Sonderkündigungsrecht, wenn anstatt 6000 kbit/s nur ca. 570 kbit/s anliegen
Am 12.11.08 bin ich zu einem 1&1 Doppel Flat 6000 Anschluss gewechselt. Zuvor war ich bis zum 08.11.08 bei der Firma Freenet Kunde und hatte eine Downloadgeschwindigkeit um die 3500 kbit/s.
Seit ich jetzt bei 1und1 bin habe ich anstatt einer 6000 nur eine Geschwindigkeit von ca. 570 kbit/s. Also 9,5% der Leistung die dem eigentlichen Vertrag zu Grunde liegen.
Den Technische Support kontaktierte ich bereits 3 Mal mit der Störung. Jedesmal erhielt ich nach 2 Tagen eine Kurznachricht, dass die Störung erfolgreich behoben wurde. Leider gab es nie eine Veränderung und die lahme Geschwindigkeit liegt bis zum heutigen Tag an.
Ich bin richtig sauer und möchte diesen Vertrag kündigen.
Habe ich in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht nach § 314 BGB?
Danke im Voraus für Eure Hilfe!
AW: Sonderkündigungsrecht, wenn anstatt 6000 kbit/s nur ca. 570 kbit/s anliegen
Generell bedingt eine niedrige Geschwindigkeit kein Kündigungsrecht, was du wann bei welchem Anbieter gehabt hast, ist dabei unerheblich.
Gib uns mal die Daten deiner Fritzbox, also wie schnell sie synchronisiert, welche Dämpfungswerte und welchen Signal-Rauschabstand sie anzeigt.
Dieser Beitrag hat 1 Danke erhalten
Der Fragesteller dankt für diese hilfreiche Antwort
#5
chk
erfahrener Benutzer
12.11.2006
2.773
chk
Title
erfahrener Benutzer
seit
12.11.2006
Beiträge
2.773
Danke
299
AW: Sonderkündigungsrecht, wenn anstatt 6000 kbit/s nur ca. 570 kbit/s anliegen
So wie es aussieht, liegt hier keine Störung vor, sonderen eine falsche Konfiguration in der Vermittlungsstelle. Mit den Leitungswerten sollten 6000 kBit/s bei adaptiver Aushandlung drin sein.
Bei einem 6000er Vertrag steht normalerweise eine Max. DSLAM Datenrate von ca. 6500 kBit/s.
AW: Sonderkündigungsrecht, wenn anstatt 6000 kbit/s nur ca. 570 kbit/s anliegen
Leichter gesagt als getan. Mir ist es etwas zu doof geworden 30 Minuten in irgendeiner Warteschleife vom Technischen Support zu sein und letztendlich passiert nichts. Die Antwort, die du mir gegeben hast geben die netten Herren am Telefon auch. "Kein Problem muss nur auf einen anderen Port gestellt werden und dann funktionierts." Habe ich mittlerweile 3 mal durch und jedesmal hieß nach 2 Tagen Problem gelöst. Und, nischt is!
AW: Sonderkündigungsrecht, wenn anstatt 6000 kbit/s nur ca. 570 kbit/s anliegen
Leichter gesagt als getan.
Wie wahr! Ich habe selbst in einem ähnlichen Fall über mehr als 6 Wochen versucht, eine DSLAM-Begrenzung aufheben zu lassen. Letztlich erfolgreich war ein Brief mit Kündigungsdrohung an die Zentrale in Montabaur - innerhalb eines Tages war das Problem gelöst.