Freenet Vertragsverlängerung, trotz Kündigung

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  1. #1
    Avatar von thoma
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    Standard Freenet Vertragsverlängerung, trotz Kündigung

    Hallo,

    ich, bzw. meine Eltern, haben ein Problem mit einem Freenet DSL Vertrag.

    Der Vertrag wurde zum Mai gekündigt und auch bestätigt von Freenet.
    Da die Kündigung schon letztes Jahr beantragt wurde, hat mein Vater vergessen, dass diese schon im Mai durchgeführt wurde.
    Er ging irrtümlicherweise davon aus, dass die Kündigung erst im Herbst sei und war von daher erstaunt dass er immer noch bei Freenet zahlt.

    Auf Anfrage bei Freenet hies es dann, dass der Vertag telefonisch verlängert wurde und er auch eine Bestätigungsemail erhalten habe.
    Beides hätte aber nie statt gefunden, weder das Telefonat noch die E-Mail Bestätigung per Email.

    Freenet bietet jetzt an, den Vertrag bis Mai 2009 beizubehalten und dann zu kündigen.
    Dies will mein Vater aber nicht !

    Da er die bestätigte Kündigung von Freenet vorliegen hat, ist die Vertragsverlängerung doch nicht wirksam, oder ?
    Da er ja nichts unterschrieben oder dergleichen hat.
    Oder darf Freenet einfach den Vertrag über eine E-Mail, trotz Kündigung, verlängern ?
    Evtl. war die E-Mail ja im Spam-Ordner oder er hat sie übersehen.

    Wie kommt man jetzt am Besten aus dem Vertrag raus ? ...geht das nur über einen Anwalt ?

  2. #2
    Avatar von Elpiquinio
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    Standard AW: Freenet Vertragsverlängerung, trotz Kündigung

    genau das gleiche hat freenet auch bei mir gemacht
    da hilft nur der Anwalt weiter
    es ist schon eine Frechheit was für Methoden dort herrschen

  3. #3
    Avatar von Jan2208
    Jan2208 ist offline

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    Standard AW: Freenet Vertragsverlängerung, trotz Kündigung

    Zitat Zitat von thoma
    Auf Anfrage bei Freenet hies es dann, dass der Vertag telefonisch verlängert wurde und er auch eine Bestätigungsemail erhalten habe.
    Beides hätte aber nie statt gefunden, weder das Telefonat noch die E-Mail Bestätigung per Email.
    Genau das ist der Knackpunkt.

    Der Häufigste Fehler von freenet- Kunden ist, dass sie die von freenet bei Vertragsbeginn generierte Emailadresse nicht abrufen weil sie schlicht nicht realisiert haben das sie da eine haben.

    Der zweithäufigste Fehler ist das man die Adresse selbst geändert hat und diese Adresse zwischenzeitlich nicht mehr aktuell ist bzw. nicht abgerufen wird.

    Wie auch immer: Wenn ein Mitarbeiter von freenet einen Vertrag verlängert oder einen Tarifwechsel durchführt wird automatisch eine Bestätigungsemail versendet. Dies kann auch nicht verhindert werden.

    Daher liegt der Fehler zu 99% darin das du diese Email nicht gelesen hast, entweder weil du die Email nicht abgerufen hast, weil sie in deinem Spam- Filter gelandet ist oder weil du sie als vermeintliche Werbung zu schnell gelöscht hast. Alles jedoch Fehler von deiner Seite.

  4. #4
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    Standard AW: Freenet Vertragsverlängerung, trotz Kündigung

    Zitat Zitat von Jan2208

    Daher liegt der Fehler zu 99% darin das du diese Email nicht gelesen hast, entweder weil du die Email nicht abgerufen hast, weil sie in deinem Spam- Filter gelandet ist oder weil du sie als vermeintliche Werbung zu schnell gelöscht hast. Alles jedoch Fehler von deiner Seite.
    So sehe ich das auch. Man ist verpflichtet sein E-Mail Konto regelmäßig abzurufen. Macht man das nicht und liest so eine Mail nicht, stimmt man der Vertragsverlängerung unwissend zu. Beweisen kann man hinterher nichts mehr. Die Mails werden in der Regel nach 30 Tagen gelöscht.

  5. #5
    Avatar von thoma
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    Standard AW: Freenet Vertragsverlängerung, trotz Kündigung

    Erstmal Danke für die Antworten, aber ich hätte da noch paar Fragen:

    Ich verstehe nicht warum Freenet einen bereits gekündigten Vertrag mit einer einfachen E-Mail verlängern darf. Dürfen die das rechtlich gesehen überhaupt ?

    Heisst das jetzt, dass man selbst mit Anwalt nicht unbedingt gute Karten hat ?

    Ich habe mir jetzt die AGBs nicht durchgelesen von denen, aber ich dachte immer, dass man bei einen bereits gekündigten Vertrag, für eine Verlängerung zumindest mal eine Unterschrift braucht.

    Sollte mein Vater jetzt besser erneut für den Mai 2009 kündigen und sich die Anwaltskosten sparen ?
    Wenn dann im Mai der Vertrag erneut per E-Mail verlängert wird, wie geht man dann weiter vor ? ...per Einschreiben die Verlängerung widerufen nehm ich mal an.

  6. #6
    Avatar von MariaR
    MariaR ist offline

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    Standard AW: Freenet Vertragsverlängerung, trotz Kündigung

    Anscheinend ist es tatsächlich möglich, daß jeder Dödel eine Auftragsbestätigung zusenden kann - gegen die widersprochen werden muß.

    Ich hoffe wirklich, daß dies bald ein Ende hat und Telefonie-Verkäufe zB. verboten werden - bzw. Verträge nur noch mit Unterschrift gültig sind.

    Ich würde in diesem Falle dazu raten (wenn es Deinem Vater machbar ist) noch die paar Monate auszuhalten und einfach jetzt zu diesem Datum kündigen - und auch gleichzeitig mit der Kündigung mitzuteilen, daß man dafür eine sofortige Bestätigung erwartet und danach in dieser oder ähnlicher Angelegenheit, weder per Telefon, noch per Email weiterhin belästigt werden möchte.

  7. #7
    Avatar von Jan2208
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    Standard AW: Freenet Vertragsverlängerung, trotz Kündigung

    Zitat Zitat von thoma
    Ich verstehe nicht warum Freenet einen bereits gekündigten Vertrag mit einer einfachen E-Mail verlängern darf. Dürfen die das rechtlich gesehen überhaupt ?

    Heisst das jetzt, dass man selbst mit Anwalt nicht unbedingt gute Karten hat ?
    Ja dürfen sie. Da du Kunde bist steht in den AGB das du verpflichtet bist deine Emails regelmäßig abzurufen.+

    Dort steht auch, das bei einer Neubestellung eine Kündigung storniert wird.

    Zitat Zitat von thoma
    Ich habe mir jetzt die AGBs nicht durchgelesen von denen, aber ich dachte immer, dass man bei einen bereits gekündigten Vertrag, für eine Verlängerung zumindest mal eine Unterschrift braucht.
    Eine Unterschrift brauchst du ja nicht mal für einen ganz neuen Vertrag.

    Bei einem Telefongeschäft reicht die Zusendung einer Bestellbestätigung mit Widerrufsbelehrung. Nach Fristablauf hast du den Vertrag, ohne eine Unterschrift.

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