Am 29.5.2008 kündigten wir unsere DSL-Verbindung bei Freenet zum 9.8. und bekamen eine Bestätigung mit der Bitte, die kostenfreie Hotline anzurufen.
Das taten wir am 6.6.08 und ließen uns leider zu einem Produktwechsel überreden.
Wie erhielten keine Auftragsbestätigung, keine Zugangscodes und keine Extra-Telefonnummern, nur die Hardware kam am 11.6.. Fehlermeldung beim Einrichten der Verbindung: Bitte geben Sie die neuen, von Freenet zugewiesenen Telefonnummern ein... Tja, die hatten wir nicht und unsere Mails blieben unbeantwortet, unsere Anrufe bei der Hotline erfolglos.
Am 25.6. (14 Tage nach Erhalt der Hardware, die ja das erste Lebenszeichen seitens Freenet war) widerriefen wir unseren Produktwechsel und wechselten, wie bei unserer ursprünglichen Kündigung vorgesehen, zu Versatel.
Freenet bestätigte uns eine "außerordentliche Kündigung", allerdings zum 9.6.2010(!) - weil unser Anschluss bei der Telekom weggefallen und ein Widerruf bei Freenet nicht rechtzeitig erfolgt sei.
Seitdem behauptet Freenet, man habe uns die Bestätigung für den Produktwechsel am 7.6. per e-Mail geschickt, wogegen wir jedesmal Einspruch einlegen, weil es nicht stimmt!
Freenet geht nicht konkret auf unsere Argumente ein, verlangte aber schließlich eine Kopie der Bestellbestätigung unseres neuen Providers, "...damit wir sehen können, dass Sie wirklich nicht vorhatten, Freenets Dienst weiterhin in Anspruch zu nehmen."
Die Kopie haben sie bekommen, aber wir keine Antwort. Gestern kam stattdessen eine "Letzte Mahnung" mit der Information, dass weitere (Inkasso-)Kosten auf uns zukämen, wenn wir nicht bis zum 24.10. zahlen.
Ich möchte nur kurz mal erwähnt haben, das das Widerrufsrecht mehr als sinnvoll ist für den KLEINEN Verbraucher im Kampf gegen übermächtige Konzerne mit genügend Finanz - und somit auch RECHTSMITTELKRAFT und es lange genug gedauert hat, Millionen von Menschen zuerst betrogen werden mußten, bevor solche Verbrauchergesetze erst verabschiedet wurden.
du hast inhaltlich vollkommen recht.
nur gibts leider gerade in diesem forum neben fachlich-technisch fundiertem rat auch eine handvoll leute, die nicht begreifen wollen (oder können), daß es auf beiden seiten rechte und pflichten gibt.
und daß die hauptpflicht des dienstleisters in der leistung und nicht im abkassieren besteht. dagegen hat der leistungsnehmer zu zahlen, wenn die leistung kommt. wenn sie denn kommt.
wozu bestelle ich etwas, was ich schon am nächsten Tag nicht mehr haben will?
weil der anbieter mit falschen versprechungen wirbt,
weil sich kurzfristig bessere angebote ergeben,
weil der anbieter den kunden über den tisch gezogen hat,
weil der anbieter gar nicht leisten kann,
weil ein verbraucher auch mal feststellt, daß er etwas falsches gekauft hat,
weil ein verbraucher evtl. feststellt, daß er seine finanzielle lage falsch eingeschätzt hat,
weil...
weil der anbieter mit falschen versprechungen wirbt,
Da kann man versuchen sich vorher schlau zu machen.
Zitat von e.h.
weil sich kurzfristig bessere angebote ergeben,
Die wird es immer geben, ergo könnte man gar nicht bestellen, weill es kurzfristig immer ein besseres Angebot geben wird..
Zitat von e.h.
weil der anbieter den kunden über den tisch gezogen hat,
Das man wie feststellen kann?
Zitat von e.h.
weil der anbieter gar nicht leisten kann,
Wird der Anbieter nicht nach einem Tag festellen können und muss man dann auch nicht von seinem Widerrufrecht gebrauche machen, wenn der Anbieter nicht die Leistung erbringen kann.
