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Vertragsänderung

44Antworten
  1. #1
    Avatar von raumzeiger
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    Standard Vertragsänderung

    Hallo Zusammen,

    Ich bin schon viele Jahre Kunde bei 1&1. Mein jetziger Tarif ist DSL2000 mit Telefonflat. Den Telefonanschluß habe (hatte) ich bei der T-Com.
    Am 23.Sept. wurde ich von 1&1 angerufen mit einem Angebot DSL6000-komplett für 29,99€ im Monat. Ich willigte beim Mitarbeiter ein, der nach seiner Aussage das Gespräch aufgezeichnet hat. Als Bonus sollte der 1. Monat frei sein.
    Die "Umzugserklärung" ist unterschrieben per FAX an 1&1 zurück geschickt worden.
    Ich habe mich am 5.Oktober bei 1&1 eingeloggt und festgestellt, daß ich jetzt ein Vertrag DSL 16000 R habe. Diese Leistung habe ich allerdings nie bestellt, da ich weiss, das bei mir max. DSL5000 möglich ist. Zu mal ein DSL16000 5€ teuer ist.
    Ich habe am 7.Okt. ein FAX mit der Kündigung der Vertragsnr. geschickt.
    Nach teueren Telefonaten mit unkompetenten Mitarbeitern habe ich jetzt folgende Fragen:
    wird die Kündigung in so einer Form akzeptiert?
    Falls nicht, welche Schritte wären jetzt notwendig?
    Ein abhören des aufgezeichneten Gespräches würde das Problem sofort lösen. Leider habe ich keinen Zuganng darauf.

    mfg
    raumzeigermodulation

  2. #2
    Avatar von DarkShadow
    DarkShadow

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    Auch wenn es dir jetzt nicht hilft:
    Nie irgend etwas am Telefon abschließen. Jede Tarifänderung kannst du auch via Controlcenter durchführen.
    Dann hast du einen schwerwiegenden Fehler gemacht, du hast gekündigt. Du hättest aber stornieren oder widersprechen müssen.
    Jetzt ist die Wiederrufsfrist verstrichen. Du kannst versuchen per Einschreiben den falschen Vertrag anzumahnen mit dem Hinweis, dass du telefonisch DSL6000 bestellt hast, ob es was nützt ist eine andere Frage.
    Ansonsten hast du zwei Alternativen: Zähneknirschen, zahlen und rechtzeitig kündigen, vielleicht gibt es ja auch mehr als nur DSL5000, oder aber der Gang zum Anwalt/ der nächsten Verbraucherzentrale. Ohne Rechtsvertretung/Rechtsberatung wirst dui wahrscheinlich nicht viel machen können.

  3. #3
    Avatar von Ironstorm
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    du kannst innerhalb 10 werktagen, nach eintreffen der auftragsbestätigung,

    wo dir mitgeteilt wird welchen tarif du erhälst, per einschreiben + rückschein, den auftrag stornieren.
    -----
    merke: bestellungen immer schriftlich und schon garnicht bei den hotlines,

    die lügen dir die hucke voll damit sie einen vertrag abschließen können.
    -----
    frage an alle: kann mich erinnern das wir schonmal so ein fall hatten- kann telefonisch die option:

    "schnellstmögliche schaltung" gewählt bzw nachvollzogen werden?
    -----
    ach ja: der 16.000 tarif ist 5€ teurer,

    nicht das missverständnisse aufkommen .
    -----

    gruß Ironstorm

  4. #4
    Avatar von raumzeiger
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    danke für die schnelle Antwort,

    falls die Kündigung des Vertag nicht anerkannt wird, was ich annehme, obwohl eine neue 2jährige Bindung entsteht, kann ich noch storieren bzw. widersprechen.
    Der neue Vertrag von 1&1 ist im Controllcenter vom 2. Oktober. Heute ist der 8 Okt. also was tun?

    @ DarkShadow ich vermute du bist ein Mitarbeiter von 1&1. Was wäre jetzt der richtige Weg?

    mfg
    raumzeigermodulation

  5. #5
    Avatar von raumzeiger
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    Hallo Ironstorm,

    ich habe den Eindruck, das ich keine Auftragsbestätigung bekomme. Oder erst nach Ablauf der Einspruchsfrist. Mich verwundert, das 1&1 mir ein Vertrag untergejubeln will. Auf die Auftragsbestätigung möchte ich nicht warten. Ich habe heute ein Brief bekommen, dass die maximale Geschwindigkeit von 16000 nicht möglich ist, und deshalb eine Gutschrift von 5€ bekomme.


    mfg
    raumzeigermodulation

    PS (danke für das r)

