ich schreiben hier um mich für meine Mutter zu erkundigen.
Meine Mutter hat einen Vertrag bei der Telekom über das Paket Call & Surf Comfort. Nun ist es so, dass das Haus meiner Mutter zwangsversteigert wurde und sie das Haus am letzten Wochenende räumen musste, da ansonsten am Montag der Gerichtsvollzieher gekommen wäre. Da meine Mutter in einer Privatinsolvenz ist, hat sie so schnell auch keine neue Wohnung bekommen. Aus diesem Grunde wohnt sie nun bei meinem Onkel. Dieser hat bereits einen eigenen Telefon und DSL Anschluss.
Nun hatte meine Mutter auch bei der Telekom angerufen und gefragt, was sie am besten machen solle. Man hat ihr dort mitgeteilt, dass sie garnichts machen könne. Sie solle einfach die Gebühren bis zum Vertragsende weiterzahlen. Kann es sein, dass das so richtig ist?
Mir ist klar, dass meine Mutter dort einen Vertrag geschlossen hat und dass dieser auch eine bestimmte Laufzeit hat. Nun hat sie aber derzeit tatsächlich nicht die Möglichkeit diesen Anschluss zu nutzen.
Hat vielleicht jemand einen Tipp, was man in so einem Falle machen könnte? Und muss man den Anschluss nun noch sperren lassen oder Ähnliches, damit die neuen Besitzer nicht auf die Kosten meiner Mutter telefonieren können?
Schriftlich an die Telekom in Bonn:
Deutsche Telekom AG
53171 Bonn
Sie hat ja Unterlagen über die Anmeldung bzw. genehmigung der Privatinsolvenz. Bitte diese Unterlagen mit den Unterlagen der Zwangsversteigerung an die oben stehende Adresse senden.
In der Regel wird somit auf die restliche Laufzeit verzichtet. Da die Telekom sich in diesem Fall nicht in die Gläubigerreihe einreihen möchte (falls sie da nicht schon drin ist).
Am Callcenter bekommt sie keine vernünftige Auskunft über einen solchen Vorgang.
Es wäre aber trotzdem sinnvoll eine Anschlusssperre für den Anschluss einrichten zu lassen, denn sonst könnte der neue Nutzer des Hauses tatsächlich den Anschluss nutzen. Das sollte auch ein Hotliner noch hinkriegen.
Einfach darauf hinweisen, dass künftig jemand anderes in diesem Haus wohnt und Deine Mutter keine Kontrolle über den Anschluss ausüben kann. Deshalb soll der Anschluss bis zur Klärung des Sachverhaltes gesperrt werden.
es besteht übrigens auch die Möglichkeit "einfach so" einen Telekom Anschluss ohne Beachtung der Mindestlaufzeit zu kündigen, unter folgender Voraussetzung :
Umzug zu jemand anderem / andere Wohnung in der bereits ein Telekom Anschluss mit Mindestlaufzeit aus der gleichen Produktvariante besteht. Natürlich werden das mal wieder nicht alle Mitarbeiter wissen, leider.