Vertragsdaten drin.

    Arcor - Sprache telefon flat / Arcor-Komfort-Anschluss
    Vertragslaufzeit bis:
    23.11.2008 Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von zwei Monat zum Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird.




    Rufnummern:
    XXXXXXXXXXXX




    Arcor - Internet flat
    Mindestvertragslaufzeit:
    12 Monat(e) ab dem 04.11.2005



    Der Vertrag wurde letztes Jahr schon mal automatisch 12 Monate verlängert.

    Nun habe ich zwecks Kündigungsfrist unterschiedliches im Netz gelesen.


    Ich gehe davon aus dass die AGBs von Oktober 2007 gelten da der Vertrag im November 2007 verlängert wurde.

    AGB 10/2007

    Darin steht Kündigungsfrist ein Monat vor Ablauf einer Mindestlaufzeit. Somit könnte ich quasi bis zum 23.Oktober.2008 noch kündigen.


    Stimmt meine Denkensweise oder muss ich mit einer anderen Kündigungsfrist bzw. einer anderen ABG rechnen ???
    Und wäre mein Vertrag jetzt nicht mehr kündbar ???

    Für ne schnelle Hilfe wäre sehr sehr dankbar.

    Gruß bubbles

  2. #2
    Avatar von 45grisu
    45grisu ist offline

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    Hallo Bubbles
    Es gilt die AGB zum Zeitpunkt des Vertragsabschluß nicht die der Vertragsverlängerung.
    Was da drin steht zählt für dich.
    Wahrscheinlich gelten die Daten, die du im Portal ersehen kannst und somit ist es zu spät für eine Kündigung.
    Nichts desto trotz würde ich den Vertrag jetzt kündigen, vielleicht hast du Glück und es ist noch dieses Jahr möglich. Ansonsten kannst du es nächstes Jahr nicht wieder vergessen.

  3. #3
    Avatar von jubo14
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    Willkommen im Forum!

    Ich fürchte, dass ich Dir keine positive Antwort geben kann!
    Dein Vertrag hätte 2 Monate vor dem Ablauf, also spätestens zum 23.September gekündigt werden müssen!

    In dem Posting von 45grisu ist ja nun mal ein kleiner Widerspruch drin.
    Denn wäre seine Aussage richtig, dass die AGB des Vertragsabschlusses gelten, dann wäre die Auskunft im Kundencenter aber falsch.
    Das ist sie aber leider nicht. Und somit hat seine zweite aussage zumindest Bestand, es gilt nämlich das was dort steht.

    Was nämlich wenigen klar ist, ist die Tatsache, dass man mit einer Vertragsverlängerung auch den zu diesem Zeitpunkt geltenden AGB zustimmt. Somit verlieren die AGB des Vertragsabschlusses dann ihre Gültigkeit, wenn eine neuere Fassung vorliegt. Und das ist bei DSL-Anschlüssen ja wohl ehr die Regel, als eine Ausnahme!

    Ansonsten möchte ich mich dann aber dem schon gegebenen Tip anschließen.

    Kündige auf jeden Fall jetzt. In der Kündigungsbestätigung wirst Du dann nachlesen können, zu welchen Termin Du aus dem Vertrag heraus kommst.

  4. #4
    Avatar von stadtindianer
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    stadtindianer ist offline

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    Zitat Zitat von jubo14
    Kündige auf jeden Fall jetzt. In der Kündigungsbestätigung wirst Du dann nachlesen können, zu welchen Termin Du aus dem Vertrag heraus kommst.
    Und denke dran, EINSCHREIBEN MIT RÜCKSCHEIN

  5. #5
    Avatar von bubbles
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    Erstmal vielen vielen Dank für eure schnellen Antworten. So wie es aussieht bleibt mir wohl nur die Möglichkeit einfach mal zum nächstmöglichen Termin zu kündigen und dann die Antwort abzuwarten.

    Ich finde dass das ganze Thema rund um Kündigungsfristen usw. heutzutage immer noch sehr sehr unklar ist.

