freenet - Vorzeitige Kündigung?

12Antworten
  1. #1
    Avatar von JS3000
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    Standard freenet - Vorzeitige Kündigung?

    Hallo!

    Ich habe eine (oder zwei) Frage(n): Unter welchen Umständen kann ich bei Freenet meinen DSL-Vertrag und bei der Telekom meinen Telefon-Vertrag kündigen?

    Derzeit ist es so, dass ich seit Juli diesen Jahres wegen eines Umzuges bei beiden Anbietern Verträge mit neuer Laufzeit abschließen musste (?) und diese ja 24 Monate laufen...

    Stand der Dinge ist, dass ich vermutlich im Sommer nächsten Jahres, also nach ca. 12 Monaten wieder umziehe. Kann man dann argumentieren, dass ich zu meiner Freundin ziehe, die bereits Telefon und DSL hat?

    Vielen Dank für eure Tipps und Hilfe!

  2. #2
    Avatar von Ironstorm
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    zum thema zusammenziehen: versuchen kannst du das, eine "auflösung" des vertrages

    würde aber nur auf kulanzbasis seitens der ISP oder des telefonanbieters erreichbar sein.

    entweder gegen eine sonderzahlung, vllt musst du auch die zum tarif mitgelieferte hardware zurückschicken.

    möglich auch das du, wenn deine freundin auch einen freenetvertrag hat, ohne weitere kosten davonkommst

    dafür kenne ich aber (ein glück) freenet zu schlecht ;P.
    -----
    was hast du denn für ein telefonvertrag das dieser eine MVLZ von 24 monaten beträgt ?

    ein einfacher analoganschluss bei der t-com hat, soweit ich weiß, nur ein paar wenige wochen kündigungsfrist.
    -----
    ich tippe mal das du da überhaupt nicht herauskommen wirst (telefon vllt ja da mM nach keine MVLZ)

    und ihr weiterhin zumindest die DSL verträge zahlen müsst.
    -----
    mein vorschlag:

    -auf kulanz versuchen

    -falls negativ, ausrechnen was euch teurer kommt: ihren dsl vertrag behalten deinen auch zahlen,

    eventuell ihren (rechtzeitig!) zum vertragsende kündigen und mit deinem vertrag umziehen (achtung umzugskosten!).


    viel glück & gruß Ironstorm

  3. #3
    Avatar von JS3000
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    vielleicht hab ich mich falsch ausgedrückt... also telefonaschluss hab ich bei der telekom... dachte, da wären auch 24 monate, ich hab da leider nicht so den überblick...

    und was den umzug angeht: ich wohne im norden deutschlands und würde in den tiefsten süden ziehen, ist also kein umzug innerhalb einer stadt... macht das einen unterschied?

  4. #4
    Avatar von chk
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    Je nach Vertrag hast du bei der Telekom sehr kurze Kündigungszeiten, beim alten CallPlus z.B. 6 Werktage. Neuere bzw. höherwertige Verträge teilweise mit längeren Laufzeiten. Schau mal auf der Telekom-Rechnung, welchen Vertrag du genau hast.

  5. #5
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    Zitat Zitat von JS3000
    und was den umzug angeht: ich wohne im norden deutschlands und würde in den tiefsten süden ziehen, ist also kein umzug innerhalb einer stadt... macht das einen unterschied?

    nein, das ist denen egal ob du in die nachbarwohnung ziehst oder 1kkm weiter weg,

    solange ein anderer telefonanschluss verwendet werden muss.


    gruß Ironstorm

  6. #6
    Avatar von JS3000
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    und macht freenet da nen unterschied bzw kann man darauf hinweisen?

  7. #7
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    an sich macht es kein unterschied.

    wenn du aber auf etwas spezielles meinst sollten wir es schon wissen.

    zb macht es einen unterschied wenn du einen regionalen anbieter hast,

    den es am neuen wohnort nicht gibt, also dir auch kein dsl zur verfügung stellen kann etc etc...
    -----

    gruß Ironstorm

  8. #8
    Avatar von Jan2208
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    Hallo,

    beide Anbieter, also sowohl freenet als auch die Telekom, werden dich wegen eines Umzuges nicht aus dem Vertrag entlassen. Das ist definitiv.

    freenet wird dich vor die Wahl stellen an deinem neuen Wohnort einen neuen Vertrag einzugehen der dann wieder 24 Monate läuft. Alternativ wird man dir die Hälfte der noch fälligen Grundgebühren in Rechnung stellen (Schadensersatz).

    Die Telekom wird von dir einen neuen Vertrag verlangen, sofern dein jetziger eine Mindestvertragslaufzeit hat. Der einzige aktuelle Tarif ohne Mindestvertragslaufzeit ist der Tarif CallPlus (den muss man allerdings mind. einen Monat halten), alle anderen Tarife setzen dich mind. 12 Monate fest. Die Telekom hat zwar in ihren AGB ebenfalls die Alternative Schadensersatz, allerdings habe ich bisher nicht gehört das sie jemanden rausgelassen haben gegen Zahlung...

  9. #9
    Avatar von raaskiel
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    @jan2208:
    da ist nichts definitv.
    ich habe ende 2006 in kiel gewohnt und hatte da tel. und internet von freenet (vertrag ende 2006 abgeschlossen).
    bin dann anfang 2007 nach niedersachsen gezogen und konnte den vertrag ohne nachzahlung etc. auflösen. ich habe freenet dazu einfach meine kündigung mit dem meldebescheid meines neuen wohnortes zugeschickt.
    die wollten nichtmal den w-lan-router zurück oder ersetzt bekommen...

  10. #10
    Avatar von JS3000
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    ja aber dann hast du doch zum vertragsende hin das beendet oder hab ich das falsch gelesen??

  11. #11
    Avatar von raaskiel
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    nein, der vertrag lief erst 3 oder 4 monate (war ein 2-jahres-vertrag)

  12. #12
    Avatar von MariaR
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    Das war wohl vor einiger Zeit mal so - jetzt nicht mehr.

    Damals stand so etwas auch noch in den Freenet-Hilfe-Themen für Umzug - heute ist dort eindeutig ersichtlich, daß auch ein Umzug keine Aufhebung des Vertrages bedeutet. Sollte in der neuen Wohnung schon ein DSL Vertrag bestehen (z.B. man zieht zu einer Person mit bestehendem Anschluß) - ist es möglich, daß der Vertrag vorzeitig außerordentlich gekündigt wird - und 50% des Betrages der Restlaufzeit wird sofort fällig.

    Des weiteren mußte der Router früher nicht zurück gesendet werden.
    Jetzt muß der Kunde diesen zurück senden oder rund 60,00 Euro zahlen - wenn er nicht mindestens 18 Monate Laufzeit hatte.

  13. #13
    Avatar von Jan2208
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    Zitat Zitat von raaskiel
    @jan2208:
    da ist nichts definitv.
    ich habe ende 2006 in kiel gewohnt und hatte da tel. und internet von freenet (vertrag ende 2006 abgeschlossen).
    bin dann anfang 2007 nach niedersachsen gezogen und konnte den vertrag ohne nachzahlung etc. auflösen. ich habe freenet dazu einfach meine kündigung mit dem meldebescheid meines neuen wohnortes zugeschickt.
    die wollten nichtmal den w-lan-router zurück oder ersetzt bekommen...
    Das wurde im August 2008 geändert.

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