habe mal eine kurze Frage: Werde zum Januar in's Ausland ziehen und deswegen Wohnung und vor allem Telefonleitung der Telekom kündigen. Die Freenet-Kündigung ist dabei laut AGB erst wieder zum August nächsten Jahres möglich. Da sie aber mangels Telefonanschluss demnächst nicht mehr leisten können, frage ich mich, wie das gehandhabt wird.
Würde mich freuen, wenn jemand einen Rat und/oder vielleicht sogar schon Erfahrungen mit einem solchen Sachverhalt hätte.
Um bei einem Umzug aus dem Freenet-Vertrag heraus zu kommen, benötigst Du die Kopie der Abmeldebescheinigung Deines zuständigen Einwohnermeldeamtes.
Dann mit der Mitteilung des Umzugs ins Ausland um vorzeitige Beendigung des Vertrages bitten, und vieeeeeeeeel Geduld haben.
Eigentlich sollte es reibungslos gehen, die Erfahrungen hier sage aber leider etwas anderes. Das kann sogar soweit gehen, dass man Dir mitteilt, dass ein vorzeitige Kündigung überhaupt nicht möglich wäre. Das ist in Deinem Fall aber kompletter Blödsinn!
In der Regel wird bei einem Umzug ins Ausland der Vertrag aus Kulanz vorzeitig beendet.
Du musst eben nur einen Nachweis erbringen. Manche Meldebehörde stellt sogar eine Ummeldebescheinigung aus auf der die neue Auslandsadresse steht. Das ist natürlich am optimalsten.
Machst du nichts und fällt der Telekom- Anschluss einfach weg zahlst du die Hälfte deiner noch zu zahlenden Grundgebühren.
So ist im Moment das Verfahren, rein rechtlich könnten sie dich voll weiterzahlen lassen.
Jo, das mit der Kulanz wurde mir damals auch so mitgeteilt. Dann werde ich mal meine Abmeldung hinschicken.
Nochmal kurz zu der gekündigten Telefonleitung: Ist es nicht oft so, dass INternetprovider dann oft von selbst außerordentlich kündigen? Mir war irgendwie so, das mal gelesen zu haben.
Jo, das mit der Kulanz wurde mir damals auch so mitgeteilt. Dann werde ich mal meine Abmeldung hinschicken.
Nochmal kurz zu der gekündigten Telefonleitung: Ist es nicht oft so, dass INternetprovider dann oft von selbst außerordentlich kündigen? Mir war irgendwie so, das mal gelesen zu haben.
Jein. Natürlich müssen sie den Vertrag kündigen weil du denen ja mit dem Telekomanschluss die Möglichkeit nimmst.
Allerdings bedeutet dies nicht das sie dann kein Geld mehr von dir verlangen dürfen, denn es ist ja nicht ihr Verschulden.