Hallo,
ich habe meinen 1&1 Auslandsoptions-Tarif innerhalb von 14 Tagen gekündigt (per Fax und Mail im KundenService-Center). Darauf hin hat 1&1 eine reguläre Kündigung vorgenommen - für Oktober 2010. Das ist überhaupt nicht in meinem Interesse.
Habe nun schon einige Faxe und Mails (im Kundencenter) geschickt, bekomme aber keine Nachricht / Antwort. Telefonanrufe waren auch erfolglos, anscheinend wissen die CallCenter Kollegen nichts von den 1&1 AGBs...
Hallo,
ich habe meinen 1&1 Auslandsoptions-Tarif innerhalb von 14 Tagen gekündigt (per Fax und Mail im KundenService-Center). Darauf hin hat 1&1 eine reguläre Kündigung vorgenommen - für Oktober 2010. Das ist überhaupt nicht in meinem Interesse.
Habe nun schon einige Faxe und Mails (im Kundencenter) geschickt, bekomme aber keine Nachricht / Antwort. Telefonanrufe waren auch erfolglos, anscheinend wissen die CallCenter Kollegen nichts von den 1&1 AGBs...
Wer hat Rat?
Dank Euch
Raggi
du anscheinend auch nicht
zusatzartikel laufen grundsätzlich bis ans ende der vertragslaufzeit und sind zu dieser kündbar
wer erzählt dir denn den schmaarn mit ne kündigungsfrist von 14 tagen lach
du anscheinend auch nicht
zusatzartikel laufen grundsätzlich bis ans ende der vertragslaufzeit und sind zu dieser kündbar
wer erzählt dir denn den schmaarn mit ne kündigungsfrist von 14 tagen lach
ich habe in die AGBs geschaut. Ich denke mal, das ist verbraucherrechtlich nicht legal, dass man Zusatzartikel vom 14t. Rücktrittsrecht ausschließt
In gewisser Weise kommt es darauf an, wie und warum die Option aktiviert wurde......
Wurde diese ohne dein Zutun aktiviert, dann wäre ein Widerspruch innerhalb von 14 Tagen möglich. Die Rücktrittsmöglichkeit besteht für Verträge nach Fernabsatzgesetz (Telefon, CallCenter)
Hast du diese allerdings eigenständig über dein ControlCenter aktiviert und auch genutzt, liegt keine Möglichkeit des Widerspruches vor, da die Option ja dein Wunsch gewesen ist. Daher ist ein Widerspruch bzw. "Kündigung innerhalb von 14 Tagen" wie du schreibst nicht möglich.
Wenn 1&1 für eine Zusatzoption eine Vertragslaufzeit vorsieht, dann wird diese auch bis zu diesem Datum berechnet. Ob du diese nun brauchst oder nicht.
Ich denke das Problem liegt hier in der Wortwahl:
Er hat GEKÜNDIGT. Das ist eben eine form- und fristgerechte Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit.
Wenn überhaupt hätte er STORNIEREN oder WIDERSPRECHEN müssen.
Ich denke das Problem liegt hier in der Wortwahl:
Er hat GEKÜNDIGT. Das ist eben eine form- und fristgerechte Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit.
Wenn überhaupt hätte er STORNIEREN oder WIDERSPRECHEN müssen.
Hast du diese allerdings eigenständig über dein ControlCenter aktiviert und auch genutzt, liegt keine Möglichkeit des Widerspruches vor, da die Option ja dein Wunsch gewesen ist. Daher ist ein Widerspruch bzw. "Kündigung innerhalb von 14 Tagen" wie du schreibst nicht möglich. .
Hallo,
ich denke, dass aus Verbraucherschutzsicht eine Stornierung auch dann möglich ist, wenn ich die Option willentlich und bewusst aktiviert habe - so wie es der Fall war
@alle:
ich habe,glaube ich, etwas geschrieben von "Rücktrittsrecht in Anspruch nehmen" und nicht von "kündigen"
Hallo,
ich habe meinen 1&1 Auslandsoptions-Tarif innerhalb von 14 Tagen gekündigt (per Fax und Mail im KundenService-Center).
Hast du nicht.
Nachdem hier von Verbraucherschutz die Rede war stelle ich mal die Frage in den Raum:
Wer schützt eigentlich die Verbraucher vor den Kunden, die nie wissen, was sie wollen?
Nachdem hier von Verbraucherschutz die Rede war stelle ich mal die Frage in den Raum:
Wer schützt eigentlich die Verbraucher vor den Kunden, die nie wissen, was sie wollen?
...meinst du wer die kunden vor sich selbst schützt?
...oder wer den auftragnehmer vor den "beratungsresistenten" kunden schützt?
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Es ist doch wurscht, ob du "Rücktrittsrecht" oder "kündigen" gschrieben hast. Du musst explizit das Wort "stornieren" benutzen, damit nicht zum Vertragsende gekündigt wird.
Und der Verbraucherschutz wird dir da auch nicht viel weiterhelfen. Vielleicht sitzt da wieder so ein Hobby-Jurist, der jedem gleich rät, zum Advokaten zu gehen, weil alle Pprovider unlauteren Wettbewerb betreiben - das wird dir aber wenig helfen, wenn du nicht wirklich Recht hast...
Und nein, eine Stornierung ist nicht möglich, wenn du es bewusst gemacht hast. Es ist nun mal laut aktueller Gesetzeslage so, dass solche Dinge mit Providern als Dienstleistung sofort beginnen (du konntest die Extra-Option ja sofort nutzen) und damit verfällt dein Widerrufs-/Stornierungsrecht. Ob das richtig und gut ist, da sind wir uns einig - ist es nicht. Aber machen kannste da nun mal nichts mehr.
Schlimmer noch: wenn du es bewusst angeklickt hättest, könnteste dich jetzt noch weniger beschweren...
@Dark und Iron
Der Verbraucherschutz schützt uns gewiss nicht vor Kunden, die nicht wissen was sie tun/wollen. Vielleicht liegt da eine Marktlücke, gegen kleines Entgeld die wissenden Kunden vor unwissenden zu schützen...