  6. #6
    Avatar von Ironstorm
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    naja eine auftragsbestätigung sollte du immer bekommen.
    -----
    falls aber bei deiner bestellung die option: schnellstmögliche schaltung "gewählt" wurde,

    ist es wirklich irrelevant auf die bestätigung des auftrags zu warten, denn ändern kannst du dann leider nichts mehr,

    da bei dieser option (lt 1&1 AGB) die widerrufsfrist erlischt, sprich verzicht.
    -----
    wenn ich dich richtig verstanden habe, wolltest du den 6.000 tarif,

    hast den 5€ teurern 16.000 tarif erhalten,

    da bei dir aber atm nicht mehr als max 6.000 anliegen erhälst du eine gutschrift.

    ist es nicht das was du wolltest?- vllt sogar etwas besser da du noch ein paar mehr "16.000- features" im paket hast.

    wenn auch auf umwegen . möglicherweise kann bei dir in zukunft mehr bandbreite möglich sein,

    dann wirst du auch den vollen preis zahlen müssen- dafür aber mehr als 6.000 erhalten.
    -----

    gruß Ironstorm

    post scriptum:
    Zitat Zitat von raumzeiger
    @ DarkShadow ich vermute du bist ein Mitarbeiter von 1&1.
    negativ -für angaben übernehme ich keine gewähr, nur zur verteidigung tausche ich ein "e" ;P xD.

  7. #7
    Avatar von raumzeiger
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    Die option schnellstmöglicher Wechsel bezieht sich auf den Telefonanschluß und nicht auf die DSL Kapazität. Das ist, was ich unterschrieben habe und nichts mehr.
    Ob ich Vorteile habe bei einem DSL16000 sehe ich nicht. Ich hätte keine Möglichkeit mehr den Tarif nach "oben" zuwechseln. Sollten die Preis für DSL16000 fallen, könnte ich nicht mehr profitieren.
    Eine Frage hätte ich noch. Was bezeichnet das R hinter dem Tarif. Ich habe hier im Forum gelesen, daß 1&1 den Anschluß der T-COM nicht übernimmt sondern meine Grundgebühr bezahlt. Bezahlt sie auch mein ISDN-Anschluß oder nur die günstigere analoge Grundgebühr. (Nach dem Motto: wechsel dein Tarif bei der T-COM)

    mfg
    raumzeigermodulation

  8. #8
    Avatar von Ironstorm
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    also von einem schnellstmöglichen wechsel habe ich nie geschrieben, lediglich von einer schaltung.

    dies ist eine option die man zb bei einer onlinebestellung "auswählen" kann (auswählen in " deshalb,

    weil sie schon "freundlicherweise" schon gewählt wurde und man als nicht ahnungsloser vergiss diese option zu deaktivieren),

    welche die widerrufsfrist des auftrages erlischen lässt (man klingt das komisch :/)
    -----
    ich gebe dir aber recht bei der sache mit der tarifumstellung, habe ich nicht bedacht .

    eigentlich gibt es bei 1&1 noch die best-preis-garantie, was soviel heißt wie:

    sollte das gleiche paket billiger werden, erhälst du es nachträglich auch zu den günstigeren optionen.

    nur die sache hat mM einen haken: sollte 1&1 zb das 16.000-paket um eine zusatzleistung verändern,

    können sie darauf bestehen das es nicht das selbe paket ist wie du es schon hast- nett wa? :/
    -----
    zu deiner ISDN frage kann ich leider nichts genaues sagen, weil ich es nicht weiß.

    vorstellbar für mich ist, dass du deinen ISDN behälst und 1&1 das geld für einen analog/ t-net anschluss

    (ja ich weiß die heißen jetzt anders ) auf der monatsabrechnung erstattet.
    -----

    gruß Ironstorm

  9. #9
    Avatar von Roadmaster
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    Mahlzeit..

    die best-preis-garantie ist son schönes wort, so schöne versprechungen..

    der haken ist, sobald auch nur ein teil des vertrages geändert wird, der name geändert wird und zu guter letzt noch ne dauerlutscher-flat drin is, bekommste die nicht.

    Aber siehs mal so rum:

    Du hast jetz nen 16k Tarif für 34,99€ - 5€ Rabatt, macht nach adam riese 29,99€
    Am ende - so gesehen - das gleiche.

    und so wie die meldungen momentan kommen, wirst du auch mit dem 16k tarif später wechseln können zu günstigeren tarifen, aber halt nur im 16000er segment. Bzw halt höher wenn 1&1 (gott bewahre!) auch mal 25 mbit oder sogar VDSL schaltet..

