Port "aus Versehen" freigegeben trotz Vertrag ... Folgen?
Hallo,
ich hätte da mal eine Frage, auf die ich sonst im Netz nirgendwo eine Antwort finde:
Die Geschichte in aller Kürze:
Ich habe einen Festnetzanschluss der Telekom und DSL von einem Reseller.
Mein derzeitiger DSL-Provider hat mir das Internet abgeschaltet (ohne mich zu benachrichtigen), es schien zunächst ein techn. Defekt zu sein. Da der techn. Kundendienst ewig nicht auf meine Frage reagierte, habe ich selbst mal bei der Telekom angerufen und ganz dumm gefragt, ob mit der Leitung was nicht stimme ...
Dort die Überraschung: "Sie haben gar kein DSL. Das wurde bei ihnen aus welchem Grund auch immer abgeschalten. Der Port ist frei."
Da ich schon lange mit meinem Provider sehr unzufrieden bin, wittere ich jetzt die Chance aus dem Vertrag zu kommen.
Der Port ist doch die Vertragsgrundlage, d.h. mein Provider kann mir den berechneten Service doch nur zukommen lassen, wenn er der Port hat.
Sehe ich das richtig, dass wenn ich mir jetzt schnell einen anderen (seriöseren) Provider nehme und dieser den Port belegt, ich die weitern Gebühren einklagen könnte (da ich den Service ja nicht geliefert bekomme)?
Bei der Telekom meinte man: "Die sind ja schön dumm ... Ihnen einfach den Port freizugeben, wenn der Vertrag noch läuft."
Vielleicht hat ja jemand von Euch etwas Ähnliches (seltsames) erlebt.
AW: Port "aus Versehen" freigegeben trotz Vertrag ... Folgen?
... freenet natürlich ...
Erst nachdem ich mich mit denen die ersten Probleme hatte, hab' ich gesehen, dass über diese Firma die negativ Meldungen / Beiträge überdurchschnittlich hoch sind.
AW: Port "aus Versehen" freigegeben trotz Vertrag ... Folgen?
Kurz zur Info: Hab' mir einen Anwalt genommen und das Recht ist eindeutig auf meiner Seite. Ist also alles kein Problem, auch wenn der Provider eins damit hat.
Danke aber mal für die Antwort.
Stefan
AW: Port "aus Versehen" freigegeben trotz Vertrag ... Folgen?
Hallo,
da wäre ich ein wenig vorsichtig. Wenn du bei der Telekom den Tarif änderst oder den Vertrag z.B. auf einen anderen Namen umschreiben lässt hat dies zur Folge, dass die Telekom den Wegfall des Anschlusses meldet. Klingt komisch, ist aber so.
In Folge dieser Meldung wird dann dein DSL- Vertrag aufgelöst da du den Vertrag gebrochen hast. Schließlich bist du ja vertraglich verpflichtet den Telekomanschluss während der ganzen Laufzeit zu behalten.
Sollte es diese Meldung allerdings nicht geben und der Port einfach irgendwie abgeschaltet worden sein setze deinem Anbieter eine Frist zur Wiederaufschaltung. Denn erst einmal ist es eine Störung und du musst deinem Anbieter die Gelegenheit zur Behebung geben.