    Falls mein Vertrag 1 Jahr wieder verlängert wird überlege ich mir aus dem Vertrag durch die Gebühr von 99,xx Euro rauszukommen.
    Denn durch den Wechsel zu einem anderen Anbieter hätte ich dann ich 2 Jahren trotzdem noch ca 300 Euro eingespart. Das Problem ist dass ich meine Nummer behalten möchte und der Vertrag dann seitens des neuen Anbieters vorzeitig gekündigt werden müsste wegen der Portierung. Aber ich glaube nicht dass das ganze funktionieren wird.

    Habe ich bei einer vorzeitigen Kündigung des Vertrags meinerseits noch Anspruch auf Rufnummernportierung ???

    Gruß bubbles


    UPDATE : Habe soeben ne Email von Acror Service bekommen :

    Sehr geehrter Herr xxxxxxx,
    vielen Dank für Ihre E-Mail vom 02.10.2008.
    Die Kündigungsfristen werden unter Punkt 10 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB
    Festnetz und Internet) beschrieben.
    10.1 Jede der Vertragsparteien ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat
    frühestens zum Ablauf einer vereinbarten Mindestlaufzeit zu kündigen. Die Kündigung muss
    schriftlich erfolgen. Wird der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert er sich automatisch
    jeweils um ein weiteres Jahr.
    Wie Sie Ihrem Vertrag entnehmen können, haben Sie bei Vertragsabschluss eine Vertragslaufzeit
    von 24 Monaten vereinbart. Diese endet am 23.11.2008.
    Die Vertragslaufzeit ist Bestandteil Ihres Vertrages und unserer Allgemeinen
    Geschäftsbedingungen. Sie haben mit Ihrer Unterschrift diesem Vertragsbestandteil zugestimmt.
    Die Einhaltung der Vertragslaufzeit bleibt somit für Sie verbindlich.
    Bitte beachten Sie, dass bei einer fristlosen Beendigung des Vertrages eine Kündigungspauschale in
    Höhe von 99,95 Euro brutto berechnet wird.
    Sollten Sie eine fristlose Kündigung wünschen, bitten wir Sie, uns dies schriftlich mitzuteilen.
    Haben Sie weitere Fragen? Sie erreichen unseren Kundenservice im Internet unter
    Arcor Online-Kundenservice oder telefonisch unter der Nummer: 018 10 70 010*. Wir sind gerne für Sie
    da!
    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Arcor-Team



    Kann ich nun problemlos den Anbieter wechseln und bei dem neuen Anbieter den Vertrag abschließen und somit die Portierung bzw. die Kündigung durch den neuen Anbieter in Auftrag geben ???

    Ist die Email vom Arcor Service Team rechtsgültig ?

  6. #6
    Avatar von DarkShadow
    DarkShadow

    Standard

    Sagen wir mal so, du hast etwas schriftliches in der Hand. Somit kommst du gegen die Zahlung der Pauschale aus dem Vertrag raus.
    Normalerweise sollte es keine Probleme mit der Rufnummerportierung geben, ob nun eine reguläre oder fristlose Kündigung sollte egal sein.

  7. #7
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    Ich denke mal so, dass ich nun jetzt eben wegen dem schriftlichen was ich in der Hand habe, legal bis zum 23. Oktober kündigen kann und ohne diese Pauschale aus dem Vertrag regulär rauskomme.

    Oder täusche ich mich da etwa ?

  8. #8
    Avatar von Schrippe
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    Ich interpretiere die Email so:
    Dein Vertrag läuft bis 23. November 2008. Deine Kündigungsfrist beträgt 1 Monat. Also kannst du regulär bis 23.10.08 zum 23.11.08 kündigen. Eine Pauschale wird nicht fällig.

    Die Pauschale würde nur fällig, wenn du jetzt sofort fristlos kündigen wollen würdest. Aber das ist ja nicht der Fall.

    Rufnummernportierung sollte kein Problem sein.

  9. #9
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    Rein rechtlich können AGB ja auch während der Laufzeit geändert werden. Somit wären die alten hinfällig.

    Über solche AGB Änderungen wird der Kunde schriftlich (Post/eMail) informiert. Widerspricht er nicht erkennt er die AGB an.

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