    Und noch einer obendrauf ^^
    Mit nem komplettanschluss - egal welchem - kannst du momentan garkeinen, nichtmal im ansatz nen Tarifwechsel machen. Auch nicht nach oben.
    Von dem aspekt her isses bei dir egal, ob du nun 6k hast oder 16k.

    Sicher ist es scheisse wenn man nicht das bekommt, was man ursprünglich wollte. Aber so wies jetzt grad aussieht wirste da nicht viel machen können.

    Und um auch alles mit einzubeziehen: DU bekommst ne erstattung von 16,37€ je monat, ISDN wird nicht berücksichtigt.

    Und zu guter letzt, um den vermutungen zuvor zu kommen:
    Ja, ich arbeite für den haufen der sich 1&! schimpft ^^

  10. #10
    Avatar von Spiderx2
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    Zitat Zitat von Roadmaster
    Mahlzeit..


    Und zu guter letzt, um den vermutungen zuvor zu kommen:
    Ja, ich arbeite für den haufen der sich 1&! schimpft ^^
    Hört sich aber nicht gerade begeistert an

  11. #11
    Avatar von DarkShadow
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    Zitat Zitat von Ironstorm
    negativ -für angaben übernehme ich keine gewähr, nur zur verteidigung tausche ich ein "e" ;P xD.
    Da hast du recht. Deshalb hies es auch heute wieder für mich: Ab zur Spätschicht.

  12. #12
    Avatar von lennyd53
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    owei, es war einmal ein Roadmaster der für 1und1 arbeite....

  13. #13
    Avatar von raumzeiger
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    Hallo die Herrn von 1&1,

    diese lässigen Anworten sind doch nicht euer Ernst. Ich bekam ein Angebot in dem ich eingewilligt habe (DSL6000).
    Ich habe ohne mein Einverständnis jetzt ein DSL16000 Vertrag. Das ist gegen den mündlichen Vertrag. Mir wurde versichert, dass das Gespräch aufgezeichnet worden ist. Ein Nachweis wäre also möglich. Wenn 1&1 auf Tarifänderung (DSL16000) besteht, so ist es doch mein Recht auf mein Tarif (DSL6000) zu bestehen. Aber das kann doch nicht im Sinn von 1&1 sein. Es geht doch auch um Kundenzufriedenheit. Was spricht gegen den Tarif DSL6000. Die Aussage "Pech gehabt" halte ich für sehr naiv.
    Jetzt an die Herren:
    Wäre ein Brief mit ausführlicher Darstellung des Sachverhaltes sinnvoll mit der Bitte auf Tarifänderung?
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass das ein Einzelfall ist.

    mfg
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  14. #14
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    ...mhm tut mir ja echt leid für dich, aber glaube mir wie du schon richtig erkannt hast bist du da nicht der einzigste.

    auch hier im forum hatten wir schon ähnliche fälle.
    -----
    ...sicher kann ein brief mit einer sachlichen richtigstellung nicht schaden,

    mehr aber als eine standard antwort würde ich mir nicht erhoffen.
    -----
    das problem ist, du kannst es nicht beweisen was ,wer, wie, wann gesagt und eingegeben hat.

    könnte mir vorstellen, wenn es vor gericht hart-auf-hart kommt

    (obwohl ich denke das es nicht soweit kommen wird) aussage gegen aussage steht.

    möchte dir hier auch keine empfehlung zu rechtlichen schritten geben und mich dabei zuweit aus dem fenster lehnen,

    aber ohne rechtshilfe wirst du da wohl kaum rauskommen können.
    -----

    viel erfolg und gruß Ironstorm

  15. #15
    Avatar von raumzeiger
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    Ich werde bei einer Negativaussage mich bei Verbraucherzentrale informieren. Da dies kein Einzelfall ist, sondern Methode (wahrscheinlich gedultet von den Verantwortlichen), wird es für den Fall ein Referenzprozess geben. Meine Einschätzung ist, dass 1&1 zurückrudert wenn die "Geschütze" aufgefahren werden. Da es hier im Forum keine Nestbeschmutzer gibt, werde ich hier keine Zustimmung erhalten. Ich frage mich warum ein Gespräch mitgeschnitten wird?

    mfg
    raumzeigermodulation

  16. #16
    Avatar von DarkShadow
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    Solange du keine Beweise in der Hand hast, und die Bandaufzeichnung wäre einer, kommt es zu keinem Referenzprozess. Da glaube ich schon eher, dass dich 1&1 aus dem Vertrag entlässt. Die nennen das dann auch noch Kulanz, meinen aber eher, dass sich Andere mit diesem renitenten Kunden abplagen sollen. Dabei wollte man doch eigentlich nur das, was man bestellt hat.
    Nur deshalb brauchst du hier niemanden beleidigen oder sonstwie an den Karren fahren, was du für lässige Antworten nimmst sind Erfahrungen. Wir können dir gut und gerne Zustimmen, dich antreiben, anfeuern, Sand in die Augen streuen und generell sagen, was du gerne hören willst, nur nützen wird dir das alles nichts. Wir sagen dir klipp und klar welche chancen du hast, was du tun kannst, natürlich ohne Garantie auf Erfolg und wie deine Chancen stehn, ganz einfach. Wenn du das nicht hören willst, dann brauchst du auch nicht zu fragen..