Zitat von e.h.
weil ein verbraucher auch mal feststellt, daß er etwas falsches gekauft hat,
Den Punkt lasse ich gelten
Zitat von e.h.
weil ein verbraucher evtl. feststellt, daß er seine finanzielle lage falsch eingeschätzt hat,
Keine Überblick über seine Finanziellelage zu haben ist in meinen Augen grob fahrlässig
weil der anbieter mit falschen versprechungen wirbt,
weil sich kurzfristig bessere angebote ergeben,
weil der anbieter den kunden über den tisch gezogen hat,
weil der anbieter gar nicht leisten kann,
weil ein verbraucher auch mal feststellt, daß er etwas falsches gekauft hat,
weil ein verbraucher evtl. feststellt, daß er seine finanzielle lage falsch eingeschätzt hat,
weil...
reicht dir das als spontane beispielliste?
Nein. Aber Anbei hat dir ja die passenden Antworten gegeben. Zu 90% also alles Mist, was du da anführst
anbei hat sicherlich grundsätzlich nicht unrecht, klar sollte man sich informieren, seine finanzen und sein leben grundsätzlich in ordnung haben.
leider ist es aber eben auch oft so, daß der kunde oftmals nur abgefettet werden soll. man sollte nicht vergessen, daß der verbraucherschutz ein grundsätzlicher ist und nicht auf tk-leistungen beschränkt.
eine marktwirtschaft ohne solche mechanismen möchte, glaube ich, keiner.
Zitat von DarkShadow
Nein. Aber Anbei hat dir ja die passenden Antworten gegeben. Zu 90% also alles Mist, was du da anführst
daß du nur wieder unqualifiziert und ohne sachargumente rumplärren würdest, war mir fast klar.
in deinen kopf geht scheinbar nicht rein, daß es ein gleichgewicht zwischen anbietern und verbrauchern geben muß, damit eine marktwirtschaftlich aufgebautee gesellschaft funktioniert, ohne daß sich alle ständig den schädel einschlagen.
was hat beispielsweise ein unternehmen davon, wenn sie einen einmal angenagelten kunden am haken behält und der kann nicht zahlen, weil er eben einer derjenigen ist, die ihre kohle nicht im griff haben?
jede firma könnte einer senilen oma abos oder versicherungen aufschwatzen, die sie nicht braucht oder zahlen kann und es gäbe kein widerrufsrecht.
diese von dir beklagten regeln haben mit sicherheit auch dich schon vor manchem fehlgriff bewahrt.
was hat beispielsweise ein unternehmen davon, wenn sie einen einmal angenagelten kunden am haken behält und der kann nicht zahlen, weil er eben einer derjenigen ist, die ihre kohle nicht im griff haben?
jede firma könnte einer senilen oma abos oder versicherungen aufschwatzen, die sie nicht braucht oder zahlen kann und es gäbe kein widerrufsrecht.
diese von dir beklagten regeln haben mit sicherheit auch dich schon vor manchem fehlgriff bewahrt.
Natürlich ist das Widerrufsrecht richtig und wichtig. Ich selbst habe schon am Telefon Verträge abgeschlossen und wiederrufen müssen weil am Telefon zugesagte Bestandteile nicht schriftlich bestätigt wurden.
Wenn ich jedoch am Telefon oder im Internet bestelle habe ich die Auftragsbestätigung nicht am nächsten Tag da es meist noch einen Tag länger dauert.
Vor Allem wenn ich im Internet bestelle habe ich jedoch keinerlei Druck. Ich kann mich informieren und es mir reiflich überlegen. Wenn ich dann am nächsten Tag widerrufe stimmt was nicht bei mir selbst.
Verträge und Finanzen ist ein Dauerthema. Ich gehe mal davon aus dass sehr viele ihre Verträge kündigen wollen weil sie arbeitslos geworden sind oder gar in H4 gerutscht sind.
Ich habe aber meine Zweifel dass diejenigen dann ganz ohne Telefon zu Hause sitzen, und der Unterschied zwischen reinem Telefon und Telefon mit DSL betragen im Zweifel 1 Euro.
der gesetzgeber kann aber nur eine anonyme masse "verbraucher" schützen. und das muß soweit gültig sein, wie gewollt. naturgemäß erfaßt es auch immer ungewollte sachverhalte. das ist übrigens bei jedem gesetz so, weshalb ja auch dauernd nachgebessert und mit irgendeiner "verordnung zur durchführungsbestimmung des gesetzes zum ergänzungsgesetz..." weitergebastelt wird.
bestes beispiel sind steuerschlupflöcher.
Solange du meinst andere für dumm erklären zu müssen um deinen eigenen, überlegenen Intellekt herauszustreichen musst du mit solchen Reaktionen rechnen. Das ist Schicksal.