Hallo liebe Forum Gemeinde!
Im Ct´Magazin des Hessischen Rundfunks kam am Samstag den 4.10.08 ein interessanter Beitrag zu den DSL Anbieter 1&1.
Eine ältere Frau (86 J.) wollte bei 1&1 einen DSL Anschluss bestellen, weil er ihr als günstiges Angebot erschien.
Nach einigen Wochen bekam sie ein Scheiben von 1&1 inder ihr mitgeteilt wurde, dass ihre Bestellung in dieser Form nicht bereitgestellt werden kann, und da in den AGB`s etwas von: falls das Angebot nicht bereit gestellt werden kann….anderes Angebot u.s.w stand würde das neue Packet nun bald bereitgestellt werden.
Diesen neuen Angebot widersprach die ältere Dame sofort, worauf sie einen Brief von 1&1 bekam,inder ihre Kündigung/Widerspruch abgelehnt wurde mit der Begründung, dass die 14 tägige Frist bereits abgelaufen sei, und alles andere würde in den AGB`s stehen.
Die Dame schaltet einen Anwalt ein, der sofort einen Brief an 1&1 schickte. Jetzt beginnt eine Odyssee mit einer Sachbearbeiterin die nie in den Sachverhalt des Anwalts einging, sondern nur Standartbriefe verschickte, und ein Inkassobüro einschaltete um die Forderung einzufordern.
Der Anwalt wörtlich: „Das man Schreiben und Sachverhalte so ignoriert ist mir in meiner beruflichen Laufbahn noch nicht geschehen.“
Der Anwalt schreibt nun an den Vorstand von 1&1 an ,der sich um den Vorfall kümmern will und den Fall an die gleiche Sachbearbeiterin weiterleitet, und das Spiel mit den Standartbriefen beginnt von vorn.
Laut der Rechtsabteilung vom CT Magazin sind derartige Klauseln unwirksam, und vor Gericht nicht durchsetzbar/haltbar.
Es wäre in etwa so als wenn man bei Volkswagen einen Transporter bestellen würde, und in den AGB´s steht, falls wir den Transporter nicht liefern können liefern wir ihnen einen VW Fox.
Nach langen hin und her wurde die ältere Damen aus dem Vertrag entlassen, weil hier wohl die Öffentlichkeit, und das einschalten der Medien für zu starken Rummel geführt haben.