  17. #17
    Avatar von Ironstorm
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    erst wurde ich daraus:

    Zitat Zitat von raumzeiger
    Da es hier im Forum keine Nestbeschmutzer gibt, werde ich hier keine Zustimmung erhalten.
    nicht schlau (zumindest wollte ich nicht das lesen was da stand), aber danke

    @DarkShadow, du hast meine vermutung auf den punkt gebracht.

    übrigends kann ich Dark nur zustimmen.
    -----
    das 1&1 rechtliche schritte in aussichtslosen streitfällen vermeidet, brauchst du uns nicht erzählen .

    ...also- was willst du von uns denn noch hören?

    außerdem:
    Zitat Zitat von raumzeiger
    Ich frage mich warum ein Gespräch mitgeschnitten wird?

    mfg
    raumzeigermodulation
    ...ich dachte du hättest daraus gelernt...glaubst du immernoch was man dir mündlich am telefon erzählt,

    wenn man am anderen ende den kunden in sicherheit wiegen und einen neuen tarif aufdrücken will?
    -----

    gruß Ironstorm

  18. #18
    Avatar von raumzeiger
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    @DarkShadow,

    du hast mich falsch verstanden.
    1. Es GIBT Prozesse mit dem gleichen Sachverhalt welche schon vor Gericht verhandet worden sind. (der Prozessausgang ist schon bekannt)
    2. Mein Anliegen ist eine Tarifanpassung wie vereinbart.
    3. Beleidigen nein an die Karre fahren ja.
    ich stelle mir vor, dass die Telefonverkäufer von der Provision leben. Sie müssen eben verkaufen. Die Provision hängt wahrscheinlich von den verschiedenen Tarifen ab. Ein Eingabefehler in die nachfolgende Auftragsbearbeitung ist doch menschlich, oder?
    Ich investiere hier Geld (teure Telefonate), Zeit und Nerven....

    mfg
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  19. #19
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    @Ironstorm,

    ...also- was willst du von uns denn noch hören?
    ..was gibts denn noch zum fragen?

    Wie viele Reklamationen gibt es den? Wie ist die Kulanzregelung im Streitfall? Wie "unbequem" muss ein Kunde werden, damit eine Kulanzregelung zustande kommt. Werden Verträge/Änderungen von 2. Hand geprüft?


    mfg
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  20. #20
    Avatar von Ironstorm
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    Zitat Zitat von raumzeiger
    @Ironstorm,


    ..was gibts denn noch zum fragen?

    Wie viele Reklamationen gibt es den?
    ähm, woher soll ich das denn wissen? wenn es überhaupt jemand weiß dann wahrscheinlich 1&1- selbst daran zweifle ich.

    Zitat Zitat von raumzeiger
    Wie ist die Kulanzregelung im Streitfall?
    ich hatte ehrlich gesagt noch keinen rechtlichen streitfall mit 1&1 -soll ich lügen für eine antwort?

    Zitat Zitat von raumzeiger
    Wie "unbequem" muss ein Kunde werden, damit eine Kulanzregelung zustande kommt.
    wenn es ein tatsächlicher kulanzfäll wäre muss ein kunde nicht "unbequem" werden.

    mM: wenn du dir sicher bist, dass du recht bekommst, dann zieh das ding mit einem anwalt durch!

    Zitat Zitat von raumzeiger
    Werden Verträge/Änderungen von 2. Hand geprüft?


    mfg
    raumzeigermodulation
    tut mir leid auch hier ka, solche fragen betreffen viel zu interne sachen als das es ein hobby-poster wie ich,

    sowas auch nur irgendwoher erfahren würde.
    -----

    gruß Ironstorm

    Edith meint: verstehe mich nicht falsch, ich glaube dir und sicher bist du auch im recht.

    nur die andere sache ist eben, das beweisen zu können und recht zu erhalten.

    das versuche ich blos nie aus den augen zuverlieren, denn wie DarkShadow schon erwähnte,

    bringt es dir nichts wenn wir dir andauernd sagen wie richtig du liegst!

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